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9/09/2019

Chancellor Merkel, your German ECHR Registrar Westerdiek took care that your criminal civil servant Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' will not tarnish the image of your country








5/17/2019

Dass dem SG München unwohl ist, sich mit solch einem Verbrecher-Typen wie Jürgen Sonneck überhaupt konfrontiert zu sehen, ist nur zu verständlich

FAX

Sozialgericht München
Präsidentin Dr. Edith Mente
Richelstr. 11

80634 München

Az. S 24 SV 74/18
Ihr Zeichen: DAB 12/19 EM/p

15. Mai 2019

Frau Präsidentin,

Bevor ich zu angegebenem Fall komme, gestatten Sie mir kurz Bezug auf Ihr Schreiben vom 30.04.2019 zu nehmen. Nach meinen Schreiben an Sie stelle ich eine angenehme Beschleunigung der Dinge fest. Ihren Verweis auf Art. 97 Abs. 1 GG nehme ich wohlwollend zur Kenntnis, allein er konfligiert mit meinen Erfahrungen mit dem Kangaroo Court München in drei Fällen inklusive meiner “Pflichtverteidigerin” & Betrügerin Aglaia Muth im Gespann mit Richtern und Staatsanwaltschaft sowie Arbeitsbehörden-Verbrecher Manfred Jäger (Chef AA Ingolstadt) in 2012/4. So Sie schreiben “Einzelanweisungen der Gerichtsleitung sind unzulässig, wenn ein Richter in rechtsprechender Funktion tätig wird”, ist justament dies das Signal, den Palcoscenico für das Folgende zu öffnen, denn exakt daran gebricht es.

Am 31. Dez. 2018 sandte ich meine zweite Klage gegen den staatlichen beamteten Behörden- Verbrecher Jürgen Sonneck - bis Mitte Juli 2017 stellvertr. GF des Jobcenter München und dort u.a. kreativ tätig in Verleumdung (§ 187 StGB) unter Angabe des falschen Namens “C. Paucher” im Mai 2015 und von mir enttarnt in 2017 - auf Entschädigung an das SG München.
Kurz angemerkt sei, dass meine erste Klage vom 26. Nov. 2017 mit dem Az. S 42 AS 2950/17 an das LG München verwiesen und schlussendlich dort unter Missachtung von § 139 Abs. 1 ZPO, der u.a. bestimmt, dass “das Gericht ... das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern” hat “und Fragen zu stellen. ... dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen ...”, kostenpflichtig (!) und lapidar abgewiesen wurde mit Beschluss vom 26.07.2018 mit Az. 15 O 4865/18 und bestätigt mit Beschluss des OLG München vom 27.08.2018 mit Az. 1 W 1290/18. Ohne auch nur einmal die andere Partei einzuvernehmen, wie es § 139 ZPO bestimmt, wurden alle auffälligen Indizien als blosse “Vermutung” abgewiegelt. Diese fortgesetzte Missachtung von Gesetzen durch Münchner Gerichte kann nur interpretiert werden, dass Beamte von neoliberalen Arbeitsbehörden vor Strafverfolgung geschützt werden müssen und kritische Blogger kalt gestellt, geistesaffin mit Joseph Goebbels (1) und Roland Freisler (2).
Mit Schreiben vom 08.01.2019 antwortete das SG lapidar, dass “die Sozialgerichte nicht für die Bearbeitung von Schadensersatzklagen zuständig sind”. Mein Widerspruch am 18. Jan. 2019 wies auf Art. 19 Abs. 4 GG hin und insbesondere die nicht eindeutige Formulierung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO („Schadensersatz aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten“), die im Unklaren lässt, welcher Rechtsweg für Schadensersatzansprüche aus verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen gegeben ist, die nicht auf einem öffentlich-rechtlichem Vertrag beruhen.

Dieser Widerspruch vom Januar 2019 blieb bis heute unbeantwortet! Dies muss in Zusammenhang mit dem Fall S 42 AS 2755/18 gesehen werden, bei dem meine Klage am 24. Nov. 2018 erfolgte und das SG erst auf mein Drängen Ende April 2019 reagierte, obwohl Rechtshängigkeit nach § 94 SGG unmittelbar durch Eingabe einer Klage erlangt wird!

Zum Thema Herstellungsanspruch heisst es in “Der (sozialrechtliche) Herstellungsanspruch” (Kai Grötschel, Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
“Das BSG geht davon aus, dass der Herstellungsanspruch nur dazu dienen könne, eine sozialrechtliche Naturalrestitution durch ein Amtshandeln zu gewähren – keine umfassende Kompensation für finanzielle Einbußen. Diese Rechtsfolge sei dem alleinigen Anwendungsbereich des § 839 BGB, Art. 34 GG vorbehalten, weil in dieser Frage keine planwidrige Regelungslücke bestünde. Der Bundesgerichtshof hat wiederum diese Rechtsprechung zum Herstellungsanspruch gebilligt und den Herstellungsanspruch als ein besonderes Rechtsinstitut der Sozialgerichtsbarkeit anerkannt, das gegebenenfalls einen Primärrechten vergleichbaren Schutz gewährleisten könne und ggf. auch über § 839 III BGB oder § 839 I 2 BGB Berücksichtigung fände. Obwohl nach ihren Ausgestaltungen sowohl überschneidende als auch gänzlich unterschiedliche Anwendungsbereiche festgestellt werden können, ist Zivil- und Sozialgerichten inzwischen – weitestgehend im Einklang – eine überzeugende Abgrenzung beider Ansprüche i.S.e. Nebeneinanders für unterschiedliche Anspruchsziele gelungen.“
Es geht also um die Naturalrestitution (3). Das Pdf ‘Geschäftsanweisung zum SGB X der Arbeitsagentur’, Stand: 05/2012, erläutert zum § 14 SGB I den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch. Siehe insbesondere hierzu BGH - III ZR 201/12.
3.1 Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. BSG vom 01.04.2001, AZ: B 7 AL 52/03 R) hat der sozialrechtliche Herstellungsanspruch folgende Voraussetzungen:
• Der Sozialleistungsträger verletzt eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung,
• zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des 
 Betroffenen (Schaden) besteht ein ursächlicher Zusammenhang,
• der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil muss 
 durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können und
• die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzes- 
 zweck nicht widersprechen.
Sofern diese Voraussetzungen vorliegen hat die Agentur für Arbeit dem Berechtigten die Rechtsposition einzuräumen, die er gehabt hätte, wenn von Anfang an ordnungsgemäß verfahren worden wäre.
Es darf angenommen werden, ein anständiger Beamter agiert nicht in muffigen Abwasserkanälen der Anonymität unter falschem Namen bei “Auskunft und Beratung” mit der Polizei in einer des “Sozialrechtsverhältnisses obliegenden Pflicht”, ausser er geht völlig verblödet davon aus, auf ihm bislang gewohnte Verweigerung der Akteneinsicht durch die Münchner Justiz könne auch weiter vertraut werden und er damit unerkannt bleiben.
3.1.1 Pflichtverletzung
Bei der Pflichtverletzung muss es sich Fehler eines Leistungsträgers (§ 12) handeln. Dazu zählt z.B. eine unterlassene, unvollständige oder fehlerhafte Beratung oder Sachverhaltsermittlung (§ 20 SGB X). Es kommt nicht darauf an, dass der Sozialleistungsträger, der den Herstellungsanspruch erfüllen muss, selbst fehlerhaft gehandelt hat. Ausreichend ist, wenn der Fehler einem Sozialleistungsträger unterlaufen ist, der in den Verwaltungsablauf des herstellungspflichtigen Sozialleistungsträgers einbezogen ist.
3.1.2 Schaden
Ein Schaden liegt vor, wenn eine Leistung zu Unrecht nicht, nur in geringerer Höhe, von einem späteren Zeitpunkt an oder nur für einen kürzeren Zeitraum gewährt wird, eine Berechtigung zu Unrecht versagt oder eine Verpflichtung zu Unrecht auferlegt worden ist. Dem Betroffenen muss durch die fehlerhafte Handlung ein Nachteil/Schaden entstanden sein (Kausalität).
3.1.3 Gesetzlich zulässige Amtshandlung
 Durch eine gesetzliche zulässige Amtshandlung soll der rechtmäßige Zustand hergestellt werden, der ohne das fehlerhafte Handeln bestanden hätte.
Weiters heisst es unter ‘Mehr zu GA Punkt 1.2’ zur Spontanberatung:
Dazu hat das BSG im Urteil vom 27.4.1995 AZ 11 RAr 69/94 ausgeführt: „Bei Vorliegen eines konkreten Anlasses ist der LE „spontan“ durch die BA auf klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nutzen würde. Dies ist allein nach objektiven Merkmalen zu beurteilen. Dabei sind die objektiven Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen“.
Die “Spontanberatung” der Polizei am 07. Mai 2015 durch Jürgen Sonneck unter falschem Namen kann schlecht wahrgenommen werden als “offensichtlich so zweckmässig ..., dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nutzen würde”.
Mehr zu GA Punkt 3.1.3 Amtshandlung: 
 

Zulässig sind nur rechtmäßige Amtshandlungen. Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf Amtshandlungen gerichtet, die vorgenommen worden wären, wenn die AA ihre Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte. ... Fehlende Tatsachen oder Anspruchsvoraussetzungen können nicht fingiert oder im Wege der Fiktion verändert bzw. geheilt werden, ...
§ 6 Fachkräfte im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) gibt vor:
(1) Bei der Durchführung der Aufgaben dieses Buches werden Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen.
Von Münchner Polizei und Justiz gedeckter Sozialbehörden-Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ kann wohl diesen Ansprüchen nur in der korrupten Provinz Bayern ge”recht” werden. Dass sich das SG München ziert, gar unwohl fühlt, sich mit einer Angelegenheit mit solch einem Typen überhaupt konfrontiert zu sehen, ist nur zu verständlich. Doch neoliberale Wirtschaftspolitik zeitigt seltsame Faux Frais.

Mit besten Grüssen


(1) Joseph Goebbels über Journalisten Blogger: „Viele von denen, die hier sitzen, um öffentliche Meinung zu
machen, sind dazu gänzlich ungeeignet. Ich werde sie sehr bald ausmerzen“ (vgl. Fröhlich 1987/Bd. 2: 393).
(2) Roland Freisler: “If you have nothing to bring forward for yourself, be so good as to keep quiet.” (A Noble Treason: The Story of Sophie Scholl and the White Rose Revolt, By Richard Hanser)
(3) So wurden durch die charakterlich verrottete und vorab hinterlistig geplante Aktion des staatlichen Verbrecher- Beamten Sonneck der Laptop meiner Tochter von der Münchner Justiz MUTWILLIG beschädigt zurückgegeben und mein Smartphone OHNE richterlichen Beschluss beschlagnahmt, wie bei den Nazis. Da meine Tochter einen Computer für die Schule brauchte, mussten wir nach dieser dreckigen, typisch deutschen rassistischen Behördenaktion des Jobcenter München/Jürgen Sonneck ein Tablet kaufen. Der Laptop, da unbrauchbar, wurde im Januar 2017 von mir an die vollgefressene damalige sozialistische Arbeitsministerin Nahles geschickt, die selbstverständlich die Fresse nicht auf bekam.

4/07/2019

SG München Präsidentin Mente, ich sehe ostentative Strategie der Obfuskierung und den Jobcenter Beamten-Verbrecher Jürgen Sonneck mit allen Mitteln der Verzögerung zu decken

F A X

Sozialgericht München
Präsidentin Dr. Edith Mente
Richelstr. 11
80634 München

cc Kanzleramt, BMJV, BMAS, BMFSFJ, BMBF

07. April 2019

Az. S 42 AS 2755/18 (Akteneinsicht in Personalakte des beamteten Behörden-Verbrechers Jürgen Sonneck alias “C. Paucher”)

Frau Präsidentin,

Die Sozialgerichte unterliegen der Dienstaufsicht des Arbeitsministeriums des betreffenden Landes. Sie sind somit keine unabhängigen Gerichte! Alle Gerichte, Behörden und Organe der Versicherungsträger sind den Sozialgerichten zur Amtshilfe verpflichtet, so wie sie selbst auch anderen Gerichten und Behörden zur Amtshilfe verpflichtet sind.

  • Art. 101 GG garantiert das Recht auf den gesetzlichen Richter.
  • Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt in den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 und 5 Einsicht in Behördenakten.

Nach monatelangem Warten kann ich keinerlei fristgerechte Wahrung meiner Rechte erkennen.

Stattdessen erkenne ich eine ostentative Strategie der Obfuskierung und den ehemaligen Jobcenter Beamten Jürgen Sonneck mit allen Mitteln der Verzögerung zu decken. Diese Strategie wurde und wird bis dato konsequent von Polizei, Staatsanwaltschaft München und den Münchner Gerichten inklusive OLG wie in Nazi-Zeiten verfolgt und Rechtsbruch begangen (§ 339 StGB). Der jüngste Beschluss des OLG vom 14.03.2019 mit Az. 4Ws 2/19 KL der Richter Dr. Koch, Hümmer und Dr. Lutz macht dies noch einmal deutlich. Roland Freisler wäre stolz auf solch Gebaren.

Daraus muss ich folgern, eine Einsicht in seine Personalakte unter dem Aspekt des Grundes seiner hastigen Überstellung im Juli 2017 nach meinen medialen Attacken von der Behörde Jobcenter zum Referat für Bildung und Sport München würde vernichtende Klarheit schaffen. Das IFG sieht Akteneinsicht innerhalb eines Monats vor!

Als ob es noch einer Bestätigung der neoliberalen Arbeitsmarkt-Gesetzgebung bedürfte, sieht der § 6 SGB XII Fachkräfte das Potential bei Verbrechern, Fachkräfte sein zu können. Unter Randnummer 16 heisst es vielversprechend:
“Ein Indiz für die Ungeeignetheit einer Person ist häufig eine einschlägige Vorstrafe (zum Beispiel wegen Untreue – § 266 StGB, wegen Aussagedelikten – §§ 153 ff. StGB oder nach dem BtMG). Geprüft werden sollte in diesen Fällen allerdings, ob die Indizwirkung noch fortbesteht. In Einzelfällen kann eine einschlägig strafrechtlich vorbelastete Person nämlich möglicherweise gerade besondere Empathie für die zu Betreuenden aufbringen (z.B. früherer Drogenabhängiger). …”
Ich darf Sie nun auffordern, dieser Klage ihre einem Rechtsstaat gebührende und zeitnahe Aufmerksamkeit zu gewähren. Das allein bin ich schon dem Jürgen schuldig und ich darf hinzufügen, meine Ausdauer als lebenslanger Sportler ist gnadenlos.

Mit vorzüglichen Grüssen

11/30/2018

Tweets mit Sprecher der Bundesregierung über diesen von Polizei/Münchner Justiz gedeckten Behörden-Typen Jürgen Sonneck in den Abwasserkanälen der Anonymität hausierend









9/05/2018

Brief an Kanzleramt, BMJV, BMAS wegen Nazi-Stil Denunziant Jürgen Sonneck alias "C. Paucher"

Staatl. BMAS Heinrich Himmler
'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0'
Medien-Zensur-Trio Bockes/Bechheim/Jäger
(geniessen schutzwürdige Interessen,
so StA Peter Preuss)
Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.

. . . . . . . . .

Kanzleramt
BMJV
BMAS

04. Sept. 2018

cc per Email an Jobcenter München, Ref. f. Bildung und Sport München, Stadt München, Beamtenbund, OLG München

Betreff: Beamter & Nazi-Stil Denunziant Jürgen Sonneck alias "C. Paucher", bis zur Enthüllung im Juli 2017 stellv. GF Jobcenter München; danach entsorgt ins Ref. f. Bildung und Sport Millionendorf-Metropole München

Guten Tag Kanzlerin Merkel, Justizministerin Barley, Arbeitsminister Heil,

Die Botschaft der Integrität und Rechtschaffenheit hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.* Besteht doch Gewissheit, deutsche relevante Bundesministerien haben Beamte nicht unter Kontrolle, die Full Mental Jacket und Psycho gehen, aber auf Roland Freisler Gerichte vertrauen können.
  • Ein charakterlich völlig vesifftes Individuum namens 'C. Paucher' setzte am 07. Mai 2015 um ca. 20 Uhr (!), also nach Dienstschluss und ausserhalb der Büroräume eine sechs Monate vorher geplante Strafanzeige an die Polizei München per Email ab (siehe Bild der Strafanzeige unten). Völlig verblödet und niederträchtig vertraute es auf die gewohnte Verweigerung der Akteneinsicht durch den Kangaroo Court München und zwei kungelnder "Rechtsanwälte" zuvor.
  • Obwohl der Polizei die IP Adresse des Absenders bekannt war und ebenso die Nichtexistenz dieser Charakterleiche 'C. Paucher', unternahm sie keine Ermittlungen nach der wahren Identität.
  • Im Oktober 2015 wurde daraufhin die komplette IT Ausrüstung inklusive Router von mir und meiner tibetischen Tochter beschlagnahmt. Zum zweiten Mal! Wegen deutscher Arbeitsbehörden!
  • Meine Tochter sollte im Nazi-SS Stil körperlich durchsucht werden (zwei bewaffnete Polizisten und eine Polizistin waren erschienen!) und auch ihr Smartphone sollte in Nazi-Manier beschlagnahmt werden. OHNE GERICHTSBESCHLUSS! Sie war jedoch schon auf dem Weg zur Fachoberschule.
  • Ihr Computer wurde durch die verrottete Münchner Justiz mutwillig (!) beschädigt nach Monaten zurückgegeben. Wie schon in den Jahren zuvor wurde vom Jobcenter alles zu ihrer Benachteiligung und schulischen Obstruktion getan, denn Deutschland ist ein Rassistenland. Und ein widerliches anti-Moslem Hetzerland.
  • Nach Beschlagnahme des Laptops hatte meine Tochter grosse Schwierigkeiten in bestimmten Aufgaben in der Schule und musste sich im schulischen PC-Raum behelfen. Das sind die Faux Frais für Migranten im widerwärtigen Rassistenland Deutschland, dessen einziges Interesse die garantierte Bereitstellung billigen Arbeitsmaterials ist und die heruntergekommene bayerische Justiz ist der Henkersknecht.
  • Nach Einsicht in die Gerichtsakte, ergaben sich erdrückende, auffällige und chronologisch überzeugende Indizien, die als Täter eindeutig und ohne den geringsten Zweifel auf den Beamten und damaligen stellv. GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck deuteten!
  • Daraufhin schrieb ich mehrfach an die Ministerien des Inneren, BMJV und BMAS als auch den Polizeipräsidenten von München im Juli 2017! Es gab keinerlei Antwort von diesen Ministerien, durchhaucht von Institutionellem Rassismus, Unterdrückung der Meinungsfreiheit und historisch belegtem Schweigen:
  • Am 27. Juni 2017 Pdf per Email an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Beschlagnahme und forensischer Untersuchung des Heimcomputers von Jobcenter München Jürgen Sonneck". 
  • Im Juni 2017 weitere Pdf an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Wohnungsermittlung von zwei Geschäftsführern des Jobcenter München nach Strafanzeige unter FALSCHEM Namen im Mai 2015".
  • Am 27. Juni 2017 eine von mehreren Emails an das BMAS "Anregung an Bundesministerium für Arbeit und Jobcenter bei nächster Anzeige unter FALSCHEM Namen etwas versatiler zu sein".
  • Am 11. Juli 2017 Pdf an das Polizeipräsidium München und als Blog Post veröffentlicht "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015" und cc an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc JC.
  • Am 11. Juli 2017 Pdf an das Polizeipräsidium München und als Blog Post veröffentlicht "Bitte um Amtshilfe zur Feststellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack" und cc an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc JC.
Am 31. Juli 2017 erhielt ich nach Sendung einer Email an mehrere Jobcenter München Mitarbeiter eine Email Server Error Message 550 "Address not found" in Bezug auf Nazi-Stil Denunziant J. Sonnecks Email Adresse! Im Februar 2018 erfuhr ich dann von der Beamten-Asyl Gewährung des Referats für Bildung und Sport München für diesen Behörden-Halunken, korrupt wie München ist.

Ein teutonischer Beamter, u.a. dem § 77 BBG verpflichtet, taucht also nach Dienstschluss in die behördlichen H²S-versifften Abwasserkanäle der rattenmässigen Anonymität ab, um unter konsekutiver Deckung durch Münchner Polizei und Kangaroo Court München (basierend auf meinen Erfahrungen seit 2013) eine sechs Monate vorab geplante Anzeige unter dem Red Herring #Hatespeech abzusetzen??? Welchen Level von Verrottetheit und Primitivität muss ein Beamter in diesem Rassistenland Deutschland vorweisen, um rausgeschmissen zu werden, wäre eine interessiert-rhetorisch und redundante Frage.
Ich fordere vollen monetären Ersatz für den entstandenen Schaden. Der unbrauchbare Mac wurde im Januar 2017 an das BMAS unter dieser ekelhaft unförmigen sozialistischen Ministerin Nahles zur Entlastung gesandt als Jobcenter diesem neoliberalen Bundesministerium unterstehen. Selbstverständlich bekam die "Hausfrau oder Kanzlerin" in bekannt deutscher Art die Zähne nicht auseinander, blockte mich aber in deutscher Regierungsmanier sofort auf Twitter. Yes, also looking at you, BMFSFJ.

Meiner Schadenersatzklage begegnete der Kangaroo Court LG München I mit seinen Richtern Dr. Tholl, Dr. Sindelar und kein Doktor Niederfahrenhorst ohne Begründung im August 2018 ablehnend mit zwei Zeilen. Dieser Kangaroo Court deckt also den beamteten, in Nazi-Manier agierenden Behörden-Halunken Jürgen Sonneck mit seinen typisch deutschen primitiven Rachegelüsten. Ein solch lächerliches Gericht sollte sich in Zimbabwe ansiedeln. Gestern hauchte das OLG noch seine Bestätigung.
Jürgen Sonneck ist die Personifizierung der typischen Hässlichen Deutschen mit ihren zwei DNA-garantierten Charaktereigenschaften: Missgunst und Schadenfreude.
In dieses Szenarium passt exakt die von 2013 bis Juli 2017 verweigerte Akteneinsicht der Münchner Justiz und betrügender "Anwältin" und Kungeltante Aglaia Muth ("schutzwürdige Interessen", so der glatzköpfige und sophomore StA Peter Preuss) in Sachen Nazi Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0'-affines staatlich-beamtetes BMAS Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger (Fall Az. 18 Ns 112 Je 203869/12) der Agentur für Arbeit München.

Basierend auf geheimer Absprache (u.a. geheimes Telefongespräch von Zensur-Hengst Bechheim mit Polizei) entschied sich damals die Staatsanwaltschaft für das Quid pro quo Merkel-Nazi Bild als Klagegrundlage. Selbstverständlich kam sie ihrem Staatsauftrag nach und sah ab von den Bildern der deutschen Fake News Schmierfinken, vulgo Journalisten genannt. Bis heute windet sich der Kangaroo Court München und verweigert Wiederaufnahme des Falls. Ebenso wurde PKH verweigert im Bestreben der Münchner Justiz, den plump-dummen Erpresser Manfred Jäger, Ag. für Arbeit Ingolstadt, zu decken.

Ich gehe davon aus, diese perfide Gestalt Jürgen Sonneck wird aus dem steuerbezahlten Beamtendienst achtkantig rausgeschmissen. Er kann seine Schaffenskraft stattdessen der dürstenden freien Wirtschaft zur Verfügung stellen. Aus der deutschen Fake News Presse entnehme ich allenthalben einen angeblichen Mangel an Fachkräften. Eccoci qua!

Ich fordere Sie ausserdem auf, den kriminellen Augias-Stall Jobcenter München auszumisten. Mich widern bandenmässige Betrüger (§ 263 Abs. 3 StGB) wie die GFin Anette Farrenkopf, Sabine Nowack, Silke Strama an, wenn der Ferienverdienst meiner - jetzt festhalten, denn diese widerlichen Deutschen haben wieder ein Determinativkompositum kreiert - PASS-DEUTSCHEN Tochter gestohlen wird. Mich kotzen Typen wie eine Preukschat aus dem neoliberal-faschistischen Jobcenter München an, die den Untermietvertrag meiner Tochter in rassistischer Provenienz als "unglaubwürdig" bezeichnet. Das SG München und der Kangaroo Court LG München fühlen sich nicht zuständig für diese Verbrecher!

Sorgen Sie für die Rückzahlung des Ferienverdienstes durch die staatliche rassistische Verbrecherbehörde Jobcenter München!

Coda

Ein Anwalt sagte mir im Mai 2015: 'Wenn Sie weiter bloggen, machen die Sie fertig'. Gemeint war die verrottete bayerische Justiz und meine Tochter war Zeuge.

Meine Tochter, mit einer Staatsbürgerschaft, die ihr absolut nichts aber auch absofuckinglutely gar nichts bedeutet, stellte schon in 2015 fest: "Es gibt keine freie Meinungsäusserung in Deutschland." Die hat fertig mit diesem Deutschland, das angeblich Ausländer integrieren will.

Mit vorzüglichen Grüssen ausse Provinz vonne Bayerns

(Signed) (Pass-Deutscher)

* Mit Entschuldigung in die Weimarer Fürstengruft.



Fand nicht das Plaisier von Jürgen Sonneck und dem Münchner Gericht.

(1) Bild mit Dank an die Stadt München.

8/08/2018

Richter des LG München I sehen Mitarbeiter des Jobcenter München hinter der Online Anzeige unter falschem Namen. Na bitte, das war doch arschklar.

Auszug aus Beschluss des LG München I (Zivil) mit Az. 15 O 4865/18 vom 30.07.2018 und förmlich zugestellt am 02.08.2018. (Bin also gut in der Frist mit dem 576er ZPO).

Und hier ist die Beschwerde an den Kangaroo Court München.

Die beabsichtigte Klage ist ohne Aussicht auf Erfolg. 

1. Wie sich aus der beigezogenen Strafakte ergibt. wurde die Beschwerde des Klägers gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts München vom 08.10.2015. Az. ER ll Gs 6711/15. mit Beschluss des Landgerichts München I vom 08.01.2016. Az. 2 Qs 25/15, als unbegründet zurückgewiesen. Die 2. Strafkammer stellte fest, dass der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss nicht rechtswidrig war. 

Wegen der Anzeige vom 07.05.2015 wurde der Kläger in erster Instanz vom Amtsgericht München mit Urteil vom 22.06.2016. Az: 821 Ds 112 Js 168454/15‚ wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. In der Berufung wurde dieser Sachverhalt gemäß § 154a StPO ausgeschieden. 

Es ist schon nicht erkennbar, welche Pflicht der Mitarbeiter des Jobcenters verletzt haben soll. Auch nach Auffassung der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts handelte es sich bei der Veröffentlichung des Klägers um eine strafbare Handlung. Die Anzeige einer Straftat ist jedoch nicht pflichtwidrig. 

2. Letztlich kann diese Frage jedoch offenbleiben. Denn der Kläger hat trotz Hinweis des Gerichts keinen Beweis dafür angeboten, dass es sich bei dem Anzeigeerstatter "C. Paucher" tatsächlich um einen Mitarbeiter des Jobcenters handelt. Der Kläger stellt hierzu lediglich Mutmaßungen an. Aus der Ermittlungsakte sind keine Tatsachen erkennbar, die die Vermutung des Klägers stützen könnten. 

Da der Kläger für das Vorliegen der Amtspflichtverletzung vollumfänglich beweisbelastet ist, wird dieser Nachweis ohne Beweismittel nicht zu führen sein.


Dr. Tholl - Dr. Sindelar - Kern
__________

Wählte spontan die braune Farbe. Keine besondere Verdeutung, klar?

notabene: Kern ist Richter-IN, also die obligate Proporz/Quotendame. Keine Ahnung, ob sie noch einen Dock Tor Titel anstrebt.

Das Ganze ist ein bischen unglücklich/ungeschickt formuliert. Na ja nun, ich will mal so sagen, in deutschen Gerichten finden sich keine Juristen, die zu Interviews bei top international Law Firms in den Lift getragen würden. Die bekämen nichtmals einen Rückruf und werden auch niemals "Regenbogen scheissen", wie Louis Litt sagte.

. . . . . . . .

Seltsam, dass His Dingleberryness Gaylord Fancypants Jürgen Sonneck bei all meinen - ich zitiere die Richter des Kangaroo Courts LG M - "lediglich(en) Mutmaßungen" keine Verleumdungsklage gegen mich eingereicht hat. Fehlt es an Eiern inne Büchs, Nachwirkungen von BPD oder/und DID?

7/10/2018

"German bloggers, here is your German Constitutional Court speaking: STILLGESTANDEN and STFU! You should not be blogging."

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Freaky Fucking Frigtard Jürgen Sonneck, until mid 2017 deputy CEO of the national public employment service Jobcenter Munich (after which I had him kicked out of his position), had a brilliant idea as he was scratching his balls.

Why not fuck some asshole over a second time and really rat that shitface out for good. 'Yeah, sounds good. This time I'll execute it in watertight fashion. I will send an online criminal complaint to the police office that is familiar to me and use a false name. God, I could suck myself off. I am genius, this is sheer fucking awesome.'


The verdict delivered by the Munich Kangaroo Courts by the astute use of its full armamentarium had this image contravening Criminal Code 86a.

Severely contravenes Criminal Code 86a and rattles nation
in its foundation.

Not this one ...

Does not contravene Criminal Code 86a

 ... and neither this!
Does in no way contravene Criminal Code 86a


German Constitutional Court
(with thanks to FT Alphaville)
So here are the ridiculously red-robed joker boyz of ze German Konstitutional Kourt. BTW, does anybody remember the color of Roland's robe?

A brief, frank, impromptu chat widda Court.

- Someone sends an online complaint to police using a false name to fuck some jobless asshole over?

Constitutional Court: 'Shit happens. We do not give a rat's ass.'

- Your Judicial Awesomeness, it was a civil servant bound to the ethics code.

Constitutional Court: 'In the quiet words of the Virgin Mary... come again.'

- Police confiscates all IT equip.

Constitutional Court: 'No shit? That happens to bloggers.'

- Police confiscates smartphone without court order.

Constitutional Court: 'Ssssnnoooore.'

- Munich Kangaroo Court returns laptop of Tibetan daughter in deliberately damaged condition.

Constitutional Court: 'What is a fucking Tibetan doing with a computer in the first place? She should be tending fucking yaks, or do a couple parikrama round Kailas.'

Court did not call Jürgen Sonneck for interrogation as demanded.

Constitutional Court: 'Listen sucker, you are a low caste POS. You dare to ask questions to a public employee??'

Images and documentaries showing swastikas in the German media are a standard weekly feature.

Constitutional Court: 'You seem not to understand. Free speech is a valuable good, granted to highly trustworthy institutions and carefully selected publishing houses. It needs to be protected from unsophisticated use and individuals who do not possess the most basic academical credentials. You simply should not blog, VERSTANDEN!'

Therefore with regard to file # 1 BvR 246/18:

"The constitutional complaint is not admitted for decision."

First Senate

Johannes Masing, Andreas Paulus, Ferdinand Kirchhof
(of course they have never bothered to read it in the first place.)


Picture left to right
Johannes Masing, Andreas Paulus, Ferdinand Kirchhof

. . . . . . .

Incidentally, on July 18 the House of Jesters will decide about the mandatory GEZ fee. The nation is in full suspense mode and there will be public view points. The CC bank will be flanked by podium girls and vintage DDR Sekt will be served.

Ferdinand Kirchhof will be part of the court to decide what the heck is going to happen to that mandatory state propaganda fee his own brother Paul had concocted back in 2010. No sweat, the court knows its political boundaries too well and will stay within the perimeter. They owe it to themselves and their position, plebs.

(1) With thanks to the city of Munich.

1/29/2018

Münchner OStA Steinkraus-Koch oder explain the problem to me “as if I were a young child, or a golden retriever." “It wasn’t brains that got me here, I can assure you of that.”

In the absence of justice, what is sovereignty but organized robbery?

Saint Augustine

Exzerpt vierte Verfassungsbeschwerde

Am 21. 04. 2016 erhob die Staatsanwaltschaft München I vertreten durch OStA Steinkraus-Koch Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tatmehrheit mit Beleidigung (Anlage 6).

Die Anklageschrift ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Die schlussendlich später zurückgezogene Beleidigungsanklage fusste auf einer unzureichenden Kenntnis der deutschen Sprache (hier: mangelnde Fähigkeit das Demonstrativpronomen 'dies' deklinieren zu können) als auch restringierter Fähigkeit den Kontext der Äusserungen zu überblicken.

Boswillig entstellend ist hingegen OStA Steinkraus-Kochs Verweis auf S. 1 auf das Bild Heinrich Himmlers in Naziuniform mit Armbinde. Er unterschlägt die Einbindung dieses Bildes in einen Offenen Brief per Email als Pdf an ihn vom 10. November 2014 (Anlage 22), in dem sich der Beschwerdeführer hinsichtlich des Vorwurf in der Anklageschrift, dass jedes irgendwie geartete Gebrauchen nationalsozialistischer Symbole verboten sei, auf die ständige Präsenz von Hakenkreuzen in den Medien hinwies und entsprechende Belege anführte. Zudem berief er sich auf die Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB. Der Brief ist u.a. eine eindeutige Kritik an den permanenten sog. NS Dokumentationen im deutschen TV, die eine latente Glorifizierung sind.

Es sei angemerkt, dass das Gericht noch bis 24. Januar 2018 eine Festplatte zurückhielt mit der abstrusen Begründung, der Offene Brief an OStA Steinkraus-Koch sei darauf zu finden. Er wurde seinerzeit per Email als Pdf an ihn gesendet und somit gilt es nichts mehr zu beweisen. Die Intention des Gerichts war es, wie in allen zwei Fällen zuvor, Schaden zuzufügen.

Sic semper tyrannis!

12/15/2017

Oberstaatsanwältin Tilmann, Sie wirken mit Ihren Doppelstandards in Sachen Swastika noch adretter und attraktiver

“However, it must not be assumed that bullshit always and necessarily has pretentiousness as its motive.”

― Harry G. Frankfurt, On Bullshit (Professor emeritus of philosophy at Princeton University)
. . . . . . . . . .

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

15. Dez. 2017

Ihr Zeichen: Az. 115 UJs 727000/17

Betreff: Meine Strafanzeige vom Sept. 2017 gg. den Münchner Merkur wg. Abbildung von Kanzlerin auf Lebenszeit DDR Merkel in Nazi Uniform mit Hakenkreuzen

Guten Tag Frau Oberstaatsanwältin Tilmann,

Ja solch ein Zufall. Wieder ein Brief von Ihnen und diesmal  vom 08.12.2017. Also das erinnert mich fast an den letzten und oft falsch zitierten Satz aus 'Casablanca'. Darf ich Sie uneingeschränkt zu Ihren und mir sattsam von der bayerischen Justiz allgemein bekannten Doppelstandards beglückwünschen. Von hier ab ist es wichtig, sich meinem Blog Post zu diesem Brief unter Permalink unten zuzuwenden. Ich darf hier auch gleich vorankündigen, in dieser Sache ein Pdf in Englisch an das Justizministerium in Berlin zu senden. Ja, was Sie dort auf dem Blog Post sehen, nennt sich Streisand Effect.

Ich hatte ja, wie man das so als aussätziger Hartz 4 Rezipient macht, die sinnigen Zirkelsätze des OStA Weiß vom OLG in seinem Brief vom 13.09.2017 zum Anlass genommen, seine darin exhibierte flamboyant intellektuelle Panache einer wissenschaftlichen Pilotstudie zu unterziehen. Die mich Wissensdürstigen drängende Frage war: "Hält das § 86 a STGB Diktum des Oberstaatsanwalt Weiss vom OLG München dem Popperschen Abgrenzungskriterium der Falzifizierbarkeit stand?" Pekuniäre Limiten liessen nur eine Mikrostudie von drei Fällen zu: die Münchner Schmalz-Gazette, das Regenbogen-Nachrichten-Blatt Spiegel und das unsägliche ZdF.

Hamburg hat noch nicht geantwortet, aber Staatsanwalt Deutschler aus Mainz beeindruckte mich. Er zeigte Stil und Engagement und verdient meine ehrliche Anerkennung. Dennoch will ich Ihrer Einschätzung die nötige Gewichtung nachfolgend angedeihen lassen.

Sie sehen also in der Abbildung von Merkel in Nazi Uniform mit mehreren Swastikas bei der Münchner Merkur Gazette keinen Verstoss gegen den § 86a STGB.



Seltsamerweise sah aber die Münchner Justiz bei meiner Abbildung von Merkel in Nazi-Uniform sehr wohl einen Verstoss und hielt meinen Computer für 25 Monate beschlagnahmt.



Nun mag altersbedingt meine visuelle Rezeptionskapazität leicht gen Süden gehen, dennoch schaffe ich es immer noch, selbständig eine Strasse zu überqueren und sehe bei beiden Bildern irgendwie Similaritäten.

Nicht genug damit. Im Vorfeld hielt diese heruntergekommene und verlogene Münchner Justiz von 2013 bis Juli 2017 im Komplott mit Polizei/Staatsanwaltschaft/Agentur für Arbeit München und meiner Pflicht"verteidigerin" und Betrügerin Aglaia Muth 53 Seiten Akten unter Verschluss! Akteneinsicht, die mir laut Art. 6 EMRK zusteht!

Bis heute hält die Münchner Justiz im Komplott mit Polizei auch immer noch das Transcript des geheimen Telefongesprächs zwischen Polizei und dem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit München Christoph Bechheim unter Verschluss. Nazi Heinrich Himmler ist ganz verdutzt, dass man die 'Aktion Arbeitsscheu Reich' auch demokratisch effektuieren kann.

Sie sind Mitglied eines veritablen Kangaroo Courts und ich komme nun zu Ihrer halbseidenen Begründung in Ihrem ablehnenden Brief. In Parenthese und der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass die bayerische Justiz ausnahmslos alle Strafanzeigen von mir und meiner Tochter wie in einem korrupten Dritte Welt Land abgebügelt hat. Hier also Ihre Begründung:
"Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. 
Dies ist vorliegend nicht der Fall. Eine Straftat gem. § 86a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB liegt nicht vor, da der angezeigte Beitrag der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens dient, § 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB. Es liegen auch keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Berichterstattung nur einen Vorwand bilden würde, um in Wahrheit die mit der Verwendung von Hakenkreuzen angestrebte propagandistische Wirkung zu erzielen (vgl. Schönke / Schröder/ Sternberg-Lieben, StGB, 29. Auflage 2014, § 86 Rdnr. 17). Der Beitrag befasst sich vielmehr kritisch mit der in einer türkischen Zeitung abgedruckten Abbildung und den bestehenden diplomatischen Schwierigkeiten zwischen Deutschland und der Türkei."
Wenn aber ein herumlungernder Blogger wie ich es wagt, sich aus der Shudra Kaste meinungsmässig in nonkonformer Art zu erheben, schlägt die primitiv-bukolische Justiz der Provinz Bayern gnadenlos zu und das liest sich in dem Beschlagnahme-Beschluss vom Dez. 2012, der natürlich bei Hartz 4 Abschaum gar nicht erst von einem Richter unterschrieben wird, so:
Gründe: 
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist der Beschuldigte verdächtig, am 15.11.2012 eine Abbildung von Bundeskanzlerin Angela Merkel in NS-Uniform und mit einer Hakenkreuz-Armbinde auf der Internetseite http://deland.wordpress.com veröffentlicht zu haben, sodass diese von einer Vielzahl von Internetnutzern wahrgenommen werden konnte. 
Der Beschuldigte wusste, dass es sich bei dem Hakenkreuz um ein Symbol der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft handelte. Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartiger Symbole, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist - wie ihm auch bewusst war - in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland zu vermeiden. 
Im Urteil der verlogenenen Richterin Baßler vom LG mit Az. 18 Ns 112 Js 203869/12, Seite 6 (Ich spreche hier basierend auf drei (!) Verhandlungen mit ihr bislang (1).) erfährt mein Blog Post die Kangaroo-Court-mässige
IV. Rechtliche Würdigung: 
1. Das Hakenkreuz stellt ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (Fischer, StGB 61. Aufl. § 86a RN 5 m.w.N.). Dieses Kennzeichen hat der Angeklagte in seiner Collage auch verwendet. Durch die Einstellung in das Internet konnte es von einer unüberschaubaren Anzahl von Personen wahrgenommen werden. Es liegt daher auch eine „Veröffentlichung“ im Sinne der genannten Strafvorschrift vor. Aus dem daneben oder darunter stehenden Text ergibt sich nicht eindeutig eine Gegnerschaft des Angeklagten gegen jegliche Form des Nationalsozialismus. Dass der Angeklagte in dem verwendeten Text keine Zustimmung zu den verfassungswidrigen Organisationen erkennen lässt, hindert die Verwirklichung des Tatbestandes nicht.
Die Darstellung ist auch nicht gemäß § 86 a Abs. 3, § 86 Abs. 3 StGB zulässig. Das Handeln des Angeklagten dient weder der Vermittlung von Wissen zur Anregung der politischen Willensbildung, noch der historischen Aufklärung. Auch eine Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens liegt nicht vor. Die neben dem Bild befindliche englischsprachige Beleidigung der Kanzlerin stellt keine Berichterstattung dar. Auch der unter dem Bild befindliche ebenfalls englischsprachige Hinweis auf griechische Proteste erklärt die Zusammenhänge nicht. Hierzu gibt der Angeklagte auch an, er habe seine Meinung über die Kanzlerin wiedergeben, also gerade nicht über Proteste in Griechenland berichten wollen. Die Darstellung ist jedoch auch nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
In typischer Manier lügt die Richterin, denn der Blog Post linkt zu einem Artikel von der russischen RT zu den Demonstrationen in Athen gegen die Attacken der widerlichen Deutschen gegen das Volk der Griechen mit Waffen der finanziellen Massenvernichtung mit dem Ziel der Vernichtung jeglicher Anstrengungen, sich zur Rettung deutscher Banken nicht ausbluten zu lassen. Es liegt auch keine Beleidigung von Merkel vor, denn es handelt sich um ein weltweit bekanntes und passendes Zitat des damaligen italienischen PM Berlusconi.

Stellen sie in der Münchner Justiz zeitnah Wiederaufnahme in diesem Fall sicher und sie dürfen schon jetzt als Zeugen zu meiner Vernehmung die Mischpoche C. Bockes/Manni Jäger und Aglaia Muth laden. Es wird mir ein inneres Missionsfest sein.

Altmodisch wie ich bin, habe ich bei Meinungsfreiheit eine Einstellung wie Wittgenstein an anderer Stelle und die Münchner Justiz wird ultimativ niemals in mein Recht dazu eingreifen:

‘I am a beast and am still not unhappy about it’

Wittgenstein on Christmas Day (Ludwig Wittgenstein: The Duty of Genius - Ray Monk)

Mit besten Grüssen


(1) Sollte die Münchner Justiz hier eine Beleidigung entdecken, so steht ihr frei, Klage gegen mich zu erheben. Ich denke, genügend Belege zu haben.

===============

Ich bin offen für weiteren wissenschaftlichen Austausch mit der OStAin und verspreche auch, nicht mit dem Feuerhaken herumzufuchteln.

12/14/2017

Frau Oberstaatsanwältin Tilmann, Ihre Antwort vom Okt. 2017 gibt der Qualität 'unzulänglich' und 'unbefriedigend' eine ganz neue Nuance.

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

Ihr Zeichen GA 313E-23/2017

Betreff: meine Dienstaufsichtsbeschwerden vom 21.11.2016 (Einseitige Ermittlungen gegen mich) und 16.01.2017 (Beschlagnahme von Smartphone ohne richterlichen Beschluss) im Verfahren 112 Js 168454/15.

14. Dez. 2017

Guten Tag Frau Oberstaatsanwältin Tilmann,

Danke für Ihre Antwort vom 19.10.2017, die der Qualität 'unzulänglich' und 'unbefriedigend' eine ganz neue Nuance verleiht. Aber, mon dieu, wenn es um schlechten Geschmack geht, wird man von der Münchner Justiz immer gut verköstigt. Manchmal ist es der Sache förderlich, ihr eine gewisse Gestationszeit zu gönnen und in der Tat war der Zufall schwanger und gebar vor ein paar Wochen eine hochinteressante Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die eigentlich nur Wesen in Platons Höhle erstaunen konnte. Pixelform ward ihr gegeben als 'Case HENTSCHEL AND STARK v. GERMANY'.

Sozusagen inseminiert wurde der leidliche Fall Anno 2007 - ja, es hat zehn Jahre gedauert durch diese bayerische Justiz der Verschleppung und Kungelei - und nur Retardierte können erstaunt sein zu lesen, dass die berüchtigte Polizei der Millionendorf-Metropole doch glatt wie in einer Provinz-Version von LA Confidential Videoaufnahmen verschwinden liess. Erfrischend heiter und in-your-face schliesst die Entscheidung des EGMR auf den Seiten 31 und 32 mit einem herrlich zu lesenden Tritt in die - Sie mögen diese Ausdrucksweise in pc-geschwängerten Zeiten und einem Caretaker Justiz Minister und  Altruistischen Zelluloid-Flittchen Recycler, aka Speedneedle Baller entschuldigen - Coglioni der Föderalen Republik mit christlicher Leitkultur von Tommy de M durch die fantastische in-your-face 'Concurring Opinion des Richters Hüseynov'. Also ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, aber ich mag Richter mit Klöten inne Büchs.

Die beste Passage, fachkraftmässig von mir mittels Google übersetzt, zum Genuss hier:
"Daher bin ich der Ansicht, dass zwischen der Ermittlungsabteilung der Münchner Polizei und den untersuchten Polizeibeamten eine ausreichende institutionelle Verbindung bestand und dass die fragliche kriminelle Untersuchung keinen Schein der Unabhängigkeit darstellte."
Das deckt sich mit meiner Erfahrung mit dieser Münchner Polizei. Aber der EGMR Richter kommt noch besser in Fahrt:
Interessanterweise hat der Gerichtshof im vorliegenden Fall auch auf die Feststellungen des CPT Bezug genommen (§ 42). Insbesondere in dem Bericht über seinen Besuch in Deutschland vom 25. November bis 7. Dezember 2015 äußerte das CPT Zweifel daran, "ob Untersuchungen von Ermittlungsbeamten der zentralen Ermittlungsstellen durchgeführt wurden - und noch mehr von denen, die von Kriminalpolizisten durchgeführt wurden" von regionalen oder lokalen Hauptquartieren - gegen andere Polizeibeamte als völlig unabhängig und unparteiisch angesehen werden können"(vgl. CPT / Inf (2017) 13, § 18).
Generell erscheint mir die Feststellung des Gerichtshofs, dass die fragliche Untersuchung den Anforderungen an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit genügte, angesichts der seit langem geäußerten Kritik verschiedener internationaler und regionaler Menschenrechtsinstitutionen, insbesondere des UN-Menschenrechtsausschusses, bedauerlich. UN-Ausschuss gegen Folter, das CPT und der Menschenrechtskommissar im Hinblick auf das Fehlen von unabhängigen polizeilichen Ermittlungen in Deutschland (siehe CCPR / C / DEU / CO / 6 (2012), § 10; CAT / C / DEU / CO / 5, § 19, CPT / Inf (2017) 13, oben zitiert, und CommDH (2015) 20, § 38-39). Auch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, die im Rahmen des Optionsprotokolls zur UN - Antifolterkonvention als nationaler Präventivmechanismus eingerichtet wurde, hat sich ebenfalls für die Einrichtung unabhängiger Gremien eingesetzt, die sich mit den Vorwürfen der Polizeigewalt in den Bundesländern befasst (siehe Jahresbericht 2016 der Nationalen Agentur zur Verhütung von Folter)."
Womit mir wiederum in elegantester Manier der Transfer zu meinem eigentlichen Anliegen gelungen wäre. Irgendwie reflektiert sich dieser Fall in den zwei mich betreffenden Fällen mit der Münchner Polizei und hat auch eine Geschmacksnote des rumänischen MISA Falls 'Amarandei and Others v. Romania' No. 1443/10. Vielleicht bin ich auch nur zu sensibel für provinz-bayerische Exaltierungen auf primitivem Wadlstrumpf-Niveau.

Ich dachte mir und ich hoffe, das findet Ihr Placet, die für meinen Geschmack noch zu eruierenden offenen Punkte aus didaktischen Gründen aufzuteilen, weil dies einfach medienspezifisch dem Episodencharakter sich entlehnend den Spannungsbogen, die Lernkurve und die Quantität der Blog Posts hoch hält.

So denn die Plunse aus der DDR eine Regierung zusammengebastelt hat (etwa August 2018) und die Ministerien stehen, würde ich Ihren Input und die ganzen Vorkommnisse gegen mich und meine Tochter, instigiert in Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich' Manier durch staatliche kriminelle Arbeitsbehörden zur Rekrutierung wohlfeiler Humanresourcen mit subsequenter Altersarmutsgarantie, gerne zur Evaluierung dort vortragen. Zuvorderst in englischer Sprache, damit die deutsche Polizei/Justiz/Arbeitsbehörden Travestie und Kumpanei und die systematischen und konzertierten Attacken auf mein Recht der freien Meinungsäusserung internationaler genossen werden können (1).

1. Als da wären die (2):
  • Beschlagnahme meines Smartphones OHNE richterlichen Beschluss durch Kriminalfachdezernat 44 in Himmler SS Manier. Es wurde sogar noch nach weiteren geschnüffelt.
  • Intendierte Körperdurchsuchung meiner tibetischen Tochter durch bewaffnete Polizei und
  • intendierte Beschlagnahme des Smartphones meiner Tochter in Himmler Sippenhaft Manier.
  • Frage, ist bei Beschlagnahmebeschlüssen die richterliche Unterschrift bei Hartz 4 Gesindel und ähnlichem Pack dispensabel in neoliberalen Zeiten?
2. Der, ehem, Ermittlingsbericht des KOK Carstens (Az. BY 8644-000804-15/7) erweckt zum einen bei mir den Eindruck, Deutsch ist seine erste Fremdsprache, zum anderen belegt das Procedere ein einvernehmliches und bekanntes Komplott zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft wie in allen Fällen gegen mich, nämlich u.a. die Missachtung des § 163a Abs. 1 STPO. Die 'Concurring Opinion des Richters Hüseynov' sei noch einmal bemüht:
"Daher bin ich der Ansicht, dass zwischen der Ermittlungsabteilung der Münchner Polizei und den untersuchten Polizeibeamten eine ausreichende institutionelle Verbindung bestand und dass die fragliche kriminelle Untersuchung keinen Schein der Unabhängigkeit darstellte."
3. Komplott bestehend aus Münchner Polizei, Staatsanwaltschaft und meiner Pflicht"verteidigerin" und Betrügerin Aglaia Muth zur Urkundenunterdrückung von 2013 bis dato im Fall Nr. 1 mit Az. 18 Ns 112 Js 203869/12, um das Medien-Zensur-Trio der Agentur für Arbeit München bestehend aus Bechheim/Bockes/Jäger zu schützen. Des Nazis Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich' lässt demokratisch grüssen. Adorno hatte recht.

4. Haben Sie bei der bayerischen Justiz das seltsam verquere Gefühl, irgendein OStA verbietet mir Kritik an Geschichtsverfälschungen in Filmen über den Nazionalsozialismus? Ich liege nämlich schon jetzt in Lachkonvulsionen am Boden bei OStA Hummer.

5. Sind Sie von der seltsamen Meinung affliktiert, die bayerische Justiz beschädigt den Mac meiner Tochter mutwillig (!) und ich ich nehme das stumm hin? In welchem Paralleluniversum träumen Sie?

6. Ach, damit ich es nicht vergesse, Frau OStA. Meine Tochter und ich stammen aus Asien. Wir stammen nicht aus der Bauerntrampel-Provinz. Wir legen grössten Wert auf Höflichkeit. Insbesondere gegenüber Frauen ist dezente Zurückhaltung bevorzugt. Selbiges scheint bei der Münchner Polizei nicht übermässig Konjunktur zu haben. Negativ fiel mir hier Polizist Bendig anlässlich der Beschlagnahme im Oktober 2015 auf. Gut, dass es mich Chevalier gibt.

Wenn denn die Ministerien in Berlin besetzt sind, werden wir zusammen mit dem Innenministerium, dem Familienministerium und selbstverständlich dem erhabenen Polizeipräsidenten dieser südlichen Millionendorf-Metropole, Hubertus Andrä, ein wenig öffentlich über Comportement in einer Wohnung mit weiblichem Bewohner parlieren. Ich denke, Polizist Bendig wird es geniessen und erkenntnisfördernd befinden.

Frau Oberstaatsanwältin, kennen Sie meine Mutter? Sie braucht mittlerweile einen Rollator, ist aber geistig quietschfidel. Wenn das Thema 'deutsche Polizei' aufkommt, fängt sie schallend an zu lachen. Gott sei Dank kennt sie bayerische Polizei nicht. Sie würde vor Lachen an Herzflimmern sterben. Will sagen, geben sie doch das nächste Mal den Jungens € 3,- mit, damit die unterwegs eine Plastikklappkiste erstehen können. Mit einem Pappkarton aus Heinz Erhard Zeiten, der immer wieder in sich zusammenfällt ..., also ich weiss nicht recht, wir schreiben in NRW das Jahr 2017. Lassen sie doch auch vor der nächsten Beschlagnahme einen Testlauf absolvieren. Es ist eine zeitlang unterhaltsam, einen Polizisten hin und her laufen zu sehen, ohne dass sich irgend ein Sinn ergibt. Wird aber auf Dauer ermüdend. Hin und her packen, aus und ein packen ... Herr Gott nochmal, Bayern. Ja, und dann las ich da bei meiner Akteneinsicht zu meinem Amusement, das iBook hätte keine Harddrive gehabt. Also ich muss doch bitten. Da war und ist eine 110 GB HD drin. Natürlich voll verschlüsselt. So, jetzt muss ich aber erst einmal einen Hennessy schlabbern.

Man soll Kommunikationen immer positiv abschliessen und so komme ich nicht umhin, der Münchner Justiz meinen Respekt auszusprechen. Sie zeigte im ersten Stock weisungsgebunden fachmännische Expertise in der gewünschten Obfuskierung deutsch-staatstypischer und historisch fortgesetzter partieller Endlösung fremder Rassen mit zuweilen traditionell finalem Ausgang. Der Deutsche ist ein gründlicher Mensch. Die deutsch-rechtsstaatliche Aufarbeitung rechtfertigte renditemässig die Gesamtinvestition, so meine Quellen aus den teutonischen Fake News Gazetten mich nicht im Stich lassen, von schlappen 13 Millionen Draghi Sesterzen allemal. Hat der deutsche Staat seine vormalige Gesamtschuld zynisch durch das Holocaust-Leugnungsverbot verblüffend geschickt beiseite gewischt (Hannah Arendt lässt grüssen) (end)gelöst, ist er diesmal auch wohlfeil und planmässig aus dem Schneider. So schliesst sich ein historischer Kreis beginned in den Dreissigern und transzendierend in die frühen Dezennien des neuen Jahrhunderts mit dem einzigen Unterschied, dass die Religion der Verfolgten sich geändert hat: rechtsstaatlich. So wie auch unter Hitler alles rechtsstaatlich war, wie Martin Luther King in seinem 'Letter from Birmingham Jail' richtig konstatierte. Es ist diese Verlässlichkeit dieser Deutschen, die so erschreckend ist.

In the absence of justice, what is sovereignty but organized robbery?
Saint Augustine

Mit besten Grüssen


(1) Bei labbrigen Waschzettel-Antworten aus einem Ministerium werde ich gallig und es kommt eine In-your-face Antwort.
(2) bei einschlägigen Themen natürlich wie es der Höflichkeit gebührt cc Polizeipräsident Hubertus Andrä (mein Gott, für den Namen würd ich glatt einen umbringen. Das ist doch mal was anderes als so ein kontemporärer französischer accent circonflexe) und Polizei K44.

10/01/2017

Bei Antrag auf Wiederaufnahme ist Richterin Hartmann vom LG Augsburg nicht an BGH Urteil interessiert, wenn es gilt, Blogger mundtot zu machen.

Landgericht Augsburg
Gögginger Str. 101
86199 Augsburg

30. Sept. 2017

cc per Email an: BMJV, BMAS, Bechheim/Bockes/Jäger Medien-Zensur-Trio, A. Muth
bcc Jobcenter München

AZ: 14 Ns 101 Js 127910/17

Beschwerde


Richterin Hartmann,

Ich erhebe Beschwerde gegen Ihre erwartete Ablehnung vom 25.09.2017 und formell zugestellt am 28.09.2017 meines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens, gestellt am 13.05.2017, basierend auf einem grundgesetzbrechenden Eingriff/Komplott der bayerischen Justiz cum Polizei München cum "Rechtsanwältin" Muth cum BMAS/Arbeitsagentur Medien-Zensur-Trio in mein Recht der freien Meinungsäusserung. Zum allweitigen Verständnis empfehle ich den Blick auf meinen Blog Post unter der unten angegebenen URL.

Ich stelle fest, BGH Entscheidungen interessieren Sie nicht, stattdessen bemängeln Sie die Form und die Abwesenheit eines Anwalts und basieren Ihre Ablehnung allein darauf. Der EGMR hat sich mehrfach zu "rigorosen Formerfordernissen" geäussert.
Ich verweise auf den Entscheid:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer IV, Beschwerdesache Saez Maeso gegen Spanien, Urteil vom 9.11.2004, Bsw. 77837/01.

Darin heisst es:

Zur behaupteten Verletzung von Art. 6 (1) EMRK:
Der GH erinnert daran, dass Regelungen hinsichtlich der Einhaltung von Formerfordernissen bei der Einbringung von Rechtsmitteln der Gewährleistung einer geordneten Rechtspflege dienen. Andererseits dürfen der Rechtsprechung der Gerichte unterworfene Personen nicht daran gehindert werden, ihnen zugängliche Rechtsmittel zu ergreifen. Gemäß der st. Rspr. des GH darf das Recht auf Zugang zu einem Gericht nicht absolut verstanden werden, sondern ist impliziten Einschränkungen unterworfen. Dies trifft vor allem auf die Festlegung der Voraussetzungen bezüglich der Zulässigkeit eines Rechtsmittels zu, bei der die Staaten grundsätzlich einen gewissen Ermessensspielraum genießen. Die Beschränkungen müssen ein legitimes Ziel verfolgen und es muss ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verwendeten Mitteln und dem angestrebten Ziel bestehen. Im vorliegenden Fall wies das Höchstgericht das Rechtsmittel des Bf. mit der Begründung zurück, zwingende Formerfordernisse nicht beachtet zu haben. Auch der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass diese Rechtsansicht im Einklang insbesondere mit Art. 24 (Anm.: Diese Bestimmung garantiert jedermann einen effektiven Rechtschutz durch die Gerichte.) der spanischen Verfassung gestanden sei. Die Zurückweisung gründete sich auf die fehlende Beachtung der für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln an ein Höchstgericht zu beachtenden Formalitäten – obwohl die außerordentliche Revision des Bf. bereits sieben Jahre zuvor für zulässig erklärt worden war. Letzterem wurde auch keinerlei Gelegenheit gegeben, seinen Standpunkt zu dieser Frage darzulegen. Nach Ansicht des GH erweist sich die vom Höchstgericht gewählte Auslegung als zu rigoros. Übrigens sieht Art. 93 (3) des Gesetzes betreffend das Verfahren in öffentlichrechtlichen Streitigkeiten in der revidierten Fassung vom 13.7.1998 nunmehr vor, dass die Parteien über die Gründe der beabsichtigten Unzulässigerklärung ihres Rechtsmittels zu informieren sind und ihnen innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist.
Was das Gebot der Rechtssicherheit anlangt, handelte es sich im gegenständlichen Fall nicht einfach um ein Interpretationsproblem bezüglich der Gesetzmäßigkeit der Ausführung von Rechtsmitteln. Die in Frage stehende Auslegung der gesetzlichen Formerfordernisse führte vielmehr dazu, dass eine Prüfung des Rechtsmittels in der Sache selbst nicht stattgefunden hat, was eine Verletzung des Rechts auf effektiven Schutz durch die Gerichte darstellt. Im Übrigen kann dem Bf. im Zusammenhang mit der Einbringung seines Rechtsmittels weder Fahrlässigkeit noch ein Irrtum unterstellt werden.
Desweiteren verschweigen Sie, dass ich Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Abgabe eines Antrags auf Wiederaufnahme gestellt hatte und dies abgelehnt wurde!

Weiters nehmen Sie auch keinerlei Stellungnahme zu meinem Verweis auf den Beschluss des BUNDESGERICHTSHOFS 1 StR 622/16 vom 21. März 2017, der besagt, dass ALLE Unterlagen auf den Tisch gehören (siehe Burhoff Blog Post).

Nun erreichte ich unter Zuhilfenahme von RAin Dr. Neumann im Juli 2017 schlussendlich Akteneinsicht in - und jetzt halten wir uns alle fest - dreiundfünfzig Seiten, die mir bislang unbekannt waren. Diese Einsicht wurde mir und meiner tibetischen Tochter standhaft von 2013 bis Juli 2017 verwehrt! Laut Artikel 6 EMRK steht mir Akteneinsicht zu.

Die Akteneinsicht wurde mir verwehrt durch den Münchner Kangaroo Court, durch meine Pflicht"verteidigerin" und Betrügerin Aglaia Muth, die Staatsanwälte Weinzirl und insbesondere Peter Preuss, der sich erdreistete, meine Tochter in typisch bayerischer Primitivität abzukanzeln und durch die fette ex-Arbeitsministerin Nahles, die nun beschäftigt ist, "in die Fresse" zu hauen.

Als Grund für die Weigerung der Akteneinsicht führte StA Preuss "schutzwürdiges Interesse" an. Ich bin mir sicher, diese Einschätzung wird beim EGMR auf Interesse stossen aus folgendem Grund:

Unter diesen 53 Seiten befand sich ein Fax vom 27. Aug. 2012 von einem mir bislang unbekannten Christian Bockes von der Agentur für Arbeit München, gesandt an die Polizei München. Darin heisst es:
"Herr ... hat weitere defamierende Artikel eingestellt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bechheim unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung."
Christian Bockes bot also in diesem Fax weitere seinem Dünken nach inkriminierende Informationen sub rosa an. Mittels dieser sub rosa Information intendierte das Zensur Trio Bechheim-Bockes-Jäger unter dem Radar der gerichtsverwertbaren Entdeckung zu segeln, um sein niederträchtiges Komplott unentdeckt gegen mich und meine Tochter zu exekutieren. Das klappte gut für fünf Jahre.

Eine der Professionalität verschriebene Polizei fertigt selbstverständlich über solche Telefongespräche ein Transcript an! Dieses ist von mir mittels Email am 28. Juli 2017 an die Polizeiinspektion 45 als auch am 01. Aug. 2017 über Twitter an die @PolizeiMuenchen und Justizminister Maas erbeten worden. Mit Schreiben vom 01.08.2017 teilte mir die Polizeiinspektion 45 mit, meine Anfrage nach dem Telefon Transcipt sei an die Kriminalfachdienststelle K 44 weitergeleitet worden. Bislang keinerlei Antwort!

Interessant, dass neoliberale Arbeitsbehörden, den Billiglohn-Jobs verschrieben, von der bayerischen Justiz und Polizei beschützt, Medienzensur betreiben. Es erinnert so an die Aktion 'Arbeitsscheu Reich' und die bekannte Rede eines anständigen Familienvaters, Ehebrechers, Reisebüros und der gesunden Ernährung verschriebenen Deutschen, als er am 4. Oktober 1943 im Goldenen Saal des Schlosses von Posen in einer ausserordentlichen Rede und leicht adaptiert auf aktuelle Zeitläufte verhiess:
"Wir werden niemals roh oder herzlos sein, wo es nicht sein muss; das ist klar. Wir Deutsche, die wir als einzige auf der Welt eine anständige Einstellung zum Tier Hartz 4 Geschmeiss haben, werden ja auch zu diesen Menschentieren eine anständige Einstellung einnehmen."
Es reflektiert sich irgendwie in der Adresse des BMAS; würden Sie zuzustimmen geneigt sein, Frau Richterin?

Sie scheinen seltsame Vorstellungen von Rechtsstaat zu haben:
  • Offenkundiges Komplott zw. Polizei, Gericht, StA und "Anwältin" Muth,
  • Geheimes Telefongespräch à la Himmlers 'Arbeitsscheu Reich',
  • Beschlagnahmebeschluss nicht unterschrieben,
  • Computerbeschlagnahme f. 25 Monate, obwohl Urteil des AG Freigabe bestimmt,
  • Keinerlei Verteidigungstätigkeit v. A. Muth, stattdessen Geld abzocken.
Sich bei diesen Fakten an einen Formfehler zu klammern, zeugt von Voreingenommenheit.

Nebenbei bemerkt, Frau Richterin, die Unterschrift eines Richters unter einem Beschlagnahmebeschluss ist in Bayern nicht mehr nötig, wenn es darum geht, einen dreckigen Blogger zum Schweigen zu bringen?! Das sehe ich doch richtig in den zwei Fällen bislang, oder? Und Smartphones werden auch ohne richterlichen Beschluss in dieser Bauern-Provinz beschlagnahmt?!?

Und noch eins: niemand einer Arbeitsagentur erpresst mich mit einer € 10.000,- Forderung! Auch nicht wenn er übergewichtig ist und Manfred Jäger heisst.

Ich fordere Wiederaufnahme dieser Angelegenheit, denn der gesammte Prozessverlauf entsprach nicht den Erfordernissen an ein unabhängiges Gericht entsprechend EMRK, sondern denen eines veritablen Kangaroo Courts und weiters gilt:

Niemand greift in mein Recht der freien Meinungsäusserung ein und schon überhaupt nicht, wenn es um Kritik an der faschistoiden EU geht !

(Ende)

Kein bayerisches Gericht wird mir ultimativ je diese Veröffentlichung verbieten!



Oder hat Richterin Hartmann etwa Doppelstandards???



Ach, noch eins, Richterin Hartmann. Wir beide wissen doch, dass eine Fristsetzung von einer Woche zur Einreichung einer Beschwerde zu kurz ist.

Falls Ihnen, Richterin Hartmann, die obigen Bilder missfallen, schicken sie doch wieder Polizei vorbei zum Computer klauen. Gott, bin ich lax in der Diktion, muss ja beschlagnahmen heissen. Nur eine Bitte hätte ich, könnte es das nächste Mal so gestaltet werden, dass die Polizei München nicht mit einem Pappkarton kommt, der permanent in sich zusammenfällt. Es gibt da so zusammenklappbare Plastikkisten, pekuniär auch nicht das Budget brechend, wie ich hörte, sozusagen wohlfeil. 

Auch wäre es angenehm, wenn der einpackende Polizist vorab eine ungefähre Ahnung hat, was er nun gerade tun will. Es ist zwar schon unterhaltsam anzusehen, wenn jemand Sachen in dem Pappkarton von links nach rechts packt, dann wieder  heraus nimmt und wieder irgendwo in dem Karton, der gerade wieder mal zusammenklappte, verstaut. Dann von einem Zimmer zum anderen geht, ohne dass ich irgend einen Sinn zu entdecken vermochte. Gott sei Dank konnte ich genüsslich meine Pfeife rauchen bei diesem Slapstick.

9/26/2017

Ist OStA Weiss vom OLG München einem Confirmation Bias aufgesessen in seiner Unkenntnis des Art. 10 EMRK?

Nach Popper muss eine Theorie, um dem Anspruch der Wissenschaftlichkeit zu genügen, von vornherein so gebaut sein, dass sie falsifizierbar ist. Popper schreibt bereits im Vorwort (Logik der Forschung, 11. Auflage, Mohr Siebeck, Tübingen 2005, Seite XX): “Wann immer wir nämlich glauben, die Lösung eines Problems gefunden zu haben, sollten wir unsere Lösung nicht verteidigen, sondern mit allen Mitteln versuchen, sie selbst umzustoßen.”

Dieses Verfahren stellt Popper sich so vor, dass aus dem wissenschaftlichen theoretischen System Sätze abgeleitet werden, über die “im Zusammenhang mit der praktischen Anwendung, den Experimenten usw., entschieden” werden kann. “Fällt eine Entscheidung negativ aus, werden Folgerungen falsifiziert, so trifft ihre Falsifikation auch das System, aus dem sie deduziert wurden.” (ebenda Seite 9)

Nun hat der OStAWeiss vom OLG München ja keine Theorie des § 86 a STGB aufgestellt, das wäre auch unter Niveau des Münchner Kangaroo Courts, sondern ein forsches Diktum. Wir lassen auch geflissentlich beiseite, dass Jura keine Wissenschaft ist, sondern die Lehre eines Gewaltenkodex.

Es gilt dennoch, weiter des OStAs Diktum an der Praxis scharf auf Validität zu überprüfen. Was liegt näher, als Mainz und dieses unsägliche TV ZDF zu bemühen.


Staatsanwaltschaft Mainz
Ernst-Ludwig-Str. 7
55116 Mainz

26. Sept. 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen

Zweites Deutsches Fernsehen

Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts, ZDF-Straße 1, 55127 Mainz.
Vertretungsberechtigter im Sinne des § 55 Abs. 1 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien, § 5 Abs. 1 Telemediengesetz: Intendant Dr. Thomas Bellut.

wegen des Verstosses gegen den § 86a STGB.

Begründung:

Am 02.03.2017 veröffentlichte das ZDF unter der URL <https://www.zdf.de/comedy/neo-magazin-mit-jan-boehmermann/neo-magazin-royale-adi-top-five-100.html> folgenden Text zusammen mit einem Bild von zwei jungen Personen gekleidet in Nazi Uniform mit zwei deutlich sichtbaren Swastika auf den Ärmeln (Anlage 1):
Comedy | NEO MAGAZIN ROYALE - Adis Top 5
Die aktuellen TOP 5 Adi Songs, präsentiert vom DMF (Deutschen Musik Funk), natürlich dargeboten in einer Special Performance von Adi höchstpersöhnlich. #SaarSaarLand
Der Text lässt in seiner vermutlich bewusst formulierten Flappsigkeit, um Leser zu locken, jegliche Distanz zum Nationalsozialismus vermissen. Im Hintergrund des Bildes sind deutlich zwei Buchexemplare von Hitlers 'Mein Kampf' zu sehen. Eines davon trägt ebenso eine Swastika.

Das ZDF wusste und ich erlaube mir unter expliziter Anerkennung des Copyrights keinen Geringeren als den Oberstaatsanwalt Weiß des 5. Strafsenats des OLG München aus seinem Brief an mich vom 13.09.2017 zu zitieren, als er zu meiner anscheinend gesetzesbrechenden Veröffentlichung eines Blog Posts mit dem Bild der ex-Yahoo Chefin Marissa Mayer in NS Uniform (siehe Anlage 2) eine überzeugende und thematisch sukzinkte Erläuterung formulierte und damit meiner Revisionsschrift keinen Erfolg bescheinigte:
"§ 86a StGB ist ein Organisationsdelikt, das die abstrakte Gefahr einer ldentifizierung mit dem Bedeutungsgehalt symbolträchtiger Kennzeichen, deren Verbreitung den Anschein erwecken könnte, verfassungswidrige Organisationen könnten ungehindert ihre Wiederbelebung betreiben (BGHSt 25, 30. 32f.), unter Strafe stellt. Der Tatbestand dient der formalen Ausgrenzung bestimmter Symbole aus den zulässigen Kommunikationsformen (Tabuisierung), um einem Gewöhnungseffekt vorzubeugen (Fischer, StGB. 64. Autl.. § 86a Rn. 2 ff.; BVerfG NJW 2006. 3050, 3051). Ausnahmen sind geboten, wenn das Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck erkennbar nicht zuwiderläuft (Fischer, StGB, 64. Aufl., § 86a Rn. 2a; BGH 25. 30. 32 f.). Diese Rechtsprechung ist mit der Verfassung vereinbar (Fischer. StGB. 64. Aufl., § 86a Rn. 2a; BVerfG NJW 2006, 3052). Die Ausnahmen erfordern eine objektiv erkennbare Distanzierung von den verwendeten verfassungsfeindlichen Symbolen, insbesondere wenn die Kennzeichen offenkundig zum Zwecke der Kritik der verbotenen Organisationen eingesetzt werden oder der Kontext ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt entsprechenden Richtung ausscheidet (Fischer. StGB. 64. Aufl.. § 86a Rn. 2a; BGH 25. 133. 136). 
Ausgehend von den vom Landgericht getroffenen Feststellungen zur konkreten Art der Verwendung des Hakenkreuzes (verbotenes Symbol der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft) durch den Angeklagten (UA S. 7/8) begegnet die Wertung des Landgerichts, dass daraus eine offenkundige Kritik an der Organisation nicht hervorgeht, gemessen an den höchstgerichtlichen Vorgaben keinen rechtlichen Bedenken. Zutreffend führt das Landgericht aus, dass sich auch nicht aus dem Kontext der Verwendung ergebe, weshalb das Bild der Geschäftsführerin von Yahoo in einer NS-Uniform gezeigt werde (UA S. 9/10). Es fehlt an der eindeutigen Distanzierung zu den verwendeten Symbolen und es ergibt sich im Gesamtzusammenhang auch nicht eine erkennbar karikaturhafte Verwendung, aus der sich objektiv ohne weiteres eine Distanzierung ableiten ließe. 
Die festgestellte Verwendung und Gestaltung der verfahrensgegenständlichen Bilder unter Verwendung von Symbolen der NS-Gewaltherrschaft lässt vielmehr vielgestaltige Interpretationen zu, auch eine Interpretation, die gerade nicht als Distanzierung anzusehen ist. 
Ein Ausnahmefall gemäß § 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB liegt offensichtlich nicht vor (vgl. UA S. 9)."
Demnach kann kein Zweifel bestehen, dass es sich bei der genannten und gezeigten Veröffentlichung um einen klaren Verstoss gegen den § 86 a STGB handelt. Das ZDF kann auch keine Ausnahme reklamieren, denn laut OStA Weiss vom OLG München erfordern Ausnahmen "eine objektiv erkennbare Distanzierung von den verwendeten verfassungsfeindlichen Symbolen, insbesondere wenn die Kennzeichen offenkundig zum Zwecke der Kritik der verbotenen Organisationen eingesetzt werden oder der Kontext ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt entsprechenden Richtung ausscheidet (Fischer. StGB. 64. Aufl.. § 86a Rn. 2a; BGH 25. 133. 136)".

Da das ZDF ein kommerzielles Unternehmen ist, zwangsfinanziert durch die Fernsehgebühr, muss vielmehr davon ausgegangen werden, "dass der (Beschuldigte) dieses Bild mit Hakenkreuz seinem Artikel voranstellte, um einen plakativen Aufhänger für seinen (Artikel) ... zu haben. Gerade dies soll aber durch den § 86 a STGB vermieden werden. Der Tatbestand dient der formalen Ausgrenzung bestimmter Symbole aus den zulässigen Kommunikationsformen (Tabuisierung), um einem Gewöhnungseffekt vorzbeugen", wie Richterin Bassler vom LG München beschied in ihrem Urteil vom 10. Mai 2015, AZ 18 Ns 112 Js 170286/14 auf den Seiten 7 und 8.

Ich bitte daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit besten Grüssen

Anlage 1

Anlage 2