8/23/2019

Detlef Scheele, unter Bezug insbesondere auf § 5 Abs. 3 IFG verlange ich Einsicht in die relevanten Einträge in die Personalakte von diesem Shlimazl Jürgen Sonneck

Bundesagentur für Arbeit
90478 Nürnberg

via Email

Guten Tag Detlef Scheele,

Wie wir beide wissen, wird "mit dem Begriff Jobcenter ... die gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers (zum Beispiel einer Stadt) bezeichnet. Durch diese Zusammenarbeit gewähren die Jobcenter Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand".

Es geht um den bis Mitte Juli 2017 als stellv. GF des Jobcenter München tätig gewesenen Typen Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher'. Das wird für Sie nicht neu sein, denn der Twitter Account @ErebusSagace wurde ja vor längerer Zeit durch die BA geblockt. Nur zur Gedächtnisauffrischung, und ich zitiere hier aus einem meiner prolixen Elaborate:
"Dem Fall zugrunde lag die hirnamputierte Idee des damaligen stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck, eine verleumderische (wegen angeblicher Hetzrede in einem Blog Post) Online-Strafanzeige gegen mich am 07. Mai 2015 unter der Angabe des falschen Namens ‘C. Paucher’ zu senden. Neben überaus auffälligen chronologischen Indizien kam dieser deutsche in München wohnende Behörden-Halunke auf die völlig verblödete Idee, diese Anzeige an die - jetzt Tusch für Jürgen Schnullifuzzi - Polizei in MÜNCHEN (!!!) zu senden. Dabei vergass diese bayerische Geisteskoryphäe völlig, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Hier muss nun klar ermahnt werden: Deutschland muss seine beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren. Der Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wurde von mir in diversen Schreiben an das Gericht als Täter genannt. Nach dezidierten Online Attacken gegen ihn und gesandt an diverse Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten der Millionen-Dorf-Metropole München, wurde der tapsige Jürgen über Nacht Mitte 2017 transfer-saniert in das Referat für Bildung und Sport."
In 'Frage an den Staat' an die Bundesagentur für Arbeit Betreff: IFG_Rechtlicher Status von Jobcenter-Mitarbeitern, Weisungsbefugnis und Privathaftung [#5174], 3. Februar 2014 heisst es im Auszug:
"Für Leistungen nach dem SGB II ergibt sich die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Die Beschäftigten der Bundesagentur in den Agenturen für Arbeit und in den als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 44b SGB II betriebenen Jobcentern handeln insoweit hoheitlich für die Behörde und üben eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit im Sinne des § 1 SGB X aus. Die Befugnis zur rechtswirksamen Vornahme von Verfahrenshandlungen leitet sich ab aus § 11 Abs. 4 SGB X." 
In § 11 Abs. 4 SGB X wird das BGB angeführt. § 1901 BGB erklärt den Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers.

§ 1 SGB X behandelt die Verwaltungstätigkeit. Diese umfasst Verwaltungsakte. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist Inhalt des § 35 VwVfG, so Sie das vielleicht eruieren wollen.

Verwaltungsakte sind nach § 35 SGB X mit einer Begründung zu versehen, in der neben den tatsächlichen auch die rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. In diesem Fall also, warum wurde überhaupt diese verleumderische Online Anzeige gestellt und dann noch unter falschem Namen?

Detlef Scheele, unter Bezug insbesondere auf § 5 Abs. 3 IFG verlange ich Einsicht in die relevanten Einträge in die Personalakte von diesem Shlimazl Jürgen Sonneck, die seine seltsame Transfer-Sanierung in die Turnvater Jahn Gilde des Referats für Bildung und Sport der Millionen-Dorf-Metropole behandeln. Falls nicht mittlerweile eine salvatorisch benevolente "Akten-Massage" stattgefunden hat.

Interessant erscheint mir auch das Urteil des BSG Az: 11 RAr 89/94 und hier die Punkte 2 und 3, nach dem die BA ja einer Akteneinsicht gewogen schien.

Darf ich gütlich eine Frist zur Beantwortung bis zum 02. Sept. 2019 vorschlagen. Ich denke, das Zeitfenster sollte konvenieren. Bedenken Sie bitte, wir können den von Alopezie heimgesuchten Jürgen nicht einfach so hängen lassen. Das gebietet allein schon der Altruismus.

Gestatten Sie mir final noch eine Coda. Ich würde das bekannt deutsche Schweigen nicht empfehlen und darf Sie ermuntern, frisch von der Leber zu reden.

Grüezi

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