Linprunstraße 25
80335 München
(cc per Fax an BMAS, BMJV, BMFSFJ und BMBF)
24. Feb. 2019
Ich stelle hiermit
S T R A F A N T R A G
gemäss § 158 Abs. 1 StPO gegen den Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” - Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstr. 28, 80335 München
und beantrage gemäss § 94 Abs. 1 und 2 StPO die Sicherstellung oder Beschlagnahme von einschlägigen Auszügen aus der Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person.
Sollten diese nicht in einem kurz zu bemessenen Zeitraum zugänglich gemacht werden, beantrage ich prophylaktisch gemäss § 112 Abs. 3 a, b und c StPO die Anordnung von Untersuchungshaft. Auch und insbesondere im retrospektiven Blick auf die charakterlich sedimentäre Usance dieser bayerischen Nullität “C. Paucher”, weil, ich zitiere aus dem Paragraphen, “deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr)”.
Der Vollständigkeit halber sei auf den § 127 Abs. 1 StPO hingewiesen und hier insbesondere zur pertinenten Passage
(1) … oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.In Parenthese sollte in diesem Zusammenhang angeregt werden, exakt diesen Paragraphen in das Bundesbeamtengesetz (BBG) zu implementieren als das “Lex Sonneck”.
Begründung
Zur Vermeidung von Wiederholungen ad nauseam der ursächlichen Umstände dieser erbärmlichen Beamten-Episode bayerischer Provenienz und passend zum Genre dieser Deutschen sei auf den Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY 8644-000804-15/7 hingewiesen, der in semantisch-intellektueller Peinlichkeit überzeugt und instrumentell Grundlage zur Obfuskation durch die Münchner Justiz war und ist.
Nachdem ich über die IP-Adresse und auffälligste chronologische Indizien J. Sonnecks Cover (aka bayerische Behörden-Burka©) gelüftet hatte, attackierte und outete ich diesen sinistren, von Alopezie heimgesuchten Burschen öffentlich mit einer Flut von PDFs an den Präsidenten der Münchner Polizei und verschiedene Ministerien der Bundesregierung in Berlin im Juni/Juli 2017.
In typischer Manier dieser Deutschen resonierte Schweigen, ABER Mitte Juli 2017 wurde der Nützliche Idiot Jürgen Sonneck unter dem Deckmantel der Nacht, dramaturgisch ähnlich des Films “Der Dritte Mann” aus den muffig-nassen Abwasserkanälen der Anonymität eilig von seinem früheren Amt als stellvertretender GF des Jobcenters München in die Abteilung Bildung und Sport München degradiert und freundlicher- und kulanterweise hatte zuvor der Kangaroo Court LG München I unter Richterin Bassler zum Verhandlungstermin im Februar 2017 den tapsigen Jürgen Sonneck trotz meines Ladungsantrags wohlweislich wegen eines zu befürchtenden Debakels nicht geladen! Selbstverständlich werden solche, in diesem Fall aussergewöhnliche, Personalbewegungen in einer Personalakte festgehalten.
Nachdem in meiner Klage zur Erlangung dieser Personalakteneinsicht vom 24. Nov. 2018 (Az. S 42 AS 2755/18) keine Bewegung zu konstatieren war und zusätzlich noch Ende Dezember 2018 ein weiteres wichtiges Indiz in Form des “Bayesschen Netzes ‘Jürgen Sonneck” an das Gericht geliefert wurde, erlaubte ich mir mit Schreiben vom 09. Feb. 2019 an das SG München, eine Frist zur Einsicht in die Personalakte der Person Jürgen Sonneck bis zum 20. Februar 2019 zu beantragen. Vergeblich, wie schmerzhaft festgestellt werden muss.
Wie schon in meiner Klage beim SG München verweise ich auf die Rechtmässigkeit meines Anliegens gemäss den §§ 7 Abs. 5 IFG und 8 Abs. 1 IFG. Dort ist u.a. eine Antwortfrist von einem Monat bestimmt, wobei nunmehr drei Monate verstrichen sind. Es darf daher von Seiten des Beklagten als auch den geistesaffinen Behörden ein völliges Desinteresse unterstellt werden und dies spricht Bände.
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Bayessches Netz Jürgen Sonneck |
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