BVerfG

4. Verfassungsbeschwerde (Jan. 2018)

Nach Online Anzeige unter falschem Namen. Siehe auch hier.



3. Verfassungsbeschwerde in 2017 war diese hier.

2. Verfassungsbeschwerde (Sept. 2015)

Wegen Anzeige des 2. stellvert. GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck
(Meine Tochter und ich suchen Pro-bono RA für eine Klage gg. diesen Typen)

2nd constitutional complaint with the Constitutional Court of Germany in Sept. 2015.



Abgewiesen von den Rothüten

Aber hier kommt die gute Nachricht aus Karlsruhe von den Politbüro-Richtern:

Leugnen des Holocausts ist cool mit uns vom BVerfG

und kann unter die grundgesetzlich geschützte freie Meinungsäusserung fallen. Ja das ist doch ein Wort, Jungs.

Es muss nur, denn wir sind ja so muffelnde Deutsche und Fritzln auch gerne, es muss nur im Rahmen bleiben. Überschaubar und nur im engsten Personenkreis. Under cover of the night. Wenn das garantiert ist, hey, dann sind wir vom BVerfG absolut cool mit dem Leugnen des Holocausts. Kein Scheiss und da wir vom BVerfG sind, haben wir das auch geschickt phrasiert, und das geht dann pixelförmig so ab:
Johannes Masing in full Spanish hope-crushing garb
"Entscheidendes Kriterium, ob ein Verbreiten vorliegt, ist nach hergebrachtem Verständnis stets, dass eine Schrift einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird" (1)
Sind wir nicht gut!! Prosaisch für den verschwitzten Normalverbraucher, so meinen wir in unseren roten spanischen Kutten vom verfassungsschützenden Gewerbe, heisst dass ganz simpel: raunzt euch im engen Familien- und Freundeskreis einen runter über diesen ganzen, pfffft, Holocaust ...., zieht am besten die Gardinen zu und alles ist A-OK. Hat sich vor 80 Jahren auch bewährt.

BVerfG: Holocaust Verleugnung im engen Personenkreis
ist freie Meinungsäusserung. Total A-OK!
Wird allerdings "eine Schrift einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht", dann ist aber beim BVerfG die sprichwörtliche Kacke am dampfen. Schluss mit lustig, denn, und nu horsch a mal her, Deutschland hat eine Bringschuld, Reputation, ein Standing und das wollen die natürlich nach Aussen zynisch etabliert sehen. Window dressing. Props for the show. Spin Doctors. Was ist unsere Show? Na, wir sind Exportweltmeister.

Unter diesem Szenario verbietet sich jegliche Kritik am Schmierstoff der neoliberalen Ökonomie, Hartz IV !


Holocaust verleugnen OK, Hartz IV Kritik VERBOTEN !

Also da werden wir in unseren Rotkutten gallig. Grundgesetzbrechenden Zwangsmassnahmen, gar rassistische Unterstellungen, Bestrebungen übermässig lange und überflüsige Schulausbildung zu kürzen,  mit Kritik zu begegnen, strapaziert unsere verfassungsschützende Geduld unerträglich.

Den Holocaust zu leugnen, ist grundgesetzlich durch Meinungsfreiheit für Neonazis geschützt mit uns, aber

ein Himmler Bild mit einem Zitat zur Schulbildung in Zusammenhang mit der Bundesrepublik Deutschland zu bringen und frei in das Internet zu stellen, kann nicht unter Meinungsfreiheit fallen, da es von einem nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis wahrgenommen werden kann.

Dann ist die Reputation von DE inne Dütten. Gegen DIESE Veröffentlichung muss mit der vollen Härte der staatlichen Gewalt vorgegangen werden:

Sonntag, 23. März 2014


Jean-Marc Vincent offeriert "passgenaue" Eingliederung in das Billiglohnland


Eltern, die ihren Kindern von vorneherein eine bessere Schulbildung sowohl in der Volksschule als auch später an einer höheren Schule vermitteln wollen, müssen dazu einen Antrag bei den Höheren SS- und Polizeiführern stellen.
"Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten" von Heinrich Himmler, 15. Mai 1940
Quelle: Kühnl, Reinhard 
"Der deutsche Faschismus in Quellen und Dokumenten."
Köln, 1978

Bildquelle: Daily Mail










Coucou Jean-Marc,

Je suis désolé de ne pas t'avoir écrit depuis si longtemps. Mein heutiger Post behandelt das folgende Satzfragment aus Ihrer Email:

Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen  Sachstand (Schulzwischenzeugnis),
Ihr Ersuchen ist interessant in gar mancher Hinsicht und ich will hier Ihren Verweis, gemacht im ersten Satz Ihrer Email, hinzufügen nach der Sie vorgeben, im Rahmen des "Beratungsauftrags nach SGB II" zu handeln.

Sie, und damit meine ich das JC allgemein, scheinen den "Beratungsauftrags nach SGB II" sehr lax, non-existent, nicht erwähnenswert oder schlicht nicht einer Antwort würdig zu erachten.

So sandte ich im November 2013 (!) eine Email an die Sachbearbeiterin Silke Strama mit Hinweisen auf Sozialgerichtsurteile zur Zahlung von anfallenden Fahrtkosten zur Schule. In üblicher verrotteter Jobcenter-Manier blieb diese Email unbeantwortet.

Am 17. Februar 2014 sandte ich eine zweite Email an besagte Silke Strama mit Fahrkartenbelegen für die Monate September - Dezember 2013 und wiederum mit Rechtshinweisen. In üblicher abgefuckter Jobcenter-Manier blieb die Email bis dato unbeantwortet.

Aber zurück zu Ihrem geheuchelten Angebot einer "passgenauen Beratung". Hmm, mon garçon du centre d'emploi, das mutet un peu seltsam an. Seltsam, insofern als niemand, aber auch gar niemand vom Jobcenter, jemals zu irgendeinem Zeitpunkt überhaupt sich in irgendeiner Form um meine Tochter gekümmert hat.

Ganz im Gegenteil. Bevor die Wunderdroge der Siebenfachen Wurfmöse Uschi von der Leyen, also das ominöse Bildungpaket in Kraft (Kraft ???) trat, konnte meine Tochter in der Schule KOSTENFREI zu Mittag essen!!!

Mit Einführung des Bildungspaketes ging das nicht mehr, denn es gab nicht genügend Räumlichkeiten, um Schüler zu verköstigen. Deutschland ist ein hochverschuldetes Land, genauer gesagt 83% des GDP; also 23% über der EU Vorgabe!!!

Egal Jean-Marc Vincent, denn Sie scheinen jene telepathischen Fähigkeiten zu besitzen, mit denen Sie, meine gutster Schlaumeier, ohne jemals auch nur einen Ton mit meiner Tochter gewechselt zu haben, ohne auch nur irgend eine Ahnung von ihren Interessen zu haben, über ihre Schwächen und Stärken zu haben, Sie möchten etwas "passgenaues" für sie finden mittels des Herumschnüffelns in einem Schulzwischenzeugnis.

Recht haben Sie, Jean-Marc, als Sie doch nun haben feststellen dürfen, dass in der freien Wirtschaft für Sie kein Platz ist und Ihr Schaffensfeld sich auf ein Jobcenter beschränken muss. Ja, so läuft der freie Arbeitsmarkt. Das ist passgenau.

Ich darf Sie meiner Hochachtung versichern, wie das Jobcenter München unter der Ägide der 30%igen Quotenmamsell Martina Musatti das Beste tut und keine Mühen scheut, Jugendliche an der Weiterbildung in hilfreicher und unterstützender Weise tatenkräftig und vorsätzlich zu behindern. Kudos, wie wir in Uganda zu sagen pflegen.

Als dies nun von mir in überzeugender und finaler Weise abgehandelt und geklärt wurde, werde ich mich im nächsten Post mit Ihrem Nachsatz


insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte.

beschäftigen. Ein hochinteressantes Sujet bietet sich hier wie mich dünkt, und ich will nicht umhin kommen, dies in meiner bekannt prolixen Art zu behandeln.

N'hésitez pas à nous faire savoir si nous pouvons vous fournir une aide supplémentaire.


Cordialement vôtre
____________
(1) OK, OK, das klingt nach Willkür. Wissen wir doch, aber, BANG, wir sind das BVerfG.

=================

Artikel 5 des Grundgesetzes Betreff Meinungsfreiheit in Deutschland stark eingeschränkt durch Bundesverfassungsgericht. (1)

Anscheinend sind diese Abbildungen anlässlich der Demonstrationen in Athen in 2012 gegen die Austeritätsmassnahmen der Troika unter der Führerschaft von Deutschland in den deutschen Medien für das Bundesverfassungsgericht bedenkenlos und durch den Artikel 5 GG gedeckt.

Merkel-Nazi (OK für Bundesverfassungsgericht) 1

Merkel-Nazi (OK für Bundesverfassungsgericht) 2

Merkel-Nazi (OK für Bundesverfassungsgericht) 3

Ganz anders sieht es hier aus für das BVG. Die Veröffentlichung dieses Bildes unten wurde von der Münchner Justiz strafverfolgt und führte zur Beschlagnahme meines Computers. 

Die Anzeige erfolgte durch das Jobcenter München unter der Geschäftsführerin Martina Musati, die mich einige Monate zuvor erpressen wollte, einen Blogpost zu löschen oder € 10.000,- Strafe zu zahlen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht nicht, wie durch die Verurteilung mein Recht auf Meinungsfreiheit eingeschränkt wurde (siehe Schreiben unten). Diese Foto unten ist also nicht akzeptabel in Deutschland und fällt unter den § 86a STGB.

Merkel-Nazi Bild (NICHT OK für Bundesverfassungsgericht)

. . . . . . . . . . . . . .
Meine Verfassungsbeschwerde



BVG kann nicht erkennen, wie und wo mein Recht auf freie Meinungsäusserung eingeschränkt wurde. 


BVG zur Meinungsfreiheit, S. 1
Fristversäumnis weil meine Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth noch nicht wusste, dass die Angabe der Stadt und der PLZ zu einer Adresse gehören. (2) (3)

"Es ist ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten ergibt."


BVG zur Meinungsfreiheit, S. 2
Das BVG setzt noch eine Schippe drauf:

"Sie werden gebeten, Ihre Rechtsauffassung zu überprüfen." (siehe Seite 2 unten)

Sorry BVG, beim besten Willen nicht. Ich bin einfach zu sehr ein Liberalist.

Zeigte die Fotos meiner Tochter, die nur noch den Kopf geschüttelt hat. (4)

Die Antwort erscheint simpel: Deutschland braucht billige Arbeitskräfte und Kritik an den kriminellen Machenschaften der Jobcenter gilt es zu unterbinden.
_______________________
(1) Lediglich durchschnittlich 2,5% der eingereichten Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich! Es ist kaum zu glauben, 97% seien Beschwerden von Querulanten und sachlich unbegründet.

(2) Ein Kommentar dazu von einem Dritten: "Vor dem Hintergrund des verspäteten Zugangs der OLG-Entscheidung bei Ihnen könnten Sie nun zwar einen Wiedereinsetzungsantrag nachschieben und zugleich gemäß § 61 Abs. 2 GOBVerfG gegenüber dem Allgemeinen Register darauf bestehen, dass Ihr Schriftsatz als Verfassungsbeschwerde behandelt und der zuständigen Kammer zugeführt wird, was aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum gewünschten Erfolg führen würde."


(3) RE Fristversäumnis durch die Blödheit/Interesselosigkeit meiner Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth ein Kommentar von einem Dritten: "Es würde sich empfehlen, das BVerfG ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass in Ihrem Fall ein Pflichtverteidigungsverhältnis bestand und daher die ansonsten stattfindende Verschuldenszurechnung des § 93 Absatz 2 Satz 6 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) nicht einschlägig ist. In dieser

Vorschrift wird nämlich von einem "Bevollmächtigten" gesprochen, was eine (schriftliche) Erteilung einer (Empfangs-)Vollmacht gemäß BGB durch den Mandanten voraussetzt. Eine solche Vollmacht wird gegenüber Pflichtverteidigernregelmäßig aber nicht erteilt, da hier ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis bzw. ein gesetzliches Schuldverhältnis vorliegt, aus welchem sich die Befugnisse des Pflichtverteidigers ergeben. Man könnte vor diesem
Hintergrund sogar der Meinung sein, dass die Frist in Ihrem Fall erst am 28. 
März in Gang gesetzt wurde."


(4) Sie hatte noch nie etwas für Deutschland empfunden.


=======================

OFFENER BRIEF AN DEN PRÄS. DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Bundesverfassungsgericht

- Prof. Dr. Andreas Vosskuhle -
 
Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe



Dear Mr Vosskuhle,

My daughter and I, her father, would like to call on you. We are writing in English, so that a wider audience can be reached. Please allow us to first introduce ourselves briefly. I've lived a long time in South Asia, my home, and my now 19-year-old daughter has been born there by her Asian mother. So according to the rather crude German nomenclature, surprisingly coined by the Federal Statistical Office, she counts as a 'migrant'. Segregating people has always been a historically proven domain of the Germans.

In all those years in Asia we have been living peacefully among Hindu, Muslim, Buddhists and people of other beliefs. Nobody took exception to our clothing or looks. Strangely though, on coming to Germany we did not experience that 'Arcadia' feeling a famous German poet had back then. We are absolutely lost for words, in the literal sense, how a subject like a headscarf can get a people so agitated and become a matter of the highest court.

Allow us to come to the point. We are being terrorized by the government agency Jobcenter Munich. Terrorized by infringing on our right to free speech, freedom of press culminating in frivolous law suits including computer confiscation and blackmail by demanding the takedown of a blogpost or face a penalty payment of € 10,000.00 (ten thousand).

All this with the implicit intent of our total financial ruin because I write a critical blog about Hartz IV, a neo-liberal economic regime that is indirectly responsible for all that ails the eurozone: high unemployment in general, extremely high unemployment among the youth and thus wrecking the future of these people, crippling economies in the southern states, high suicide rates in Greece, a country that Germany is hell-bent on destroying. Yet again Germany is true to its history, bringing poverty and destruction upon the European countries via a low-wage war.

My daughter is being hindered by this nefarious, criminal and racist government agency in every conceivable way to finish her high-school diploma. In all this, the Munich court shows again its blatant disregard for basic human rights established in the basic law of Germany.

The Jobcenter Munich filed a criminal charge against me for posting the famous Merkel-Nazi image showing her with a swastika on my blog on the occasion of the Athens demonstrations in 2012. A picture that has been published by all major media companies in Germany without any legal charge being incurred.

The Munich court happily went along and decreed ALL our IT equipment to be confiscated. Me and my daughter were to be deprived of all access to the internet.

After I finally lost my case due to a court-appointed lawyer who displayed an utter and complete neglect and in addition her late mailing of the verdict on purpose, I filed a constitutional complaint nevertheless.

The response from your office left me and my daughter in absolute surprise. It is completely incomprehensible to us how an image that has been displayed by all major media companies in Germany is deemed a crime when a blogger displays it.

Me and my daughter are lost for words when your office suggested in the response to my constitutional complaint with file # AR 2305/15 and dated April 21, 2015:


"You are asked to verify your legal opinion."

We consider this advise to be alarming and highly questionable. With due respect, as a liberalist I intend to stay with my legal opinion!

Since the Jobcenter Munich engaged in yet another assault on our right to free speech and press censorship in May 2014 when it filed another criminal charge against me for posting a Himmler image with swastika in a blogpost, dealing with the heinous attempt of a Jobcenter staff to illegally demand to see my daughter's mid-term marks sheet, expressing in the same communication his doubt of her passing the school year and in a typical display of this racist government agency's conduct in having the indecency of suggesting she might need additional private lessons without ever having seen her, let alone know her.

Not content with this, this person suggested his help to sign up with the jobs portal of the Federal Employment Agency when my daughter had still a minimum of one and a half years to go in school. The Himmler image was shown together with a very pertinent quote of this Nazi about schooling for kids. Yet again, the Munich court of Bavaria, a court that in full knowledge counted a Neo-Nazi among its judges for a year in 2013/14 until this was disclosed by the local newspaper, went happily along.

This despite the fact that NS pictures with swastikas are displayed in German media galore and German TV just loves to show NS documentaries every week and in a latently glorifying way. The first verdict was for 5 months prison on probation of three years. This was reduced this May to a fine of € 1,400.00. It is apparent, critical bloggers need to be wiped out in Germany.

Let us conclude by saying that I feel unsafe about the well-being of my daughter in Germany. We are now actively pursuing to apply for asylum for my daughter overseas.

When government agencies engage in undemocratic conduct, use coercion based on the severest financial pressure, break laws on a continuous basis and are being protected in this by one of Germany's most questionable courts, when German ministries show an utter disregard in all this, then the citizenship of this country is not desirable anymore. My daughter will never call Germany her home.

sincerely,

(signed)

Me & my daughter


. . . . . . . . . . .

Natürlich keine Antwort. Dafür aber dieser Klops. Manchen ist gar nichts peinlich:

"Es gehört zum Selbstverständnis und zur Dignität vieler herausragender Juristen, sich nicht selbst anpreisen zu müssen." - Andreas Voßkuhle

Selbstverfreilich inkludierte sich Andreas nicht selber. Wegen Dignität und solchem Zeug.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.