5/06/2019

Nochmaliger Strafantrag gegen beamteten Verleumder und Denunzierer Jürgen Sonneck unter falschem Namen “C. Paucher” operierend

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

(cc per Fax an BMAS, BMJV, BMFSFJ, BMBF und Kanzleramt)

05. Mai 2019

Ich stelle hiermit nochmals

S T R A F A N T R A G

gemäss § 158 Abs. 1 StPO gegen den beamteten Verleumder und Denunzierer Jürgen Sonneck unter falschem Namen “C. Paucher” operierend - Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstr. 28, 80335 München

und beantrage gemäss § 94 Abs. 1 und 2 StPO die Sicherstellung oder Beschlagnahme von einschlägigen Auszügen aus der Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person.

Dieser nochmalige Strafantrag ist notwendig, weil die Münchner Justiz auf meinen ersten Strafantrag vom 24. Feb. 2019 nicht reagierte und damit weiterhin den Verbrecher Sonneck deckt.

Sollten diese Aktenteile nicht in einem kurz zu bemessenen Zeitraum zugänglich gemacht werden, beantrage ich prophylaktisch gemäss § 112 Abs. 3 a, b und c StPO die Anordnung von Untersuchungshaft. Dies insbesondere im retrospektiven Blick auf die charakterlich sedimentäre und behördentypische Einfältigkeit, sich hodenlos hinter einem falschen Namen zu verstecken. Ich zitiere aus dem Paragraphen, “deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr)”. Der Vollständigkeit halber sei auf den § 127 Abs. 1 StPO hingewiesen:
(1) … oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. …
Begründung

Eine ausführliche Begründung ist in meinem ersten Strafantrag vom 24. Feb. 2019 dargelegt. Mit dem Schweigen der Staatsanwaltschaft und der unablässigen Weigerung der Münchner Justiz (besonders in ermüdender Einfältigkeit durch OStA Heidenreich mit seinem ad nauseam angeführten § 152 StPO) im Roland-Freisler-Stil trotz Verweisen auf BVerfG und OLG München Entscheidungen eine Ermittlung gegen diesen feigen staatlichen Behörden-Verbrecher zu unternehmen, muss von der Brisanz der Personalakte Jürgen Sonneck ausgegangen werden. Der Beantragende wäre allerdings nicht erstaunt, wenn diese Akte mittlerweile stilistisches Window Dressing erfahren hat, korrupt wie dieses Land ist.

Salvatorisch mahnt der Beantragende insbesondere das neoliberale BMAS an, seine kriminellen Behörden Mitarbeiter besser zu schulen, wenn es um Undercover Aktionen wie schon in 2012 geht. Jürgen Sonneck spielte 2015 eine peinliche Billigversion von “Before the devil knows you are dead” ab und lügt nun dreckig in der Rathaus Umschau 81/2019 der Millionendorf-Metropole nach Übernahme der Leitung des Sportamts: „Damit geht für mich ein persönlicher Traum in Erfüllung“.

Fakt ist, der Behörden-Verbrecher Sonneck musste nach meiner Enttarnung Mitte 2017 fluchtartig die Geschäftsführerschaft des Jobcenter München verlassen und dümpelt nun mit katastrophalem Haarausfall im Turnvater Jahn Medium herum. Nebenbei bestätigt die Rathaus Umschau, er “lebt im Stadtbezirk Moosach”, was die IP-Adresse der Online Anzeige unter falschem Namen bestätigt!

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