2/09/2019

Herausgabe/Angabe Termins zur Einsicht in Personalakte Jürgen Sonneck bis 20. Februar 2019. Bei Verstreichen Antrag Erzwingungshaft bei Staatsanwaltschaft München (Bezug auf § 112 Abs. 3 a, b und c StPO)

F A X

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

(cc BMAS, BMJV, BMFSFJ und BMBF)

09. Feb. 2019

Az. S 42 AS 2755/18 (Akteneinsicht Sozialbehörden-Rechtsbrecher Jürgen Sonneck)

Guten Tag,

Ich kann bedauerlicherweise in meiner Klage vom 24. Nov. 2018 gegen das Jobcenter München und die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport keinerlei Bewegung erkennen.

Zur kurzen Rekapitulation:

Beantragt wurde die Einsicht in die Personalakte des von rapide fortschreitender Alopezie befallenen ex-stellv. GF des Jobcenter München und dessen Nützlicher Idiot mit beschränkter Halbwertszeit, Jürgen Sonneck alias “C. Paucher”. Nach Entlarvung durch den Klagenden hastig und klammheimlich im Dunkel der bayerischen Nacht überstellt in das 'Referat für Bildung und Sport München’ im Juli 2017.

Zusätzlicher überzeugender Beleg wurde in der Klage auf Entschädigung vom 31. Dez. 2018 in Form des Bayesschen Netzes geboten, das klar auf den charakterlich diskontierten Jürgen Sonneck deutet als der Anzeigende unter falschem Namen.

Der § 7 Abs. 5 IFG besagt
(5) 1Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. 2Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen.
Im Falle der Beteiligung Dritter ergeht aus § 8 Abs. 1 IFG ein Zeitrahmen von einem Monat für eine Stellungnahme.
(1) Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann.
In der Zwischenzeit sind gut sechs Wochen verstrichen und es darf von Seiten der Beklagten ein völliges Desinteresse unterstellt werden.

Angesichts dessen erwartet der Klagende nun die Herausgabe der/Angabe eines Termins zur Einsicht in die Personalakte der Person Jürgen Sonneck bis zum 20. Februar 2019.

Bei Verstreichen wird der Klagende Erzwingungshaft des Beamten Jürgen Sonneck bei der Staatsanwaltschaft München beantragen unter Bezug auf § 112 Abs. 3 a, b und c StPO.

- - - - - - -

STRAFANTRAG gegen Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” zur Sicherstellung/Beschlagnahme von Auszügen aus Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.