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5/07/2019

Beschwerde an LSG: Beamten-Verbrecher Jürgen Sonneck Chose an Verwaltungsgericht München zu verweisen, muss als weitere Verschleppungstaktik des SG München gesehen werden

Bayerisches Landessozialgericht
Ludwigstr. 15
80539 München

07. Mai 2019

Ich lege hiermit

B E S C H W E R D E

ein gegen den Beschluss des SG München vom 24. April 2019 mit dem Az. S 42 AS 2755/18 (Anlage). Die Beschwerde ist damit fristgemäss.

I. Die zugrundeliegende Sachlage

Am 24. Nov. 2018, also vor fünf Monaten (!), reichte ich Klage beim SG München gegen das Jobcenter München (im Folgenden JCM) ein, um Einsicht in die Personalakte des Verleumders und charakterlich völlig heruntergekommenen ex-Geschäftsführers Jürgen Sonneck zu erlangen.

Dieser Behörden-Halunke Jürgen Sonneck sandte am 07. Mai 2015 eine Strafanzeige gegen mich mit der abstrusen und dreckig erlogenen Behauptung, es läge Hetze in einem Blog Post vor, an die Polizei München per Email. Dabei benutzte er den falschen Namen “C. Paucher”. Völlig verblödet vergass dieser bayerische Behörden-Stümper und Nützliche Idiot des JCM, dass dabei die IP-Adresse mit übertragen wird. Überaus auffällige und chronologisch kongruente Indizien deuteten bald eindeutig auf den ex-Geschäftsführer hin und so startete ich im Juni/Juli 2017 eine öffentliche Medien-Attacke gegen ihn mit Kommunikationen an Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten von München mit der expliziten Namensnennung von Jürgen Sonneck als dem Täter dieses rektal-penetrierenden Unterfangens im Nazi-Stil.

Mitte Juli 2017 wurde der tapsige Jürgen Sonneck hastig vom JCM abgezogen und zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' überstellt. Solche Vorgänge - insbesondere wenn es sich um behördeninterne (JC und Stadt München als kommunaler Träger) als auch behördenlaterale Personalverschiebungen geht - werden natürlich in schriftlicher Form begleitet. Umso mehr, wenn diese Personalverschiebung einer Karrieredisruption gleichkommt. Diese schriftlichen Begleitungen des Vorgangs begehrte ich einzusehen unter Verweis auf entsprechende §§ des IFG.

Das Begehren fusst sittlich auf der festen und kompromisslosen Überzeugung, dass mir und meiner tibetischen Tochter keine charakterlich versiffte deutsche Behörden-Type im widerwärtigen Rassistenland Deutschland aus den modernden Abwasserkanälen der Anonymität bewaffnete Polizei ins Haus schickt und dabei auch noch von Münchner Polizei und Justiz in Roland-Freisler-Manier gedeckt wird! Schon überhaupt nicht, um meine Tochter von Polizei körperlich durchsuchen zu lassen! Gleichwohl Deutschland für seinen Institutionalisierten Rassismus, insbesondere in Justiz und Polizei, international bekannt ist.

II. Begründung

Laut des Beschlusses des SG München soll die Angelegenheit an das Verwaltungsgericht München verwiesen werden. Dies muss als weitere Verschleppungstaktik des SG München gesehen werden als auch als weitere Bestätigung der Kungelei des Gerichts mit der neoliberalen Billig-Lohn Behörde JCM.

Dieser Beschluss von Ende April 2019 nach meiner Klage vom Nov. 2018 - das IFG sieht Akteneinsicht innerhalb eines Monats vor !!! - kam erst zustande, nachdem ich mit Fax vom 07. April 2019 die Präsidentin des SG München davon in Kenntnis setzte und einen Thalerschen Nudge verabreichte, dass alle Gerichte, Behörden und Organe der Versicherungsträger den Sozialgerichten zur Amtshilfe verpflichtet sind, so wie sie selbst auch anderen Gerichten und Behörden zur Amtshilfe verpflichtet sind. Desweiteren schien es mir notwendig, Frau Präsidentin auf den Art. 101 GG (Recht auf den gesetzlichen Richter) und das Informationsfreiheitsgesetz mit den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 und 5 (Einsicht in Behördenakten) hinzuweisen.

Ich bemängelte ebenso eine ostentative Strategie der Verdunkelung, um den ehemaligen Jobcenter Beamten-Lümmel Jürgen Sonneck mit allen Mitteln der Verzögerung zu decken. Diese Strategie wurde und wird bis dato konsequent von Polizei, Staatsanwaltschaft München und den Münchner Gerichten inklusive OLG wie in Nazi-Zeiten verfolgt und Rechtsbruch begangen (§ 339 StGB). Der jüngste Beschluss des OLG vom 14.03.2019 mit Az. 4Ws 2/19 KL der Richter Dr. Koch, Hümmer und Dr. Lutz macht dies noch einmal deutlich. Roland Freisler wäre stolz auf solch Gebaren und OStA Heidenreich “beantwortet” meine Eingaben gegen Behörden-Verbrecher mit einer Sintflut von § 152 StPOern.

Weiters liess ich anklingen, daraus folgern zu müssen, eine Einsicht in die Personalakte von Schnullifuzzi Jürgen Sonneck unter dem Aspekt seiner hastigen Überstellung im Juli 2017 nach meinen medialen Attacken von der Behörde JCM zum Referat für Bildung und Sport München würde vernichtende Klarheit schaffen. Immerhin sieht das IFG Akteneinsicht innerhalb eines Monats vor!

Ich sehe den Verweis an das Verwaltungsgericht München als einen weiteren Beleg, das SG München möchte in dieser zugegebenermassen völlig versifften Chose, die auch nur im stinkend korrupten und primitiven Bayern vorstellbar ist, Distanz wahren. Auch erhielt ich Kenntnis eines Schreibens des JCM von Mitte März 2019 (!!!), nach dem meine “Klage bereits unzulässig ist”, erst mit Zusendung des besagten Beschlusses Ende April/Anfang Mai 2019! Die Kungelei hat mittlerweile ekelerregende Formen angenommen und liegt u.a. darin begründet, dass Sozialgerichte keine ordentlichen Gerichte sind, sondern dem BMAS unterstehen.

III. Dabei ist das SG München durchaus zuständig in dieser Angelegenheit, 

denn laut einem Eintrag bei Wikipedia gilt zu bedenken, dass “die Abgrenzung zu den Zivilgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zu der Sozialgerichtsbarkeit (ist) teilweise recht kompliziert und auch umstritten” ist. Zwar heisst es im § 40 VwGO
(1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, ...,
ABER es muss darauf hingewiesen werden, dass Jobcenter Kunden bedienen (der Euphemismus soll hier unkommentiert bleiben) und dies eröffnet eine weitere Perspektive. Auf der Website der "Perspektive Wiedereinstieg" des BMFSFJ und der BA für Arbeit heisst es:
Wer ist Kundin oder Kunde des Jobcenters? Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht (Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II/bekannt als „Hartz IV“), gehört in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Jobcenter …
Der § 6 SGB XII Fachkräfte besagt, es “werden Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen”. § 16 SGB XII Familiengerechte Leistungen sieht als Aufgabe, “die Sozialhilfe soll die Kräfte der Familie zur Selbsthilfe anregen und den Zusammenhalt der Familie festigen”. Der Sozialbehörden-Verbrecher Jürgen Sonneck sandte uns bewaffnete Polizei ins Haus! Wie in Nazi Zeiten!

Nun geniesst ein Kunde Gewährleistungsansprüche und diese umfassen u.a. auch 'Mangelhaftung' (§ 365 BGB). Diese Mangelhaftung gilt für physische Produkte als auch für Informations-/Serviceleistungen. Siehe § 6 SGB XII. Ich denke, der tapsige Jürgen Sonneck war in seiner Funktion als stellv. GF des JC München in diesem Servicebereich tätig. Der § 365 BGB besagt:
Wird eine Sache, eine Forderung gegen einen Dritten oder ein anderes Recht an Erfüllungs statt gegeben, so hat der Schuldner wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten.
Schuldner sind Mitarbeiter des JCM, in diesem Fall J. Sonneck.  Ein heimtückisches, hodenloses Auftreten unter falschem Namen darf wohl nicht als "Gewährleistung" angesehen werden. Weiters ergibt sich aus § 241 BGB - Pflichten aus dem Schuldverhältnis:
Es gibt jedoch eine ganze Reihe an Schuldverhältnissen, bei denen beide Parteien zugleich Gläubiger und Schuldner sind ... der Dienstvertrag.
Womit  § 611 BGB angesprochen wird:
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Ich kann mir beim besten Willen keinen Dienstvertrag vorstellen, auch nicht im versifften Bayern, der auch Auftreten unter falschem Namen und Hinterlist umfasst. Den grundgesetzlichen Kontext bilden die §§ 289 SGB III Offenbarungspflicht und 60 SGB II Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter.

Vor diesem Hintergrund sollte diese unsägliche und typische Jobcenter-Travestie an das SG München zurückverwiesen werden. Alles andere würde weitere desavouierende Signale über die bayerische Justiz senden.

Der Vollständigkeit halber sei mein zweiter (nachdem der erste von der Münchner Justiz nicht beantwortet wurde) “Strafantrag gegen den Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” zur Sicherstellung/Beschlagnahme von Auszügen aus Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person” (§ 94 Abs. 1 und 2 StPO) vom 24. Februar 2019 an die Staatsanwaltschaft München erwähnt und cc per Fax an BMAS, BMJV, BMFSFJ, BMBF und Kanzleramt gesandt. Neu hinzu kam ein Strafantrag gegen die GFin des JCM Anette Farrenkopf in gleicher Sache.

4/07/2019

SG München Präsidentin Mente, ich sehe ostentative Strategie der Obfuskierung und den Jobcenter Beamten-Verbrecher Jürgen Sonneck mit allen Mitteln der Verzögerung zu decken

F A X

Sozialgericht München
Präsidentin Dr. Edith Mente
Richelstr. 11
80634 München

cc Kanzleramt, BMJV, BMAS, BMFSFJ, BMBF

07. April 2019

Az. S 42 AS 2755/18 (Akteneinsicht in Personalakte des beamteten Behörden-Verbrechers Jürgen Sonneck alias “C. Paucher”)

Frau Präsidentin,

Die Sozialgerichte unterliegen der Dienstaufsicht des Arbeitsministeriums des betreffenden Landes. Sie sind somit keine unabhängigen Gerichte! Alle Gerichte, Behörden und Organe der Versicherungsträger sind den Sozialgerichten zur Amtshilfe verpflichtet, so wie sie selbst auch anderen Gerichten und Behörden zur Amtshilfe verpflichtet sind.

  • Art. 101 GG garantiert das Recht auf den gesetzlichen Richter.
  • Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt in den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 und 5 Einsicht in Behördenakten.

Nach monatelangem Warten kann ich keinerlei fristgerechte Wahrung meiner Rechte erkennen.

Stattdessen erkenne ich eine ostentative Strategie der Obfuskierung und den ehemaligen Jobcenter Beamten Jürgen Sonneck mit allen Mitteln der Verzögerung zu decken. Diese Strategie wurde und wird bis dato konsequent von Polizei, Staatsanwaltschaft München und den Münchner Gerichten inklusive OLG wie in Nazi-Zeiten verfolgt und Rechtsbruch begangen (§ 339 StGB). Der jüngste Beschluss des OLG vom 14.03.2019 mit Az. 4Ws 2/19 KL der Richter Dr. Koch, Hümmer und Dr. Lutz macht dies noch einmal deutlich. Roland Freisler wäre stolz auf solch Gebaren.

Daraus muss ich folgern, eine Einsicht in seine Personalakte unter dem Aspekt des Grundes seiner hastigen Überstellung im Juli 2017 nach meinen medialen Attacken von der Behörde Jobcenter zum Referat für Bildung und Sport München würde vernichtende Klarheit schaffen. Das IFG sieht Akteneinsicht innerhalb eines Monats vor!

Als ob es noch einer Bestätigung der neoliberalen Arbeitsmarkt-Gesetzgebung bedürfte, sieht der § 6 SGB XII Fachkräfte das Potential bei Verbrechern, Fachkräfte sein zu können. Unter Randnummer 16 heisst es vielversprechend:
“Ein Indiz für die Ungeeignetheit einer Person ist häufig eine einschlägige Vorstrafe (zum Beispiel wegen Untreue – § 266 StGB, wegen Aussagedelikten – §§ 153 ff. StGB oder nach dem BtMG). Geprüft werden sollte in diesen Fällen allerdings, ob die Indizwirkung noch fortbesteht. In Einzelfällen kann eine einschlägig strafrechtlich vorbelastete Person nämlich möglicherweise gerade besondere Empathie für die zu Betreuenden aufbringen (z.B. früherer Drogenabhängiger). …”
Ich darf Sie nun auffordern, dieser Klage ihre einem Rechtsstaat gebührende und zeitnahe Aufmerksamkeit zu gewähren. Das allein bin ich schon dem Jürgen schuldig und ich darf hinzufügen, meine Ausdauer als lebenslanger Sportler ist gnadenlos.

Mit vorzüglichen Grüssen

4/03/2019

Chancellor Merkel, make sure the criminal civil servant Jürgen Sonneck, operating under the false name “C. Paucher” Nazi-style, is dragged into court. Obstruction of the course of justice in Munich has to stop!

Jürgen Sonneck alias "C. Paucher"

F A X

Ministries BMAS, BMFSFJ, BMBF, BMJV, Chancellory, Bavarian Ministry of Justice, Bavarian Supreme State Court. cc Jobcenter Munich, Department of Education and Sport Munich, DBB Official Federation

April 03, 2019

Criminal malfeasance (Libel - Criminal code 187) in office by civil servant Jürgen Sonneck (former Deputy CEO Jobcenter Munich), operating under the false name “C. Paucher”, covered up by Munich police and Munich Courts.

Chancellor Merkel, Ministers,

In May/June 2018 I informed you about the unbelievable act of cowardice cum stupidity of the civil servant Jürgen Sonneck.

In typical German fashion you stayed quiet!

The Twitter account was immediately blocked by the Labor Ministry BMAS and the Ministry for Family Affairs BMFSFJ. Law suits are pending (1).

This Useful Idiot cum civil servant and creep Jürgen Sonneck had the ass-hatted idea to email police a criminal complaint against me in 2015, accusing me of alleged hate speech. In his foul and rotten manner he cowardly hid behind the false name “C. Paucher” in Nazi-secret-informer-style. Police and Munich Court did not investigate the IP address and instead covered everything up! Roland Freisler is in awe and extends a thumbs up. German neoliberal labor policy stops at nothing.

All our IT equipment was confiscated in Nazi style, smartphone without court order, house photographed. The laptop of my Tibetan daughter (which she needed for school) deliberately damaged by the conniving and rotten Munich Roland Freisler Court (2)!

After I blew the rotten creep’s cover, Jürgen Sonneck was swiftly shifted clandestinely and under cover of the night to the Department of Education and Sport Munich. The sordid criminal did not stop there. In 2018 he unsuccessfully tried to financially blackmail me via a lawyer chick demanding his name and picture not being published. My reference to two Federal Court BGH verdicts silenced the lawyer for good and she is probably tending some ducks in the park.

The Federal Civil Service Act (BBG) determines in § 60 the basic obligations of civil servants.
(1) Civil servants serve the entire people, not a party. They have to perform their duties impartially and fairly and to take care of the public good in their administration. Civil servants must admit their entire behavior to the liberal democratic basic order within the meaning of the Basic Law and advocate for its preservation.
§ 48 Civil Servants’ Status Act covers the ‘Duty to pay damages’.

Minister of Justice Barley mused in 2018 pompously "And we want to link the pact with a campaign for the rule of law: everyone has to understand that a rule of law can only work if its rules are respected, and we have to make it clear that legal recourse is open to anyone when it comes under public scrutiny sees his right injured.” (3) Go figure!

German civil servant criminals are protected by police and courts 
just like in Nazi times.

A continuation of your silence is not in congruence with the demands and expectations of a democratic state. It is, alas, a familiar habit of these Germans, not least steeped in post-Weimarian history.

I DEMAND THAT THIS FUCKING CRIMINAL JÜRGEN SONNECK FULLY REIMBURSES THE LAPTOP OF MY DAUGHTER AND IS DRAGGED INTO A COURT BY HIS REMAINING 78 HAIRS !

Lying and disreputable judges and prosecutors in Munich make me sick to my stomach. You may want to get in touch with the concerned authorities in the province of Bavaria and get the mess fixed, or at least a veneer of respectability established.

The latest decision from the Munich Roland Freisler Court (2), aka OLG Munich, with file number 4Ws 2/19 KL by the judges Dr. Koch, Hümmer and Dr. Lutz reeks to high heaven (Obstructing the course of justice - German Criminal Code 339).

I would definitely suggest you show the dignity to comment on this sordid matter, instead of hiding in embarrassing speechlessness and reticence.

What is next to be expected by rotten German civil servants? SWATTING?!

One rhetorical question remains to be posed:

Just how screwed up and primitive are you Germans?

(signed)
______________
1 http://meinjobcenter.blogspot.com/2019/02/law-suit-against-german-labor-ministry.html
http://meinjobcenter.blogspot.com/2019/03/klage-gegen-bundesministerium-fur.html
2 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-13ss8117-anwalt-beleidigung-senat-roland-freisler-meinungsfreiheit/
"The difference between you and Roland Freisler lies in the following: While Roland Freisler screamed and raved in the courtroom and did not care at all about disguising his wrongdoing in any way, you go the opposite way: You have put on a cloak with the appliquéd words "rule of law" and "legitimacy." You wrap yourselves in a semblance of pseudo-legitimacy, which in truth you can not claim in any way. In fact, at least in this judicial scandal, you're just as wrong as Roland Freisler was. In that sense, the injustice you commit is even more perfidious, even more abysmal, even more insidious than the injustice that Roland Freisler committed: With Roland Freisler, the injustice is very open, very direct, very blunt. In your case, however, injustice is an unlawful claim to the rule of law and democracy: You invoke the concepts of the rule of law and democracy, but act against it - at least in the present judicial scandal.” - Lawyer Würdinger
https://community.beck.de/user/profil/ra-wurdinger
3 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Reden/DE/2018/052418_Richtervereinigung.html

. . . . . . . . . . . .

And just to put it into context, this internet meme is deemed illegal in Germany.
Meme forbidden in Germany. Contravenes allegedly Criminal Code 86a
This Hitler image from the fake news gazette DER SPIEGEL does not contravene Criminal Code 86a.

Does not contravene Criminal Code 86a according to Hamburg prosecutor.

3/02/2019

Natürlich möchte das SG München mit der stinkenden 'Angelegenheit Jürgen Sonneck alias C. Paucher' nichts zu tun haben und es ans Verwaltungsgericht verschieben

F A X

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

02. März 2019

Az. S 42 AS 2755/18

Guten Tag Richter Ehegartner,

In Ihrem Schreiben vom 22.02.2019 (förmlich zugestellt am 27.02.2019) in der leidlichen Sache ‘Jürgen Sonneck alias C. Paucher Personalakteneinsicht’ verweist das Gericht auf eine Entscheidung des BSG (Urteil vom 4.04.2012 - B 12 SF 1/10 R), nach dem der Rechtsweg zu Sozialgerichten nicht eröffnet ist, sondern zum Verwaltungsgericht. Ihre (bewusst kurze) Frist zur Stellungnahme bis zum 04.03.2019 ist hiermit gewahrt.

Laut einem Eintrag bei Wikipedia gilt jedoch zu bedenken, dass “die Abgrenzung zu den Zivilgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zu der Sozialgerichtsbarkeit (ist) teilweise recht kompliziert und auch umstritten” ist. Zwar heisst es im § 40 VwGO
(1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, ...,
ABER es muss darauf hingewiesen werden, dass Jobcenter Kunden bedienen (der Euphemismus soll hier unkommentiert bleiben) und dies eröffnet eine weitere Perspektive.

Auf der Website der "Perspektive Wiedereinstieg" des BMFSFJ und der BA für Arbeit () heisst es:
Wer ist Kundin oder Kunde des Jobcenters?
Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht (Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II/bekannt als „Hartz IV“), gehört in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Jobcenter …
Nun geniesst ein Kunde Gewährleistungsansprüche und diese umfassen u.a. auch 'Mangelhaftung' (§ 365 BGB). Diese Mangelhaftung gilt für physische Produkte als auch für Informations-/Serviceleistungen. Ich denke, der tapsige Jürgen Sonneck war in seiner Funktion als stellv. GF des JC München in diesem Servicebereich tätig. Der § 365 BGB besagt:
Wird eine Sache, eine Forderung gegen einen Dritten oder ein anderes Recht an Erfüllungs statt gegeben, so hat der Schuldner wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten.
Schuldner sind Mitarbeiter des JC, in diesem Fall J. Sonneck.  Ein heimtückisches Auftreten unter falschem Namen darf wohl nicht als "Gewährleistung" angesehen werden. Weiters ergibt sich aus § 241 BGB - Pflichten aus dem Schuldverhältnis:
Es gibt jedoch eine ganze Reihe an Schuldverhältnissen, bei denen beide Parteien zugleich Gläubiger und Schuldner sind ... der Dienstvertrag.
Womit ich zum § 611 BGB gelange:
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
Ich kann mir beim besten Willen keinen Dienstvertrag vorstellen, der auch Auftreten unter falschem Namen und Hinterlist umfasst. Den grundgesetzlichen Kontext bilden die §§ 289 SGB III Offenbarungspflicht und 60 SGB II Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter.

Sehr wohl bin ich mir des Unwohlseins des SG München bewusst, sich mit solch einer kruden Angelegenheit konfrontiert zu sehen. Eine Angelegenheit, die sich ursächlich und behördenspezifisch auf die unsägliche Primitivität, Verblödetheit und charakterliche Verrottetheit von Arbeitsbehörden-Beamten gründet. Komplettiert durch eine verlogene und, wie ein Münchner Rechtsanwalt korrekt feststellte, an Nazi Richter Roland Freisler erinnernde Münchner Justiz. Niemand mit Geschmack und Anstand möchte sich mit so etwas besudeln, aber das sind die Faux Frais neoliberaler Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.

Der Vollständigkeit halber sei mein “Strafantrag gegen den Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” zur Sicherstellung/Beschlagnahme von Auszügen aus Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person” (§ 94 Abs. 1 und 2 StPO) vom 24. Februar 2019 an die Staatsanwaltschaft München erwähnt und cc per Fax an BMAS, BMJV, BMFSFJ und BMBF gesandt.

6/19/2017

Deutsches Gericht „schlimmer als Roland Freisler“? Das kann ich voll bestätigen.

Dieser Anwalt rennt bei mir offene Türen ein. Das unten stehende kann ich aus eigener Erfahrung voll bestätigen. Bislang habe ich noch nicht herausfinden können, wo in der Nymphenburger Strasse die Roland Freisler Statue steht. Die Statue, zu der bayerische Richter und Staatsanwälte pilgern, um Darshana zu erlangen.

Es gibt aber z.B. einen angenehmen Unterschied: Man darf den Gerichtssaal auch mit Gürtel in der Anzughose betreten.

Ein Münchener Rechtsanwalt erhob 2015 eine Anhörungsrüge zum OLG München und verwendete darin auch folgende Passage:
„Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.“
Roland Freisler gilt als bekanntester und zugleich berüchtigtster Strafrichter im nationalsozialistischen Deutschland. Er war verantwortlich für etwa 2600 Todesurteile. Viele seiner Prozesse waren reine Schauprozesse, bei denen das Urteil bereits vorab feststand. Beispielhaft dafür sind der 1943 unter Freislers Vorsitz geführte Prozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“, in dem er die Geschwister Hans und Sophie Scholl neben anderen zum Tode verurteilte, sowie die Prozesse gegen die Verschwörer des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944. Roland Freisler gilt als ein personifiziertes Beispiel für die Rechtsbeugung der Justiz im Dienst des NS-Regimes.
Der Dienstvorgesetzte des betroffenen Senats erstattete Strafanzeige, das AG München verurteilte den Anwalt zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen Beleidigung (Az. 842 Ds 235 Js 132863/15). Das LG München hielt dieses Urteil aufrecht (Az. 22b Ns 235 Js 132863/15). Das OLG München sprach den Anwalt nun aber gemäß § 353 I, 354 I StPO frei (Az. 5 OLG 13 Ss 81/17), nachdem das Verfahren zwischenzeitlich durch das OLG an das LG zurückverwiesen wurde (Az. 5 OLG 13 Ss 244/16) und eine andere Kammer des LG die Verurteilung erneut aufrechterhalten hatte (Az. 24 Ns 235 Js 132863/15 (2)).
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