It protects this criminal civil servant and full-blown Useful Idiot: Jürgen Sonneck, operating in 2015 under the false name 'C. Paucher' with police. What kind of demented freaks do you employ, Germany? It was too easy to blow his cover.
"The euro is not in the German national interest, but we need friends." - Helmut Kohl to US Sec. of State James Baker on Dec. 12, 1989
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10/16/2019
10/04/2019
Stadt München lässt mitteilen, sich das Informationsfreiheitsgesetz bei angestelltem Verbrecher Jürgen Sonneck in den Arsch zu schieben
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| (SZ Foto: Alessandra Schellnegger) |
§ 6 Ausschluss und Beschränkung des Anspruchs
(1) Der Anspruch besteht nicht, soweit dem Bekanntwerden der Informationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.
(2) Der Anspruch besteht insbesondere nicht,
1. wenn die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind,
2. wenn es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten handelt,
3. wenn es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt,
4. wenn es sich um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen u. ä. handelt,
5. wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche oder gesellschaftsinterne Verfahrensabläufe oder den behördlichen bzw. gesellschaftsinternen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte oder
6. wenn der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. (das kann beim Nützlichen Idionen Jürgen nicht befürchtet werden)
(3) Soweit und solange Informationen aufgrund der vorstehenden Absätze nicht zugänglich gemacht werden dürfen, besteht Anspruch auf Zugang zu den übrigen Informationen. Soweit und solange eine Aussonderung nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Auskunftserteilung über die nicht nach den Abs. 1 oder 2 ausgeschlossenen Informationen.
Hier der Brief vonne Millionendorf-Metropole.
Was hat die charakterlich versiffte Verbrecher-Type zu verbergen? Wer schob das Ganze rüber zum Verwaltungsgericht?
Na LSG Präse Kolbe und Konsorten vom Kängaroo Court Bayerisches Landessozialgericht. Interessiert das Verwaltungsgericht? Not one fuck is being given.
9/17/2019
LSG Präsident Kolbe, ist Ihnen eigentlich so ganz beiläufig der Begriff 'Litispendenz' geläufig?
Az. L 1 SV 23/19 B
Tag LSG Präsident Kolbe,
Also Präsident Kolbe, Sie Ästhet par Excellence, da treten Sie in dieser Angelegenheit 'Blocken auf Twitter' nach Pdf über diesen völlig verblödeten ex-Jobcenter Beamten und Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' an das Blond-Duddelchen Franziska Giffey vom BMFSFJ persönlich als Richter an. Unterstreichen damit, dass Sie das Papier des Deutschen Bundestags “Zugang zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien („Twitter“), © 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 044/18" überhaupt nicht interessiert. Das hat Michael Corleone eleganter gelöst. So etwas delegiert man, statt sich zu kompromittieren. Sie kommen mir vor wie ein Hogarthian pageboy.
Ist Ihnen eigentlich so ganz beiläufig der Gedanke an Litispendenz gekommen? Oder sind Sie mehr eitel in Urkundenunterdrückung engagiert? Will hindeuten auf das Schreiben des SG München vom 11.04.2019 mit der Mitteilung an mich,“dass Ihre Schreiben vom 09.02.2019 und 05.03.2019 an das Bundesministerium für Arbeit bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet werden”... und weiter dies sei “Auf richterliche Anordnung” geschehen!
Kann ich Sie mal so ganz en passant mit dem Abs. 1 des § 276 ZPO belästigen? Da heisst es doch glatt:
Sie denken lax, Wertester, und auf beklagenswert dünnem Niveau, wenn es in diesem Beschluss heisst, die Angelegenheit falle nicht in den Anwendungsbereich des § 183 SGG. Wirklich? Es heisst doch Anwendungsbereich und hier ist Absatz 1:
Herr Gott, Günter Kolbe & LSG Präse, ihr müsst in eurem korrupten Shithole Bayern eure beamteten Verbrecher einfach besser trainieren, ihr widerlichen Deutschen. Mit diesem heruntergekommenen Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' kann man nicht mal ne Currywurst Bude überfallen. Dat geht inne Büchs wie bei 'Before the Devil Knows You're Dead'.
Tag LSG Präsident Kolbe,
Also Präsident Kolbe, Sie Ästhet par Excellence, da treten Sie in dieser Angelegenheit 'Blocken auf Twitter' nach Pdf über diesen völlig verblödeten ex-Jobcenter Beamten und Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' an das Blond-Duddelchen Franziska Giffey vom BMFSFJ persönlich als Richter an. Unterstreichen damit, dass Sie das Papier des Deutschen Bundestags “Zugang zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien („Twitter“), © 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 044/18" überhaupt nicht interessiert. Das hat Michael Corleone eleganter gelöst. So etwas delegiert man, statt sich zu kompromittieren. Sie kommen mir vor wie ein Hogarthian pageboy.
Ist Ihnen eigentlich so ganz beiläufig der Gedanke an Litispendenz gekommen? Oder sind Sie mehr eitel in Urkundenunterdrückung engagiert? Will hindeuten auf das Schreiben des SG München vom 11.04.2019 mit der Mitteilung an mich,“dass Ihre Schreiben vom 09.02.2019 und 05.03.2019 an das Bundesministerium für Arbeit bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet werden”... und weiter dies sei “Auf richterliche Anordnung” geschehen!
Kann ich Sie mal so ganz en passant mit dem Abs. 1 des § 276 ZPO belästigen? Da heisst es doch glatt:
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; der Kläger ist von der Aufforderung zu unterrichten. Zugleich ist dem Beklagten eine Frist von mindestens zwei weiteren Wochen zur schriftlichen Klageerwiderung zu setzen.Mit dieser Übersendung meiner Klagen durch das SG München an die Ministerien ist die Litispendenz eingetreten. Ist die Klage rechtshängig geworden, bleibt das Gericht zuständig, auch wenn sich die zugrunde liegenden Umstände ändern (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO), sog. perpetuatio fori. Das Schreiben findet keine Erwähnung in dem Beschluss und das verwundert nicht, denn Deutschland ist Weltmeister im Blocken auf Twitter.
Sie denken lax, Wertester, und auf beklagenswert dünnem Niveau, wenn es in diesem Beschluss heisst, die Angelegenheit falle nicht in den Anwendungsbereich des § 183 SGG. Wirklich? Es heisst doch Anwendungsbereich und hier ist Absatz 1:
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.Das liegt doch hier vor: Es geht implizit um die primitiven Machenschaften des ex-stellvertretenden Geschäftsführers der staatlichen Billig-Lohn Mafia Kaschemme JC München und Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' und die Inkenntnissetzung des BMAS und des BMFSFJ über diesen charakterlich völlig heruntergekommenen, von Polizei und Justiz gedeckten, beamteten Hallodri Sonneck alias 'C. Paucher' durch mich.
Herr Gott, Günter Kolbe & LSG Präse, ihr müsst in eurem korrupten Shithole Bayern eure beamteten Verbrecher einfach besser trainieren, ihr widerlichen Deutschen. Mit diesem heruntergekommenen Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' kann man nicht mal ne Currywurst Bude überfallen. Dat geht inne Büchs wie bei 'Before the Devil Knows You're Dead'.
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9/09/2019
Klage gg. Detlef Scheele, BA Nürnberg, bzgl. Personalakteneinsicht von beamteten Behörden-Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher'
Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München
(Copy per Fax an Kanzleramt, BMJV, BMAS; per Email Stadt München und Jobcenter)
Ich reiche hiermit Klage ein gegen
unter Bezug auf § 5 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 IFG und § 51 Abs. 4 SGG.
I. Die Sachlage
Ich forderte Herrn Scheele am 23. Aug. 2019 per Email unter Bezug auf § 5 Abs. 3 IFG auf, Einsicht in die zeitlich relevanten Einträge der Personalakte von diesem deutschen beamteten Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’, die den Ablauf des seltsam abrupten Karrierewechsels dieses kriminellen Verleumders begleiten, zu gewähren. Mein gütlicher Vorschlag einer Frist zur Beantwortung bis zum 02. Sept. 2019 fand wie zu erwarten keine Resonanz. Der Sozialist Scheele zog, wie schon sein Vorgänger Weise, die muffelige, standesarrogante und deutsch-behördentypische Maulfaulheit vor.
In Parenthese sei eingeschoben: Es ist frappant zu sehen, wie Gerichte, in diesem Fall das Sozialgericht München, meine erste diesbezügliche Klage auf Einsichtnahme der Personalakte dieses charakterlich völlig heruntergekommenen deutschen beamteten Nazi-Stil Verbrechers J. Sonneck alias ‘C. Paucher’, gedeckt von Münchner Polizei, dem Kangaroo Court München und den pompösen Roten Divas von Karlsruhe, erst einmal monatelang unbearbeitet liessen. Es wabert einfach eine braune Tradition der Hässlichen Deutschen.
Der BA Vorstand Scheele wurde von mir in jener Email vom August 2019 kurz informiert über diese Gestalt von widerlicher Contenance Sonneck alias ‘Paucher’:
Nach § 51 Abs. 4 SGG ist das SG München zuständig in dieser Angelegenheit, denn in Absatz 4 heisst es:
§ 1 SGB X behandelt die Verwaltungstätigkeit. Diese umfasst Verwaltungsakte. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist Inhalt des § 35 VwVfG. Verwaltungsakte sind nach § 35 SGB X mit einer Begründung zu versehen, in der neben den tatsächlichen auch die rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. In diesem Fall also, warum wurde überhaupt diese verleumderische Online Anzeige gestellt und dann noch unter falschem Namen und warum wurde dieser hinterhältige Beamtentyp Sonneck versetzt?
Von besonderer Validität ist das Urteil des BSG Az: 11 RAr 89/94 und hier die Punkte 2 und 3, nach denen die BA einer Akteneinsicht in einem weitläufig ähnlichen Fall gewogen schien.
Schlussendlich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Az. 2 BvR 1568/12. Dort wird explizit ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung erwähnt als auch, insbesondere diesen Fall betreffend, ein strukturell asymmetrisches Rechtsverhältnis sowie eine spezifische Fürsorge- und Obhutspflicht:
Ich fordere das SG München auf, Sorge zu tragen, das Recht auf Akteneinsicht, dargelegt u.a. im Art. 6 EGMR, wird respektiert!
Coda
Mein Begehren fusst sittlich auf der festen und kompromisslosen Überzeugung, dass mir und meiner tibetischen Tochter keine charakterlich versiffte deutsche Behörden-Type im widerwärtigen Rassistenland Deutschland aus den modernden Abwasserkanälen der Anonymität bewaffnete Polizei ins Haus schickt und dabei auch noch von Münchner Polizei und Justiz in Roland-Freisler-Manier gedeckt wird! Schon überhaupt nicht, um meine Tochter von Polizei körperlich durchsuchen zu lassen! Gleichwohl Deutschland für seinen Institutionalisierten Rassismus, insbesondere in Justiz und Polizei, international bekannt ist.
Richelstr. 11
80634 München
(Copy per Fax an Kanzleramt, BMJV, BMAS; per Email Stadt München und Jobcenter)
09. Sept. 2019
Ich reiche hiermit Klage ein gegen
die Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, vertreten durch Detlef Scheele,
unter Bezug auf § 5 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 IFG und § 51 Abs. 4 SGG.
I. Die Sachlage
Ich forderte Herrn Scheele am 23. Aug. 2019 per Email unter Bezug auf § 5 Abs. 3 IFG auf, Einsicht in die zeitlich relevanten Einträge der Personalakte von diesem deutschen beamteten Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’, die den Ablauf des seltsam abrupten Karrierewechsels dieses kriminellen Verleumders begleiten, zu gewähren. Mein gütlicher Vorschlag einer Frist zur Beantwortung bis zum 02. Sept. 2019 fand wie zu erwarten keine Resonanz. Der Sozialist Scheele zog, wie schon sein Vorgänger Weise, die muffelige, standesarrogante und deutsch-behördentypische Maulfaulheit vor.
In Parenthese sei eingeschoben: Es ist frappant zu sehen, wie Gerichte, in diesem Fall das Sozialgericht München, meine erste diesbezügliche Klage auf Einsichtnahme der Personalakte dieses charakterlich völlig heruntergekommenen deutschen beamteten Nazi-Stil Verbrechers J. Sonneck alias ‘C. Paucher’, gedeckt von Münchner Polizei, dem Kangaroo Court München und den pompösen Roten Divas von Karlsruhe, erst einmal monatelang unbearbeitet liessen. Es wabert einfach eine braune Tradition der Hässlichen Deutschen.
Der BA Vorstand Scheele wurde von mir in jener Email vom August 2019 kurz informiert über diese Gestalt von widerlicher Contenance Sonneck alias ‘Paucher’:
"Dem Fall zugrunde lag die hirnamputierte Idee des damaligen stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck, eine verleumderische (wegen angeblicher Hetzrede in einem Blog Post) Online-Strafanzeige gegen mich am 07. Mai 2015 unter der Angabe des falschen Namens ‘C. Paucher’ zu senden. Neben überaus auffälligen chronologischen Indizien kam dieser deutsche in München wohnende Behörden-Halunke auf die völlig verblödete Idee, diese Anzeige an die - jetzt Tusch für Jürgen Schnullifuzzi - Polizei in MÜNCHEN (!!!) zu senden. Dabei vergass diese bayerische Geisteskoryphäe völlig, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Hier muss nun klar ermahnt werden: Deutschland muss seine beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren. Der Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wurde von mir in diversen Schreiben an das Gericht als Täter genannt. Nach dezidierten Online Attacken gegen ihn und gesandt an diverse Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten der Millionen-Dorf-Metropole München, wurde der tapsige Jürgen über Nacht Mitte 2017 transfer-saniert in das Referat für Bildung und Sport."II. Begründung:
Nach § 51 Abs. 4 SGG ist das SG München zuständig in dieser Angelegenheit, denn in Absatz 4 heisst es:
4. in Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit,Mein Begehren fusst u.a. auf § 5 Abs. 3 IFG:
(3) Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs in der Regel dann, wenn ... der Dritte als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat.In 'Frage an den Staat' an die Bundesagentur für Arbeit, Betreff: IFG_Rechtlicher Status von Jobcenter-Mitarbeitern, Weisungsbefugnis und Privathaftung [#5174], 3. Februar 2014 heisst es auszugsweise:
"Für Leistungen nach dem SGB II ergibt sich die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Die Beschäftigten der Bundesagentur in den Agenturen für Arbeit und in den als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 44b SGB II betriebenen Jobcentern handeln insoweit hoheitlich für die Behörde und üben eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit im Sinne des § 1 SGB X aus. Die Befugnis zur rechtswirksamen Vornahme von Verfahrenshandlungen leitet sich ab aus § 11 Abs. 4 SGB X."In § 11 Abs. 4 SGB X wird das BGB angeführt. § 1901 BGB erklärt den Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers.
§ 1 SGB X behandelt die Verwaltungstätigkeit. Diese umfasst Verwaltungsakte. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist Inhalt des § 35 VwVfG. Verwaltungsakte sind nach § 35 SGB X mit einer Begründung zu versehen, in der neben den tatsächlichen auch die rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. In diesem Fall also, warum wurde überhaupt diese verleumderische Online Anzeige gestellt und dann noch unter falschem Namen und warum wurde dieser hinterhältige Beamtentyp Sonneck versetzt?
Von besonderer Validität ist das Urteil des BSG Az: 11 RAr 89/94 und hier die Punkte 2 und 3, nach denen die BA einer Akteneinsicht in einem weitläufig ähnlichen Fall gewogen schien.
Schlussendlich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Az. 2 BvR 1568/12. Dort wird explizit ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung erwähnt als auch, insbesondere diesen Fall betreffend, ein strukturell asymmetrisches Rechtsverhältnis sowie eine spezifische Fürsorge- und Obhutspflicht:
3. Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung kann auch in Betracht kommen, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben oder wenn sich Personen in einem strukturell asymmetrischen Rechtsverhältnis zum Staat befinden und diesem - wie etwa im Maßregel- oder Strafvollzug - eine spezifische Fürsorge- und Obhutspflicht obliegt.Das dürfte bei der Charakterleiche Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wohl vorliegen!
Ich fordere das SG München auf, Sorge zu tragen, das Recht auf Akteneinsicht, dargelegt u.a. im Art. 6 EGMR, wird respektiert!
Coda
Mein Begehren fusst sittlich auf der festen und kompromisslosen Überzeugung, dass mir und meiner tibetischen Tochter keine charakterlich versiffte deutsche Behörden-Type im widerwärtigen Rassistenland Deutschland aus den modernden Abwasserkanälen der Anonymität bewaffnete Polizei ins Haus schickt und dabei auch noch von Münchner Polizei und Justiz in Roland-Freisler-Manier gedeckt wird! Schon überhaupt nicht, um meine Tochter von Polizei körperlich durchsuchen zu lassen! Gleichwohl Deutschland für seinen Institutionalisierten Rassismus, insbesondere in Justiz und Polizei, international bekannt ist.
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8/23/2019
Detlef Scheele, unter Bezug insbesondere auf § 5 Abs. 3 IFG verlange ich Einsicht in die relevanten Einträge in die Personalakte von diesem Shlimazl Jürgen Sonneck
Bundesagentur für Arbeit
90478 Nürnberg
via Email
Guten Tag Detlef Scheele,
Wie wir beide wissen, wird "mit dem Begriff Jobcenter ... die gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers (zum Beispiel einer Stadt) bezeichnet. Durch diese Zusammenarbeit gewähren die Jobcenter Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand".
Es geht um den bis Mitte Juli 2017 als stellv. GF des Jobcenter München tätig gewesenen Typen Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher'. Das wird für Sie nicht neu sein, denn der Twitter Account @ErebusSagace wurde ja vor längerer Zeit durch die BA geblockt. Nur zur Gedächtnisauffrischung, und ich zitiere hier aus einem meiner prolixen Elaborate:
§ 1 SGB X behandelt die Verwaltungstätigkeit. Diese umfasst Verwaltungsakte. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist Inhalt des § 35 VwVfG, so Sie das vielleicht eruieren wollen.
Verwaltungsakte sind nach § 35 SGB X mit einer Begründung zu versehen, in der neben den tatsächlichen auch die rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. In diesem Fall also, warum wurde überhaupt diese verleumderische Online Anzeige gestellt und dann noch unter falschem Namen?
Detlef Scheele, unter Bezug insbesondere auf § 5 Abs. 3 IFG verlange ich Einsicht in die relevanten Einträge in die Personalakte von diesem Shlimazl Jürgen Sonneck, die seine seltsame Transfer-Sanierung in die Turnvater Jahn Gilde des Referats für Bildung und Sport der Millionen-Dorf-Metropole behandeln. Falls nicht mittlerweile eine salvatorisch benevolente "Akten-Massage" stattgefunden hat.
Interessant erscheint mir auch das Urteil des BSG Az: 11 RAr 89/94 und hier die Punkte 2 und 3, nach dem die BA ja einer Akteneinsicht gewogen schien.
Darf ich gütlich eine Frist zur Beantwortung bis zum 02. Sept. 2019 vorschlagen. Ich denke, das Zeitfenster sollte konvenieren. Bedenken Sie bitte, wir können den von Alopezie heimgesuchten Jürgen nicht einfach so hängen lassen. Das gebietet allein schon der Altruismus.
Gestatten Sie mir final noch eine Coda. Ich würde das bekannt deutsche Schweigen nicht empfehlen und darf Sie ermuntern, frisch von der Leber zu reden.
Grüezi
90478 Nürnberg
via Email
Guten Tag Detlef Scheele,
Wie wir beide wissen, wird "mit dem Begriff Jobcenter ... die gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers (zum Beispiel einer Stadt) bezeichnet. Durch diese Zusammenarbeit gewähren die Jobcenter Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand".
Es geht um den bis Mitte Juli 2017 als stellv. GF des Jobcenter München tätig gewesenen Typen Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher'. Das wird für Sie nicht neu sein, denn der Twitter Account @ErebusSagace wurde ja vor längerer Zeit durch die BA geblockt. Nur zur Gedächtnisauffrischung, und ich zitiere hier aus einem meiner prolixen Elaborate:
"Dem Fall zugrunde lag die hirnamputierte Idee des damaligen stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck, eine verleumderische (wegen angeblicher Hetzrede in einem Blog Post) Online-Strafanzeige gegen mich am 07. Mai 2015 unter der Angabe des falschen Namens ‘C. Paucher’ zu senden. Neben überaus auffälligen chronologischen Indizien kam dieser deutsche in München wohnende Behörden-Halunke auf die völlig verblödete Idee, diese Anzeige an die - jetzt Tusch für Jürgen Schnullifuzzi - Polizei in MÜNCHEN (!!!) zu senden. Dabei vergass diese bayerische Geisteskoryphäe völlig, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Hier muss nun klar ermahnt werden: Deutschland muss seine beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren. Der Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wurde von mir in diversen Schreiben an das Gericht als Täter genannt. Nach dezidierten Online Attacken gegen ihn und gesandt an diverse Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten der Millionen-Dorf-Metropole München, wurde der tapsige Jürgen über Nacht Mitte 2017 transfer-saniert in das Referat für Bildung und Sport."In 'Frage an den Staat' an die Bundesagentur für Arbeit Betreff: IFG_Rechtlicher Status von Jobcenter-Mitarbeitern, Weisungsbefugnis und Privathaftung [#5174], 3. Februar 2014 heisst es im Auszug:
"Für Leistungen nach dem SGB II ergibt sich die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Die Beschäftigten der Bundesagentur in den Agenturen für Arbeit und in den als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 44b SGB II betriebenen Jobcentern handeln insoweit hoheitlich für die Behörde und üben eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit im Sinne des § 1 SGB X aus. Die Befugnis zur rechtswirksamen Vornahme von Verfahrenshandlungen leitet sich ab aus § 11 Abs. 4 SGB X."In § 11 Abs. 4 SGB X wird das BGB angeführt. § 1901 BGB erklärt den Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers.
§ 1 SGB X behandelt die Verwaltungstätigkeit. Diese umfasst Verwaltungsakte. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist Inhalt des § 35 VwVfG, so Sie das vielleicht eruieren wollen.
Verwaltungsakte sind nach § 35 SGB X mit einer Begründung zu versehen, in der neben den tatsächlichen auch die rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. In diesem Fall also, warum wurde überhaupt diese verleumderische Online Anzeige gestellt und dann noch unter falschem Namen?
Detlef Scheele, unter Bezug insbesondere auf § 5 Abs. 3 IFG verlange ich Einsicht in die relevanten Einträge in die Personalakte von diesem Shlimazl Jürgen Sonneck, die seine seltsame Transfer-Sanierung in die Turnvater Jahn Gilde des Referats für Bildung und Sport der Millionen-Dorf-Metropole behandeln. Falls nicht mittlerweile eine salvatorisch benevolente "Akten-Massage" stattgefunden hat.
Interessant erscheint mir auch das Urteil des BSG Az: 11 RAr 89/94 und hier die Punkte 2 und 3, nach dem die BA ja einer Akteneinsicht gewogen schien.
Darf ich gütlich eine Frist zur Beantwortung bis zum 02. Sept. 2019 vorschlagen. Ich denke, das Zeitfenster sollte konvenieren. Bedenken Sie bitte, wir können den von Alopezie heimgesuchten Jürgen nicht einfach so hängen lassen. Das gebietet allein schon der Altruismus.
Gestatten Sie mir final noch eine Coda. Ich würde das bekannt deutsche Schweigen nicht empfehlen und darf Sie ermuntern, frisch von der Leber zu reden.
Grüezi
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Informationsfreiheitsgesetz,
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Jürgen Sonneck,
Referat für Bildung und sport München,
verleumdung
8/21/2019
Sebastian Winter sabbert Bullshit Story über den beamteten Behörden-Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' in Provinz-Gazette Süddeutsche Zeitung
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| (Foto: Alessandra Schellnegger) |
"2:35 Stunden ist die Bestzeit von Jürgen Sonneck beim Marathon. Ob er als Leiter des Sportamts für solche Rennen noch Zeit hat?"Na, SZ Hack Journalist Sebastian, Zeit für ne Anzeige unter dem falschen Namen 'C. Paucher' hat der beamtete Shlimazl & Nützliche Idiot Jürgen doch allemal.
Mann, Sebastian, wenn du deinen Arsch doch ein wenig rüber nach Google geschoben hättest, nur so 5 Sekunden oder so ne Epoche, wäre doch selbst dir von der Provinz-Gazette SZ was aufgefallen. Stattdessen sabberst du dir das Lätzchen voll, wie man es von diesen deutschen Schmier-Journalisten kennt. Du rubbelst eine Sülze runter, dass mir die Vorhaut abklappt (you'll excuse my fucking French):
"Den Sport in dieser Größe zu überblicken, das war schon immer sein Traum. "Wenn ich mal die Vision habe, zur Stadt zu gehen, dann möchte ich auch im Sportamt landen", hatte Sonneck sich früh gesagt. Es hat aber dann doch die Kleinigkeit von 32 Jahren gedauert, bis er tatsächlich dort landete vor zwei Jahren."Sebastian, min Jung, nu horsch a mal. Der Behörden-Bengel wurde von mit entlarvt und klammheimlich Mitte 2017 vom Jobcenter zum Münchner Turnvater Jahn Referat transfer-saniert nach öffentlichen Attacken beim Polizeipräse der Millionen-Dorf-Metropole und Bundesministerien in Berlin. Die Kartoffel wurde zu heiss. Bis heute wird Einsicht in die Personalakte nach IFG dieses Verbrechers (Verleumdung !) verweigert!
Mit Schnullifuzzi Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' kannse nich mal ne Currywurst Bude überfallen. Dat jeht aus wie bei "Before the Devil Knows You're Dead". Ihr Eingeborenen im korrupten Shithole Bayern müsst eure beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren. In Jottes Namen, ich schick doch keine Online Anzeige unter falschem Namen an die Polizei in München, wenn ich in München wohne!! Und vergiss dann auch noch, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Muss man dem Jungen noch in den Schlüpfer helfen?
Was hälst du Artikel-Pinseler denn von diesen Ausführungen? Such dir die beste aus und schick mich ne Karte oder wennse Lust hast, en Fax über Snapchat:
Dem Fall zugrunde lag die hirnamputierte Idee des damaligen stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck, eine verleumderische (wegen angeblicher Hetzrede in einem Blog Post) Online-Strafanzeige gegen mich am 07. Mai 2015 unter der Angabe des falschen Namens ‘C. Paucher’ zu senden. Neben überaus auffälligen chronologischen Indizien kam dieser deutsche in München wohnende Behörden-Halunke auf die völlig verblödete Idee, diese Anzeige an die - jetzt Tusch für Jürgen Schnullifuzzi - Polizei in MÜNCHEN (!!!) zu senden. Dabei vergass diese bayerische Geisteskoryphäe völlig, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Hier muss nun klar ermahnt werden: Deutschland muss seine beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren.
Der Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wurde von mir in diversen Schreiben an das Gericht als Täter genannt (Datumsangaben siehe unten). Nach dezidierten Online Attacken gegen ihn und gesandt an diverse Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten der Millionen-Dorf-Metropole München, wurde der tapsige Jürgen über Nacht Mitte 2017 transfer-saniert in das Referat für Bildung und Sport.Oder ist dir der Auszug aus meinem Schreiben an das Bayer. Landessozialgericht lieber?
...
Am 24. Nov. 2018, also vor fünf Monaten (!), reichte ich Klage beim SG München gegen das Jobcenter München (im Folgenden JCM) ein, um Einsicht in die Personalakte des Verleumders und charakterlich völlig heruntergekommenen ex-Geschäftsführers Jürgen Sonneck zu erlangen.
Dieser Behörden-Halunke Jürgen Sonneck sandte am 07. Mai 2015 eine Strafanzeige gegen mich mit der abstrusen und dreckig erlogenen Behauptung, es läge Hetze in einem Blog Post vor, an die Polizei München per Email. Dabei benutzte er den falschen Namen “C. Paucher”. Völlig verblödet vergass dieser bayerische Behörden-Stümper und Nützliche Idiot des JCM, dass dabei die IP- Adresse mit übertragen wird. Überaus auffällige und chronologisch kongruente Indizien deuteten bald eindeutig auf den ex-Geschäftsführer hin und so startete ich im Juni/Juli 2017 eine öffentliche Medien-Attacke gegen ihn mit Kommunikationen an Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten von München mit der expliziten Namensnennung von Jürgen Sonneck als dem Täter dieses rektal-penetrierenden Unterfangens im Nazi-Stil.
Mitte Juli 2017 wurde der tapsige Jürgen Sonneck hastig vom JCM abgezogen und zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' überstellt. Solche Vorgänge - insbesondere wenn es sich um behördeninterne (JC und Stadt München als kommunaler Träger) als auch behördenlaterale Personalverschiebungen geht - werden natürlich in schriftlicher Form begleitet. Umso mehr, wenn diese Personalverschiebung einer Karrieredisruption gleichkommt. Diese schriftlichen Begleitungen des Vorgangs begehrte ich einzusehen unter Verweis auf entsprechende §§ des IFG.Eher dies eventüllll?? Auszug aus Klage beim SG München:
Ich sandte per Email am 26. Sept. 2018 eine Anfrage zur Akteneinsicht an das Jobcenter und die Stadt München (Anlage 1) bzgl. der urplötzlichen Demotion des Jürgen Sonneck Mitte Juli 2017. Der wackere Streiter im Beamtengewand war schliesslich bis dahin auf einer beeindruckenden Trajektionskurve als stellv. GF dieser neoliberalen Arbeitsbehörde trotz oder wegen einer rapide fortschreitenden Alopezie.
Mitte Juli 2017 wurde hastig Jürgen Sonnecks Karriereleiter umgestellt und er darf seither zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' seinen Beitrag leisten. Diese Chronologie ist seltsam auffällig, denn zufälligerweise deckt sich dieser Zeitraum mit einigen dezidiert scharfen und konzertierten öffentlichen Kommunikationsriposten meinerseits im Juni/Juli 2017 mit Bundesministerien in Berlin sowie dem Polizeipräsidenten von München in Bezug auf eben jenen sinistren Recken Jürgen Sonneck alias "C. Paucher". Kommunikationen, in denen ich eine Untersuchung dieser Person forderte. Daraufhin wurde J.S. als "zu heiss" befunden für diese Behörde Jobcenter. Ein Nützliche Idioten oft ereilendes Schicksal basierend auf dem Grenznutzenwert.
Schon im Februar 2017 schwante dem LG München ob meiner geforderten Ladung des "dringend Tatverdächtige(n) der Sendung der Email am 07. Mai 2015 unter falschem Namen basierend auf auffälligen Indizien" nichts Gutes und es sah von einer Ladung des Verbrechers (Verleumdung) Jürgen Sonneck ab. Zu gross schien wohl die Gefahr, das Behörden-Dummerchen würde sich verplappern.Ist bayerischen Schurnalisten eher dieser Auszug aus meinem Schreiben an die plumpe Familienministerin Giffey genehm?
Mit seiner "Initiative JUGEND STÄRKEN" under cover of the night agierte die sinistre Charakterleiche Jürgen Sonneck in seiner damaligen Stufe des Samsara in der Funktion 'stellvertr. GF des Jobcenter München' zielorientiert und invasiv zur Implementierung für "eine bessere soziale, schulische und berufliche Integration junger Menschen auf lokaler Ebene" in der Millionendorf-Metropole München.
Behördentypisch fürsorglich altruistische Aufmerksamkeit widmete dieser sedimentäre Schlawiner - mit Unterstützung der Münchner Polizei und seinen Kangaroo Courts - meiner tibetischen Tochter, die justament zu der Zeit bei einer FOS im Begriff war, ihr Abitur zu erreichen.
Deutsch-behördentypisch abgefuckt wählte Dingleberry Jürgen Sonneck die bewährte und erfolgreich applizierte Methode 'Mit allen Mitteln' und setzte noch ganz vif eine Schote primitiv-teutonischer Provenienz drauf.
Offensichtlich mit allen Brackwassern gewaschen, hub Behörden-Schlimazl Jürgen Sonneck am 07. Mai 2015 zu seinem Coup de Grâce an. Typisch deutsch-behörden-versifft optierte er für die anal-durchdachte Variante 'Online Strafanzeige unter Falschem Namen' (2). After all, what could fucking possibly go wrong, wenne im Medima Doppelripp Schlüpfer en halbes Ei hast und uffem Kopp de Haarausfall wuchert??
Infolge der hinterhältigen Anzeige durch diesen unkonventionell operierenden Transformer Jürgen Sonneck von der neoliberal-faschistischen Verbrecherbehörde Jobcenter München wurde unsere komplette IT-Ausrüstung in Nazi-Manier beschlagnahmt. Mein Smartphone wurde OHNE RICHTERLICHE ANORDNUNG in Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Provenienz beschlagnahmt.
...
Doch erschliesst sich mir nicht die Integrität dieser neoliberal-faschistischen Verbrecherbehörde Jobcenter München (3). Da opfert sich ein charakterlich versiffter stellvertr. GF um 20 Uhr (!), also nach Dienstschluss und ausserhalb der Büroräume dieser Billig-Lohn Mafiafirma Jobcenter, auf, setzt eine Monate vorher geplante Email ab und wird dann, als der Posten der GFin und Erpresserin Martina Musati einen Monat später vakant wird, für den GF Posten übergangen. Das hat dieser Sir Digby Chicken-Caesar nun wirklich nicht verdient.
Stattdessen ist er beim JC München klammheimlich und unweltverträglich in 1930er Manier entsorgt worden - nachdem ich ein wenig Terror beim Polizeipräsidenten, BMAS und BMJV inszenierte - und, stinkend korrupt wie Bayern ist, im Referat für Bildung und Sport München untergekommen. Haben Sie vielleicht eine Vorstellung, welchen Erziehungsauftrag diese bayerische Kaschemme verfolgt, wenn solchen perfiden Erscheinungen Unterschlupf geboten wird? Oder war man redundant bemüht, einmal mehr die Validität des Monikers 'Der Hässliche Deutsche' zu belegen?
Ich darf davon ausgehen, dass diese krumme Gestalt aus dem steuerbezahlten Behördendienst achtkantig rausgeschmissen wird und seine Schaffenskraft stattdessen der dürstenden freien Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Aus der deutschen Fake News Presse entnehme ich allenthalben einen angeblichen Mangel an Fachkräften. Eccoci qua!Würde mein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München gegen diesen Behörden-Knaller Jürgen Plaisir erwecken? (natürlich nicht beantwortet vom Kangaroo Court München):
ST R A F A N T R A G
gemäss § 158 Abs. 1 StPO gegen den Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” -Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstr. 28, 80335 München
und beantrage gemäss § 94 Abs. 1 und 2 StPO die Sicherstellung oder Beschlagnahme von einschlägigen Auszügen aus der Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person.
Sollten diese nicht in einem kurz zu bemessenen Zeitraum zugänglich gemacht werden, beantrage ich prophylaktisch gemäss § 112 Abs. 3 a, b und c StPO die Anordnung von Untersuchungshaft. Auch und insbesondere im retrospektiven Blick auf die charakterlich sedimentäre Usance dieser bayerischen Nullität “C. Paucher”, weil, ich zitiere aus dem Paragraphen, “deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr)”.
Der Vollständigkeit halber sei auf den § 127 Abs. 1 StPO hingewiesen und hier insbesondere zur pertinenten Passage
(1) ... oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
In Parenthese sollte in diesem Zusammenhang angeregt werden, exakt diesen Paragraphen in das Bundesbeamtengesetz (BBG) zu implementieren als das “Lex Sonneck”.
Begründung
Zur Vermeidung von Wiederholungen ad nauseam der ursächlichen Umstände dieser erbärmlichen Beamten-Episode bayerischer Provenienz und passend zum Genre dieser Deutschen sei auf den Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY 8644-000804-15/7 hingewiesen, der in semantisch- intellektueller Peinlichkeit überzeugt und instrumentell Grundlage zur Obfuskation durch die Münchner Justiz war und ist.
Nachdem ich über die IP-Adresse und auffälligste chronologische Indizien J. Sonnecks Cover (aka bayerische Behörden-Burka©) gelüftet hatte, attackierte und outete ich diesen sinistren, von Alopezie heimgesuchten Burschen öffentlich mit einer Flut von PDFs an den Präsidenten der Münchner Polizei und verschiedene Ministerien der Bundesregierung in Berlin im Juni/Juli 2017.
In typischer Manier dieser Deutschen resonierte Schweigen, ABER Mitte Juli 2017 wurde der Nützliche Idiot Jürgen Sonneck unter dem Deckmantel der Nacht, dramaturgisch ähnlich des Films “Der Dritte Mann” aus den muffig-nassen Abwasserkanälen der Anonymität eilig von seinem früheren Amt als stellvertretender GF des Jobcenters München in die Abteilung Bildung und Sport München degradiert und freundlicher- und kulanterweise hatte zuvor der Kangaroo Court LG München I unter Richterin Bassler zum Verhandlungstermin im Februar 2017 den tapsigen Jürgen Sonneck trotz meines Ladungsantrags wohlweislich wegen eines zu befürchtenden Debakels nicht geladen! Selbstverständlich werden solche, in diesem Fall aussergewöhnliche, Personalbewegungen in einer Personalakte festgehalten.
Nachdem in meiner Klage zur Erlangung dieser Personalakteneinsicht vom 24. Nov. 2018 (Az. S 42 AS 2755/18) keine Bewegung zu konstatieren war und zusätzlich noch Ende Dezember 2018 ein weiteres wichtiges Indiz in Form des “Bayesschen Netzes ‘Jürgen Sonneck” an das Gericht geliefert wurde, erlaubte ich mir mit Schreiben vom 09. Feb. 2019 an das SG München, eine Frist zur Einsicht in die Personalakte der Person Jürgen Sonneck bis zum 20. Februar 2019 zu beantragen. Vergeblich, wie schmerzhaft festgestellt werden muss.
Hier ist noch mehr über den Verleumder Jürgen Sonneck.
Peh Ess noch, Sebastian, meine allgemeine Einschätzung:
Deutsche Journalisten = Rattenpack
Di niente
8/20/2019
Verein Münchner Sportjournalisten rubbelt sich einen runter über diesen Leiter des Sportamts & Verleumder Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher'
Tagchen die Sportjournalisten Diethelm und Thomas,
Ich konnte nicht umhin, diese folgende Schote über diesen Typen Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' zu lesen. Ja was ist denn das für ein Fugazzi?
Was lese ich da in eurer Bullshit Story? Schnullifuzzi Jürgen soll sich "gegen mehr als 80 Bewerber" durchgesetzt haben? Na iss dat wahr? Wat raucht ihr Typen? Waren dat nich eher 379??? Jungs, wir wissen doch, wie im korrupten Shithole Bayern Pöstchen vergeben werden und wie Ausschreibungen ablaufen.
Der Behörden-Bengel wurde von mit entlarvt und klammheimlich Mitte 2017 vom Jobcenter zum Münchner Turnvater Jahn Referat transfer-saniert nach öffentlichen Attacken beim Polizeipräse der Millionen-Dorf-Metropole und Bundesministerien in Berlin. Die Kartoffel wurde zu heiss. Bis heute wird Einsicht in die Personalakte nach IFG dieses Verbrechers verweigert!
Was haltet ihr Artikel-Pinseler denn von diesen Ausführungen? Nicht mal 5 Sekunden googeln nach "Jürgen Sonneck" hätten genügt, aber Deutschland ist bekannt für billigsten Schmierenjournalismus. Sucht euch die beste aus:
Noch was zu deutschen Sportjournalisten. Also die Typen, die bei einem Fussballspiel ne Minute lang die Fresse nicht auf kriegen. Wann immer ich Leichtathletik, Radsport etc. sehe, schalte ich auf französische, italienische oder britische Sender. Mit einer Ausnahme, Snooker auf Eurosport. Der Mann ist gut. German journalists suck like fuck.
Cheers guys
Ich konnte nicht umhin, diese folgende Schote über diesen Typen Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' zu lesen. Ja was ist denn das für ein Fugazzi?
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| Verein Münchner Sportjournalisten Jürgen Sonneck kann sich auf Schmierenjournalismus verlassen inne Provinz Bayern. |
Der Behörden-Bengel wurde von mit entlarvt und klammheimlich Mitte 2017 vom Jobcenter zum Münchner Turnvater Jahn Referat transfer-saniert nach öffentlichen Attacken beim Polizeipräse der Millionen-Dorf-Metropole und Bundesministerien in Berlin. Die Kartoffel wurde zu heiss. Bis heute wird Einsicht in die Personalakte nach IFG dieses Verbrechers verweigert!
Was haltet ihr Artikel-Pinseler denn von diesen Ausführungen? Nicht mal 5 Sekunden googeln nach "Jürgen Sonneck" hätten genügt, aber Deutschland ist bekannt für billigsten Schmierenjournalismus. Sucht euch die beste aus:
Dem Fall zugrunde lag die hirnamputierte Idee des damaligen stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck, eine verleumderische (wegen angeblicher Hetzrede in einem Blog Post) Online-Strafanzeige gegen mich am 07. Mai 2015 unter der Angabe des falschen Namens ‘C. Paucher’ zu senden. Neben überaus auffälligen chronologischen Indizien kam dieser deutsche in München wohnende Behörden-Halunke auf die völlig verblödete Idee, diese Anzeige an die - jetzt Tusch für Jürgen Schnullifuzzi - Polizei in MÜNCHEN (!!!) zu senden. Dabei vergass diese bayerische Geisteskoryphäe völlig, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Hier muss nun klar ermahnt werden: Deutschland muss seine beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren.
Der Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wurde von mir in diversen Schreiben an das Gericht als Täter genannt (Datumsangaben siehe unten). Nach dezidierten Online Attacken gegen ihn und gesandt an diverse Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten der Millionen-Dorf-Metropole München, wurde der tapsige Jürgen über Nacht Mitte 2017 transfer-saniert in das Referat für Bildung und Sport.Oder ist Ihnen der Auszug aus meinem Schreiben an das Bayer. Landessozialgericht lieber?
...
Am 24. Nov. 2018, also vor fünf Monaten (!), reichte ich Klage beim SG München gegen das Jobcenter München (im Folgenden JCM) ein, um Einsicht in die Personalakte des Verleumders und charakterlich völlig heruntergekommenen ex-Geschäftsführers Jürgen Sonneck zu erlangen.
Dieser Behörden-Halunke Jürgen Sonneck sandte am 07. Mai 2015 eine Strafanzeige gegen mich mit der abstrusen und dreckig erlogenen Behauptung, es läge Hetze in einem Blog Post vor, an die Polizei München per Email. Dabei benutzte er den falschen Namen “C. Paucher”. Völlig verblödet vergass dieser bayerische Behörden-Stümper und Nützliche Idiot des JCM, dass dabei die IP- Adresse mit übertragen wird. Überaus auffällige und chronologisch kongruente Indizien deuteten bald eindeutig auf den ex-Geschäftsführer hin und so startete ich im Juni/Juli 2017 eine öffentliche Medien-Attacke gegen ihn mit Kommunikationen an Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten von München mit der expliziten Namensnennung von Jürgen Sonneck als dem Täter dieses rektal-penetrierenden Unterfangens im Nazi-Stil.
Mitte Juli 2017 wurde der tapsige Jürgen Sonneck hastig vom JCM abgezogen und zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' überstellt. Solche Vorgänge - insbesondere wenn es sich um behördeninterne (JC und Stadt München als kommunaler Träger) als auch behördenlaterale Personalverschiebungen geht - werden natürlich in schriftlicher Form begleitet. Umso mehr, wenn diese Personalverschiebung einer Karrieredisruption gleichkommt. Diese schriftlichen Begleitungen des Vorgangs begehrte ich einzusehen unter Verweis auf entsprechende §§ des IFG.Eher dies eventüllll?? Auszug aus Klage beim SG München:
Ich sandte per Email am 26. Sept. 2018 eine Anfrage zur Akteneinsicht an das Jobcenter und die Stadt München (Anlage 1) bzgl. der urplötzlichen Demotion des Jürgen Sonneck Mitte Juli 2017. Der wackere Streiter im Beamtengewand war schliesslich bis dahin auf einer beeindruckenden Trajektionskurve als stellv. GF dieser neoliberalen Arbeitsbehörde trotz oder wegen einer rapide fortschreitenden Alopezie.
Mitte Juli 2017 wurde hastig Jürgen Sonnecks Karriereleiter umgestellt und er darf seither zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' seinen Beitrag leisten. Diese Chronologie ist seltsam auffällig, denn zufälligerweise deckt sich dieser Zeitraum mit einigen dezidiert scharfen und konzertierten öffentlichen Kommunikationsriposten meinerseits im Juni/Juli 2017 mit Bundesministerien in Berlin sowie dem Polizeipräsidenten von München in Bezug auf eben jenen sinistren Recken Jürgen Sonneck alias "C. Paucher". Kommunikationen, in denen ich eine Untersuchung dieser Person forderte. Daraufhin wurde J.S. als "zu heiss" befunden für diese Behörde Jobcenter. Ein Nützliche Idioten oft ereilendes Schicksal basierend auf dem Grenznutzenwert.
Schon im Februar 2017 schwante dem LG München ob meiner geforderten Ladung des "dringend Tatverdächtige(n) der Sendung der Email am 07. Mai 2015 unter falschem Namen basierend auf auffälligen Indizien" nichts Gutes und es sah von einer Ladung des Verbrechers (Verleumdung) Jürgen Sonneck ab. Zu gross schien wohl die Gefahr, das Behörden-Dummerchen würde sich verplappern.Ist bayerischen Spochtschurnalisten eher dieser Auszug aus meinem Schreiben an die plumpe Familienministerin Giffey genehm?
Mit seiner "Initiative JUGEND STÄRKEN" under cover of the night agierte die sinistre Charakterleiche Jürgen Sonneck in seiner damaligen Stufe des Samsara in der Funktion 'stellvertr. GF des Jobcenter München' zielorientiert und invasiv zur Implementierung für "eine bessere soziale, schulische und berufliche Integration junger Menschen auf lokaler Ebene" in der Millionendorf-Metropole München.
Behördentypisch fürsorglich altruistische Aufmerksamkeit widmete dieser sedimentäre Schlawiner - mit Unterstützung der Münchner Polizei und seinen Kangaroo Courts - meiner tibetischen Tochter, die justament zu der Zeit bei einer FOS im Begriff war, ihr Abitur zu erreichen.
Deutsch-behördentypisch abgefuckt wählte Dingleberry Jürgen Sonneck die bewährte und erfolgreich applizierte Methode 'Mit allen Mitteln' und setzte noch ganz vif eine Schote primitiv-teutonischer Provenienz drauf.
Offensichtlich mit allen Brackwassern gewaschen, hub Behörden-Schlimazl Jürgen Sonneck am 07. Mai 2015 zu seinem Coup de Grâce an. Typisch deutsch-behörden-versifft optierte er für die anal-durchdachte Variante 'Online Strafanzeige unter Falschem Namen' (2). After all, what could fucking possibly go wrong, wenne im Medima Doppelripp Schlüpfer en halbes Ei hast und uffem Kopp de Haarausfall wuchert??
Infolge der hinterhältigen Anzeige durch diesen unkonventionell operierenden Transformer Jürgen Sonneck von der neoliberal-faschistischen Verbrecherbehörde Jobcenter München wurde unsere komplette IT-Ausrüstung in Nazi-Manier beschlagnahmt. Mein Smartphone wurde OHNE RICHTERLICHE ANORDNUNG in Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Provenienz beschlagnahmt.
...
Doch erschliesst sich mir nicht die Integrität dieser neoliberal-faschistischen Verbrecherbehörde Jobcenter München (3). Da opfert sich ein charakterlich versiffter stellvertr. GF um 20 Uhr (!), also nach Dienstschluss und ausserhalb der Büroräume dieser Billig-Lohn Mafiafirma Jobcenter, auf, setzt eine Monate vorher geplante Email ab und wird dann, als der Posten der GFin und Erpresserin Martina Musati einen Monat später vakant wird, für den GF Posten übergangen. Das hat dieser Sir Digby Chicken-Caesar nun wirklich nicht verdient.
Stattdessen ist er beim JC München klammheimlich und unweltverträglich in 1930er Manier entsorgt worden - nachdem ich ein wenig Terror beim Polizeipräsidenten, BMAS und BMJV inszenierte - und, stinkend korrupt wie Bayern ist, im Referat für Bildung und Sport München untergekommen. Haben Sie vielleicht eine Vorstellung, welchen Erziehungsauftrag diese bayerische Kaschemme verfolgt, wenn solchen perfiden Erscheinungen Unterschlupf geboten wird? Oder war man redundant bemüht, einmal mehr die Validität des Monikers 'Der Hässliche Deutsche' zu belegen?
Ich darf davon ausgehen, dass diese krumme Gestalt aus dem steuerbezahlten Behördendienst achtkantig rausgeschmissen wird und seine Schaffenskraft stattdessen der dürstenden freien Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Aus der deutschen Fake News Presse entnehme ich allenthalben einen angeblichen Mangel an Fachkräften. Eccoci qua!Würde mein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München gegen diesen Behörden-Knaller Jürgen Plaisir erwecken? (natürlich nicht beantwortet vom Kangaroo Court München):
ST R A F A N T R A G
gemäss § 158 Abs. 1 StPO gegen den Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” -Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstr. 28, 80335 München
und beantrage gemäss § 94 Abs. 1 und 2 StPO die Sicherstellung oder Beschlagnahme von einschlägigen Auszügen aus der Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person.
Sollten diese nicht in einem kurz zu bemessenen Zeitraum zugänglich gemacht werden, beantrage ich prophylaktisch gemäss § 112 Abs. 3 a, b und c StPO die Anordnung von Untersuchungshaft. Auch und insbesondere im retrospektiven Blick auf die charakterlich sedimentäre Usance dieser bayerischen Nullität “C. Paucher”, weil, ich zitiere aus dem Paragraphen, “deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr)”.
Der Vollständigkeit halber sei auf den § 127 Abs. 1 StPO hingewiesen und hier insbesondere zur pertinenten Passage
(1) ... oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
In Parenthese sollte in diesem Zusammenhang angeregt werden, exakt diesen Paragraphen in das Bundesbeamtengesetz (BBG) zu implementieren als das “Lex Sonneck”.
Begründung
Zur Vermeidung von Wiederholungen ad nauseam der ursächlichen Umstände dieser erbärmlichen Beamten-Episode bayerischer Provenienz und passend zum Genre dieser Deutschen sei auf den Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY 8644-000804-15/7 hingewiesen, der in semantisch- intellektueller Peinlichkeit überzeugt und instrumentell Grundlage zur Obfuskation durch die Münchner Justiz war und ist.
Nachdem ich über die IP-Adresse und auffälligste chronologische Indizien J. Sonnecks Cover (aka bayerische Behörden-Burka©) gelüftet hatte, attackierte und outete ich diesen sinistren, von Alopezie heimgesuchten Burschen öffentlich mit einer Flut von PDFs an den Präsidenten der Münchner Polizei und verschiedene Ministerien der Bundesregierung in Berlin im Juni/Juli 2017.
In typischer Manier dieser Deutschen resonierte Schweigen, ABER Mitte Juli 2017 wurde der Nützliche Idiot Jürgen Sonneck unter dem Deckmantel der Nacht, dramaturgisch ähnlich des Films “Der Dritte Mann” aus den muffig-nassen Abwasserkanälen der Anonymität eilig von seinem früheren Amt als stellvertretender GF des Jobcenters München in die Abteilung Bildung und Sport München degradiert und freundlicher- und kulanterweise hatte zuvor der Kangaroo Court LG München I unter Richterin Bassler zum Verhandlungstermin im Februar 2017 den tapsigen Jürgen Sonneck trotz meines Ladungsantrags wohlweislich wegen eines zu befürchtenden Debakels nicht geladen! Selbstverständlich werden solche, in diesem Fall aussergewöhnliche, Personalbewegungen in einer Personalakte festgehalten.
Nachdem in meiner Klage zur Erlangung dieser Personalakteneinsicht vom 24. Nov. 2018 (Az. S 42 AS 2755/18) keine Bewegung zu konstatieren war und zusätzlich noch Ende Dezember 2018 ein weiteres wichtiges Indiz in Form des “Bayesschen Netzes ‘Jürgen Sonneck” an das Gericht geliefert wurde, erlaubte ich mir mit Schreiben vom 09. Feb. 2019 an das SG München, eine Frist zur Einsicht in die Personalakte der Person Jürgen Sonneck bis zum 20. Februar 2019 zu beantragen. Vergeblich, wie schmerzhaft festgestellt werden muss.
Noch was zu deutschen Sportjournalisten. Also die Typen, die bei einem Fussballspiel ne Minute lang die Fresse nicht auf kriegen. Wann immer ich Leichtathletik, Radsport etc. sehe, schalte ich auf französische, italienische oder britische Sender. Mit einer Ausnahme, Snooker auf Eurosport. Der Mann ist gut. German journalists suck like fuck.
Cheers guys
8/19/2019
Ist dem SG München etwas Näheres bekannt über fortschreitenden Alkoholismus bei Frau/Fräulein Preukschat vom Jobcenter München?
F A X
Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München
19. Aug. 2019
Az. S 42 AS 1103/18
Herr Meier,
In Ihrem Schreiben vom 14.08.2019 und dem angehängten Widerspruchsbescheids der Lügnerin Preukschat von der staatlichen Verbrecherbehörde Jobcenter München bitten Sie mich um Stellungnahme bis zum 28.08.2019. Nur der Vollständigkeit halber sei nochmals in Erinnerung gerufen, diese kriminelle staatliche Kaschemme JC München beschäftigte bis Mitte Juli 2017 den Nazi-Stil Verbrecher und damaligen stellv. GF Jürgen Sonneck alias falscher Name ‘C. Paucher’, bis der Nützliche Behörden-Idiot von mir entlarvt wurde und dann, korrupt wie Bayern nun einmal ist, 1. Fuzzi des Sportamts der Landeshauptstadt München wurde.
Ist dem Gericht etwas Näheres bekannt über fortschreitenden Alkoholismus bei Frau/Fräulein Preukschat? Ich komme in Schwulitäten, wenn ich folgenden Erguss lesen muss auf S. 3 in ihrem Bescheid vom 09. Juli 2019 auf meinen Widerspruch vom 13. April 2018 (Anmerkungen von mir). Vorab: der Widerspruchsbescheid dieser Dame nennt meinen Namen UND (!) Adresse. Woher kennt sie diese Angaben, wenn sie schreibt:
“So ist keinesfalls gewährleistet, dass der vermeintlich Unterzeichnende eine anwaltliche (sic !!!) Prüfung und Bearbeitung des Sachverhalts vorgenommen, das gegenständliche Schreiben selbst erstellt oder je zur Kenntnis (sic !!!) genommen hat. Gleichfalls ist nicht gewährleistet, dass der Inhalt des Schreibens mit dessen Willen in den Rechtsverkehr gebracht wurde. … nicht formwirksamen Widerspruch ausreicht, da der tatsächliche Absender letztlich (sic !) nicht sicher identifizierbar ist.”Bei soviel Unwägbarkeiten würde ein normaler Mensch überhaupt erst gar nicht antworten.
Das Gericht möge sich nun bitte anschnallen und die Türen verbarrikadieren, denn … und hier kommt Tante Preukschat:
“Die Sicherung der Authentizität ist durch eine ohne sicheres Verfahren eingefügte Unterschrift nicht gewährleistet. Da der Absender nicht sicher identifizierbar ist, bestünde anderenfalls Gefahr von Missbrauch und Täuschung durch Unbefugte”.Tante Preukschat spricht hier unbewusst die verbrecherischen Tätigkeiten ihrer Behörden-Kaschemme an.
Und nun kommt Tante Preukschat, wie ich sie kenne. Sie lügt wie üblich dreckig!
“Über die Voraussetzungen eines form- und fristgemässen Widerspruchs war der Widerspruchsführer in dem gegenständlichen Bescheid vom 05.04.2018 ordnungsgemäss belehrt worden.”NEIN ! Die Belehrung war die übliche kurze mit Verweis auf die Adresse im Briefkopf und die ist es bis dato.
a) Es mutet seltsam an, dass bis heute in 2019 sämtliche Kommunikationen mit dem JC per einfacher Email getätigt wurden und werden und das problemlos. Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts entsteht Gewohnheitsrecht nicht durch ein förmliches Rechtssetzungsverfahren, sondern durch eine längere tatsächliche Übung. Diese muss dauernd und ständig wirken, und sie muss gleichmäßig und allgemein sein (longa consuetudo).
b) Ich verweise auf ‘Der Rechtsschutz im SGB II. Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz’ und hier das Transkript ‘Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz BA-Zentrale-GR 11’:
"Ein fristgerecht per E-Mail eingehender Widerspruch gilt als formgerecht eingelegt, wenn die/der WF ihre/seine Urheberschaft auf Anforderung schriftlich bestätigt."Ich erhielt keine Anforderung vom JC!
In zwei Änderungsbescheiden vom 21.12.2018 wurden frei erfundene Einnahmen berechnet. Ein einfacher Widerspruch des Bf. per Email vom 05. Jan. 2019 resultierte in einer Nachzahlung laut Schreiben des JC vom 16.01.2019 und einer weiteren Nachzahlung laut Schreiben vom 04.04.2019. Die Beispiele liessen sich fortführen. Wann gilt nun welche Form von Widerspruch als akzeptiert???
Meine Klage wird selbstverständlich aufrecht erhalten.
8/06/2019
Bundesministerium für Justiz, Jobcenter München würde als 'Racketeer Influenced and Corrupt Organization' qualifizieren
@BMJV_Bund
Minister of Justice, why does your country not have a RICO Act?
The government agency Jobcenter Munich would qualify as target .
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| Jobcenter München GFin Anette Farrenkopf - bandenmässige Betrügerin . |
Labels:
André Potocki,
Anette Farrenkopf,
bandenmässiger betrug,
bmjv,
ECHR,
jobcenter münchen,
Jürgen Sonneck,
Referat für Bildung und sport München,
Sabine Nowack
7/11/2019
Die Ansprüche des § 1 Abs. 1 und 2 SGB II stehen nicht in Einklang mit dem primitiv-hinterhältigen Gebaren eines charakterlich versifften staatlichen Beamten unter falschem Namen agierend in geil-lüsterner Rachsucht
Verwaltungsgericht
Postfach 20 05 43
80005 München
Az. M 32 K 19.2846
Guten Tag bei der Geschäftsstelle,
Sie fragen in Ihrem Schreiben vom 8.7.2019, gegen wen sich die Klage richten soll. Meine am 24. Nov. 2018 an das SG München gefaxte Klage richtete sich gegen das Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München und die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstraße 28, 80335 München, wie aus der Klageschrift hervorgeht.
In dem angehängten Schreiben vom JC München vom 26. Juni 2019 meint Frau Preukschat, das JC München sei in diesem Klageverfahren nicht passivlegitimiert und elaboriert dies noch weiter, wobei sie damit auch nicht intelligenter wirkt.
Ich darf aus “Das Sozialrechtsfallbuch II, Volume 2” von Dagmar Felix zitieren:
Ich darf mein Bedauern ausdrücken, ein Gericht überhaupt mit solch einem Fall beschäftigen zu müssen, aber dies sind die faux frais neoliberaler Wirtschaftspolitik.
Postfach 20 05 43
80005 München
11. Juli 2019
Az. M 32 K 19.2846
Guten Tag bei der Geschäftsstelle,
Sie fragen in Ihrem Schreiben vom 8.7.2019, gegen wen sich die Klage richten soll. Meine am 24. Nov. 2018 an das SG München gefaxte Klage richtete sich gegen das Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München und die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstraße 28, 80335 München, wie aus der Klageschrift hervorgeht.
In dem angehängten Schreiben vom JC München vom 26. Juni 2019 meint Frau Preukschat, das JC München sei in diesem Klageverfahren nicht passivlegitimiert und elaboriert dies noch weiter, wobei sie damit auch nicht intelligenter wirkt.
Ich darf aus “Das Sozialrechtsfallbuch II, Volume 2” von Dagmar Felix zitieren:
“Hiergegen spricht jedoch die auf der Grundlage von Art. 91e GG und §§ 44b ff. SGB II den gemeinsamen Einrichtungen zukommende besondere Legitimation. Durch die gemeinsame Einrichtung soll in der Aufgabenwahrnehmung die getrennte Trägerschaft gerade in den Hintergrund treten. Der Gesetzgeber hat das Jobcenter deshalb nach § 44b Abs. 4 SGB II mit einer umfassenden Wahrnehmungskompetenz für die Durchführung des SGB II betreut und dem Geschäftsführer nach § 44d Abs. 1 Satz 1 SGB II die gerichtliche Vertretung zugestanden. Es würde dieser Intention des Gesetzgebers zuwiderlaufen, wenn im gerichtlichen Verfahren wiederum beide Rechtsträger zu verklagen waren.
Im Hinblick darauf ist abweichend vom Rechtsträgerprinzip das Jobcenter passivlegitimiert.”Insbesondere sei verwiesen auf das Urteil des BUNDESSOZIALGERICHT vom 18.1.2011, B 4 AS 90/10 R, wo es unter Randnummer 11 heisst:
“1. Das beklagte Jobcenter ist gemäß § 70 Nr 1 SGG beteiligtenfähig. Es steht insoweit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gleich. Bei dem Jobcenter (§ 6d SGB II idF des Gesetzes vom 3.8.2010, BGBl I 1112) handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung (§ 44b Abs 1 Satz 1 SGB II idF des Gesetzes vom 3.8.2010, BGBl I 1112), die mit Wirkung vom 1.1.2011 kraft Gesetzes als (teil-)rechtsfähige öffentlich-rechtliche Gesellschaft sui generis entstanden ist (Luik, jurisPR-SozR 24/210 Anm 1). Die gemeinsame Einrichtung ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenzuweisung Trägerin von Rechten und Pflichten und nimmt die Aufgaben der Träger wahr, indem sie insbesondere Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide erlässt (§ 44b Abs 1 Satz 1 und 2 SGB II). …”Nicht umhin kommen will ich mit Verweis auf das LSG München, Beschluss v. 06.11.2017 – L 11 AS 694/17 B ER. In Randnummer 9 wird ausgeführt:
“Unabhängig von der Frage einer etwaigen Passivlegitimation der Ag ist diese jedenfalls auch in der Sache nicht zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zuständig, womit es an einem Anordnungsanspruch fehlt. Zwar ist die Ag nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II Träger für einen Teil der Leistungen des SGB II. Die Aufgabenwahrnehmung und die Erbringung der Leistungen nach dem SGB II obliegt aber ausschließlich dem JC (§ 44b SGB II iVm § 6d SGB II). Er nimmt die Aufgaben im eigenen Namen wahr, besitzt die Befugnisse zum Erlass von Bescheiden, ist Behörde iSv § 1 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und ist selbst passivlegitimiert (vgl im Einzelnen; Weißenberger in Eicher/Luik, SGB II, 4. Auflage, § 44b Rn 13). Der ASt kann daher nur vom JC selbst Leistungen begehren. Diesbezüglich erfolgte auch eine Entscheidung im Verfahren gegen den JC (S 10 AS 827/17 ER). Die Ag ist dagegen für die Erbringung von Leistungen nach dem SGB II, wie sie der ASt beantragt hat, nicht zuständig.”Schlussendlich noch der § 1 SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit den Abs. 1 und 2. Ich glaube, diese Ansprüche stehen nicht in Einklang mit dem primitiv-hinterhältigen Gebaren eines charakterlich versifften staatlichen Beamten unter falschem Namen agierend in geil-lüsterner Rachsucht.
Ich darf mein Bedauern ausdrücken, ein Gericht überhaupt mit solch einem Fall beschäftigen zu müssen, aber dies sind die faux frais neoliberaler Wirtschaftspolitik.
Tante Preukschat von der Verbrecher-Behörde Jobcenter München entdeckt fehlende Passivlegitimation ihrer Kaschemme
Es geht um die Klage wegen Personalakteneinsicht von Verbrecher Jürgen Sonneck alias "C. Paucher". Aus Auntie Preukschats Brief an das Bayerische Verwaltungsgericht in München vom 26. Juni 2019 zu Az. M 32 K 19.2846 -
Dazu kurzer Verweis auf Rn 11 des BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.1.2011, B 4 AS 90/10 R
Dazu kurzer Verweis auf Rn 11 des BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.1.2011, B 4 AS 90/10 R
"1. Das beklagte Jobcenter ist gemäß § 70 Nr 1 SGG beteiligtenfähig. Es steht insoweit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gleich. Bei dem Jobcenter (§ 6d SGB II idF des Gesetzes vom 3.8.2010, BGBl I 1112) handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung (§ 44b Abs 1 Satz 1 SGB II idF des Gesetzes vom 3.8.2010, BGBl I 1112), die mit Wirkung vom 1.1.2011 kraft Gesetzes als (teil-)rechtsfähige öffentlich-rechtliche Gesellschaft sui generis entstanden ist (Luik, jurisPR-SozR 24/210 Anm 1). Die gemeinsame Einrichtung ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenzuweisung Trägerin von Rechten und Pflichten und nimmt die Aufgaben der Träger wahr, indem sie insbesondere Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide erlässt (§ 44b Abs 1 Satz 1 und 2 SGB II). ..."
7/07/2019
Euro Clowns', aka European Court of Human Rights, German Registrar Claudia Westerdiek reliable protector of criminal German civil servant Jürgen Sonneck. Puts paid to Nemo judex
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| German Registrar Claudia Westerdiek & Euro Clown judge Potocki keeping Germany's image squeaky clean. |
F A X
European Court of Human Rights
German Registrar Claudia Westerdiek
cc Chancellory Berlin, Federal Ministry of Justice and Consumer Protection, BMAS
Case 51482/18 (Single-Judge decision) - German criminal civil servant Jürgen Sonneck who operated under the false name “C. Paucher” protected by German ECHR Section V.
July 7, 2019
Dear German Registrar Westerdiek,
In ‘Of Publicity’ Jeremy Bentham insisted "Without publicity, no good is permanent; under the auspices of publicity, no evil can continue.” In the same vein John Stuart Mill wrote in ‘Thoughts on Parliamentary Reform’: ’The moral sentiment of mankind, in all periods of tolerably enlightened morality, has condemned concealment’.
You at the ECHR German Section V, aka The German Connection (1), seem to subscribe to Cardinal Richelieu instead: “Secrecy is the first essential in affairs of state” when the image of Germany is at stake and a full blown idiot. The principle of Nemo judex in causa sua leaves you Germans blasé. In addition, the ECHR has the means: Single-Judge decisions, a means of ominous concealment.
In her book ‘Epistemic injustice: Power and the Ethics of Knowing’ Fricker defines two kinds of epistemic injustice: testimonial injustice and hermeneutical injustice. Your Court’s Single-Judge decision belongs to the realm of testimonial injustice which occurs when someone's knowledge is ignored or not believed because that person is the member of a particular social group.
As Economist Bernard Connolly observed: “The European Union is explicitly anti-democratic. It aims at eliminating the rule of law ... It increasingly is Angela Merkel”. One can only shudder reading about ‘Rule 18A2 – Non-judicial rapporteurs’ in Dinah Shelton’s (US professor of International Law Emeritus) "Significantly Disadvantaged? Shrinking Access to the European Court of Human Rights”:
“… the Registry is partly staffed with temporarily seconded personnel paid for by individual states …”Coincidentally, you are German! “Nachtigall, ick hör dir trapsen” is a German saying. It gets even more scary in "Access to justice in the European Convention on Human Rights system" by Gerards and Glas from the University Utrecht:
“… non-judicial rapporteurs (Registry officers) sift through, assess and categorise the many incoming applications. … these are presented with lists containing single-sentence descriptions of each case. … Relying on the quality of these preparatory documents, the judges usually simply rubber-stamp them, without looking into the file”.With the Single-Judge decision 51482/18 YOU protected and covered the primitive German criminal civil servant Jürgen Sonneck (from Munich) who had the ass-hatted idea to email a criminal complaint to police using the false name “C. Paucher”, accusing me falsely of hate speech! That amounts to malicious intent.
The blazing stupidity of this criminal creep cum Nazi-style civil servant Jürgen Sonneck was just so embarrassing for Germany, it had to be hidden in the Fritzl Keller of ECHR Single-Judge decisions and, this being "The rotten Heart of Europe" (Bernhard Connolly again), the ECHR which claims to honor and guarantee human rights in the hodgepodge that is Europe, covers its tracks and resorts to the destruction of the case files:
“The Court shall not keep the file in its archives for more than one year from the date of this decision”.The ECHR should have the decency to call Single-Judge decisions what they are: a Registry rapporteur decision signed by a single judge who has not even looked at the case file in toto, “seconded by personnel paid for by individual states” who try their best to keep their country’s image clean. In particular, when the EU paymaster’s and high-reputation country Germany’s image needs to be preserved!
In ‘The Impartiality of International Judges: Evidence from the European Court of Human Rights’ Erik Voeten, Georgetown University, informs:
"Admissibility decisions are based on the recommendation of a rapporteur, which is usually the national judge of the respondent government, granting that judge considerable leverage over national cases.”Shai Dothan addresses in ‘The Motivations of Individual Judges and How They Act as a Group’ the country-specific partialities and bias of the ECHR:
Importantly for the purposes of this paper, international courts are also advised to treat different states differently. States that enjoy a high-reputation for compliance with international law pose a greater threat to the court. Their non-compliance or even their criticism can significantly harm the court's reputation. To counter this threat, international courts treat high-reputation states more leniently than they do low-reputation states. They will reserve their most demanding judgments—especially those that are based on doctrinal novelties—to states that have a low-reputation.This is seconded by Dinah Shelton who again in ‘Significantly Disadvantaged?’ observes:
“As states do not like to be found in violation of their human rights obligations, it is not surprising that they would seek to limit admissibility, even (or especially) in respect to meritorious claims.”And further in a rather damning description of court proceedings:
“As Cameron has noted and judges on the Court have confirmed in discussions with the author, the lists transmitted electronically to the single judges contain only one or two sentence summaries of each matter recommended for dismissal, identifying the right being invoked; the judges do not see the applications and a few have complained of feeling that they are expected to ‘rubber-stamp’ the decisions of the Registry.”German Registrar Westerdiek, you certainly delivered big time. For that you deserve a financial bonus and I will personally address this duty of the German government in an open letter to Chancellor Merkel. My motto is: credit where credit is due! The image of a country has to be safeguarded and nurtured, whatever it takes. You applied the final sanitization to this seedy feat conceived by the civil servant Jürgen Sonneck, hiding behind a false name, and subsequently covered up by Munich police, the Kangaroo Court in Munich and the ridiculous Red Divas in Karlsruhe. So reminiscent of Nazi times, Adorno would muse.
When the Court’s decision reads “the Court finds in the light of all the material in its possession and
in so far as the matters complained of are within its competence, that they do not disclose any appearance of a violation of the rights and freedoms set out in the Convention or the Protocols thereto and that the admissibility criteria set out in Articles 34 and 35 of the Convention have not been met” and subsequently, “the Court declares the application inadmissible”, it triggers the question what makes this internet meme NOT covered by free speech? Where does the ECHR see a “means of propaganda” in this Marissa Mayer meme?
“(2) Means of propaganda within the meaning of subsection (1) shall only be those writings (Section 11 subsection (3)) the content of which is directed against the free, democratic constitutional order or the idea of international understanding.” - German Criminal Code 86
Being a patriotically committed German Registrar, vested in the solemn duty to safeguard Germany’s image, you chose to be unconcerned by this primitive and heinous act of
- the criminal civil servant J. Sonneck alias “C. Paucher” and
- armed police dashing into the room of my Tibetan daughter and confiscation of our computers for the second time does not bother you. Neither do you care when
- the laptop of my then school-attending daughter is deliberately damaged by the Kangaroo Court Munich.
- Smartphone confiscation without court order by police just like in Nazi times leaves your Euro-Clowns Court (the British SUN and The Independent) cold.
- The same intended with my daughter’s smartphone is fine and my complaint according to Article 35 is “manifestly ill-founded”?
5. In 2010, the High Contracting Parties invited the Court to give full effect to the new admissibility criterion and to consider other possibilities of applying the principle de minimis non curat praetor.6 Further in 2011 the Court has been invited to “give full effect to the new admissibility criterion in accordance with the de minimis principle”.The ECHR is lamenting an increase of repetitive cases. My case was about an internet meme showing the former Yahoo CEO in a photoshopped Nazi uniform and a text about ‘Work from Home’. I am not not aware of any case where the ECHR was confronted with an internet meme. So it was clearly not de minimis nor was it repetitive.
The notion Germany is a country with free speech is an interested ruse when one reads that “Only 18 Percent Of Germans Feel Free To Voice Views In Public” according to a survey conducted by the Institut für Demoskopie Allensbach and published in the Frankfurter Allgemeine Zeitung. And over 31 percent of Germans do not even feel free expressing themselves in private among friends. In his classic essay 'The Law' Frédéric Bastiat' wrote:
"The law is the organization of the natural right of lawful defense; it is the substitution of collective for individual forces, for the purpose of acting in the sphere in which they have a right to act, of doing what they have a right to do, to secure persons, liberties, and properties, and to maintain each in its right, so as to cause justice to reign over all."Alas, the German Section V of the ECHR chose to ignore this tenet and trampled human rights with abandon to protect the image of Germany, the paymaster of the EU, an “explicitly anti-democratic, crony capitalist state” (Bernard Connolly).
Thank you,
(1) no connection or sequel of 'The French Connection' (1971) and "Popeye" Doyle.
. . . . . . . . .
The German Connection - ECHR Section V
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| ECHR German Section V |
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| Hi, I do not always use the false name "C. Paucher" but when I do I can be sure to be protected by German law officials and the ECHR. |
The whole sordid affair here.
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6/26/2019
Kungelbude SG München möchte sich bei Twitter Blockierung durch BMAS etc nicht Finger verbrennen. Schliesslich gehört es ultimativ zum "unmittelbaren Geschäftsbereich" des BMAS
F A X
Bayerisches Landessozialgericht
Ludwigstraße 15
80539 München
cc Kanzleramt, BMJV und BMAS
26. Juni 2019
Az. S 24 SV 12/19 (BMAS)
S 24 SV 15/19 (BMFSFJ)
Beschwerde
Ich (im Folgenden der Beschwerdeführer “Bf.”) lege hiermit gemäss der §§ 172 Abs. 1 und 173 SGG Beschwerde ein gegen die Beschlüsse vom 12. Juni 2019 mit den Az. S 24 SV 12/19 und S 24 SV 15/19. Laut Zustellungsbeleg gingen die Beschlüsse am 15.06.2019 beim Bf. ein. Die Beschwerde ist damit fristgerecht eingereicht.
Der Bf. rügt die Entscheidung, nach der das Sozialgericht nicht zuständig sei für die Durchsetzung einer Akteneinsicht wegen Sperrung auf Twitter durch die Bundesministerien BMAS und BMFSFJ, die offenkundig den Art. 5 GG für dispensabel halten für Hartz 4 Pack, basierend auf dem Informationsfreiheitsgesetzes IFG zur Erkenntniserlangung von, wie es in des Bfs. Klage wörtlich heisst:
Welche Tweets liegen gegen den Klagenden vor, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung?Beide Ministerien blockierten den Bf. mehr oder minder unmittelbar bzw. das BMFSFJ innerhalb von 48 Stunden (!!!), nachdem er die Ministerien über die Machenschaften des staatlichen beamteten Behörden-Verbrechers Jürgen Sonneck (Verleumdung § 187 StGB unter Angabe des falschen Namens “C. Paucher” am 07. Mai 2015 per Email an die Polizei München!!! (1)) teils mehrfach informierte.
Begründung:
I. Das SG München verweist in seinem Beschluss auf Nichtzuständigkeit, da “keine Streitigkeit im Sinne des § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG)” vorliegt. Diese Einschätzung ist verkürzt, denn § 51 Abs. 1 Satz 4a SGG besagt:
(1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten
4a in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende,Laut § 1 Abs. 1 SGB II soll die Grundsicherung:
(1) … es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.Das Bundesverfassungsgericht stellte im Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - unter Randnummer 135 fest:
b) Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 <155 f.>), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 <374>; 109, 279 <319>; auch BVerwGE 87, 212 <214>).So damit das Bundesverfassungsgericht auch die soziokulturelle Komponente in ein menschenwürdiges Leben mit einbezogen hat - und hier dürften selbst in der Provinz Bayern auch das Internet und Social Networks inkludiert sein - sind hiermit Grundgesetze tangiert.
II. In dem Papier des Deutschen Bundestags “Zugang zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien („Twitter“), © 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 044/18 und das allem Anschein nach diese Ministerien nicht interessiert, heisst es zu:
2. Blockieren von Nutzern
Blockiert die Polizei bestimmte Beiträge oder Nutzer auf ihrem Kurznachrichten-Konto, greift dies grundsätzlich und je nach Fallgestaltung in folgende Grundrechte ein:
- Die Meinungsfreiheit des Nutzers, insofern er Beiträge der Polizei nicht mehr kommentieren kann (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG);
- die Informationsfreiheit des Nutzers, insofern er die Beiträge der Polizei nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen einsehen kann (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG);
- das Recht auf gleiche Teilhabe an öffentlichen Leistungen und Einrichtungen (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG)
III. Das SG München irrt in der Begründung seines Beschlusses wieder einmal gewaltig - basierend auf einem ihm typischen Confirmation Bias resultierend aus der Konstellation nach der im weiteren Sinne das BSG zum unmittelbaren Geschäftsbereich des BMAS gehört -, denn in einem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2006 mit Az. L 20 B 52/06 SO heisst es kondensiert:
Der Anspruch auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellt einen verfahrensunabhängigen Informationszugangsanspruch für die Bürger des Landes Nordrhein- Westfalen dar (s. dazu Landtagsdrucksache 13/321). Dieses Gesetz schließt die Lücke zwischen dem Akteneinsichtsrecht, das sich aus den jeweiligen Verfahrensrechten ergibt und einem allgemeinen, nicht anlassbezogenen Informationsrecht aller Bürger, über bestimmte Verwaltungsvorgänge informiert zu werden.
Steht ein neben dem § 25 Abs. 1 SGB X sachnahes, aus einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis folgendes Rechtsinstitut zur Akteneinsicht zur Verfügung, ist die Anwendung des InformationsfreiheitsG NRW aufgrund der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 gesperrt. Damit sind die Sozialgerichte und nicht die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über einen Streit über die Akteneinsicht zuständig.
Der § 25 SGB X bestimmt:
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. ...
(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.IV. Deutschland nimmt, basierend auf seiner braunen Tradition (siehe “Adorno und die Ursachen von Rechtsradikalismus”, eine Spitzenstellung in Sperrungen auf Twitter ein, die in internationalen Medien kommentiert wird. So z.B. der “Report: ‘Unprecedented Number of Twitter Accounts Banned’ in Germany,…’” vom 24. Januar 2018.
In der Drucksache 19/1802 19. Wahlperiode 23.04.2018 des Deutschen Bundestags sind nach einer Anfrage in der “Antwort der Bundesregierung” u.a. folgende respektive Zahlen angegeben für den Zeitraum 2013 bis 2018:
Blockierte Follower 2013 – März 2018
@BMAS_Bund
“Auf der Twitter-Plattform ist lediglich die Zahl aktuell blockierter Nutzer einsehbar. Eine Auswertung über den gefragten Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten.”
@BMFSFJ
“79 blockierte Accounts seit Juli 2016. Eine Auswertung über den vorherigen Zeitraum ist technisch nicht möglich und wird nicht vorgehalten.”Über solche Auslassungen kann nur jemand den Kopf schütteln, der noch von der Illusion freier Meinungsäusserung in Deutschland behaftet ist.
Konkludierend noch eine Episode aus diesem seltsamen Land:
Es muss verblüffen, wenn fünf Nachrichtenableser des unerträglichen Fake News TV Senders WELT.nachrichten für Artikel 5 Grundgesetz werben (der angeblich Redefreiheit in Deutschland garantiert) oder es handelt sich um einen letzten - vergeblichen - Versuch der Deutschen, sich in Humor zu versuchen. Wird diese Werbekampagne vielleicht vom Bundesverfassungsgericht, aka Die Roten Divas von Karlsruhe, gesponsert? Denkbar ist auch nur eine Benachrichtigung über ein Software-Update. Wenn ja, ab welchem Betriebssystem läuft dann Artikel 5 GG und für welche gesellschaftliche Kasten?
1 Die Dummheit dieser Person Jürgen Sonneck ist hanebüchen. Statt seine Anzeige an irgendeine Polizeidienststelle in NRW, Bremen oder Ostdeutschland zu senden, sendet dieser Tölpel sie an seinen Heimatort. Man kann mit dem Jungen nicht mal ne Currywurst Bude überfallen. Das endet wie bei “Before the Devil Knows You're Dead”.
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6/23/2019
Verwaltungsgericht München, die Vorstellung, ich würde einem Bayerischen Gericht € 438,- zur Erstreitung von Akteneinsicht eines wie im Faschismus gedeckten Behörden-Verbrechers zahlen, hat sedimentären Unterhaltungswert
FAX
Verwaltungsgericht
Postfach 20 05 43
80005 München
23. Juni 2019
cc Kanzleramt, BMJV und BMAS
Az. M 32 K 19.2846
Werte Richterin Efimenko,
Ich danke für Ihr Schreiben vom 17.6.2019 mit o.g. Aktenzeichen und gehe davon aus, die wundersame Überstellung an das Verwaltungsgericht München bezieht sich auf den Beschluss des SG München vom 24. April 2019 mit dem Az. S 42 AS 2755/18. Das wäre bitter.
Sollte sich diese Angelegenheit nicht auf meine Klage mit Az. S 42 AS 2755/18 beziehen - es geht hier um Personalakteneinsicht des deutschen staatlichen beamteten Behörden-Verbrechers Jürgen Sonneck, operierend unter dem falschen Namen “C. Paucher” am 07. Mai 2015 und hierin hernach gedeckt durch die Münchner Polizei, Münchner Justiz, Bundesverfassungsgericht und jüngst den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch Single-Judge Decision der DEUTSCHEN (!!!) Section V in Strasbourg (Case 51482/18) sowie weiters behandelt in “Open letter to President of ECHR Mr. Linos-Alexandre Sicilianos - Mr. President, your Court shuns publicity; your Court failed on all counts miserably “to cause justice to reign over all” -, ist das Folgende ohne Belang.
So sich Ihr Schreiben auf den Beschluss des SG München vom 24. April 2019 mit dem Az. S 42 AS 2755/18 beziehen sollte, wäre ich in einem Land der Dichter & Denker, drapiert in vorgeblicher Redlichkeit und Anstand, erstaunt zu vernehmen, das SG München hätte die Klage an das Verwaltungsgericht verwiesen.
Da ich aber keinerlei Illusionen über irgendeinen Stil in der korrupten Provinz Bayern habe, wundert mich auch nicht, das meine Beschwerde beim Bayerischen LSG mit Az. L 1 SV 16/19 B vom 07. Mai 2019 offensichtlich übergangen wurde. Primitiv wie Bayern sind, wurde auf meine Beschwerde am 21.05.2019 geantwortet und der Briefumschlag war frankiert mit Datum 05. Juni 2019! Warum sollte ich auch erstaunt sein? Schliesslich bin ich als Hartz 4ler sozialer Abschaum, Römisch-dekadenter Auswurf, ein widerwärtiges Geschmeiss und jeder darf mich so nennen.
Richterin Efimenko, es ist mir als Altruist immer ein Anliegen, hilfreiche Nudges (Sie erlauben, wenn ich ein wenig mein Thalersches Halbwissen arrogant platziere) zu offerieren und bin mir sicher, Sie kennen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2006 mit Az. L 20 B 52/06 SO. Kondensiert heisst es dort:
Der Anspruch auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellt einen verfahrensunabhängigen Informationszugangsanspruch für die Bürger des Landes Nordrhein- Westfalen dar (s. dazu Landtagsdrucksache 13/321). Dieses Gesetz schließt die Lücke zwischen dem Akteneinsichtsrecht, das sich aus den jeweiligen Verfahrensrechten ergibt und einem allgemeinen, nicht anlassbezogenen Informationsrecht aller Bürger, über bestimmte Verwaltungsvorgänge informiert zu werden.
Steht ein neben dem § 25 Abs. 1 SGB X sachnahes, aus einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis folgendes Rechtsinstitut zur Akteneinsicht zur Verfügung, ist die Anwendung des InformationsfreiheitsG NRW aufgrund der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 gesperrt. Damit sind die Sozialgerichte und nicht die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über einen Streit über die Akteneinsicht zuständig.
Der § 25 SGB X bestimmt:
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. ...
(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.Der Vollständigkeit halber sei mein zweiter (nachdem der erste von der Münchner Justiz nicht beantwortet wurde) “Strafantrag gegen den Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” zur Sicherstellung/Beschlagnahme von Auszügen aus Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person” (§ 94 Abs. 1 und 2 StPO) vom 24. Februar 2019 an die Staatsanwaltschaft München erwähnt und cc per Fax an BMAS, BMJV, BMFSFJ, BMBF und Kanzleramt gesandt. Neu hinzu kam ein Strafantrag gegen die GFin des JCM Anette Farrenkopf in gleicher Sache. Selbstverständlich nicht beantwortet von der Münchner Justiz.
Erlauben Sie mir final noch ein Bonmot. Die Vorstellung, ich würde einem Bayerischen Gericht € 438,- zur Erstreitung von Akteneinsicht eines wie im Faschismus gedeckten Behörden-Verbrechers zahlen, hat sedimentären Unterhaltungswert. Das Gericht darf aber sicher sein, dass ich den Ministerien in Berlin und dem Kanzleramt die Hölle heiss machen werde in Sachen ‘Jürgen Sonneck alias “C. Paucher”’. Allein schon, um Vorschläge zur besseren Schulung von beamteten deutschen Behörden-Verbrechern anzuregen. Der Behörden-Halunke Jürgen Sonneck agierte einfach zu dämlich und, Gott, sind Deutsche widerliche und primitive Menschen.
PS. Leseempfehlung ist RA Würdingers “Sie sind schlimmer als Roland Freisler”, der meine Erfahrungen seit 2012 exakt widerspiegelt.
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