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8/21/2019

Sebastian Winter sabbert Bullshit Story über den beamteten Behörden-Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' in Provinz-Gazette Süddeutsche Zeitung

(Foto: Alessandra Schellnegger)
Sebastian, was für eine Bullshit Story hast du denn da über den Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' im Mai 2019 in der Provinz-Gazette Süddeutsche Zeitung rausgelüllert?
"2:35 Stunden ist die Bestzeit von Jürgen Sonneck beim Marathon. Ob er als Leiter des Sportamts für solche Rennen noch Zeit hat?"
Na, SZ Hack Journalist Sebastian, Zeit für ne Anzeige unter dem falschen Namen 'C. Paucher' hat der beamtete Shlimazl & Nützliche Idiot Jürgen doch allemal.

Mann, Sebastian, wenn du deinen Arsch doch ein wenig rüber nach Google geschoben hättest, nur so 5 Sekunden oder so ne Epoche, wäre doch selbst dir von der Provinz-Gazette SZ was aufgefallen. Stattdessen sabberst du dir das Lätzchen voll, wie man es von diesen deutschen Schmier-Journalisten kennt. Du rubbelst eine Sülze runter, dass mir die Vorhaut abklappt (you'll excuse my fucking French):
"Den Sport in dieser Größe zu überblicken, das war schon immer sein Traum. "Wenn ich mal die Vision habe, zur Stadt zu gehen, dann möchte ich auch im Sportamt landen", hatte Sonneck sich früh gesagt. Es hat aber dann doch die Kleinigkeit von 32 Jahren gedauert, bis er tatsächlich dort landete vor zwei Jahren."
Sebastian, min Jung, nu horsch a mal. Der Behörden-Bengel wurde von mit entlarvt und klammheimlich Mitte 2017 vom Jobcenter zum Münchner Turnvater Jahn Referat transfer-saniert nach öffentlichen Attacken beim Polizeipräse der Millionen-Dorf-Metropole und Bundesministerien in Berlin. Die Kartoffel wurde zu heiss. Bis heute wird Einsicht in die Personalakte nach IFG dieses Verbrechers (Verleumdung !) verweigert!

Mit Schnullifuzzi Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher' kannse nich mal ne Currywurst Bude überfallen. Dat jeht aus wie bei "Before the Devil Knows You're Dead". Ihr Eingeborenen im korrupten Shithole Bayern müsst eure beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren. In Jottes Namen, ich schick doch keine Online Anzeige unter falschem Namen an die Polizei in München, wenn ich in München wohne!! Und vergiss dann auch noch, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Muss man dem Jungen noch in den Schlüpfer helfen?

Was hälst du Artikel-Pinseler denn von diesen Ausführungen? Such dir die beste aus und schick mich ne Karte oder wennse Lust hast, en Fax über Snapchat:
Dem Fall zugrunde lag die hirnamputierte Idee des damaligen stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck, eine verleumderische (wegen angeblicher Hetzrede in einem Blog Post) Online-Strafanzeige gegen mich am 07. Mai 2015 unter der Angabe des falschen Namens ‘C. Paucher’ zu senden. Neben überaus auffälligen chronologischen Indizien kam dieser deutsche in München wohnende Behörden-Halunke auf die völlig verblödete Idee, diese Anzeige an die - jetzt Tusch für Jürgen Schnullifuzzi - Polizei in MÜNCHEN (!!!) zu senden. Dabei vergass diese bayerische Geisteskoryphäe völlig, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Hier muss nun klar ermahnt werden: Deutschland muss seine beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren.
Der Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wurde von mir in diversen Schreiben an das Gericht als Täter genannt (Datumsangaben siehe unten). Nach dezidierten Online Attacken gegen ihn und gesandt an diverse Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten der Millionen-Dorf-Metropole München, wurde der tapsige Jürgen über Nacht Mitte 2017 transfer-saniert in das Referat für Bildung und Sport.
Oder ist dir der Auszug aus meinem Schreiben an das Bayer. Landessozialgericht lieber?
...
Am 24. Nov. 2018, also vor fünf Monaten (!), reichte ich Klage beim SG München gegen das Jobcenter München (im Folgenden JCM) ein, um Einsicht in die Personalakte des Verleumders und charakterlich völlig heruntergekommenen ex-Geschäftsführers Jürgen Sonneck zu erlangen.
Dieser Behörden-Halunke Jürgen Sonneck sandte am 07. Mai 2015 eine Strafanzeige gegen mich mit der abstrusen und dreckig erlogenen Behauptung, es läge Hetze in einem Blog Post vor, an die Polizei München per Email. Dabei benutzte er den falschen Namen “C. Paucher”. Völlig verblödet vergass dieser bayerische Behörden-Stümper und Nützliche Idiot des JCM, dass dabei die IP- Adresse mit übertragen wird. Überaus auffällige und chronologisch kongruente Indizien deuteten bald eindeutig auf den ex-Geschäftsführer hin und so startete ich im Juni/Juli 2017 eine öffentliche Medien-Attacke gegen ihn mit Kommunikationen an Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten von München mit der expliziten Namensnennung von Jürgen Sonneck als dem Täter dieses rektal-penetrierenden Unterfangens im Nazi-Stil.
Mitte Juli 2017 wurde der tapsige Jürgen Sonneck hastig vom JCM abgezogen und zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' überstellt. Solche Vorgänge - insbesondere wenn es sich um behördeninterne (JC und Stadt München als kommunaler Träger) als auch behördenlaterale Personalverschiebungen geht - werden natürlich in schriftlicher Form begleitet. Umso mehr, wenn diese Personalverschiebung einer Karrieredisruption gleichkommt. Diese schriftlichen Begleitungen des Vorgangs begehrte ich einzusehen unter Verweis auf entsprechende §§ des IFG.
Eher dies eventüllll?? Auszug aus Klage beim SG München:
Ich sandte per Email am 26. Sept. 2018 eine Anfrage zur Akteneinsicht an das Jobcenter und die Stadt München (Anlage 1) bzgl. der urplötzlichen Demotion des Jürgen Sonneck Mitte Juli 2017. Der wackere Streiter im Beamtengewand war schliesslich bis dahin auf einer beeindruckenden Trajektionskurve als stellv. GF dieser neoliberalen Arbeitsbehörde trotz oder wegen einer rapide fortschreitenden Alopezie.
Mitte Juli 2017 wurde hastig Jürgen Sonnecks Karriereleiter umgestellt und er darf seither zur Jahnschen Körperertüchtigung beim 'Referat für Bildung und Sport München' seinen Beitrag leisten. Diese Chronologie ist seltsam auffällig, denn zufälligerweise deckt sich dieser Zeitraum mit einigen dezidiert scharfen und konzertierten öffentlichen Kommunikationsriposten meinerseits im Juni/Juli 2017 mit Bundesministerien in Berlin sowie dem Polizeipräsidenten von München in Bezug auf eben jenen sinistren Recken Jürgen Sonneck alias "C. Paucher". Kommunikationen, in denen ich eine Untersuchung dieser Person forderte. Daraufhin wurde J.S. als "zu heiss" befunden für diese Behörde Jobcenter. Ein Nützliche Idioten oft ereilendes Schicksal basierend auf dem Grenznutzenwert.
Schon im Februar 2017 schwante dem LG München ob meiner geforderten Ladung des "dringend Tatverdächtige(n) der Sendung der Email am 07. Mai 2015 unter falschem Namen basierend auf auffälligen Indizien" nichts Gutes und es sah von einer Ladung des Verbrechers (Verleumdung) Jürgen Sonneck ab. Zu gross schien wohl die Gefahr, das Behörden-Dummerchen würde sich verplappern.
Ist bayerischen Schurnalisten eher dieser Auszug aus meinem Schreiben an die plumpe Familienministerin Giffey genehm?
Mit seiner "Initiative JUGEND STÄRKEN" under cover of the night agierte die sinistre Charakterleiche Jürgen Sonneck in seiner damaligen Stufe des Samsara in der Funktion 'stellvertr. GF des Jobcenter München' zielorientiert und invasiv zur Implementierung für "eine bessere soziale, schulische und berufliche Integration junger Menschen auf lokaler Ebene" in der Millionendorf-Metropole München.
Behördentypisch fürsorglich altruistische Aufmerksamkeit widmete dieser sedimentäre Schlawiner - mit Unterstützung der Münchner Polizei und seinen Kangaroo Courts - meiner tibetischen Tochter, die justament zu der Zeit bei einer FOS im Begriff war, ihr Abitur zu erreichen.
Deutsch-behördentypisch abgefuckt wählte Dingleberry Jürgen Sonneck die bewährte und erfolgreich applizierte Methode 'Mit allen Mitteln' und setzte noch ganz vif eine Schote primitiv-teutonischer Provenienz drauf.
Offensichtlich mit allen Brackwassern gewaschen, hub Behörden-Schlimazl Jürgen Sonneck am 07. Mai 2015 zu seinem Coup de Grâce an. Typisch deutsch-behörden-versifft optierte er für die anal-durchdachte Variante 'Online Strafanzeige unter Falschem Namen' (2). After all, what could fucking possibly go wrong, wenne im Medima Doppelripp Schlüpfer en halbes Ei hast und uffem Kopp de Haarausfall wuchert??
Infolge der hinterhältigen Anzeige durch diesen unkonventionell operierenden Transformer Jürgen Sonneck von der neoliberal-faschistischen Verbrecherbehörde Jobcenter München wurde unsere komplette IT-Ausrüstung in Nazi-Manier beschlagnahmt. Mein Smartphone wurde OHNE RICHTERLICHE ANORDNUNG in Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Provenienz beschlagnahmt.
...
Doch erschliesst sich mir nicht die Integrität dieser neoliberal-faschistischen Verbrecherbehörde Jobcenter München (3). Da opfert sich ein charakterlich versiffter stellvertr. GF um 20 Uhr (!), also nach Dienstschluss und ausserhalb der Büroräume dieser Billig-Lohn Mafiafirma Jobcenter, auf, setzt eine Monate vorher geplante Email ab und wird dann, als der Posten der GFin und Erpresserin Martina Musati einen Monat später vakant wird, für den GF Posten übergangen. Das hat dieser Sir Digby Chicken-Caesar nun wirklich nicht verdient.
Stattdessen ist er beim JC München klammheimlich und unweltverträglich in 1930er Manier entsorgt worden - nachdem ich ein wenig Terror beim Polizeipräsidenten, BMAS und BMJV inszenierte - und, stinkend korrupt wie Bayern ist, im Referat für Bildung und Sport München untergekommen. Haben Sie vielleicht eine Vorstellung, welchen Erziehungsauftrag diese bayerische Kaschemme verfolgt, wenn solchen perfiden Erscheinungen Unterschlupf geboten wird? Oder war man redundant bemüht, einmal mehr die Validität des Monikers 'Der Hässliche Deutsche' zu belegen?
Ich darf davon ausgehen, dass diese krumme Gestalt aus dem steuerbezahlten Behördendienst achtkantig rausgeschmissen wird und seine Schaffenskraft stattdessen der dürstenden freien Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Aus der deutschen Fake News Presse entnehme ich allenthalben einen angeblichen Mangel an Fachkräften. Eccoci qua!
Würde mein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München gegen diesen Behörden-Knaller Jürgen Plaisir erwecken? (natürlich nicht beantwortet vom Kangaroo Court München):

ST R A F A N T R A G
gemäss § 158 Abs. 1 StPO gegen den Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” -Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstr. 28, 80335 München
und beantrage gemäss § 94 Abs. 1 und 2 StPO die Sicherstellung oder Beschlagnahme von einschlägigen Auszügen aus der Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person.
Sollten diese nicht in einem kurz zu bemessenen Zeitraum zugänglich gemacht werden, beantrage ich prophylaktisch gemäss § 112 Abs. 3 a, b und c StPO die Anordnung von Untersuchungshaft. Auch und insbesondere im retrospektiven Blick auf die charakterlich sedimentäre Usance dieser bayerischen Nullität “C. Paucher”, weil, ich zitiere aus dem Paragraphen, “deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr)”. 
Der Vollständigkeit halber sei auf den § 127 Abs. 1 StPO hingewiesen und hier insbesondere zur pertinenten Passage
(1) ... oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
In Parenthese sollte in diesem Zusammenhang angeregt werden, exakt diesen Paragraphen in das Bundesbeamtengesetz (BBG) zu implementieren als das “Lex Sonneck”.
Begründung
Zur Vermeidung von Wiederholungen ad nauseam der ursächlichen Umstände dieser erbärmlichen Beamten-Episode bayerischer Provenienz und passend zum Genre dieser Deutschen sei auf den Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY 8644-000804-15/7 hingewiesen, der in semantisch- intellektueller Peinlichkeit überzeugt und instrumentell Grundlage zur Obfuskation durch die Münchner Justiz war und ist.
Nachdem ich über die IP-Adresse und auffälligste chronologische Indizien J. Sonnecks Cover (aka bayerische Behörden-Burka©) gelüftet hatte, attackierte und outete ich diesen sinistren, von Alopezie heimgesuchten Burschen öffentlich mit einer Flut von PDFs an den Präsidenten der Münchner Polizei und verschiedene Ministerien der Bundesregierung in Berlin im Juni/Juli 2017.
In typischer Manier dieser Deutschen resonierte Schweigen, ABER Mitte Juli 2017 wurde der Nützliche Idiot Jürgen Sonneck unter dem Deckmantel der Nacht, dramaturgisch ähnlich des Films “Der Dritte Mann” aus den muffig-nassen Abwasserkanälen der Anonymität eilig von seinem früheren Amt als stellvertretender GF des Jobcenters München in die Abteilung Bildung und Sport München degradiert und freundlicher- und kulanterweise hatte zuvor der Kangaroo Court LG München I unter Richterin Bassler zum Verhandlungstermin im Februar 2017 den tapsigen Jürgen Sonneck trotz meines Ladungsantrags wohlweislich wegen eines zu befürchtenden Debakels nicht geladen! Selbstverständlich werden solche, in diesem Fall aussergewöhnliche, Personalbewegungen in einer Personalakte festgehalten.
Nachdem in meiner Klage zur Erlangung dieser Personalakteneinsicht vom 24. Nov. 2018 (Az. S 42 AS 2755/18) keine Bewegung zu konstatieren war und zusätzlich noch Ende Dezember 2018 ein weiteres wichtiges Indiz in Form des “Bayesschen Netzes ‘Jürgen Sonneck” an das Gericht geliefert wurde, erlaubte ich mir mit Schreiben vom 09. Feb. 2019 an das SG München, eine Frist zur Einsicht in die Personalakte der Person Jürgen Sonneck bis zum 20. Februar 2019 zu beantragen. Vergeblich, wie schmerzhaft festgestellt werden muss.

Hier ist noch mehr über den Verleumder Jürgen Sonneck.


Peh Ess noch, Sebastian, meine allgemeine Einschätzung:

Deutsche Journalisten = Rattenpack

Di niente

2/16/2016

Ist die Süddeutsche Zeitung vom § 86a STGB ausgenommen im Gegensatz zu einem Blogger? Strafanzeige gegen Süddeutsche Zeitung

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

13. Feb. 2016

Hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen die

Süddeutsche Zeitung

Süddeutscher Verlag GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München
vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Hilscher, Alexander Paasch, Dr. Karl Ulrich

wegen

• des Verstosses gegen den § 86a STGB.

Begründung:

Am 16. August 2011 veröffentlichte die SZ unter dem Titel "Vom Führer zum Fräulein - Östrogen für Hitler" ein Foto von Hitler in Uniform und mit deutlich erkennbarem auf seinem Ärmel. (Anlage1)



Der Titel des Artikels lässt in seiner vermutlich bewusst so formulierten Flappsigkeit, um Leser zu locken, jegliche Distanz zum Nationalsozialismus vermissen.

Am 10. Juni 2013 wurde unter dem Titel "Tagebuchnotizen von Hitlers Chef-Ideologen aufgetaucht" ebenfalls ein Bild Hitlers mit gleich zwei deutlich sichtbaren Hakenkreuzen. (Anlage2)



Am 10. Mai 2013 erschien in einer Fotoreihe ein Bild mit Goebbels und zwei deutlich sichtbaren Hakenkreuzen. Das Bild handelt, so die Beschreibung, von einem "dramaturgischen Höhepunkt". Eine Ablehnung des Nationalsozialismus ist allein schon durch diese Formulierung nicht erkennbar. (Anlage 3)



Am 15. Oktober 2010 zeigt die SZ unter dem Titel " Selbstgleichschaltung" in verniedlichender Form zwei Gegenstände mit Hakenkreuzen, darunter eine Papierlaterne. Es heisst in der Beschreibung u.a.: "Spielzeug für den kleinen Nazi: Die Ausstellung "Hitler und die Deutschen" beleuchtet die Beziehung von Führer und Volk". (Anlage 4)



Eine Distanzierung vom Nationalsozialismus ist beim besten Willen nicht erkennbar.

Die Süddeutsche Verlags GmbH wusste und wir zitieren hier den Oberstaatsanwalt aus München Steinkraus-Koch:
"Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartiger (Symbole nationalsozialistischer Gewaltherrschaft), ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist - wie ihr auch bekannt war - in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen zu vermeiden." (1)
Nicht genug damit, die Bilder mit nationalsozialistischen Hakenkreuze in der SZ sind auf dem “Internet, also einer völlig unkontrollierbaren Vielzahl von Nutzern” (2) zugänglich.  Diese “Bilder können - weil im Internet kursierend - nie mehr gelöscht werden”. (3)

Erschwerend bei dem Verstoss der SZ kommt hinzu, bei den Bildern “war auch für sich  genommen nicht ausreichend erkennbar, dass” die SZ “offenkundiger Gegner der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist”. (4)

Auszugehen ist “von dem Grundsatz …,  wonach - bei Vorliegen auch der weiteren  Voraussetzungen des § 86a STGB - jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen von einem  NS-Kennzeichen den Tatbestand des § 86a STGB erfüllt und es nicht darauf ankommt, ob der  festgestellten Verwendung des Kennzeichens ein für den Nationalsozialismus werbender  Charakter zukommt (vgl.  dazu  BayObLGSt  2002,  43,  44;  BVerfG NJW 2006, 3052, 3053).” (5)

Bei den beispielhaft (es finden sich in der SZ noch weit mehr derartige Bilder) angeführten Bildern gilt unserer Meinung nach: "Eine Ablehnung wird nicht ersichtlich." (6) Es ist bei den Abbildungen "auch nicht erkennbar, dass sich der (Beschuldigte) eindeutig gegen den Nationalsozialismus ausspricht." (5)

Da die Süddeutsche Zeitung ein kommerzielles Unternehmen ist, ist vielmehr davon auszugehen,
"dass der (Beschuldigte) dieses Bild mit Hakenkreuz seinem Artikel voranstellte, um einen plakativen Aufhänger für seinen (Artikel) ... zu haben. Gerade dies soll aber durch den § 86 a STGB vermieden werden. Der Tatbestand dient der formalen Ausgrenzung bestimmter Symbole aus den zulässigen Kommunikationsformen (Tabuisierung), um einem Gewöhnungseffekt vorzbeugen", 
wie Richterin Bassler vom LG München beschied. (7)

Wir bitten Sie daher,  ein Ermittlungsverfahren  einzuleiten  und uns über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren. Wir gestatten uns in diesem Zusammenhang auf den Artikel 3 des Grundgesetzes hinzuweisen.

Ich & Tochter
___________________________
(1) Anklageschrift gegen mich vom 21.10. 2014_ Az 112 Js 170286/14 von Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch
(2) Zitat aus dem Urteil im Namen des Volkes von Richter Grain am 11.02.2014, AZ 855 Cs 112 Js 203869/12, Seite 3, gegen mich 
(3) ebenda 
(4) ebenda 
(5) Zitat aus Beschluss des OLG München I vom 26. Feb. 2015, AZ 5 OLG 13 Ss 1/15 gegen mich
(6) Zitat Urteil LG München Seite 7 vom 10. Mai 2015, AZ 18 Ns 112 Js 170286/14 (Richterin Baßler)
(7) ebenda, Seite 7 und 8