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9/25/2019

Dem Justitiariat des BMFSFJ sei hingewiesen, unter Beachtung von Gesetzen ist der propere Kanal zur Beantwortung das SG München, nicht das Verwaltungsgericht Berlin

Gabriele Frenz-Ferger
Referat Z12 - Justitiariat
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Az. VG 2 K 215.19

- per Email -

Guten Tag Frau Frenz-Ferger,

Ich erhielt am 18. Sept. 2019 Kunde vom Verwaltungsgericht Berlin, wonach das BMFSFJ nun anscheinend aufgewacht ist und zur Beantwortung meiner zichmaligen Anfragen
Welche Tweets haben die Sperrung des Twitter Accounts @ErebusSagace durch BMAS und BMFSFJ notwendig gemacht und was sind die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für die Sperrung auf Twitter?
bis zum 15. Okt. 2019 eine kreative Schaffensfristverlängerung eingeräumt zu bekommen bittet. Das sei dem Ministerium unter der eher für frugale Elokution bekannten und mit opulentem Doktortitel drapierten Madame Ministerin Giffey gewährt, als doch
  • im August und September 2018 zwei Emailanfragen an Frau Henschen vom Staatsministerium für Kultur und Medien unbeantwortet blieben,
  • eine Twitter Anfrage @RegSprecher mangels meines bourgeoisen Standes keine Beachtung fand,
  • Email vom 06. Sept. 2018 vom Büro Chef vom Dienst des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung an BMFSFJ ebenso unbeantwortet blieb,
  • ein Schreiben des SG München vom 11.04.2019,“dass Ihre Schreiben vom 09.02.2019 und 05.03.2019 an das Bundesministerium für Arbeit bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet werden”... und dies “Auf richterliche Anordnung” geschehen sei, wohl resonanzlos vergilbte. Nebenbei bemerkt bedeutet das, Abs. 1 des § 276 ZPO tritt in Kraft und das Verwaltungsgericht ist überhaupt nicht zuständig, sondern das SG München. Stichwort Litispendenz: Ist die Klage rechtshängig geworden, bleibt das Gericht zuständig, auch wenn sich die zugrunde liegenden Umstände ändern (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO), sog. perpetuatio fori. 
  • Am 18.09.2019 eine Email mit Frage an: “Staatsministerin für Kultur und Medien Grütters, was sind die Kriterien der Bundesregierung für Sperrung auf Twitter?” bis dato des Schweigens Würdigung fand.
Darf ich unterstellen, dem BMFSFJ ist dieses Papier bekannt: Zugang zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien („Twitter“), © 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 044/18.

Kurzer Flashback zur Einordnung:

Nach der Zusendung meines PDFs an Madame Ministerin Giffey, u.a. mit Details über die charakterlich versiffte beamtete kriminelle (§ 187 StGB) Behörden-Ratte Jürgen Sonneck alias falschem Namen ‘C. Paucher’ von der neoliberalen Verbrecherbehörde Jobcenter München, wurde der Twitter Account @ErebusSagace innerhalb von 48 Stunden geblockt. Das BMAS hatte schon früher geblockt, ebenso wie die Bundesagentur für Arbeit.

In den USA wird die Frage offen behandelt "Can Elected Officials Block Critics On Their Social Media Pages?". Das ist wohl der Unterschied zwischen einem First Amendment und einem angeblichen Art. 5 GG unter pompösen Roten Divas von Karlsruhe.

Erlauben Sie mir abschliessend noch einmal darauf hinzuweisen, unter Beachtung von Gesetzen ist der propere Kanal zur Beantwortung das SG München.

Mit besten Grüssen

8/27/2019

Sonderangebot Berlin: Nur € 438,- für Auskunftsbegehren nach Regierungskriterien zur Blockung auf Twitter

F A X

Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstr. 7
10557 Berlin

27. Aug. 2019

Az. VG 2 K 216.19

Guten Tag Frau Vorsitzende Xalter,

Danke für die Rechnung über € 438,- zur Erlangung der Information von Bundesministerien
Welche Tweets liegen gegen den Klagenden vor, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten und machen, sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung? 
Ich finde patriarchalisch-maskuline Bestätigung, dass Bundesministerien unter der Leitung eines Mannes deutlich schneller bearbeitet werden als Ministerien mit blonden, etwas fülligen Frauen und dubiosen akademischen Show Time Titeln. So schrieb mir die Richterin meines Auskunftsbegehrens an das BMFSFJ am 02. Aug. 2019 und Sie, als Justizbeauftragte zur Eluzidierung der Social-Media-Blockungs-Politik des BMAS erst am 06. Aug. 2019. Die erste Rechnung kam aber vom BMAS Fall.

Ich nehme nun Bezug auf die der Rechnung umseitig zu entnehmende “Unbefristete Erinnerung”, wobei ich eingestehen muss, überhaupt nicht zu verstehen ist, wie eine Erinnerung unbefristet sein kann. Trotz alledem gestatte ich mir hier nun Erinnerung einzulegen und begründe wie folgt.

Es ist mir nicht nachvollziehbar, wieso das Verwaltungsgericht Berlin mit meinem Auskunftsbegehren befasst ist, denn:

Herr Fochler vom SG München hatte mir am 11.04.2019 mitgeteilt (er benutzte nicht das Wort “Klagen”, was diese Schreiben ja in der Tat waren, aber, mein Gott, dies sind neoliberale Zeiten),  “dass Ihre Schreiben vom 09.02.2019 und 05.03.2019 an das Bundesministerium für Arbeit bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet werden”.

Ebenso erfuhr ich aus dem Schreiben, dies sei “Auf richterliche Anordnung” geschehen und das kann ich nicht anders interpretieren, als sich das SG München des Falls angenommen hat und damit Rechtshängigkeit oder, um das Niveau ein wenig zu heben, Litispendenz erreicht wurde. Am 17. Aug. 2019 erkundigte ich mich bei Herrn Fochler nach dem Auskunftsstand seitens der Ministerien und harre in gespannter Vorfreude.

Ich kann mir auch ausserdem beim besten Willen nicht vorstellen, für ein Auskunftsbegehren nach den Regierungskriterien zur Blockung von unliebsamen Tweets zu zahlen.

Mit vorzüglichen Grüssen aus dem Land der Weltmeister! Beim Blocken von Twitter-Accounts.

8/12/2019

Verwaltungsgericht Berlin: Klageverfolgung wegen Twitter Blockierung durch BMFSFJ würde negativ beschieden und die Kosten ohne jeden Zweifel eingetrieben! Fuck off, shitter!

F A X

Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstr. 7
10557 Berlin

12. Aug. 2019

Az. VG 2 K 215.19

Guten Tag Richterin Nipperdey,

Danke für Ihr Schreiben vom 02. Aug. 2019, in dem Sie mich über die Verweisung des Kungelgerichts SG München (Az. S 24 SV 15/19) in Sachen ‘Brechung von Art. 5 GG durch BMFSFJ - Twitter Zensur’ an das Verwaltungsgericht Berlin informieren. Der Vollständigkeit halber erlauben Sie mir das Bild komplettierend noch anzufügen, dass das Bayer. LSG München meinen Verweis auf das Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 20 B 52/06 SO - überhaupt nicht interessierte.

Dort heisst es: “Steht ein neben dem § 25 Abs. 1 SGB X sachnahes, aus einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis folgendes Rechtsinstitut zur Akteneinsicht zur Verfügung, ist die Anwendung des InformationsfreiheitsG NRW aufgrund der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 gesperrt. Damit sind die Sozialgerichte und nicht die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über einen Streit über die Akteneinsicht zuständig.

Verständlicherweise wollte man sich nicht beschmutzen, wenn die perfiden und charakterlich völlig versifften Machenschaften des bayerischen Beamten Jürgen Sonneck dieser Klage zugrunde liegen, der in völliger Verblödetheit in München lebend doch tatsächlich eine verleumderische Strafanzeige per Email unter Angabe des falschen Namens “C. Paucher” an die Polizei - jetzt festhalten - in MÜNCHEN schickt. Ja, so scheissenblöd muss man erst einmal sein. Sie verzeihen bitte mein exzellentes Französisch.

Mitte 2018 wurde der Twitter Account @ErebusSagace durch das BMFSFJ unmittelbar (!) geblockt, nachdem ich am 23. Juni 2018 einen Blog Post mit dem Titel “BMFSFJ, die "Initiative JUGEND STÄRKEN" wurde durch sinistre Jobcenter Charakterleiche Jürgen Sonneck exzellent implementiert. Kudos!” veröffentlicht hatte und diesen Post per Email an das BMFSFJ sowie Jobcenter München und Stadt München gesandt hatte.

Sie sprechen in Ihrem Schreiben die Akteneinsicht an. Das ist wohltuend, denn so etwas wird im Kangaroo Court München an der Nymphenburger Str. etc. nicht geboten; dort werden Behörden-Verbrecher gedeckt. Am 11.04.2019 teilte mir Reg. Inspektor Fochler des SG München mit, meine Schreiben (er benutzte nicht das Wort Klagen!!!) seien an das BMAS und BMFSFJ weitergeleitet worden. Nun denke ich, sollten vier Monate zur Beantwortung meiner Frage aus meiner Klage genügen und diese Frage lautete:

Welche Tweets liegen gegen den Klagenden vor, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten und machen, sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung? 

Ich würde Sie bitten, mir die Antwort des Ministeriums dieser verbal so attraktiv simplen sozialistischen Ministerin zuzusenden. Alles Digitale mögend und zusätzlich dem Umweltschutz cum Klimaschutz mit Fleisch und Blut verpflichtet, würde sich die Email anbieten. Das sind wir allein den Bäumen und Greta schuldig. Ich danke im Voraus.

Es würde dem Tenor Ihres geschätzten Schreibens nicht gerecht werden, liesse ich Ihre subtilen Ausführungen unerwähnt, in denen Sie mir unmissverständlich zu verstehen geben, eine weitere Klageverfolgung würde in einen negativen Beschluss des Gerichts münden und die Kosten ohne jeden Zweifel eingetrieben werden (siehe Hinweisblatt in Fettdruck).

So verwundert es nicht, “DEUTSCHLAND IST WELTMEISTER! BEIM BLOCKEN VON TWITTER-ACCOUNTS”. Danach liegt Deutschland sogar vor der Türkei in der Rangliste der Meinungsunterdrücker. Hinzu kam jüngst “'Germany is not an open society': Chinese artist Ai Weiwei on leaving Berlin”. Wie in seiner Geschichte und Tradition belegt, trugen und tragen deutsche Gerichte dazu bei.

Mit vorzüglichen Grüssen aus der Millionen-Dorf-Metropole der Provinz Bayern

5/27/2019

Vor lauter Kungelei vergisst das SG München den § 25 SGB X "Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen"

FAX

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

Az. S 24 SV 12/19 und S 24 SV 15/19

26. Mai 2019

Herr Fochler,

In Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.05.2019, in dem Sie falsch (!) behaupten, das SG hätte mir seine Nichtzuständigkeit mitgeteilt - das hat es nicht, denn es wollte die Chose unter den muffigen bayerischen Teppich kehren - und meine Klagen wegen Blocken auf Twitter gegen das BMAS vom 09. Feb. 2019 mit Az. S 24 SV 12/19 und gegen das BMFSFJ mit talentierter blonder Ministerin cum plump-dumme Plagiaristin Giffey vom 05. März 2019 und Az. S 24 SV 15/19 betreffend, darf ich mitteilen, diese Klagen fallen sehr wohl in die Zuständigkeit eines Sozialgerichts.

Das ist natürlich ein Malheur, da die Sozialgerichte dem BMAS unterstehen. Mal abgesehen von ein paar rechtlichen Nuancen, die aber nun wirklich nur dieses Juristen-Genre in Extase bringen können. Da will man das natürlich delegieren und ein sauberes Chemisettchen pflegen.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen stellte in seinem Beschluss vom 10.08.2006 mit Az. L 20 B 52/06 SO fest:
Der Anspruch auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellt einen verfahrensunabhängigen Informationszugangsanspruch für die Bürger des Landes Nordrhein- Westfalen dar (s. dazu Landtagsdrucksache 13/321). Dieses Gesetz schließt die Lücke zwischen dem Akteneinsichtsrecht, das sich aus den jeweiligen Verfahrensrechten ergibt und einem allgemeinen, nicht anlassbezogenen Informationsrecht aller Bürger, über bestimmte Verwaltungsvorgänge informiert zu werden.
Steht ein neben dem § 25 Abs. 1 SGB X sachnahes, aus einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis folgendes Rechtsinstitut zur Akteneinsicht zur Verfügung, ist die Anwendung des InformationsfreiheitsG NRW aufgrund der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 gesperrt. Damit sind die Sozialgerichte und nicht die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über einen Streit über die Akteneinsicht zuständig.
Der § 25 SGB X bestimmt:
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. ...
(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
Lassen wir uns doch noch einmal diesen Passus
einem allgemeinen, nicht anlassbezogenen Informationsrecht aller Bürger, über bestimmte Verwaltungsvorgänge informiert zu werden
goutieren. Man möchte doch einfach wissen, auf welcher Basis deutsche Behörden/Ministerien, traditionsbedingt notabene, im Dunkeln fischen und agieren wollen und kritische Menschen in Informations-Austeritäts-Lagern zu halten.

 Der Verweis an ein Verwaltungsgericht mit dem so süffisant in Klammern hinzufügten “kostenpflichtig”, macht doch einem Mitglied des Sozialgeschmeisses gleich klar, bloss die verdammte vorlaute Klappe zu halten. Es kostet Geld, um als Vertreter des sozialen Gesockses überhaupt die Frechheit zu besitzen, Informationen einzusehen. Das muss eingebläut werden.

Desweiteren verweise ich auf die Klage des Vereins ‘Tacheles e.V.’ vor dem SG Düsseldorf gegen die Bundesagentur für Arbeit.
Die BA ist bis April diesen Jahres dem Antrag auf Herausgabe dieser Weisungen in keiner erkennbaren Weise nachgekommen. Immer wieder wurden „technische Probleme” vorgeschoben, um die Verzögerung zu rechtfertigen. Tacheles e.V. hat daraufhin im selben Monat einen Eilantrag beim Sozialgericht Düsseldorf gestellt. Ziel dieser Klage war es, die BA gerichtlich zur Veröffentlichung der beantragten Informationen verpflichten zu lassen
Siehe: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1397/ und auch Lawblog.

Dies gilt beantwortet zu werden von den Ministerien!
Welche Tweets liegen gegen den Klagenden vor, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten und machen, sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung?
Und hier ist die Umsetzung vorgegeben:
[1.] Der von Twitter zur Verfügung gestellte virtuelle Raum für die Beantwortung der Tweets des Präsidenten ist ein "Designated Public Forum" - ein von der Regierung kontrollierter (wenn auch nicht in Besitz befindlicher) Raum, der im Allgemeinen für die Öffentlichkeit zugänglich ist und in dem das First Amendment Diskriminierung verbietet. Die Tweets selbst sind kein Forum, weil sie die eigene Rede des Präsidenten sind. Der Raum für öffentliche Antworten ist jedoch ein Forum. Die Sorge des Gerichts ist, dass Antworten für die Antwortenden ein wertvolles Mittel sind, um mit anderen Mitgliedern der Öffentlichkeit zu sprechen. Das Gericht erkennt an, dass es kein Recht gibt, mit dem Präsidenten auf eine Weise zu sprechen, die der Präsident lesen muss; dem Präsidenten steht es beispielsweise frei, die Stummschaltfunktion von Twitter zu verwenden, sodass er die Antworten des Benutzers nicht sehen kann, wenn er seine eigenen Feeds überprüft.
[3.] Obwohl blockierte Benutzer weiterhin die Tweets des Präsidenten lesen können und sie durch verschiedene Problemumgehungen (z. B. durch das Erstellen neuer Konten) kommentieren können, erfordern die verschiedenen Problemumgehungen “ für [die einzelnen Kläger], mehr Schritte zu unternehmen als nichtblockierte, angemeldete Benutzer, um die Tweets des Präsidenten anzuzeigen, "die ihre Fähigkeit, auf @realDonaldTrump-Tweets zu antworten, verzögern". Dies sei keine große Belastung, schloss das Gericht, aber “das First Amendment erkennt und schützt sogar vor De-Minimis-Schäden.”
Völlig verständlich, wenn sich diese Hässlichen Deutschen unwohl fühlen bei Freier Meinungsäusserung. Es liegt einfach in ihrer braunen Tradition. Tradition wohlgemerkt, nicht Geschichte.

4/21/2019

Strafanzeige gegen Den Vorsitzenden der 42. Kammer, Richter am Sozialgericht München Ehegartner

Neuköllner Duddelchen Franziska Giffey
widmet sich rechtlichen Angelegenheiten
mit Milchmagd-Expertise in freizügiger Décolletage.
© 2017 Celebrityphotos.co
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

21. April 2019

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

Den Vorsitzenden der 42. Kammer, Richter am Sozialgericht München Ehegartner

wegen Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) sowie Verstoss gegen Art. 101 GG als auch die §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 und 5 IFG.

Ich hatte zwei Klagen gegen das BMAS und BMFSFJ wegen Blocken auf Twitter an das SG mit Schreiben vom 09. Feb. 2019 und 05. März 2019 respektive geschickt (Anlage 1 als Beispiel)1. Als diese unbeantwortet blieben, sandte ich ein Erinnerungsschreiben an die Präsidentin des SG mit Datum 07. April 2019 (Anlage 2). Mit Schreiben vom 11. April 2019 erhielt ich die Mitteilung, die Schreiben (sic!) seien an die jeweiligen Ministerien gesandt worden (Anlage 3). Das BMAS hatte von mir ein Fax vom 14. Jan. 2019 erhalten und das BMFSFJ am 13. Jan. 2019. Wie zu erwarten blieben diese Schreiben in einem Land, das keine freie Meinungsäusserung kennt, unbeantwortet.

Schon im August 2018 blieb die Social-Media-Redaktion des Referats Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Frau Henschen maulfaul trotz zweier Emails.

Begründung

Zwar unterliegen die Sozialgerichte der Dienstaufsicht des Arbeitsministeriums des betreffenden Landes und damit in föderaler Extension dem BMAS, es bedürfte aber einer konsiderablen Interpretationselastizität, dem BMAS als einer der beklagten Partei nun auch noch die richterliche Kapazität anzudingen. Das SG München hat seltsame Rechtsvorstellungen in Tatmehrheit mittlerweile!

Mit der bislang völligen Nichtbeachtung meiner Klagen wegen dieser Blockierung auf Twitter, muss ich dem SG unterstellen, es steht der freien Meinungsäusserung von Harz 4 Beziehern auf Social Networks gleichgültig, ja sogar feindlich gegenüber.

I. Durch die Blockierung des Twitter Accounts @ErebusSagace durch das neoliberale BMAS und das BMFSFJ werde ich meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäusserung als auch Informationsfreiheit gemäss Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG als auch insbesondere Art. 3 Abs. 1 und 3 GG beraubt.

II. Erkenntniserweiternd bot ich dem Gericht einige kuratierte Hinweise zur Lektüre, um das erschreckend niedrige intellektuelle Niveau in dieser Provinz der Eingeborenen anzuheben:
  1. Ich verwies auf das Papier des Deutschen Bundestags “Zugang zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien („Twitter“)", © 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 044/18 mit Absatz 2. Blockieren von Nutzern. 

  2. Ebenso auf das Papier: “Political Discourse on Social Media: Echo Chambers, Gatekeepers, and the Price of Bipartisanship”, Kiran Garimella. Aalto University. Espoo, Finland”. 

  3. Weiters Prof. Dr. Arno Scherzberg, Erfurt, “Das Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen – ein neues Grundrecht? - Mit Nachweisen versehener Vortrag an der Universität Luzern, 2007”. 

  4. Gefolgt von dem Papier von Hampton, Shin & Lu von der Rutgers University, New Brunswick, USA mit dem einschlägigen Titel “Social media and political discussion: when online presence silences offline conversation”. 

Nicht überraschend der Artikel “DEUTSCHLAND IST WELTMEISTER! BEIM BLOCKEN VON TWITTER-ACCOUNTS”. Danach liegt Deutschland sogar vor der Türkei in der Rangliste der Meinungsunterdrücker. So tut sich eine Regierung, für die “das Internet für alle Neuland ist” und der EU dem Rent-Seeking dient, natürlich schwer in der Beantwortung meiner Fragen:

Welche Tweets liegen gegen den Klagenden vor, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung? 

Um exakt diese Fragen geht es vor Gericht! Die Ministerien hatten genügend Zeit zu antworten.

III. Ich darf den Horizont erweiternd anregen, aus den muffigen Gefilden Deutschlands einen Blick auf das Land mit einem First Amendment - dies im Vergleich zum Schweizer Käse des Artikels 5 GG - zu werfen. Dort entschied der United States District Court for the Southern District of New York am 23. Mai 2018 im Fall Knight First Amendment Institute v. Trump, No. 1:17-cv-05205 (S.D.N.Y.), dass eine Blockierung nicht mit dem First Amendment zu vereinbaren sei. Eine Lektüre des Artikels “Blocking of Twitter Users from @RealDonaldTrump Violates First Amendment” des amerikanischen Rechtslehrenden an der UCLA School of Law Eugene Volokh und hier insbesondere der Paragraphen 1 und 3 könnte Licht in den bundesdeutschen Dunst bringen.

Die Vorstellung, ministerielles Neuköllner Duddelchen Franziska Giffey würde sich nun auch noch rechtlichen Angelegenheiten mit ihrer Milchmagd-Expertise in freizügiger Décolletage widmen, würde an Parodie grenzen.

Ich fordere das SG auf, sich auf den Boden des Rechtsstaats zurück zu begeben und die Klagen unverzüglich einer gerichtlichen Aufmerksamkeit zuzuführen.

“Publicity is the very soul of justice.” - Jeremy Bentham

_____________
1 Das BMFSFJ blockierte den Twitter Account innerhalb von 48 Stunden!

Anlage 1 Fax an das BMFSFJ
Anlage 2 Brief an die Präsidentin des SG München
Anlage 3 Schreiben des SG München

3/05/2019

Klage gegen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wegen unmittelbarer Blockierung auf Twitter

F A X

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

05. März 2019

Ich reiche hiermit Klage ein gegen das

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vertreten durch Ministerin Franziska Giffey, Glinkastraße 24, 10117 Berlin (im Folgenden BMFSFJ)

wegen der Blockierung auf Twitter und damit

Verstosses gegen Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG als auch insbesondere Art. 3 Abs. 1 und 3 GG und in Extension §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 IFG.

Begründung

Die Sozialgerichte sind zuständig für die Einhaltung der Sozialgesetze und hier u.a. der Rechte aus dem § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe. Als Vater einer Tochter und Bezieher von Hartz IV und unter Bezug auf § 51 und § 2 SGG ist demnach das Sozialgericht erstinstanzlich das zu adressierende Gericht.

I. Mitte 2018 wurde der Twitter Account @ErebusSagace durch das BMFSFJ unmittelbar (!) geblockt. Als ein Benutzer dieses Social Network Accounts wurde ich damit in meinem grundgesetzlich garantierten Recht auf freie Meinungsäusserung als auch Informationsfreiheit gemäss Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG als auch insbesondere Art. 3 Abs. 1 und 3 GG beraubt.

Dies geschah unmittelbar, nachdem ich am 23. Juni 2018 einen Blog Post mit dem Titel “BMFSFJ, die "Initiative JUGEND STÄRKEN" wurde durch sinistre Jobcenter Charakterleiche Jürgen Sonneck exzellent implementiert. Kudos!” veröffentlicht hatte und diesen Post per Email laut Gmail Protokoll am “Mon, Jun 25, 2018, 11:10 AM” an das BMFSFJ sowie Jobcenter München und Stadt München gesandt hatte. Laut meinen Tweet vom 27. Juni 2018 geschah die Blockierung auf der Stelle.

In dem Papier des Deutschen Bundestags “Zugang zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien („Twitter“), © 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 044/18 heisst es zu:
2. Blockieren von Nutzern 
Blockiert die Polizei bestimmte Beiträge oder Nutzer auf ihrem Kurznachrichten-Konto, greift dies grundsätzlich und je nach Fallgestaltung in folgende Grundrechte ein:
  • Die Meinungsfreiheit des Nutzers, insofern er Beiträge der Polizei nicht mehr kommentieren kann (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG);
  • die Informationsfreiheit des Nutzers, insofern er die Beiträge der Polizei nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen einsehen kann (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG);
  • das Recht auf gleiche Teilhabe an öffentlichen Leistungen und Einrichtungen (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG)
Dies darf ohne Zweifel ebenso für Bundesministerien gelten. Diese sind offenkundig der Ansicht, Hartz IV Rezipienten sind dispensables gesellschaftliches Unterholz. Mit Fax vom 13. Jan. 2019 (siehe Anlage) erbat ich das BMFSFJ um Auskunft über die Gründe der Blockierung auf Twitter und die offiziellen Richtlinien der Bundesregierung für Blockierungen auf Sozialen Netzwerken generell. Als Frist nannte ich den 06. Feb. 2019, nachdem mehrere einschlägige Kommunikationen, wie aus dem Fax zu entnehmen, in typisch deutscher Art unbeantwortet blieben.  Auch dieses Ersuchen blieb in der bekannt deutschen muffeligen Art ohne Resonanz.

II. Nicht nur verstösst diese Blockierung gegen das Grundgesetz, es scheint vielmehr, das BMFSFJ möchte es sich in einer Echo Chamber gemütlich einrichten und sich Gatekeeper als Garant einer Himmlerschen Familien-Idylle halten (siehe das Papier: “Political Discourse on Social Media: Echo Chambers, Gatekeepers, and the Price of Bipartisanship”, Kiran Garimella. Aalto University. Espoo, Finland).

Dem BMFSFJ, dessen Ministerin eine frappante visuelle Konnotation zum ‘Bund Deutscher Mädel’ bietet, ist offenkundig das Verständnis des Demokratieprinzips abhanden gekommen:
“Die Öffentlichkeit ist aber nicht nur Medium zur Bildung einer kollektiven politischen Identität, sondern auch ein Instrument der fortlaufenden Meinungs- und Willensaggregation im Volk. Öffentliche Kommunikation ist Ausdruck des Anspruchs der Bürgergemeinschaft, ihre Angelegenheiten selbst zu verhandeln. Öffentlichkeit ist mithin auch prozeduralisierte Volkssouveränität. … Soll sich die Meinungs- und Willensbildung der Bürgergemeinschaft auch auf diese beziehen können, lässt sich dies nur durch fortlaufende kommunikative Rückbindung der Verwaltung an das Volk herstellen, mithin durch die grundsätzliche Transparenz des Verwaltungshandelns. Die Öffentlichkeit der Verwaltung ist damit ein direkter Ausdruck des demokratischen Prinzips. …
Sie kann es aber, wenn in einer Demokratie die Willensbildung „von unten nach oben“ zu erfolgen hat, keinesfalls erschöpfend erfüllen. Zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung bedarf es vielmehr der Möglichkeit zur unbeschränkten und ungefilterten öffentlichen Beobachtung des politisch-administrativen Geschehens.”
(aus: Prof. Dr. Arno Scherzberg, Erfurt, Das Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen – ein neues Grundrecht? - Mit Nachweisen versehener Vortrag an der Universität Luzern, 2007)
Der Vollständigkeit halber und zur Untermauerung der hier dargebrachten Fakten sei auf den Artikel “DEUTSCHLAND IST WELTMEISTER! BEIM BLOCKEN VON TWITTER-ACCOUNTS” hingewiesen, der ein erschütterndes, aber nicht überraschendes Szenarium reflektiert. Danach liegt Deutschland sogar vor der Türkei in der Rangliste der Meinungsunterdrücker.

Der Klagende begehrt daher zu wissen, welche/r Grund/Gründe für seine schmerzlich empfundene Ostrazisierung aus einem Medium des massenkommunikativen und kastenbefreiten Diskurses im binären Biotop multilateraler Meinungen und Habitat von gendered, gender-neutralen, gender-fluiden, wie non-gendered menschlichen Wesen vorlag/en. Mit anderen Worten weniger prolix formuliert:
An welchen Tweets nahm das BMFSFJ Anstoss, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung?
III. So denn angeführte Grundrechte des Klagenden als kompromittiert angesehen werden können, würde in Extension ein Verstoss gegen wesentliche Teile des Informationsfreiheitsgesetzes - IFG vorliegen, denn der § 1 Abs. 1 IFG besagt:
(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.
Der § 5 Abs. 1 IFG führt aus:
(1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. …
Die Freigabe der ministeriumsinternen Notizen zu meiner Person als Klagendem dürften wohl bei eigener Anfrage keinem schutzwürdigen Interesse unterliegen, sofern das BMFSFJ nicht übermässige Arroganz des adretten Klagenden unterstellt.

Schlussendlich heisst es in § 7 Abs. 1 IFG:
(1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden. … 
und ergänzend in Abs. 5:
Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. …
IV. Eine mögliche Erklärung für diese grassierenden Blockierungen in beträchtlichem Umfang könnte in der Orientierung der Bundesregierung und ihrer Ministerien an das Papier von Hampton, Shin & Lu von der Rutgers University, New Brunswick, USA sein. Dort heisst es unter dem Titel “Social media and political discussion: when online presence silences offline conversation” u.a.:
"... we find that the use of SNSs (i.e., Facebook and Twitter) has a direct, negative relationship to deliberation in many offline settings. Some uses of these platforms are associated with having a lower, perceived opinion agreement with social ties. As part of a spiral of silence, this further reduces the willingness of social media users to join political conversations in some offline settings. Only those with the strongest attitudes on an issue are immune.”
"... wir finden, dass die Verwendung von SNSs (z. B. Facebook und Twitter) in vielen Offline-Umgebungen eine direkte negative Beziehung auf den Gedankenaustausch hat. Einige Anwendungen dieser Plattformen stehen im Zusammenhang mit einer niedrigeren, wahrgenommenen Meinungsübereinstimmung mit sozialen Bindungen. Als Teil einer Stille-Spirale verringert dies die Bereitschaft von Social-Media-Benutzern, an politischen Gesprächen teilzunehmen, wenn sie offline sind. Nur diejenigen, die zu einem Thema die stärksten Einstellungen haben, sind immun."
Mit anderen Worten, könnte die Blockade der deutschen Regierung als Anstoss zu verstehen sein, ein kreatives und diskursives Familienleben in den “Safe Spaces” der vier Wände zu fördern, eine Befreiung von den Fesseln des binären “Lebensraums” zu ermöglichen und somit die “Spirale des Schweigens” zu brechen?

Ebenso denkbar wäre eine familienministerielle Berufung , missgeleitete Twitterer aus “Twitter’s Micro-Slavery” zu befreien, wie eponymer Artikel behandelt.

V. Zuguterletzt erlaubt sich der Klagende, den Horizont zu erweitern und aus den muffigen Gefilden der Republik einen Blick auf das Land mit einem First Amendment, und dies im Vergleich zum Schweizer Käse des Artikels 5 GG, zu werfen. Dort entschied der United States District Court for the Southern District of New York am 23. Mai 2018 im Fall Knight First Amendment Institute v. Trump, No. 1:17-cv-05205 (S.D.N.Y.):
“This case requires us to consider whether a public official may, consistent with the First Amendment, “block” a person from his Twitter account in response to the political views that person has expressed, and whether the analysis differs because that public official is the President of the United States. The answer to both questions is no.”
„In diesem Fall müssen wir prüfen, ob ein Beamter im Einklang mit dem First Amendment eine Person von seinem Twitter-Account als Reaktion auf die von ihm geäußerten politischen Ansichten„ sperren “kann und ob sich die Analyse unterscheidet, weil es sich bei diesem Beamten um den Präsidenten der Vereinigten Staaten handelt. Die Antwort auf beide Fragen lautet nein.“
Eine Lektüre des Artikels “Blocking of Twitter Users from @RealDonaldTrump Violates First Amendment” und hier insbesondere der Paragraphen 1 und 3 sei empfohlen (Google translate).
[1.] Der von Twitter zur Verfügung gestellte virtuelle Raum für die Beantwortung der Tweets des Präsidenten ist ein "Designated Public Forum" - ein von der Regierung kontrollierter (wenn auch nicht in Besitz befindlicher) Raum, der im Allgemeinen für die Öffentlichkeit zugänglich ist und in dem das First Amendment Diskriminierung verbietet. Die Tweets selbst sind kein Forum, weil sie die eigene Rede des Präsidenten sind. Der Raum für öffentliche Antworten ist jedoch ein Forum. Die Sorge des Gerichts ist, dass Antworten für die Antwortenden ein wertvolles Mittel sind, um mit anderen Mitgliedern der Öffentlichkeit zu sprechen. Das Gericht erkennt an, dass es kein Recht gibt, mit dem Präsidenten auf eine Weise zu sprechen, die der Präsident lesen muss; dem Präsidenten steht es beispielsweise frei, die Stummschaltfunktion von Twitter zu verwenden, sodass er die Antworten des Benutzers nicht sehen kann, wenn er seine eigenen Feeds überprüft.
[3.] Obwohl blockierte Benutzer weiterhin die Tweets des Präsidenten lesen können und sie durch verschiedene Problemumgehungen (z. B. durch das Erstellen neuer Konten) kommentieren können, erfordern die verschiedenen Problemumgehungen “ für [die einzelnen Kläger], mehr Schritte zu unternehmen als nichtblockierte, angemeldete Benutzer, um die Tweets des Präsidenten anzuzeigen, "die ihre Fähigkeit, auf @realDonaldTrump-Tweets zu antworten, verzögern". Dies sei keine große Belastung, schloss das Gericht, aber “das First Amendment erkennt und schützt sogar vor De-Minimis-Schäden.”
VI. Abschliessend drückt der Klagende, dessen deutsche Staatsbürgerschaft sich allein auf die Geburtsurkunde beschränkt und auf sonst gar nichts,  seine klare und kompromisslose Intention aus, diese Angelegenheit durch alle Instanzen bis vor den EGMR zu verfolgen.

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Anhang: Pdf vom Januar 2019 an das BMFSFJ

1/13/2019

Federal Minister of Family Affairs, please explain your Blocking policy on Social Network Twitter

F A X

Federal Ministry of Family Affairs
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Telefax: 03018/ 555 - 1145

Jan. 13, 2019

Subject: Blocking policy on Social Network Twitter

Federal Minister of Family Affairs Giffey,
  • On Jun 25, 2018, I had emailed you a Pdf in German language with the subject line “New Employee & Immigrant Integration Icon C. Paucher, who does not exist, fulfills an educational mandate at the Department of Education and Sport Munich brilliantly”.
  • Days or few weeks later I (@ErebusSagace) was blocked @BMFSFJ on Twitter.
  • In the Pdf I informed you about the criminal (libel) civil servant Jürgen Sonneck who had dispatched a criminal complaint against me, a blogger, via email to the Munich police in May 2015 using the false name “C. Paucher”. Subsequently in Oct. 2015 our complete IT equipment was confiscated! Everything was covered up by Munich police and the rotten Munich court. When I managed to blow his cover in July 2017 this devious character was quickly shifted to another agency within Munich.
  • Two emails to the ‘Social Media Editor of the Public Relations Unit of the Federal Government Commissioner for Culture and the Media’ Dr. Katharina Henschen on Aug. 25 and Sept. 01, 2018 were left unanswered!
  • An Email from the government spokesman Mr Seibert from Sept. 06, 2018 to your ministry on my behalf elicited no response.
I demand to know why I was blocked on Twitter. I would appreciate a written answer stating the reason(s) and the official ministry’s policy on blocking on social networks by February 06, 2019. Preferably in Pdf form, s'il vous plaît.
  • I trust you are aware that freedom of information comprises of two components: the principle of democracy according to Article 20 (1) Basic Law and the right to privacy according to Article 2 (1) in conjunction with Article 1 (1) Basic Law, because information is a vital element on the path to development of a personality.
  • May I also draw your attention to “The Leipziger-Volkszeitung” decision of the Federal Constitutional Court (BVerfG) of October 3, 1969, in which the Federal Constitutional Court deals with the importance of the Freedom of Information (Rezipientenfreiheit) as an independent fundamental right.
  • It may be of particular interest to you that “this fundamental right was introduced only after 1945 on the basis of the experiences with the state steering of the information and Gleichschaltung in the Nazi state in Germany” (Wikipedia, see above).
  • Furthermore, a glance across the pond could serve as an example of free speech and information: “Blocking of Twitter Users from @RealDonaldTrump Violates First Amendment”. I encourage you in particular to read paragraph 1 and 3.


Thank you,

(signed)

8/30/2018

Frage an Sprachrohr dieser Plunse aus der DDR, Steffen Seibert, wegen Blockierung auf Twitter durch wasserstoffblonde Sexbombe & Bundes Vanille Ministerin Giffey

Passdeutscher, also ich, schickt noch einmal eine Interrohr-Postille an das das Sprachrohr dieser Plunse aus der DDR. Er issen büschen fülliger in das Gesicht geworden. So zumindest mein Empfinden nach sporadischen TV Besuchen.

. . . . . . . . .


Guten Tag Herr Seibert,

Ich bin auf Ihre Email nach Lektüre eines Pdf vom April 2018 auf eine Politikeranfrage zu Blockierungen auf Twitter gestossen.

Bislang hatte ich noch keine Antwort auf meinen Tweet an den RegSprecher vom 22. August und wende mich daher an Sie.

Am 23. Juni 2018 sandte ich ein Pdf an das BMFSFJ mit dem nicht alltäglichen Betreff "Neuer Mitarbeiter & Migranten-Integration Ikone C. Paucher, der nicht existiert, erfüllt Erziehungsauftrag im Ref. f. Bildung und Sport Millionendorf-Metropole München blendend". Dies entsprach wohl nicht den edlen Ansprüchen teutonischer Politiker.

Nun intensivierte sich ja gerade in jüngster Zeit aus Sachsen emanierend die unterhaltsame Vorstellung von freier Meinungsäusserung in Deutschland und vor gut zwei Monaten exaltierte sich talentierte Justizministerin Barley mit dem schlüpfrigen Satz auf Twitter, sie habe "eine Leidenschaft für den Rechtsstaat".

Vor diesem polychromen Hintergrund nun meine Frage an Sie: Was war der Grund des BMFSFJ, mich auf Twitter zu blockieren?

Ist etwa Ministerin Giffey meine Präferenz von schwarzhaarigen, schlanken asiatischen Frauen zugetragen worden und ist meine Aversion gegenüber vollgefressenen Weibern etwa geleakt worden? Denn schon 2017 wurde ich vom BMAS unter dieser visuell unappetitlichen Gestalt Andrea Nahles geblockt. Offensichtlich wegen meiner eindeutigen Schreiben und Blog Posts zu diesem Typen Jürgen Sonneck, der dann klammheimlich, wie diese Deutschen dies so historisch belegt pflegen, ins Referat für Bildung im korrupten München entsorgt wurde.

Wenn Sie mich hier erleuchten könnten, wäre ich Ihnen in Dank gewogen.

Herzlichst

8/25/2018

Frage an die Soschel Midiah Knebelung Bundesbeauftragte: Was war der Grund des BMFSFJ, mich auf Twitter zu blockieren?

Die Firma heisst kurz: Social-Media-Redaktion des Referats Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

per Email

Guten Tag Frau Henschen,

Ich bin auf Ihr Referat nach Lektüre der Antwort des RegSprechers vom April 2018 auf eine Politikeranfrage zu Blockierungen auf Twitter gestossen.

Bislang hatte ich noch keine Antwort auf meinen Tweet an den RegSprecher vom 22. August und wende mich daher an Sie.

Am 23. Juni 2018 sandte ich ein Pdf an das BMFSFJ mit dem nicht alltäglichen Betreff "Neuer Mitarbeiter & Migranten-Integration Ikone C. Paucher, der nicht existiert, erfüllt Erziehungsauftrag im Ref. f. Bildung und Sport Millionendorf-Metropole München blendend". Dies entsprach wohl nicht den edlen Ansprüchen teutonischer Politiker.

Sie haben mein volles Verständnis, wenn Sie nach Lektüre meiner fein geschliffenen und prolixen Prosa zunächst einmal verwirrt in den Raum starren, aber Sie müssen einfach die Ansprüche an normale Cerebralfunktionen reduzieren, wenn es um Mitarbeiter des Jobcenter München geht. Die lassen auch Feriengeld meiner Tochter stehlen und Nazi-Stil Denunziant Jürgen Sonneck muss einfach das Recht zugestanden werden, sich als Nützlicher Idiot ins Rampenlicht zu schieben.

Nun intensivierte sich ja gerade in jüngster Zeit aus Sachsen emanierend die unterhaltsame Vorstellung von freier Meinungsäusserung in Deutschland und vor gut zwei Monaten exaltierte sich talentierte Justizministerin Barley mit dem schlüpfrigen Satz auf Twitter, sie habe "eine Leidenschaft für den Rechtsstaat".

Vor diesem polychromen Hintergrund nun meine Frage an Sie: Was war der Grund des BMFSFJ, mich auf Twitter zu blockieren?

Ist etwa Ministerin Giffey meine Präferenz von schwarzhaarigen, schlanken asiatischen Frauen zugetragen worden und ist meine Aversion gegenüber vollgefressenen Weibern etwa geleakt worden? Denn schon 2017 wurde ich vom BMAS unter dieser visuell unappetitlichen Gestalt Andrea Nahles geblockt. Offensichtlich wegen meiner eindeutigen Schreiben und Blog Posts zu diesem Typen Jürgen Sonneck, der dann klammheimlich, wie diese Deutschen dies so historisch belegt pflegen, ins Referat für Bildung entsorgt wurde.

Wenn Sie mich hier erleuchten könnten, wäre ich Ihnen in Dank gewogen.

Herzlichst

7/31/2018

Do I have more about racist Germany and my daughter? You betcha - #MeTwo




It's supposd to mean "2-3 years in total".

6/24/2018

BMFSFJ, die "Initiative JUGEND STÄRKEN" wurde durch sinistre Jobcenter Charakterleiche Jürgen Sonneck exzellent implementiert. Kudos!

"On a lonely planet spinning its way to damnation amid the fear and despair of a broken human race, who is there to fight for all that is good and pure and gets you smashed for under a fiver? Yes, it's the surprising adventures of me, Sir Digby Chicken Ceasar."





Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin

23. Juni 2018

cc per Email an Jobcenter München, Ref. f. Bildung und Sport München, Stadt München

Betreff: Neuer Mitarbeiter & Migranten-Integration Ikone C. Paucher, der nicht existiert, erfüllt Erziehungsauftrag im Ref. f. Bildung und Sport Millionendorf-Metropole München blendend

Guten Tag Familien Ministress (1) Giffey,

Ich konnte nicht umhin, auf der Website Ihres Ministeriums ein paar delektierliche Sahnestückchen - Petit Four? - zu lesen.
"Politik für Kinder und Jugendliche
Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gutes Aufwachsen und gleiche Chancen - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status. Dieses Recht umzusetzen ist ein zentrales Anliegen des Bundesjugendministeriums."
"Integration und Chancen für junge Menschen
Mit der Initiative JUGEND STÄRKEN setzt sich das Bundesjugendministerium deutschlandweit für Jugendliche mit schlechten Startchancen ein. Es unterstützt eine bessere soziale, schulische und berufliche Integration junger Menschen auf lokaler Ebene."
Allons enfants de la Patrie Allemagne, Le jour de gloire est arrivé!

So mir anheim getragene Kunde der Verifikation der Authentizität stand hält, soll sich Deutschland der Integration von Migranten verschrieben haben. Allein die Perzeptionsebene hat sich mir noch nicht erschlossen, derweil sich alternative, behördenspezifische Usancen etablierten.

Denn dieses "Recht auf gutes Aufwachsen und gleiche Chancen - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status" zu garantieren und, mehr noch, mit Polizeigewalt und justizieller Verve des Kangaroo Courts München zu exekutieren, kam ein staatlich alimentierter Behörden-Halunke namens Jürgen Sonneck selbstlos, klandestin und in historisch gepflegter Nazi-Manier nach. 

Mit seiner "Initiative JUGEND STÄRKEN" under cover of the night agierte die sinistre Charakterleiche Jürgen Sonneck in seiner damaligen Stufe des Samsara in der Funktion 'stellvertr. GF des Jobcenter München' zielorientiert und invasiv zur Implementierung für "eine bessere soziale, schulische und berufliche Integration junger Menschen auf lokaler Ebene" in der Millionendorf-Metropole München.

Behördentypisch fürsorglich altruistische Aufmerksamkeit widmete dieser sedimentäre Schlawiner - mit Unterstützung der Münchner Polizei und seinen Kangaroo Courts - meiner tibetischen Tochter, die justament zu der Zeit bei einer FOS im Begriff war, ihr Abitur zu erreichen.

Deutsch-behördentypisch abgefuckt wählte Dingleberry Jürgen Sonneck die bewährte und erfolgreich applizierte Methode 'Mit allen Mitteln' und setzte noch ganz vif eine Schote primitiv-teutonischer Provenienz drauf. 

Offensichtlich mit allen Brackwassern gewaschen, hub Behörden-Schlimazl Jürgen Sonneck am 07. Mai 2015 zu seinem Coup de Grâce an. Typisch deutsch-behörden-versifft optierte er für die anal-durchdachte Variante 'Online Strafanzeige unter Falschem Namen' (2). After all, what could fucking possibly go wrong, wenne im Medima Doppelripp Schlüpfer en halbes Ei hast und uffem Kopp de Haarausfall wuchert??

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.

Infolge der hinterhältigen Anzeige durch diesen unkonventionell operierenden Transformer Jürgen Sonneck von der neoliberal-faschistischen Verbrecherbehörde Jobcenter München wurde unsere komplette IT-Ausrüstung in Nazi-Manier beschlagnahmt. Mein Smartphone wurde OHNE RICHTERLICHE ANORDNUNG in Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Provenienz beschlagnahmt.

Meine tibetische Tochter sollte körperlich durchsucht werden (zwei bewaffnete Polizisten und eine Polizistin waren erschienen!) und auch ihr Smartphone sollte beschlagnahmt werden. Sie war jedoch schon auf dem Weg zur Fachoberschule. Ihr Computer wurde durch die Münchner Justiz mutwillig (!) beschädigt zurückgegeben. Wie schon in den Jahren zuvor wurde vom Jobcenter alles zu ihrer Benachteiligung und schulischen Obstruktion getan. Wenn der Hässliche Deutsche erst mal ins Rollen kommt, verwaschen sich die Grenzen.

Doch erschliesst sich mir nicht die Integrität dieser neoliberal-faschistischen Verbrecherbehörde Jobcenter München (3). Da opfert sich ein charakterlich versiffter stellvertr. GF um 20 Uhr (!), also nach Dienstschluss und ausserhalb der Büroräume dieser Billig-Lohn Mafiafirma Jobcenter, auf, setzt eine Monate vorher geplante Email ab und wird dann, als der Posten der GFin und Erpresserin Martina Musati einen Monat später vakant wird, für den GF Posten übergangen. Das hat dieser Sir Digby Chicken-Caesar nun wirklich nicht verdient. 

Stattdessen ist er beim JC München klammheimlich und unweltverträglich in 1930er Manier entsorgt worden - nachdem ich ein wenig Terror beim Polizeipräsidenten, BMAS und BMJV inszenierte - und, stinkend korrupt wie Bayern ist, im Referat für Bildung und Sport München untergekommen. Haben Sie vielleicht eine Vorstellung, welchen Erziehungsauftrag diese bayerische Kaschemme verfolgt, wenn solchen perfiden Erscheinungen Unterschlupf geboten wird? Oder war man redundant bemüht, einmal mehr die Validität des Monikers 'Der Hässliche Deutsche' zu belegen?

Ich darf davon ausgehen, dass diese krumme Gestalt aus dem steuerbezahlten Behördendienst achtkantig rausgeschmissen wird und seine Schaffenskraft stattdessen der dürstenden freien Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Aus der deutschen Fake News Presse entnehme ich allenthalben einen angeblichen Mangel an Fachkräften. Eccoci qua!

Mit vorzüglichen Grüssen aus der Provinz Bayern

(1) Als Chevalier empfinde ich den Begriff 'Ministerin' in politisch korrekten Zeiten als chauvinistisch-denigrierend konnotiert und die Silbe "in" trägt diminuierende Züge. Solch sprachliche Laxheit schmerzt mich. Oder wie Nietzsche sagte:
“To underestimate the real difficulties of the man and woman problem, to fail to admit the abysmal antagonism and the inevitable nature of the constant strain between the two, to dream of equal rights, education, responsibilities and duties, is the mark of the superficial observer, and any thinker who has been found shallow in these difficult places - shallow by nature should be looked upon as untrustworthy, as a useless and treacherous guide; he will, no doubt, be one of those who 'briefly deal with' all the real problems of life, death and eternity - who never gets to the bottom of things."
(2) Siehe Anlage unten aus Polizeibericht BY 8644-001083-15/3, Kriminalfachdezernat 4.
(3) u. A. Diebstahl von Ferienverdienst meiner Tochter durch bandenmässigen Betrug unter GFin Farrenkopf. Gedeckt durch Münchner Justiz und SG München.

Anlage



Update 27. Juni 2018

Das Bundes Vanille Ministerium hat mich sofort auf Twitter geblockt. Das geht ganz schnell bei diesen Deutschen mit ihrem 1930er Spirit.

(1) Bild vonne Stadt München mit dem besten Dank.