4/16/2018

Erstattung von Kosten für Tablet basierend auf Beschluss des SG Hannover, Az. S 68 AS 344/18 ER vom  06. Februar 2018

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

16. April 2018

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit unter Bezug auf Artikel 13 EMRK

K L A G E

gegen das Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München

wegen Weigerung des finanziellen Ausgleichs von atypischen Bedarfs - hier aus der Beschlagnahme und mutwilligen Beschädigung des Computers meiner Tochter  - entsprechend der Regel des § 21 Abs. 6 SGB II mit explizitem Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09), wonach eine Gewährung von einmaligen Beihilfen auch für einmalige, erheblich vom Durchschnitt abweichende oder atypische Bedarfe eröffnet werden muss.

Der Art. 13 EMRK garantiert das Recht auf wirksame Beschwerde
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
Das Szenarium

Die Beschlagnahme fand statt auf der Grundlage einer Online Strafanzeige des Behörden-Lümmels und damaligen stellvertr. GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck. Am 07. Mai 2015 sandte dieser niederträchtige Typ unter Angabe eines falschen Namens in typischer Nazi-Denunziantenart eine Monate vorher geplante Anzeige um kurz vor 20 Uhr, also ausserhalb der Bürostunden, an die Polizei München. Dies ist nicht als persönliches Vergehen zu werten, sondern als behördentypische Verrottetheit.

Alternativ könnte eine sexuelle Hörigkeit des Jürgen Sonneck gegenüber der ledigen damaligen GFin Martina Musati vorgelegen haben, sofern ich Otto Weiningers 'Sex and Character' als auch Bourdieus 'Masculine Domination' richtig deute.

Begründung

Ich hatte am 06. März 2018 per Email ein Pdf an Frau Strama (siehe Anlage) gesandt mit der Aufforderung, den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Wie üblich bei dieser an Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' angelehnten Behörde blieb eine Antwort aus.

Selbst in der Provinz Bayern war zumindest ein Tablet für den Schulunterricht notwendig, obwohl das rassistische Jobcenter München ja nun wirklich alles erdenkliche sich ausgdacht hatte, um meine Tochter bestmöglich am schulischen Bildungsgang (genau wie es der Nazi Heinrich Himmler in einer bekannten Rede ausdrückte) zu behindern und sie in einen Pisser-Job zu locken mittels des französischen Baguettes Jean-Marc Vincent.

Ich verweise auf den Beschluss des Sozialgerichts Hannover mit Az. S 68 AS 344/18 ER vom  06. Februar 2018.

Mit freundlichen Grüssen

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