3/15/2017

Für Richterin Baßler vom Kangaroo Court München sind meine umfangreichen Verweise auf EGMR Entscheidungen leider akustisch überhaupt nicht wahrnehmbar gewesen

Landgericht München
Nymphenburgerstr. 16
80335 München

13. März 2017

AZ: 18 Ns 112 Js 168454/15

Ich beantrage vollumfängliche Revision des Urteils vom 03. März 2017.

Mir liegt das Urteil des LG M vom 03.März 2017 vor. Danach muss ich feststellen, ebenso wie schon in dem Urteil des Amtsgerichts in dieser Sache anscheinend von einer Maulsperre befallen worden zu sein. Bedauerlicherweise kann ich nicht einmal einen Hauch meiner umfassenden Darlegungen wiedergegeben sehen.

Ich bitte daher um Einsicht in die Protokolle der Verhandlungen vor dem AG München sowie LG München, um die Wiedergabe der jeweiligen Verhandlungen mit meinen Aufzeichnungen zu vergleichen.

Einsicht in die Protokolle steht mir laut Artikel 6 EMRK zu. Ich benötige diese Protokolle ohnehin für eine Verfassungsbeschwerde und bei Bedarf Beschwerde beim EGMR, da das Urteil der Revision, basierend auf meinen Erfahrungen mit dieser Justiz, ohnhin schon gefällt ist.

Erinnern darf ich, dass ich schon am 27. Juli 2016 Einsicht in das Protokoll der Verhandlung vor dem AG München erbat. Dies blieb unbeantwortet.

Ich gehe davon aus, dass die einmonatige Frist bis zur Abgabe meiner Revisionsbegründung mit dem Tag beginnt, an dem ich Einsicht in die Protokolle erhalte.

Ich bedanke mich im Voraus.

Mit besten Grüssen

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Kurzes Update

Werde nun nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils Strafanzeige gegen beide Schöffen stellen.

Natürlich traf auch das hier zu. Wir haben es schliesslich mit einer versifften bayerischen Justiz zu tun.
Dippon, der die Abneigung seiner Kammer gegen Rechtsmittel mit Arbeitsüberlastung begründet, verdient sich in seiner freien Zeit ein Zubrot mit der Einweisung von Schöffen. Diese Gelegenheit scheint er zu nutzen, um die Schöffen auf die richterliche Unabhängigkeit in seiner Kammer vorzubereiten. Schöffin Gabriele von Mangoldt, die zur Strafanzeige beigetragen hat, berichtet folgenden Dialog, der sich dabei zugetragen haben soll: Schöffe: „Dürfen Schöffen ein abweichendes Votum abgeben?“ Dippon: „Das ist schon denkbar.“ Schöffe: „Können die Schöffen damit Erfolg haben?“ Dippon: „Nein.“ 

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