2/09/2015

Jean-Marc Vincent vom Jobcenter München hatte diesen Barnum Effect lediglich etwas hölzern und selbstdesavouierend rübergebracht, als er meine Tochter anbaggerte

Wir erinnern uns, Jean-Marc Vincent vom Jobcenter München hatte diesen Barnum Effect lediglich etwas hölzern und selbstdesavouierend rübergebracht, als er meine Tochter anbaggerte, um seine altruistische unternehmenstypische Fürsorge in Pixelform zu bringen.

Resolut wie die heutigen jungen Menschen sind, führte das zu einer Anzeige gegen ihn bei der Stawa München durch meine Tochter.

Wie mich so dünkt, folgt die nächste Anzeige meiner Tochter bei der Staatsanwaltschaft München gegen die GFin Martina Musati. Irgendetwas mit BGB hörte ich so. Die möchten wir dann an verschiedene Bundesministerien senden und Menschenrechtsorganisationen.



7 Feb 2015
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstrasse 25
80097 München



Sehr geehrte Damen und Herren, 

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen 


Jean-Marc Vincent


Jobcenter München

wegen

Übler Nachrede, § 186 STGB

gegenüber meinem Vater.


Begründung:

Mit Anklageschrift vom 21.10.2014 unter dem AZ 112 Js 170286/14 beschuldigte der Mitarbeiter des Jobcenter München Jean-Marc Vincent meinen Vater, ihn mit den Worten “Schleimender Mitarbeiter” beleidigt zu haben. 

Wie ich von meinem Vater erfuhr, ging es in der Verhandlung gegen meinen Vater am 07. Januar 2015 überhaupt nicht um die Inhalte der Korrespondenz zwischen beiden. Ich finde dies seltsam.

Es schrieb mich also im März 2014 ein Jean-Marc Vincent vom Jobcenter an und verlangte die Vorlage des Schulzwischenzeugnisses. Ausserdem wollte er mich bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur München anmelden, weil das ganz wichtig sei, um Ausbildungsstellen zugesandt zu bekommen.

Ich bin selber in der Lage, zu wissen was wichtig ist und derzeit ist für mich bis mindestens 2015 die Schule wichtig. Hierin werde ich mit allen Mitteln vom Jobcenter in München behindert.


Als mein Vater beim Jobcenter nachfragte, erhielt er als Antwort: 


Guten Tag, Herr xxx,
vielen Dank für Ihre erste Antwort. Im Rahmen meines Beratungsauftrags nach SGB II bin ich Ansprechpartner Ihrer Tochter xxx beim Übergang von schulischer Ausbildung in berufliche Ausbildung oder Studium. Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen Sachstand (Schulzwischenzeugnis), insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte. Deshalb bitte ich Sie oder xxx, mir die benannten Unterlagen vorzulegen.
Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen
Jean-Marc VINCENT
Jobcenter München Arbeitsvermittlung U25


Niemand beim Jobcenter kennt mich, keiner hat einmal nachgefragt, ob etwas fehlt, in den Ferien zum Beispiel. Ich bin Luft hier in Deutschland. Warum soll ich Nachhilfeunterricht plötzlich brauchen? Sind Menschen mit ausländischem Namen für deutsche Behörden automatisch blöd? Niemand hat vorher gefragt, wie es mir in der Schule geht. Ich kann mich selber bei einer Job-Portal anmelden und brauche keinen fremden Menschen dazu. Wieso sollte ich Interesse an einem Ausbildungsplatz haben wenn ich gerade die 12. Klasse besuche und die meisten wollen nach dem Abitur ohnehin studieren. 

Ich fühle mich vom Jobcenter angegriffen. 

Wie solch ein Brief eine Behörde verlassen kann, wundert mich. In Deutschland gibt es zig Jugendliche die durch eine harte Phase gehen z.B. Mobbing, Schulstress, Zukunftsängste, Depressionen usw. und dann kriege ich solche eine Nachricht von einem Erwachsenen, der mir geistige Unzulänglichkeit unterstellt. 

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren. 


Mit freundlichen Grüßen

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