7/31/2018

OLG München, falls DE-Land nicht die Intention hat, sich im Korruptheit-Index vor Indien und PAK zu plazieren, ist die Behördentype Jürgen Sonneck achtkantig aus dem Beamtendienst zu schmeissen!

Präsident des  OLG München
80097 München

(per Email)
30. Juli 2018

cc BMJV, BMAS, BMBF, Stadt München, Ref. Bildung und Sport, JC München, Beamtenbund

Az. 1 W 564/18
15 O 76718 LG München I

Betreff: Beschluss des OLG München v. 28.06.2018 konträr zu vernichtend klarer Evidenz und Fakten gegen unter falschem Namen operierenden Beamten & Nützlichen Idioten Jürgen Sonneck
"Und wir wollen den Pakt mit einer Kampagne für den Rechtsstaat verbinden: Jeder muss verstehen, dass ein Rechtsstaat nur funktionieren kann, wenn seine Regeln eingehalten werden. Ebenso müssen wir verdeutlichen, dass der Rechtsweg jedem offensteht, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht."¹
Guten Tag Herr Präsident,

Vor mir liegt mit Schreiben vom 28.06.2018 und Az. 1 W 564/18 ein Beschluss der Richter Dr. Steiner, Rieger und - ich denke des Genderproporzes wegen - Richterin Schäfer vom 27.06.2018. Darin wird erwartungsgemäss mein Antrag auf PKH zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen klandestin operierende deutsche Arbeitsbehörden-Beamte und hierin gedeckt von einem perfiden Komplott Polizei/Justiz/"Rechtsanwalt" cum Kungeltante abgelehnt. Die Namen der Richter klingen westlich, nicht irgendwie afrikanisch. 'Zimbabwe' streichelte meine geografische Phantasie, vielleicht auch Congo-Kinshasa.

Jedenfalls begründen die begabten Richter dies mit einer nicht "ordnungsgemässen Darstellung (der) Anträge, (der) tatsächlichen Behauptungen und (der) Beweismittel". Kulanterweise folgt der Hinweis, dass "keine überfordernden Anforderungen zu stellen sind"². Dies wohl als subtiler Hinweis auf meine niedrige Kastenzugehörigkeit als Hartz 4 Rezipient und damit cerebralen Kapazitäten zu verstehen. So wird zirkelmässig konkludent bemängelt, dass "die Antragsschrift des Klägers diesen Mindestanforderungen nicht" genüge, "da in ihr keine Anträge enthalten sind und der Schaden nicht hinreichend dargelegt ist".

Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Kangaroo Court München  Münchner Gerichten,
  • sowohl umfassend Staatsanwälte mit seltsam infantilen Allüren wie z.B. (erfolglosem) Niederstarren;
  • einer ledigen blonden Richterin mit ungenügender Kenntnis der Grammatik ihrer Muttersprache und darauf fussend eine Beleidigungsklage kreativ fabrizierend, deren Halbwertszeit im Sekundenbereich lag;
  • andere wiederum mit deutlicher Distanz zur Wahrheit als auch unterhaltsamer Wirrheit in Prozessführung in Kombination mit schriftlich ambivalenter Urteilsfassung;
  • unschlagbar Richterin Hansen mit einem von A-Z verlogenen Beschluss anlässlich meines Befangenheitsantrags gegen Richterin Bassler im Februar 2017;
  • die der bayerischen Einfältigkeit geschuldete mutwillige Beschädigung des Laptops meiner Tochter durch die Münchner Justiz;
  • einem schnodderig-rotzfrechen OStA Hummer mir die Kritisierung von Geschichtsfälschungen in deutschen sog. NS-Dokumentarfilmen verbietend;
  • die verlogene Staatsanwältin Tilmann (Smartphone/Tel. Transcript/Schreiben Pol. Präs.);
  • die Beschlagnahme meines Smartphones OHNE Richterl. Erlass, sowie die geplante Beschlagnahme des Smartphones sowie Körperdurchsuchung meiner tibetischen Tochter³. Wie im Faschismus;
  • die kongenial historisch fundamentierte Deckung des 'Arbeitsscheu Reich 2.0' Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger in Kooperation mit Polizei cum einer sich als Verteidigerin ausgebenden Betrügerin/Dolchstoss-Amazone Aglaia Muth und
  • schlussendlich sich in Nazi-Denunziantenart zugesellend ein hermaphroditischer Behörden-Schnullifuzzi Namens C. Paucher, Reichs-teutonisch auf den Namen Jürgen Sonneck bei der neoliberal-faschistischen Billiglohn-Behörde Jobcenter bis Mitte 2017 im Rassistenland Deutschland dackelnd und in Nazi-Manier gedeckt durch Polizei und Justiz.
Item meine Ansprüche als Kosmopolit in darbender Manier kompromittiert, gestatte ich mir, ein wenig Niveau in die Justiz dieser bukolischen Provinz zu hauchen. Scheint doch offenkundig ein justizprovinzielles Defizit an Redlichkeit vorzuliegen, geistesaffin durch Willkür in ein Equilibrium transferiert.

Ein Blick über den Ozean verspricht einfach mehr Intelligenz und Stil. Aristoteles, denke ich, sollte dem eingangs Genüge tun und zitiere dazu einen amerikanischen Anwalt:
"More to the heart of the matter, the earliest seeds of the rule of law concept were not justifications for strict enforcement but against arbitrary rule. Aristotle wrote, “It is more proper that law should govern than any one of the citizens.” John Adams paraphrased the rule of law as “a government of law not of men.” John Locke, who deeply influenced both English and American law, wrote that the rule of law required that one not be “subject to the inconstant, uncertain, unknown, and arbitrary wills of others.”
Lord Coke stated that law is “a rational ordinance or directive judgment, commanding obedience to itself primarily because what it directs the citizens to do is reasonable and in that sense just.” Concerned also with the opposite, arbitrariness, Coke wrote that the rule of law is violated when “an act of will that derives its binding force from the threat of sanction” is imposed.
The rule of law requires law contain certain characteristics. At the very least, as hinted at above, it requires that the laws not be arbitrary, but instead designed and enforced to the prevent the targeted harms. If law fails to meet these characteristics it is not Law, but would instead be only legislation.
Attorney and author Timothy Sanderfut wrote, paraphrasing Francis Bacon, that a “lawfulness requirement bars the government from using any ‘kind of force which pretends law,’ whether it be an act of ‘mere force,’ or ‘a malicious ensnarement under colour of law,” or if the arbitrariness resides in the ‘harshness of the law itself.’”." (Hervorhebungen durch mich)
James Devereaux - US attorney. Man vermisst solchen Tiefgang im Reichs-teutonischen RA-Urwald.

Nach der Lektüre besagten Beschlusses halte ich eine Befassung der drei Richter mit dieser Rechtsethik/-philosophie für angeraten, denn ihre Ausführungen spiegeln nicht die Wahrheit wider und unterschlagen wissentlich klare Fakten.

Meine Klagen gehen gegen die folgenden Personen, wobei das Landgericht als auch das SG München schon ihre Nichtzuständigkeit für perfiden Feriengeld-Diebstahl von meiner tibetischen Tochter erklärt haben. MaW, für Hartz 4 Shudra existiert der Artikel 103 Abs. 1 GG nicht. Das verwundert wenig, ist doch Deutschland ein widerwärtiges und ekelhaftes Rassistenland. Jüngst köstlich darbereitet durch einen Fussballer, der das Overton Fenster verfehlte und die Rotkutten des Jester Ensembles des Bundesverfassungsgerichts zauberten bislang zwei Urteile zu einem, ja, Kopftuch, das der Nation der Schrebergärtner Perspirationsperlen auf die Stirn treibt.

1) Bockes Christian, c/o Agentur für Arbeit München, Kapuzienerstraße 26, 8033‘ Beklagter und Beschwerdegegner
2) Bechheim Christoph, c/o Agenturfür Arbeit, Kapuzienerstraße 26, 80337 Miln: Beklagter und Beschwerdegegner
3) Sonneck Jürgen, c/o Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München Beklagter und Beschwerdegegner
4) Farrenkopf Anette, c/o Jobcenter München, Orleansplatz 11. 81667 München Beklagte und Beschwerdegegnerin
5) Nowack Sabine, c/o Jobcenter München, Landsberger Straße 486, 81241 Mün i Beklagte und Beschwerdegegnerin
6) Preuschkat, c/o Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München Beklagte und Beschwerdegegnerin
7) Erhardt, c/o Jobcenter München, Landsberger Straße 486, 81241 München Beklagte und Beschwerdegegnerin
8) Strama, c/o Jobcenter München, Landsberger Straße 486, 81241 München Beklagte und Beschwerdegegnerin

wegen Schadensersatz. (Anmerkung! Es fehlt in dieser Liste der Erpresser Manfred Jäger, Ag. f. Arbeit Ingolstadt, der in den Gerichtssaal gezerrt gehört wegen dumpfbackiger Nötigung!)

Es mutet seltsam an, wenn ausnahmslos alle Strafanzeigen, Eingaben und Klagen von mir von der bayerischen Justiz abgebügelt werden. Die Bewertungsstandards scheinen in Bayern exaltiert und von der dritten Art zu sein, wenn gleich drei Richter des OLG bemängeln, dass "die Antragsschrift des Klägers diesen Mindestanforderungen nicht" genüge, "da in ihr keine Anträge enthalten sind und der Schaden nicht hinreichend dargelegt ist".

Dies vor dem Hintergrund, dass Schnullifuzzi und Nützlicher Idiot Jürgen Sonneck - nach meinen zahlreichen Kommunikationen mit Bundesministerien  und Münchner Polizeipräsident mit eindeutigen Hinweisen auf den charakterlich völlig verrotteten Jürgen Sonneck als eindeutigen Täter - Mitte 2017 klammheimlich von seinem Pöstchen bei der rassistischen Behörde Jobcenter umweltfreundlich und nachhaltig entsorgt wurde und, korrupt wie Bayern ist, im Referat für Bildung und Sport Asyl geboten bekam.

Dabei hätte es diesen Richtern eher angestanden, statt der Mood Affiliation (siehe Tyler Cowen) zu frönen, aus der Rede der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley bei der Konferenz der 44 Verbände der Europäischen Richtervereinigung „Unabhängigkeit der Justiz und Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in Europa“ am 24. Mai 2018 in Berlin ein paar Exzerpte zu goutieren. So sei ihnen hier ein wenig dringend notwendige Auffrischung an justizialer Ethik und Stil geboten:
"..., derzeit kann die mangelnde Achtung der Rechtsstaatlichkeit Anlass zu ernster Sorge geben – insbesondere mit Blick auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz.
...
Deshalb ist die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union auch nicht verhandelbar. Die Arbeitsweise der EU insgesamt wird infrage gestellt, wenn die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat nicht gewährleistet ist.
...
aber auch in Deutschland kümmern wir uns um den Rechtsstaat. Denn auch in Deutschland gibt es Angriffe auf den Rechtsstaat – und das nicht nur von Populisten.
Deshalb werden wir auf Ebene der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern einen „Pakt für den Rechtsstaat“ schließen und eine umfassende Qualitätsoffensive starten.
...
Und wir wollen den Pakt mit einer Kampagne für den Rechtsstaat verbinden: Jeder muss verstehen, dass ein Rechtsstaat nur funktionieren kann, wenn seine Regeln eingehalten werden. Ebenso müssen wir verdeutlichen, dass der Rechtsweg jedem offensteht, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht.
Meine Damen und Herren, die richterliche Unabhängigkeit ist von zentraler Bedeutung für das Funktionieren eines Rechtsstaats. So ist auch in Deutschland eines der wichtigsten Prinzipien unserer Rechtsordnung die Unabhängigkeit der einzelnen Richterin und des einzelnen Richters. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe bindet sämtliche Regierungsstellen und Behörden.
Auch wenn sich Europa durch verschiedenste Rechtssysteme auszeichnet, so ist allen doch dieser elementare Grundgedanke gemein: ein Rechtsstaat mit einer verlässlichen und unabhängigen Justiz.
Dafür steht, wirbt und arbeitet auch die Europäische Richtervereinigung, indem Sie sich für die Sicherung der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richtern und damit für die Garantie der Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen..."
(Hervorhebungen durch mich)
Nach der Lektüre des Beschlusses dieser drei Richter des OLG sehe ich besorgt eine flagrante Defizienz sowie auch Bestätigung des Leittitels der Rede der Justizministerin.

I. Nazi-Stil Denunziant Jürgen Sonneck, Beamter operierend unter falschem Namen.

In meiner zugrundeliegenden Klage an das Sozialgericht München vom 14. Okt. 2017 werden überzeugende, auffälligste und vernichtende Indizien aufgelistet, die klar auf den Nützlichen Idioten Jürgen Sonneck deuten. Es heisst dort u.a.:

1. "Ich habe sehr fundierte Gründe, basierend auf auffälligen Indizien dieser Email zusammen mit früheren Strafanzeigen gegen mich, den stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck als den Absender zu vermuten. Die auffälligen Indizien sind:
  • Fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz, meiner damaligen Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger der Agentur für Arbeit und der ex-Arbeitsministerin Nahles, Einsicht in die Strafanzeige von 2012 zu gewähren (siehe meine Klage vom 03. Sept.2017 gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim mit dem Az. S 24 SV 48/17).
  • Damit verbunden die sichere Annahme des Emailsenders, die Strafanzeige würde mir nicht ausgehändigt werden wie schon zuvor. Erst mein Hinweis auf den 'Case Foucher v. France' des EGMR eröffnete mir partielle Einsicht in 2016!
  • Direkt damit verbunden die Annahme des Anzeigenden, ich würde nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen. Diese Annahme wurde untermauert durch exzellenten Rapport des JC München mit der Münchner Staatsanwaltschaft, die aber auch jede Strafanzeige von mir und meiner Tochter genüsslich abbügelte. Der EGMR hat sich in einer Entscheidung zu solchen Vorkommnissen recht eindeutig geäussert.
  • Ergo die Zeichnung der Email unter falschem Namen, um die Anonymität abzusichern.
  • Die Unterlassung von KOK Carstens vom Kriminaldezernat 44 trotz Kenntnis der IP Adresse nichts zu unternehmen, um die wahre Identität der Person hinter dem falschen Namen zu eruieren. Dies ist ein Verstoss gegen Art. 6 EMRK (siehe: http://meinjobcenter.blogspot.ie/2016/11/complaint-letter-regarding-police.html). Der §258 STGB drängt sich auf. Eine Beschwerde in Englisch wurde mittlerweile an das Polizeipräsidium München geschickt und wurde wie zwei andere Beschwerden nicht beantwortet! OStAin Tilmann behauptete in Ihrem Schreiben com 01.06.2017 FÄLSCHLICH, ich hätte Antwort erhalten.
  • Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei. Dies ist genau ein Tag, nachdem ich wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der ich schon in einem früheren Fall verloren hatte (dies verstösst gegen Artikel 6 EMRK, siehe u.a. die Entscheidung des EGMR CASE OF BARBERÀ, MESSEGUÉ AND JABARDO v. SPAIN (Application no. 10590/83) und hier die Absätze 44, 53 und 59). Dieser Prozess basierte auf einer Strafanzeige von Jürgen Sonneck!!! Siehe hierzu insbesondere den letzten Abschnitt in der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014, wo es heisst: "Wir bitten weiter um: Mitteilung des staatsanwaltlichen Geschäftszeichen - ... - abschliessende Mitteilung vom Ausgang des Verfahrens durch Übersendung eines mit Rechtskraftvermerk versehenen Abdrucks der getroffenen Entscheidung."
  • Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen Erfahrungen und Kontakten zu dieser Behörde.
  • Auffällig ist der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Er gleicht im Sujet und Dümmlichkeit dem der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014 gegen mich in Sachen Himmler Bild und bezieht sich wieder auf einen Jobcenter Mitarbeiter.
  • Weiter auffällig ist die Tatsache, dass die Anzeige vom Mai 2015 stammt und sich auf einen Blog Post vom November 2014 bezieht. Die Anzeige war geplant!
  • Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenter Pasing und, wenn die Adressenangabe von Jürgen Sonneck auf Google stimmt, liegt seine Wohnung in etwa 3 Km Luftlinie entfernt. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237.
  • Am 23. Aug. 2016 sandte ich eine Emal an Jürgen Sonneck mit der Aufforderung, mir seine IP Adresse von seinem Heiminternetanschluss zu nennen. Die Email blieb unbeantwortet!
  • Bis Anfang 2016 konnten alle Involvierten der völligen Verschwiegenheit von Justiz, Polizei als auch den zwei "Rechts"anwälten absolut sicher sein!
  • Am 11. Juli 2017 sandte ich ein Schreiben an das Polizeipräsidium München und veröffentlichte es auf meinem Blog unter dem Titel "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015". Das Schreiben wurde cc an das Bundesjustizministerium und BMAS gesandt. Ich verlangte ausserdem die Beschlagnahme des/der Heimcomputer von J. Sonneck und forensische Untersuchung.
  • Seit mindestens 31. Juli 2017 ist Jürgen Sonneck nicht mehr unter seiner Jobcenter Emailadresse zu erreichen!
...
Ausserdem ist diesem Zusammenhang wichtig, noch einmal zu wiederholen, dass mein damaliger Verteidiger für diese Berufungsverhandlung, RA Dr. Aiko Petersen, auf meine Interessenbekundung zu wissen, wer der Anzeigende war, sich in Schweigen hüllte, obwohl er Akteneinsicht genommen hatte! Meine Tochter war Zeuge meiner Frage direkt auf dem Vorhof des Gerichts an der Nymphenburger Strasse nach der Verhandlung. Jürgen Sonneck konnte also der Omertà sicher sein."
2. In meinem Schreiben an das Landgericht München I vom 02. Mai 2018 an Frau Britzke, schrieb ich explizit,
"dass meine ursprüngliche Klage beim SG München vom 26. Nov. 2017 gegen das Jobcenter München (JC) gerichtet war und Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen führte aufgrund äusserst auffälliger Indizien.
Mittlerweile erfuhr ich im Februar 2018, dass aufgrund meiner zahlreichen Kommunikationen, nicht zuletzt mit dem Münchner Polizeipräsidenten und dem BMAS, Jürgen Sonneck klammheimlich in bayerischer Behörden-Tradition "umweltfreundlich und nachhaltig entsorgt" wurde und nunmehr schaffenskräftig das Münchner Referat für Bildung und Sport bereichert. Eine weitere Interpretation wäre müssig."
Weiters verwiess ich auf meinen
"Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 vor dem LG München I in der Angelegenheit AZ: 18 Ns 112 Js 168454/15 stellte ich klar fest:
"Am 26. April 2016 erbat ich von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung." Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!
In einem Schreiben vom 03. Mai  2016 an das AG München bat ich um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016. Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.
...
Mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit stammt der unter falschem Namen Anzeigende vom Jobcenter München oder ist ein gedungener Strohmann. Ziel dieser sozial-faschistischen Behörde ist, uns weiteren finanziellen Schaden zuzufügen, um uns schlussendlich zahlungsunfähig zu machen.
Die Email Anzeige vom 07.05.2015 unter falschem Namen weist auffällige und eindeutige Indizien auf. Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenters Pasing und in der Nähe der (laut Google) Wohnung des stellvetr. GF des Jobcenters München Jürgen Sonneck, gegen den ich am 24. November 2016 Strafanzeige wegen des dringenden Tatverdachts eingereicht habe."
 Ich denke, die Umstände dieser Anzeige vom 07. Mai 2015
  • unter Angabe eines falschen Namens;
  • genau einen Tag nach meiner Verurteilung basierend auf einer Anzeige derselben Person;
  • die vermeintliche Sicherheit dieser niederträchtigen deutschen Behörden-Person, die Justiz würde auch diesmal wie im Fall Az. 18 Ns 112 Js 203869/12 über Jahre durch Verweigerung der Akteneinsicht Deckung garantieren;
  • das Vertrauen in die Verschwiegenheit von Rechtsanwalt Aiko Petersen, trotz oder gerade wegen Akteneinsicht, denn Hartz 4 ist ein veritables Feuchtbiotop mit einträglicher Remuneration die Sozial-Strata durchziehend und
  • die Monate vorab geplante Anzeige,
lassen vielmehr die mutwillige Intention eines Vertreters dieser neoliberal-faschistischen bundesweit operierenden und armutsgarantierenden Institution Jobcenter erkennen. Eine Firma, die u.a. Ferienverdienst meiner Tochter gestohlen hat und ihren Untermietvertrag in typisch deutscher rassistischer Manier als unglaubwürdig (sic) bezeichnet."
Desweiteren führte ich das offensichtliche Komplott JC/Polizei/Münchner Justiz in bewusst primitiv-bayerischer Provenienz und der sprichwörtlichen Schadenfreude dieser widerlichen Deutschen an, weiteren Schaden BEWUSST und mit VORSATZ exekutiert zu haben!
"Diese Aktion des Jürgen Sonneck noch kongenial von der Münchner Justiz komplettiert durch die mutwillige (!) Beschädigung des Computers meiner Tochter und der geplanten Körperdurchsuchung von ihr und Beschlagnahme ihres Smartphones OHNE richterliche Anordnung!"
3. In einem weiteren Schreiben an das Landgericht München I vom 24. Juni 2018 legte ich noch einmal die Faktenlage dar. Interessanterweise führte das zugrundeliegende Schreiben des LG die Online Anzeige des feigen Behörden-Schlimazls Jürgen Sonneck in Anführungsstrichen als "Anzeige". Deutlicher kann ein Gericht sich nicht desavouieren und seine Parteilichkeit demonstrieren.

Im weiteren widerholte ich nochmals die bisherige Indizienlage, denn
"Die chronologische Faktenlage belegt einen überzeugenden Kausalnexus. Hier seien exemplarisch angeführt meine Initiativen basierend auf ostentativen und klar stukturierten auffälligen Indizien:
  • Schon am 07. Jan. 2017 schrieb ich an Frau Heckner beim Landgericht München zum Fall AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15 meine Bitte um Ladung von Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen zur Verhandlung im Februar 2017.
  • Gefolgt von aus meinem Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 anlässlich der Verhandlung vor dem LG München I am 15. Feb. 2017 mit dem AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15.
  • Weiters meine Strafanzeige vom 14. März 2017 gegen Anette Farrenkopf und Sabine Nowack - Jobcenter wegen dringenden Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt § 258a STGB.
  • Mein Amtshilfeersuchen beim Polizeipräsidenten von München vom 11. Juli 2017 mit der Bitte,  bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Dieser offene Brief ging cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München.
  • Gefolgt am gleichen Tag mit meiner Bitte an den Polizeipräsidenten von München um Amtshilfe zur Festellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack. Dier offene Brief ging ebenso cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München.
  • Am 19. Juni 2017 forderte ich die damalige GFin des Jobcenter München Martina Musati (jetzt Agentur für Arbeit Stuttgart) auf, mir ihre Wohnungsadresse vom Mai 2015 mitzuteilen. Dieselbe Forderung ging an die Leiterin des JC Pasing Sabine Nowack.
  • Sodann gestattete ich mir einen Brief vom 24. Juni 2017 an damaligen Innenminister de Maizière mit der Bitte um Amtshilfe zur Wohnungsermittlung von zwei Geschäftsführern des Jobcenter München nach Strafanzeige unter FALSCHEM Namen im Mai 2015 und
  • ebenso am 24. Juni 2017 an Innenminister de Maizière die Bitte um Amtshilfe zur Beschlagnahme und forensischer Untersuchung des Heimcomputers von Jobcenter München Jürgen Sonneck.
  • Serviceorientiert sandte ich am 27. Juni 2017 eine "Anregung an Bundesministerium für Arbeit und Jobcenter bei nächster Anzeige unter FALSCHEM Namen etwas versatiler zu sein". Hier erinnerte ich das BMAS an hinlänglich bekannte Fakten, wonach Kriminelle immer eine eigene Handschrift haben. Methoden, Stil, Auftritt, Rhythmus, Taktik, Äusseres, verbaler Stil. Also kein Unterschied zu normalen Menschen. So sah ich mich in die Pflicht genommen anzubedingen, die nächste Strafanzeige unter Angabe eines FALSCHEN Namens gegen mich aus den Gefilden des Bundesministeriums für Arbeit mit seinen Sub-Behörden unter seiner Domäne (oder wie immer die Connex juristisch korrekt ausgedrückt heisst) etwas versatiler zu formulieren. Neben all den auffälligen Indizien könnte der Schreiberling die Anrede in seinen Anschreiben variieren. Es wirkt auf Dauer einfach zu auffällig, eine Mitteilung mit "Sehr geehrte Damen und Herren" zu beginnen. Dies sollte als Hinweis verstanden werden, mich als Mann doch investigativ etwas mehr zu fordern.
Mirabile dictu beschied mich mein Email client am 01. Aug. 2017: "Jürgen Sonneck email address not found".
Letztendlich aber bot doch das Gericht, AG, LG und die StA, selber den besten Beleg: in der konsequenten Weigerung Jürgen Sonneck zu laden. Genau so, wie die Details der heimlich Anzeigenden des Zensur-Trios der Agentur für Arbeit, Bechheim/Bockes/Jäger, von 2013 bis Mitte 2017 von der Münchner Justiz unter Verschluss gehalten wurden."
Ausserdem verwies ich auf den bekannten Ententest.
'Sieht aus wie eine Ente, läuft wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente, quakt wie eine Ente: Das ist eine Ente.'"
4. Schon in meinem Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 vor dem LG München I in der Angelegenheit AZ: 18 Ns 112 Js 168454/15 wies ich klar auf das sozial-faschistische JC München hin:
"Am 26. April 2016 erbat ich von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung."
Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!
In einem Schreiben vom 03. Mai  2016 an das AG München bat ich um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016. Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.
Das Gericht unternahm nichts, denn ein Blogger muss mit allen Mitteln kalt gestellt werden.
Mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit stammt der unter falschem Namen Anzeigende vom Jobcenter München oder ist ein gedungener Strohmann. Ziel dieser sozial-faschistischen Behörde ist, uns weiteren finanziellen Schaden zuzufügen, um uns schlussendlich zahlungsunfähig zu machen.
Die Email Anzeige vom 07.05.2015 unter falschem Namen weist auffällige und eindeutige Indizien auf. Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenters Pasing und in der Nähe der (laut Google) Wohnung des stellvetr. GF des Jobcenters München Jürgen Sonneck, gegen den ich am 24. November 2016 Strafanzeige wegen des dringenden Tatverdachts eingereicht habe."
Die ganze durchtrieben-demente Handlungsaktion dieses deutschen Behördentypen lassen vielmehr die mutwillige Intention eines Vertreters dieser neoliberal-faschistischen bundesweit operierenden und armutsgarantierenden Institution Jobcenter erkennen. Eine Firma, die u.a. Ferienverdienst meiner Tochter gestohlen hat und ihren Untermietvertrag in typisch deutscher rassistischer Manier als unglaubwürdig (sic) bezeichnet.

Nach Beschlagnahme des Laptops meiner Tochter hatte sie grosse Schwierigkeiten in bestimmten Aufgaben in der Schule und musste sich im schulischen PC-Raum behelfen. Das sind die Faux Frais für Migranten im Rassistenland Deutschland, dessen einziges Interesse die garantierte Bereitstellung billigen Arbeitsmaterials ist.

Diese Aktion des Jürgen Sonneck wurde noch kongenial von der Münchner Justiz komplettiert durch die mutwillige (!) Beschädigung des Computers meiner Tochter und der geplanten Körperdurchsuchung von ihr und Beschlagnahme ihres Smartphones OHNE richterliche Anordnung! Wie im Faschismus.

Fazit: Wenn diese drei Richter bei all diesen vernichtenden Indizien eine nicht "ordnungsgemässe Darstellung (der) Anträge, (der) tatsächlichen Behauptungen und (der) Beweismittel" sehen, mutet dies wie die Inszenierung einer kruden Bauern-Burleske mit noch zu findendem Unterhaltungswert an, deren Aufführung eher in Zimbabwe anberaumt werden sollte.

II. Nazi Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0'-affines staatlich-beamtetes Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger. Gedeckt durch Münchner Justiz und betrügender "Anwältin" und Kungeltante Aglaia Muth von 2013 bis Juli 2017!

So wollte das Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger z. B. folgende Blog Posts nicht veröffentlicht sehen:
  • Kommentare zu einem Spiegel Artikel über die ARGE/Jobcenter (Seite 27/28 der Akte);
  • 'In der Amanuensis findet Martina Musati ihre Erfüllung' (S. 30-32);
  • Derweil Michaela Englmaier an der monetären Verifizierung des Paretoprinzips arbeitet' (S. 33/34);
  • 'Manfred Jäger von der Arbeitsagentur, arbeiten Sie gewissenhaft!' (S. 36-40),
  • 'Jobs "Zum Teil nicht menschenwürdig" und Jobcenter mitten drin.' (Er handelt von einem Artikel zu Arbeitsverhältnissen bei der Fa. Zalando. U.a. mit einem Zitat von Professor Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg/Essen, die Arbeitsbedingungen bei Zalando in Großbeeren seien "zum Teil nicht menschenwürdig".) und
  • meine offene Email an das BMAS. (S. 43/44).
Basierend auf geheimer Absprache (u.a. geheimes Telefongespräch von Zensur-Hengst Bechheim mit Polizei) entschied sich die Staatsanwaltschaft für das Quid pro quo Merkel-Nazi Bild als Klagegrundlage. Selbstverständlich kam sie ihrem Staatsauftrag nach und sah ab von den Bildern der deutschen Fake News Schmierfinken, vulgo Journalisten genannt (siehe grundsätzlich Bilder auf Blogpost). Akteneinsicht wurde von 2013 bis Juli 2017 von der Justiz als auch meiner "RAin" und Betrügerin Aglaia Muth verweigert!

III. Nach der erwarteten Ablehnung erhielt ich aus einem bayerischen Dorf Namens Bamberg eine Rechnung datiert 03.07.2018 über € 60,-.

Mit Verlaub, dieser lüstern schlanke Betrag, adrett gekleidet als "Beschwerdegebühr", scheint mir deflationärer Natur zu sein und wirkt peinlich. Er kann unmöglich kostenkongruent sein. So kriegen wir Draghis Inflationsziele niemals nachhaltig in den Griff und wer möchte schon permanent in einem NIRP Environ leben?

Präziser ausgedrückt, in dieser Rechnung können unmöglich die Tradingkosten für Truth Puts enthalten sein. Ebensowenig unberücksichtigt scheinen mir die Aufwendungen für Evidence Futures, Caprice Calls, CDS-ähnliche Hedges wie KCDS⁴, BBG§60/61/77 Puts als auch überhaupt die Storage Costs für Canned Verdicts.

Dringende Bitte um Überarbeitung an die Enklave Bamberg.

Falls DE-Land nicht die Intention hat, sich im Korruptheit-Index vor Indien und PAK zu plazieren, ist die Behördentype Jürgen Sonneck achtkantig aus dem Beamtendienst zu schmeissen!

Weiters sind die Mitglieder des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger und im Schlepptau "Anwältin"und Betrügerin Aglaia Muth in den Gerichtssaal zu beordern! Als erstes wird Aglaia das von mir erschnorrte Geld auf den Tisch des Richters in bar legen, um sich dann wieder, wie mir bekannt, auf der Bank dem Dauerschlaf zuzuwenden!

Herzlichen Dank für die Zeit, die Sie sich genommen haben.

__________
¹ Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley bei der Konferenz der 44 Verbände der Europäischen Richtervereinigung „Unabhängigkeit der Justiz und Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in Europa“ am 24. Mai 2018 in Berlin.
² Bei allem Respekt, meine Richter, aber Sie haben soeben einen Widerspruch fabriziert.
³ De rigueur im widerlichen Rassisten- und anti-Moslem Hetzerland DE-Land mit seiner Kopftuch Nemesis.
⁴ Kangaroo Court Default Swap

. . . . . . .


Konveniert super-cool mit § 86a StGB
(StAin Tilmann, München)
Untergräbt den Staat, Verstoss gg. § 86a StGB
 (OLG München) and
Computer Beschlagnahme notwendig.














Kein Verstoss gg. § 86a StGB
(StA Brümmer, HH)
Staatszersetzender Verstoss gg. § 86a StGB (OLG München).
2. Computer Beschlagnahme notwendig,
um Nation vor Niedergang zu retten.






     





Absolut keine Einwände
Berüchtigter deutscher Humor (kein Verstoss nach StAin Mainz)



Volle Dusche Hitler.
Weiter so! Verkaufszahlen gut.

Disclaimer

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.