10/12/2014

Jean-Marc Vincent in bester Gesellschaft


HARTZ IV: SANKTIONSANDROHUNG GEGEN SCHÜLER

"Und wenn du denkst, dümmer geht es nicht …" von Rechtsanwalt Thomas Lange

12.11.2014

Dann kommt das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz (OSL) und verlangt, unter Androhung von Sanktionen, von schulpflichtigen Kindern Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, im Umkreis von 50 km um den elterlichen Wohnsitz. Und weil Kinder oftmals noch unkritischer als deren Eltern sind, wird die Verpflichtung des Kindes auch gleich mal in einer Eingliederungsvereinbarung fixiert.
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Finger weg von jeglichen EingliederungsvereinbarungenEs gibt für die Betroffenen überhaupt keinen Grund, die vom Jobcenter vorgelegten „Vereinbarungen“ zu unterschreiben. Das Jobcenter verpflichtet sich in diesen „Vereinbarungen“ praktisch zu Nichts. Die Pflichten treffen allein den Hilfebedürftigen. Selbstverständlich wird jeder Betroffene alles tun um aus diesem unsinnigen Hartz-IV-System aussteigen zu können; aber warum sollte man der Behörde, durch Unterzeichnung der „Vereinbarung“, die Möglichkeit der Leistungskürzung geben, falls mal etwas nicht so klappt, wie man es selbst erwartet hat? Viele Betroffene glauben, sie müssten diesen Unfug unterschreiben, weil das Jobcenter Ihnen sonst die Leistungen komplett einstellt.

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