3/23/2014

Jean-Marc Vincent, sind Sie erziehungsberechtigt oder ich, der leibliche Vater?

Bonjour Jean-Marc Vincent, mon cher et tendre frère,

Merci pour votre courrier électronique. Ich nehme heute Bezug auf Ihre Email zu meiner Anfrage und befasse mich hier mit dem ersten Satz Ihrer Antwort. Dieser lautet:
Im Rahmen meines Beratungsauftrags nach SGB II bin ich Ansprechpartner Ihrer Tochter xxx beim Übergang von schulischer Ausbildung in berufliche Ausbildung oder Studium.
Je regrette beaucoup, das sind Sie nicht! Als ich das letzte Mal nachsah, dünkte mich, ich hätte die Erziehungsberechtigung für meine leibliche Tochter. Solange ich diese Erziehungsberechtigung habe, werden Sie in diese niemals intervenieren. Schreiben Sie sich das hinter die Löffel, sil vous plaît!

In Ihrem Brief vom Anfang März stellen Sie auch die etwas dümmliche Frage, ob eine Schulbescheinigung vorläge und falls nicht, diese doch nachzureichen.

Hier ein Arbeitsauftrag an Sie und all Ihre Mitstreiter im Jobcenter zu München in der Provinz Bayern: In einem modernen Büro, das mit Daten operiert, pflegt man gewöhnlich eine Datenbank zu haben. Vielleicht sollten sie diese im Jobcenter München etwas mehr pflegen, denn die Schulbescheinigung meiner Tochter liegt dort seid dem Schulbeginn im Herbst 2013 vor.

Da sich meine Tochter nun wie gesagt seid dem Herbst 2013 in einer weiterführenden Schule befindet und diese minimum zwei Jahre dauert, steht eine Beratung über "berufliche Ausbildung oder Studium" überhaupt nicht an. Wir innerhalb unserer Familie bestimmen darüber und das Jobcenter niemals!

Aber der Hintergrund Ihres sülzigen Schreibens und Ihrer Email ist, wie wir alle wissen, ein anderer:


DAS JOBCENTER WILL IN RASSISTISCHER UND DISKRIMINIERENDER WEISE MEINE TOCHTER IN EINEN BILLIGLOHNJOB VERFRACHTEN.

Hierzu werde ich in mehreren Posts Stellung beziehen. Ein langer Post wird sich mit rechtlichen Gesichtpunkten befassen und u.a. Urteile und Statements des Bundesverfassungsgerichts anführen. Sodann werde ich Sie und das Jobcenter einführen in, wie ich meine, durchaus hochinteressante Ausführungen der ECRI - European Commission against Racism and Intolerance - CRI(2014)2.

Nicht vergessen sollten wir auch die

ECRI GENERAL POLICY 
RECOMMENDATION No. 7 
ON 
NATIONAL LEGISLATION TO COMBAT 
RACISM AND RACIAL DISCRIMINATION 
ADOPTED ON 13 DECEMBER 2002

Ich darf Ihnen jetzt schon mitteilen, dass ich in dieser Angelegenheit weitere Behörden und Ministerien kontaktieren werden, national wie international. Alles, wie es bei mir üblich ist, veröffentlcht hier auf diesem Blog.

Im nächsten Post werde ich mich sodann mit dem folgenden Satzfragment Ihrer Email befassen:

Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen  Sachstand (Schulzwischenzeugnis),

N'hésitez pas à me contacter en cas de question.


Ich verbleibe mit vorzüglichen Grüssen et meilleures salutations 

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