Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
(cc Arbeitsagentur Stuttgart, JC München)
22. Juli 2019
Az. 16 Zs 988/19
Az. 112 Js 48272/19
Ermittlungsverfahren gegen Martina Musati wegen Nötigung u.a. (Beschwerde bei Google basierend auf dem Anti-Art. 5 GG NetzDG von Sozialist Heiko Maas & Konsorten)
Verehrtes schwäbisches Gericht,
Ich erhielt mit Schreiben vom 16.07.2019 von Oberstaatsanwältin Hartwig das verlockende Angebot, gegen ihren ablehnenden Bescheid beim OLG Antrag auf gerichtliche Entscheidung mittels Rechtsanwalts zu stellen.
Diesem Fall liegt zugrunde eine - selbstverständlich in Deutschland -
anonyme Beschwerde einer dritten Person der neoliberalen Arbeitsagentur Stuttgart, nach der sich die im fortgeschrittenen Alter noch ledige beamtete Dame Martina Musati “diffamiert und verleumdet” fühlt durch Zitate aus Werken des eminenten französischen Sozialphilosophen Pierre Bourdieu und einem bekannten abgewandelten Prinzips aus der Welt des Business, dem Peter Principle. Mit anderen Worten, wir befinden uns mitten in einer mediokren Provinz des sedimentären Intellekts, auch bekannt unter dem Namen ‘Beamtentum’.
So ich das Angebot von Frau Staatsanwältin Hartwig überdachte, fielen mit zwei Aufsätze ein zum Thema “Epistemologie und Luft ablassen” (Venting as Epistemic Work), denn um Letzteres handelt es sich ja bei der Beschwerde bei Google in altruistischer Sorge um prä-menopausale Mamsell.
So heisst es im Papier "Venting as epistemic work” von Juli Thorson und Christine Baker (2019) im Abstractum (Google translate; Hervorhebungen durch mich):
“Wir behaupten, dass Luft ablassen eine epistemische Arbeit sein kann: Wenn man sich an die richtige Art von Person wendet, kann man Wissen über eine unterdrückerische Gesellschaftsstruktur, ihren Platz darin und darüber gewinnen, wie man den epistemischen Schaden, den sie verursacht, repariert. Um diese Behauptung zu rechtfertigen, definieren wir sowohl epistemischen Schaden als auch Luft ablassen und kontrastieren Luft ablassen mit verwandten Begriffen wie Beschwerden und Schimpfen. Anhand des Verständnisses von Code für Zeugnis, Dotsons Begriff des sprachlichen Austauschs und Frickers Unterscheidung zwischen Zeugnis- und hermeneutischer Ungerechtigkeit beschreiben wir, wann und wie Luft ablassen epistemisch ist. Wir diskutieren auch, wie sich Luft Ablassen von Bewusstseinsbildung unterscheidet. Wir schließen daraus, dass, obwohl ein Ziel des Luft Ablassens darin besteht, epistemische Schäden bei einzelnen Frauen zu reparieren, die positive epistemische Wirkung des Luft Ablassens Frauen auf die Bekämpfung hermeneutischer Ungerechtigkeiten vorbereitet.”
Dies ist offenbar bei der schwäbischen Staatsanwaltschaft nicht genügend berücksichtigt worden und dies scheint mir in Zeiten von genderspezifischen Themata, die den gesellschaftlichen Diskurs ja geradezu durchtränkt haben, ein arges Manko. Bei Arbeitsagenturen darf man ohnehin jeden epistemischen Anspruch diskontieren. Es muss als sexistischer Affront gewertet werden, wenn epistemische Schäden bei einzelnen Behörden-Frauen nolens volens akzeptiert werden.
Wie es der Zufall will, erschien ein weiterer Aufsatz zu diesem Thema, der bedauerlicherweise auch
en passant arge Zweifel am Verstand besagter lediger Arbeitsbehörden-Beamtin Mademoiselle Musati aufkommen lässt. In "On the Successfulness of Venting and Its Venues" von Manuel Padilla Cruz, Universidad de Sevilla, wird zu bedenken gegeben (wieder Google translate):
“Schließlich setzt seine wesentliche Bedingung voraus, dass das Luft Ablassen ein Versuch des Luftablassers sein muss, dem Publikum zu erkennen zu geben, dass der fragliche Sachverhalt sie negativ beeinflusst hat, und eine Vielzahl von Gefühlen wie Empörung, Wut, Enttäuschung, Angst usw. hervorruft.”
Dies ist nun nirgendwo zu finden in dieser ridikülen Google Beschwerde und es muss unterstellt werden, wenn man die intellektuell äusserst dürftige Beschwerde bei Google durch diese teutonische Arbeitsbehörde liest, dass nicht einmal elementarste kognitive Intelligenz zu erahnen ist, geschweige denn die Lektüre von Pierre Bourdieu. Selbiges muss allerdings auch der schwäbischen Staatsanwaltschaft vorgehalten werden. Dies düpiert doch ein wenig, so doch die Deutschen das ‘Volk der Dichter und Denker’ sind.
Völlig untergegangen scheint mir bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und es muss hier einmal mehr beklagt werden, wie üblich bei der beamteten Suffragette des neoliberalen Arbeitsverordnungsamtes Martina Musati, die folgende Beobachtung des Autoren:
"Andererseits sind Äußerungen öffentlich, d.h. wahrnehmbar, hörbar - Darstellungen von entweder anderen privaten Darstellungen - d.h. Gedanken, Überzeugungen - oder andere öffentliche - d.h. Äußerungen anderer Personen. Aus diesem Grund sind Äußerungen Metadarstellungen der eigenen Gedanken des Sprechers, aber sie können auch verwendet werden, um die anderen Personen zugeschriebenen Gedanken oder die Äußerungen, die sie (möglicherweise) hervorgebracht haben, zu metadarstellen.
Im ersteren Fall sind Äußerungen beschreibende Metadarstellungen; In letzterem Fall handelt es sich um attributive Metadarstellungen, sofern es eine (leicht) identifizierbare Quelle für diese Gedanken oder Äußerungen gibt. Wenn Äußerungen, die zugeschrieben werden, die Gedanken oder Worte anderer Personen widerspiegeln, können die Sprecher auch ihre eigene Haltung gegenüber dem Inhalt zum Ausdruck bringen. Das Spektrum der Einstellungen, die sie ausdrücken können, umfasst dissoziative, befürwortende oder hinterfragende. Die Äußerungen werden durch Äußerungen echoischer Metadarstellungen (Wilson 1999; Noh 2000; Sperber 2000)."
Diese Passage sollte die schwäbische Justiz motivieren, wohl bewusst diesem Schreiber, dass das Internet ja noch so richtig Neuland ist in DE, wie eine Immigrantin aus der DDR konstatierte:
"Das Luft Ablassen kann nicht auf traditionelle Formen sozialer Interaktion wie verbale Kommunikation von Angesicht zu Angesicht oder schriftliche Kommunikation beschränkt werden. Im Gegenteil, es kann in neueren, durch Technologie vermittelten Kommunikationsformen auftreten, die potenzielle Anbieter sicherlich nutzen können, um ein größeres Publikum zu erreichen und dessen Wirkung zu verstärken. Die neue und faszinierende Herausforderung, der sich Pragmatiker, Analytiker des vermittelten Diskurses und der Kommunikation, Forscher der neuen Technologien und an Entlüftung interessierte Sozialepistemologen stellen müssen, ist die Untersuchung und Erklärung der Dynamik neuerer technologiebasierter Formen des Luft Ablassens und ihres Beitrags zum Kampf gegen und Beseitigung von Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten."
Es wäre ja nicht die Bananen Republik DE, wenn es in dieser Burleske nicht ein Kuriosum gäbe. So ist der beanstandete Blog Post mit dem Titel “
Klage wg. Nötigung gg. Martina Musati. Mildernd ihr Mangel an Bourdieuschen Cultural Capital und damit Hindernis am Heiratsmarkt laut Harvard Studie" vom 29. Nov. 2017 in England (!!!) geblockt (https://www.lumendatabase.org/notices/18274558). Er ist NICHT GEBLOCKT in Deutschland.
Unter Berücksichtigung dieser eluzidierenden Aufsätze und reminiszierend meiner Erfahrung mit deutscher Justiz, halte ich das Angebot von Frau Staatsanwältin für wenig attraktiv als auch unter dem Aspekt der Opportunitätskosten, so doch ohnehin der Beschluss des OLG schon vorab feststeht. Bestätigt sehe ich mich durch den ersten Prinzen von Benevento, der erste Herzog von Talleyrand, französischem Politiker und Diplomat:
A court is an assembly of noble and distinguished beggars.
Charles Maurice de Talleyrand-Périgord
In Ehrfurcht ersterbend unterthänigster
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Venting as Epistemic Work
https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/02691728.2018.1561762
On the Successfulness of Venting and Its Venues
https://social-epistemology.com/2019/02/21/on-the-successfulness-of-venting-and-its-venues-manuel-padilla-cruz/