7/31/2019

Strafanzeige gegen Richter Ehegartner, SG München, wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) und Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB)

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

31. Juli 2019

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen

Den Vorsitzenden der 42. Kammer, Richter am Sozialgericht München Ehegartner

wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Satz 1 StGB) und damit Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB).

I. Die Sachlage

Es geht um den Diebstahl des Ferienverdienstes (Ferienjob in 2015) meiner tibetischen Tochter durch die staatliche Verbrecher-Behörde Jobcenter München (im Folgenden ‘JC’). Meine Klage dümpelt seit 2016 beim SG München herum, so dass ich Verzögerungsrüge, Klage wegen Untätigkeit und schlussendlich Entschädigungsklage einreichen musste bei diesem Gericht der Millionen-Dorf-Metropole der Provinz Bayern. Erwartungsgemäss wurde mit Gerichtsbescheid vom 16. Juli 2019 (Az. S 42 AS 2594/16) die Klage abgewiesen mit der Begründung, eine formgerechte Widerspruchseinlegung sei nicht erfolgt, obwohl der Kläger hierzu mit Schreiben vom 02.05.2016 (Anlage 1) durch das JC aufgefordert worden sei. Dies ist gelogen! Mein Widerspruch ging ein beim JC per formgerechter (!!!) einfacher Email am 24.04.2016. Diese beiden Daten widersprechen sich nicht.

II. Begründung

Ich habe nun in meiner Zeit in dieser korrupten Bauern-Trampel Provinz Bayern diverse Richter und Staatsanwälte kennengelernt. Zuvörderst fielen sie mir auf durch nicht übermässig elastische Intelligenz, die aber wettgemacht wurde durch Bauernschläue und Verschlagenheit. Eine schlich sogar durch die Katakomben der Nymphenburger Strasse in einer Verhandlungsunterbrechung (selbstverständlich in Zivil) und liess einen völlig verlogenen Bescheid auskungeln (siehe ein BGH Urteil und SZ Gazette).

Genau unter Anwendung dieses berufstypischen instinktiven Pragmatismus’ “vergass” Richter Ehegartner von einem Sozialgericht - es sei hier eingeschoben, SGs sind keine ordentlichen Gerichte; sie unterstehen ultimativ in Form des BSG dem BMAS (1) - völlig, besagten Brief vom 02.05.2016 genauer zu lesen, denn er hatte ja schon seinem Institutionalen Bias gefrönt. Dort heisst es doch tatsächlich in Fettdruck “Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung vom 14.04.2016” (Anlage 2). So man sich nun dieses Schreibens zuwendet, findet interessierter und nicht von Institutionalen Bias affliktierter Jurist auf Seite 2 desselbigen die Rechtshilfebelehrung (Anlage 3). Diese lautet: ".... YaddaYaddaYadda ... Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen.” So eingenordet, erfährt kundiger und nicht durchtriebener Leser, im Briefkopf ist eine Emailadresse angegeben!!! Parbleu. Mein Widerspruch ging ein beim JC per formgerechter (!!!) einfacher Email am 24.04.2016 und damit fristgemäss.

Nun hat das Bundessozialgericht in einem am 12. Juli 2019 verkündeten Urteil vom Vortag (Az.: B 14 AS 51/18 R) festgestellt:
"Das ist - wie zutreffend nicht im Streit steht - auch per E-Mail möglich, wenn das Jobcenter dafür einen Zugang eröffnet hat (§ 36a SGB I), der Leistungsanträge nicht ausschließt."
Ich belasse es hier bei einem Urteil, obwohl es eine ganze Reihe ähnlicher gibt als auch ein sehr interessantes, dass zusätzlich noch die absolute Verlässlichkeit der eigenhändigen Unterschrift in Frage stellt. Es gibt in der Tat über den Tellerrand hinausschauende Richter.

Weiters unterdrückte dieser kolludierende Richter Schreiben vom 20. Sept. 2017 'Klage wegen Betrugs durch Anette Farrenkopf, Sabine Nowack, Frau Preukschat, Frau Erhardt, Frau Strama’; Klage vom 27. Nov. 2017 sowie Schreiben vom 12. Aug. 2017 und 29. April 2017! In allen Schreiben sind u.a. meine ganzen Widersprüche aufgelistet.

Es muss also festgestellt werden, um seine Kungelei mit dem JC zu kaschieren, griff dieser “Richter” zu dem Mittel der strafbewehrten Urkundenunterdrückung. Damit trug er dazu bei, meine “Migranten”- (aach, sind diese widerlichen Deutschen mit ihrer Diktion zum Kotzen) Tochter um Geld zu betrügen.

Wie es der Zufall will und um das Niveau zu erhöhen in dieser unsäglichen bayerischen Justiz, schwimmt da ein neues Video des hervorragenden politischen Ökonomen Mark Blyth herum. In ‘So can we have it all?’ schätzt er bei 50:40 Minuten den Anteil der Rassisten in Deutschland auf ein Drittel und “jeder ist irgendwo ein Rassist”. Bedurfte es eines “Richters”, um Deutschlands international bekannten Institutionellen Rassismus noch zu bestätigen?

Ich darf an dieser Stelle der Münchner Justiz Geflissenheit nahelegen. Diese Angelegenheit wird in den nächsten Tagen präziser formuliert an die Präsidentin des SG München gehen, ans BSG, BMAS, BMJV, BMFSFJ und Kanzlerin Merkel und veröffentlicht in Englisch und Deutsch. Dieser “Richter” wird auch in keinem meiner Fälle mehr tätig sein!


(1)  Ich hoffe, die Münchner Justiz weiss das rhetorische Mittel des Bicolon zu würdigen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.