7/24/2019

Bundesverfassungsgericht holte sich in zwei Entscheidungen zu Art 5 GG öffentlich einen runter

Die Entscheidungen gehen schon zurück auf die Jahre 2016 bzw. 2017 und irgendwie passend dieses Papier:

Self-enhancement in moral hypocrisy: Moral superiority and moral identity are about better appearances
In everyday life, we may witness a fair amount of moral behaviors. People often do not take the last piece of pizza, they seldom cut in line when waiting, and help an elderly person cross the street. Do people engage in moral actions because they are genuinely concerned about the well-being of others, or merely because they want to appear moral to others?.. These questions are related to the phenomenon of moral hypocrisy, which is to "appear moral, yet, if possible, avoid the cost of actually being moral”. Put differently, people may often present themselves as moral in public while privately reaping the benefits of selfishness. Although moral hypocrisy is prevalent in social life and ingrained in human behavior, little has been done to illuminate the motivational roots of hypocritical behavior. .. One of the most prominent manifestations of self-enhancement is that people often consider themselves as superior to others, especially in moral domains, [. . ] however, previous studies rarely addressed why moral hypocrisy prevails in human behavior. .. 
We propose that people display moral hypocrisy because public moral appearance contributes to such self-enhancement motives. . .
... One might speculate about the ultimate motives, such as the desire to remain part of a supporting group, or maintaining cooperative relationships with others. It is interesting that moral appearance seems easily activated, thus leading to moral hypocrisy. It also shows that reality is not always what it seems to be, and one of the next challenges is to illuminate the different psychological paths that lead to moral hypocrisy and to moral integrity. 
Zurück zu den Roten Divas von Karlsruhe. In gleich zwei Fällen hatten Rotberockten pro Freie Meinungsäusserung entschieden: 1 BvR 2646/15 und 1 BvR 2973/14. Der Grund ist einfach, die richtige Gesellschaftkaste hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Fall 1 BvR 2646/15:

"Dieses Ermittlungsverfahren erregte großes Medieninteresse" und "Am Abend desselben Tages rief ein Journalist, der an einer Reportage über den Beschuldigten und das ihn betreffende Ermittlungsverfahren arbeitete und der über die Verhaftung im Bilde war, den Beschwerdeführer an."

So etwas lassen sich die Heinis in Karlsruhe nicht nehmen. Medieninteresse! Da werden die in Karlsruhe sofort feucht. Ähnlich der zweite Fall; hier muss gelebtes Demokratie Procedere verteidigt werden.

Fall 1 BvR 2973/14:

"Im November 2011 demonstrierten Mitglieder einer im rechten Spektrum einzuordnenden Gruppierung in einem Stadtteil von Köln. Der Beschwerdeführer war Versammlungsleiter der ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration und bediente sich zur Weitergabe seiner Anordnungen und Informationen eines Lautsprechers.

Diese Demonstration war ihrerseits Anlass für zahlreiche Gegendemonstranten, ihre Empörung gegen den Aufzug zu äußern. Zu diesem Zweck war unter anderem auch ein Bundestagsabgeordneter der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor Ort. Die Gegendemonstranten blockierten den Demonstrationszug und brüllten Parolen wie „Nazis raus“, zeigten den Demonstrationsteilnehmern den sogenannten „Stinkefinger“ und setzten auch zeitweise Sirenen ein, um die - über den Lautsprecher verbreiteten - Wortbeiträge der Demonstrationsteilnehmer zu stören. Das Landgericht hat als wahr unterstellt, dass der Bundestagsabgeordnete an der Gegendemonstration teilgenommen hatte, um die Durchführung des Aufzuges aktiv zu verhindern, er sich bei den vor Ort tätigen Polizeibeamten informiert und den Teilnehmern der Gegendemonstration geraten hatte, die Blockade fortzusetzen, sowie die Teilnehmer der vom Beschwerdeführer durchgeführten Veranstaltung mehrfach wörtlich und sinngemäß als „braune Truppe“ und „rechtsextreme Idioten“ bezeichnet hatte. Der Demonstrationszug konnte wegen der Gegendemonstration die geplante Route nicht einschlagen. Es kam zu Gesprächen zwischen dem Beschwerdeführer und den Polizeibeamten. Als der Beschwerdeführer die Versammlungsteilnehmer unter anderem über die Gespräche mit der Polizeiführung informierte, erkannte er den Bundestagsabgeordneten und äußerte sich über diesen wie folgt:
„Ich sehe hier einen aufgeregten grünen Bundestagsabgeordneten, der Kommandos gibt, der sich hier als Obergauleiter der SA-Horden, die er hier auffordert. Das sind die Kinder von Adolf Hitler. Das ist dieselbe Ideologie, die haben genauso angefangen.“

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