7/11/2019

Tante Preukschat von der Verbrecher-Behörde Jobcenter München entdeckt fehlende Passivlegitimation ihrer Kaschemme

Es geht um die Klage wegen Personalakteneinsicht von Verbrecher Jürgen Sonneck alias "C. Paucher". Aus Auntie Preukschats Brief an das Bayerische Verwaltungsgericht in München vom 26. Juni 2019 zu Az. M 32 K 19.2846 -

Dazu kurzer Verweis auf Rn 11 des BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.1.2011, B 4 AS 90/10 R
"1. Das beklagte Jobcenter ist gemäß § 70 Nr 1 SGG beteiligtenfähig. Es steht insoweit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gleich. Bei dem Jobcenter (§ 6d SGB II idF des Gesetzes vom 3.8.2010, BGBl I 1112) handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung (§ 44b Abs 1 Satz 1 SGB II idF des Gesetzes vom 3.8.2010, BGBl I 1112), die mit Wirkung vom 1.1.2011 kraft Gesetzes als (teil-)rechtsfähige öffentlich-rechtliche Gesellschaft sui generis entstanden ist (Luik, jurisPR-SozR 24/210 Anm 1). Die gemeinsame Einrichtung ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenzuweisung Trägerin von Rechten und Pflichten und nimmt die Aufgaben der Träger wahr, indem sie insbesondere Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide erlässt (§ 44b Abs 1 Satz 1 und 2 SGB II). ..."

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