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7/22/2019

Sexistischer Affront, wenn epistemische Schäden bei Martina Musati, Arbeitsagentur Stuttgart, einfach so akzeptiert werden

Oberlandesgericht Stuttgart

Olgastraße 2
70182 Stuttgart

(cc Arbeitsagentur Stuttgart, JC München)

22. Juli 2019

Az. 16 Zs 988/19
Az. 112 Js 48272/19

Ermittlungsverfahren gegen Martina Musati wegen Nötigung u.a. (Beschwerde bei Google basierend auf dem Anti-Art. 5 GG NetzDG von Sozialist Heiko Maas & Konsorten)

Verehrtes schwäbisches Gericht,

Ich erhielt mit Schreiben vom 16.07.2019 von Oberstaatsanwältin Hartwig das verlockende Angebot, gegen ihren ablehnenden Bescheid beim OLG Antrag auf gerichtliche Entscheidung mittels Rechtsanwalts zu stellen.

Diesem Fall liegt zugrunde eine - selbstverständlich in Deutschland - anonyme Beschwerde einer dritten Person der neoliberalen Arbeitsagentur Stuttgart, nach der sich die im fortgeschrittenen Alter noch ledige beamtete Dame Martina Musati “diffamiert und verleumdet” fühlt durch Zitate aus Werken des eminenten französischen Sozialphilosophen Pierre Bourdieu und einem bekannten abgewandelten Prinzips aus der Welt des Business, dem Peter Principle. Mit anderen Worten, wir befinden uns mitten in einer mediokren Provinz des sedimentären Intellekts, auch bekannt unter dem Namen ‘Beamtentum’.

So ich das Angebot von Frau Staatsanwältin Hartwig überdachte, fielen mit zwei Aufsätze ein zum Thema “Epistemologie und Luft ablassen” (Venting as Epistemic Work), denn um Letzteres handelt es sich ja bei der Beschwerde bei Google in altruistischer Sorge um prä-menopausale Mamsell.

So heisst es im Papier "Venting as epistemic work” von Juli Thorson und Christine Baker (2019) im Abstractum (Google translate; Hervorhebungen durch mich):
“Wir behaupten, dass Luft ablassen eine epistemische Arbeit sein kann: Wenn man sich an die richtige Art von Person wendet, kann man Wissen über eine unterdrückerische Gesellschaftsstruktur, ihren Platz darin und darüber gewinnen, wie man den epistemischen Schaden, den sie verursacht, repariert. Um diese Behauptung zu rechtfertigen, definieren wir sowohl epistemischen Schaden als auch Luft ablassen und kontrastieren Luft ablassen mit verwandten Begriffen wie Beschwerden und Schimpfen. Anhand des Verständnisses von Code für Zeugnis, Dotsons Begriff des sprachlichen Austauschs und Frickers Unterscheidung zwischen Zeugnis- und hermeneutischer Ungerechtigkeit beschreiben wir, wann und wie Luft ablassen epistemisch ist. Wir diskutieren auch, wie sich Luft Ablassen von Bewusstseinsbildung unterscheidet. Wir schließen daraus, dass, obwohl ein Ziel des Luft Ablassens darin besteht, epistemische Schäden bei einzelnen Frauen zu reparieren, die positive epistemische Wirkung des Luft Ablassens Frauen auf die Bekämpfung hermeneutischer Ungerechtigkeiten vorbereitet.
Dies ist offenbar bei der schwäbischen Staatsanwaltschaft nicht genügend berücksichtigt worden und dies scheint mir in Zeiten von genderspezifischen Themata, die den gesellschaftlichen Diskurs ja geradezu durchtränkt haben, ein arges Manko. Bei Arbeitsagenturen darf man ohnehin jeden epistemischen Anspruch diskontieren. Es muss als sexistischer Affront gewertet werden, wenn epistemische Schäden bei einzelnen Behörden-Frauen nolens volens akzeptiert werden.

Wie es der Zufall will, erschien ein weiterer Aufsatz zu diesem Thema, der bedauerlicherweise auch en passant arge Zweifel am Verstand besagter lediger Arbeitsbehörden-Beamtin Mademoiselle Musati aufkommen lässt. In "On the Successfulness of Venting and Its Venues" von Manuel Padilla Cruz, Universidad de Sevilla, wird zu bedenken gegeben (wieder Google translate):
“Schließlich setzt seine wesentliche Bedingung voraus, dass das Luft Ablassen ein Versuch des Luftablassers sein muss, dem Publikum zu erkennen zu geben, dass der fragliche Sachverhalt sie negativ beeinflusst hat, und eine Vielzahl von Gefühlen wie Empörung, Wut, Enttäuschung, Angst usw. hervorruft.”
Dies ist nun nirgendwo zu finden in dieser ridikülen Google Beschwerde und es muss unterstellt werden, wenn man die intellektuell äusserst dürftige Beschwerde bei Google durch diese teutonische Arbeitsbehörde liest, dass nicht einmal elementarste kognitive Intelligenz zu erahnen ist, geschweige denn die Lektüre von Pierre Bourdieu. Selbiges muss allerdings auch der schwäbischen Staatsanwaltschaft vorgehalten werden. Dies düpiert doch ein wenig, so doch die Deutschen das ‘Volk der Dichter und Denker’ sind.

Völlig untergegangen scheint mir bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und es muss hier einmal mehr beklagt werden, wie üblich bei der beamteten Suffragette des neoliberalen Arbeitsverordnungsamtes Martina Musati, die folgende Beobachtung des Autoren:
"Andererseits sind Äußerungen öffentlich, d.h. wahrnehmbar, hörbar - Darstellungen von entweder anderen privaten Darstellungen - d.h. Gedanken, Überzeugungen - oder andere öffentliche - d.h. Äußerungen anderer Personen. Aus diesem Grund sind Äußerungen Metadarstellungen der eigenen Gedanken des Sprechers, aber sie können auch verwendet werden, um die anderen Personen zugeschriebenen Gedanken oder die Äußerungen, die sie (möglicherweise) hervorgebracht haben, zu metadarstellen.
Im ersteren Fall sind Äußerungen beschreibende Metadarstellungen; In letzterem Fall handelt es sich um attributive Metadarstellungen, sofern es eine (leicht) identifizierbare Quelle für diese Gedanken oder Äußerungen gibt. Wenn Äußerungen, die zugeschrieben werden, die Gedanken oder Worte anderer Personen widerspiegeln, können die Sprecher auch ihre eigene Haltung gegenüber dem Inhalt zum Ausdruck bringen. Das Spektrum der Einstellungen, die sie ausdrücken können, umfasst dissoziative, befürwortende oder hinterfragende. Die Äußerungen werden durch Äußerungen echoischer Metadarstellungen (Wilson 1999; Noh 2000; Sperber 2000)."
Diese Passage sollte die schwäbische Justiz motivieren, wohl bewusst diesem Schreiber, dass das Internet ja noch so richtig Neuland ist in DE, wie eine Immigrantin aus der DDR konstatierte:
"Das Luft Ablassen kann nicht auf traditionelle Formen sozialer Interaktion wie verbale Kommunikation von Angesicht zu Angesicht oder schriftliche Kommunikation beschränkt werden. Im Gegenteil, es kann in neueren, durch Technologie vermittelten Kommunikationsformen auftreten, die potenzielle Anbieter sicherlich nutzen können, um ein größeres Publikum zu erreichen und dessen Wirkung zu verstärken. Die neue und faszinierende Herausforderung, der sich Pragmatiker, Analytiker des vermittelten Diskurses und der Kommunikation, Forscher der neuen Technologien und an Entlüftung interessierte Sozialepistemologen stellen müssen, ist die Untersuchung und Erklärung der Dynamik neuerer technologiebasierter Formen des Luft Ablassens und ihres Beitrags zum Kampf gegen und Beseitigung von Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten."
Es wäre ja nicht die Bananen Republik DE, wenn es in dieser Burleske nicht ein Kuriosum gäbe. So ist der beanstandete Blog Post mit dem Titel “Klage wg. Nötigung gg. Martina Musati. Mildernd ihr Mangel an Bourdieuschen Cultural Capital und damit Hindernis am Heiratsmarkt laut Harvard Studie" vom 29. Nov. 2017 in England (!!!) geblockt (https://www.lumendatabase.org/notices/18274558). Er ist NICHT GEBLOCKT in Deutschland.

Unter Berücksichtigung dieser eluzidierenden Aufsätze und reminiszierend meiner Erfahrung mit deutscher Justiz, halte ich das Angebot von Frau Staatsanwältin für wenig attraktiv als auch unter dem Aspekt der Opportunitätskosten, so doch ohnehin der Beschluss des OLG schon vorab feststeht. Bestätigt sehe ich mich durch den ersten Prinzen von Benevento, der erste Herzog von Talleyrand, französischem Politiker und Diplomat:

A court is an assembly of noble and distinguished beggars. 

Charles Maurice de Talleyrand-Périgord

In Ehrfurcht ersterbend unterthänigster

xxx
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Venting as Epistemic Work
https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/02691728.2018.1561762
On the Successfulness of Venting and Its Venues
https://social-epistemology.com/2019/02/21/on-the-successfulness-of-venting-and-its-venues-manuel-padilla-cruz/

1/28/2019

Beschwerde bei Generalstaatsanwaltschaft München bzgl. staatlichem Behörden-Verbrecher Jürgen Sonneck

Jürgen Sonneck, nebenbeamtlich tätig in den
stinkenden Abwasserkanälen der Anonymität
und von oben gedeckt durch Polizei und Justiz.


Generalstaatsanwaltschaft München
Karlstraße 66
80335 München

27. Jan. 2019

(per Email)

Az. 120 Js 104399/19

Ich erhebe hiermit gemäss § 172 Abs. 1 StPO

B E S C H W E R D E

gegen den sich in eine lange Liste von Ablehnungen reihenden Bescheid vom 17.01.2019 (eingegangen am 19.01.2019) durch OStA Heidenreich, demzufolge meiner Strafanzeige wegen Verleumdung durch den beamteten Rechtsbrecher & Nützlichen Idioten (1) cum Denunziatior Jürgen Sonneck, operierend unter dem falschen Namen ’C. Paucher’, nicht Folge geleistet und dies mit § 152 Abs. 2 StPO begründet wird.

Demnach fehlten “zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” nach Meinung der Münchner Justiz, was dem Eingeständnis gleichkommt, wir sehen bei Beamten von neoliberalen Behörden zur teils zwangsweisen Bereitstellung von Billig-Lohn-Arbeitern aus systemimmanenten Gründen den Wald bewusst nicht vor lauter Bäumen.

1. Schon bei der Polizei (2) war nicht der geringste Verfolgungswille gegenüber dem behördentypisch primitiv hinterhältig Anzeigenden erkenntlich gewesen. Ich zitiere aus dem Pdf der “Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) (1a/6.2009) Dozent Ass. iur. Jens Ph. Wilhelm” mit dem Titel Strafverfahrensrechtliche Grundbegriffe. Dort heisst es:
(Tat-) Verdächtiger ist derjenige, der objektiv der Beteiligung an einer Straftat verdächtig ist (s. Anfangsverdacht). 
Neben dem Beschuldigten kann - wie §§ 55, 60 Nr. 2 StPO zeigen - auch ein Zeuge verdächtig sein, weshalb der Beschuldigtenstatus neben dem Anfangsverdacht noch durch den Verfolgungswillen bestimmt wird (s.u.). Eingriffsmaßnahmen gegen (bloße) Verdächtige sehen etwa §§ 102, 163b Abs. 1 StPO vor.  (Unterstreichung durch mich)
2. § 160 Abs. 2 StPO und insbesondere § 163b StPO behandeln Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Eine Anzeige unter Angabe eines falschen Namens sollte wohl bei Vorhandenseins von dessen IP-Adresse Nachforschungen notwendig machen. Stattdessen zog die Provinz-Polizei es vor, gegen einen Blogger vorzugehen.

3. Wenn angeblich “zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” fehlten, so sei der parteilichen Staatsanwaltschaft der Verweis auf das eigene Haus nahegelegt, denn
“an die Annahme des Anfangsverdachts dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden, weil die Erforschung des Sachverhalts gerade die Aufgabe des Ermittlungsverfahrens ist. So braucht der Anfangsverdacht weder dringend noch hinreichend zu sein (vgl. OLG München NStZ 1985, 550).” (Unterstreichung durch mich)
Siehe: Richtlinien für die Prüfung eines Anfangsverdachts wegen einer Straftat (Rundverfügung des Generalstaatsanwaltes des Landes Brandenburg vom 21. August 1998 – 411-40 -, in der Fassung vom 10. Dezember 2008).
4. “Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” boten doch schlussendlich die Kommunikationen des Beschwerdeführers mit dem BMAS, Bundesjustizministerium und dem Polizeipräsidium München im Juni/Juli 2017 und die nachfolgende hastige Verschiebung des tapsigen, schütter behaarten Jürgen Sonneck Mitte Juli 2017 von der aussichtsreichen Position auf den Geschäftsführerposten beim Jobcenter München zum Turnvater Jahnschen Referat für Bildung und Sport den klaren linearen Connex mit dem Absender dieser behörden-typisch dümmlichen Anzeige.
“Erhebliche praktische Bedeutung kommt im Rahmen des § 81 dem Indizienbeweis zu, der als mittelbarer Beweis auf Hilfstatsachen beruht. Danach ist der Beweis (nach § 286 ZPO) „einwandfrei geführt, wenn eine Mehrzahl von einzelnen Umständen, von denen jeder für sich genommen nicht voll beweiskräftig ist, in ihrer Gesamtheit den Tatrichter die Überzeugung vom Vorliegen der unter Beweis gestellten Tatsache mit hinreichender Sicherheit vermittelt. (siehe Versicherungsvertragsgesetz, Dritter Band, Bruck/Möller, 2009)
5. Eine Anfrage zur Einsicht in die Personalakte an das JC München vom 26. Sept. 2018 bzgl. der Person Sonneck und seiner hastigen Relegation Mitte Juli 2017 wurde nach der letzten Email des Beschwerdeführers vom 30. Okt. 2018, drapiert mit überzeugenden Urteilen als Beleg für die Rechtmässigkeit der Forderung nach Akteneinsicht, mit Schweigen bedacht (daher Klage vom 24.11.2018 mit Az. S 42 AS 2755/18 beim SG München). Es muss Beweisvereitelung unterstellt werden (siehe BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 226/13). Auch hier nahm OStA Heidenreich verlässlich den unglücklich agierenden Behörden-Lümmel Jürgen Sonneck in Schutz und stellte keinerlei Nachforschungen an, obwohl es glasklar ist, der Nigger in the woodpile/Dog in the manger/Elephant in the room/Skeleton in the closet (3) ist niemand anders als Jürgen Sonneck. Ich verlange, die Staatsanwaltschaft nimmt Einsicht in Jürgen Sonnecks Personalakte!

6. Jürgen Sonnecks interessierter Einsatz einer begabten jungen Medien-Anwältin mit Schreiben vom 29.08.2018, süffisant garniert mit einer geforderten Schnorrersumme von gut € 1.000,- sowie Strafbewehrter Unterlassung und Verpflichtungserklärung (seiner Namensnennung und seiner Abbildung mit 78 Haaren auf dem Cranium) über € 5.100,-, endete auf der Sandbank, nachdem der Beschwerdeführer junge Dame mit zwei einschlägigen BGH Urteilen beglückt hatte und in altruistisch, cisnormativer Manier eines Chevaliers ihren patriarchalisch, androzentrisch bedingten Erkenntnisrahmen gender-transzendent auf eine neue Erkenntnisebene elevierte.

7. Sind allein schon die diversen Indizien überaus auffallend, so belegt das im Schreiben vom 06. Jan. 2018 angefügte Bayessche Netz visuell überzeugend die Täterschaft dieses unglücklich operierenden Beamten-Schlawiners. Unter Anwendung des Bayesschen Wahrscheinlichkeitsbegriffs können diese Indizien zusätzliche Validität erlangen. Der BGH stellte in seinem Urteil 2 StR 112/14 - Urteil vom 24. März 2016 (LG Bonn) fest:
“Soweit maßgeblich auf biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnungen abgestellt wird, sind daher die zu Grunde liegenden mathematischen Denkgesetze zu beachten; dazu gehört gerade auch das Bayes-Theorem, das den logisch korrekten Umgang mit Unsicherheiten beschreibt. Dessen Anwendung führt nicht zu einer Mathematisierung der Beweiswürdigung, sondern ergibt sich aus der Notwendigkeit, innerhalb mathematischer Wahrscheinlichkeitsberechnungen die systemimmanenten Denkgesetze einzuhalten. Diese können zur Vermeidung von logischen Fehlschlüssen nicht unter Hinweis auf einen angeblich „objektiven“ Ansatz ignoriert werden.”
Siehe auch  ‘Bayessche Netze in der Rechtsprechung’ - Paola Janßen (u.a. zum Fall ‘Jörg Kachelmann’) und ‘Die Logik der richterlichen Überzeugungsbildung’ der Max Planck Research Group "Intuitive Experts”. Ebenso ermuntere ich die Staatsanwaltschaft, sich z.B. der Lektüre von H-H Kühne, Strafprozessrecht zu widmen und hier “Der Verdacht als Rechtsbegriff” u.a. auf den Seiten 227 bis 230.

Es verblüfft nach über die Jahre gewonnenen Erfahrungen des Beschwerdeführers mit dieser bayerischen und insbesondere Münchner Justiz nicht mehr, dass OStA Heidenreich keinerlei Bezug darauf nimmt. Eine Missachtung all dieser klaren Belege gegen J. Sonneck bedeutet Strafvereitelung § 258 StGB durch die Münchner Justiz! Die Münchner Justiz deckt Behörden-Verbrecher und schreckt vor keiner Lüge zurück! Sie ist auch so primitiv und beschädigte bewusst den Computer der Tochter des BF in billiger Rachelust!

Nicht zuletzt muss ich die Münchner Justiz im Verbund mit der Polizei München schelten, den Trollo Jürgen S. derart ins Messer laufen zu lassen. Beide Parteien hätten um die bei so manchem Beamten nicht übermässige Intelligenz wissen müssen. Jürgen Sonneck, dessen omnipotenziale Haarpracht nun doch ein wenig an die arborealen Ureinwohner des Urwalds von Borneo erinnert, wog sich durch die ihm gewohnte Verweigerung der Akteneinsicht all zu sehr in Sicherheit und handelte vorschnell, ganz im Stil eines sedimentär-intellektuellen Schnellspritzers (man verzeihe diese Diktion, die allein dem Umstand eines dem Beschwerdeführers ungewohnten kriminellen Behördenumfelds eines neoliberalen Wirtschaftssystems geschuldet ist), statt sein lobotomes Vorgehen um ein paar Wochen als auch örtlich zu verschieben.

Eine schablonenhafte Ablehnung meiner Beschwerde antizipierend, stelle ich schon jetzt Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Formulierung und Einreichung einer Ermittlungserzwingungsklage gem. § 172 Abs. 3 StPO.

Abschliessend will ich nicht uneitel die Staatsanwaltschaft nach der erquicklichen Lektüre von Hans-Heiner Kühne, Strafprozessrecht, von meiner arrivierten und distinguierten Beschwerdemacht leicht editiert in Kenntnis setzen mit der Bitte, “die Fähigkeit des (Beschwerdeführers) zu verstehen, seiner Anregung auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit Hilfe formeller wie informeller Mittel Nachdruck zu verleihen. Das Maß (seiner) Beschwerdemacht … in Abhängigkeit von den Faktoren zu sehen, die die gesellschaftliche Position ihres Trägers, seine Schichtzugehörigkeit erkennen lassen. … die Art zu verbalisieren, zu argumentieren, das Maß der Sicherheit im Auftreten (des BF), die Art der Kleidung, des Haarschnitts usw. Soweit für den … Staatsanwalt, bei dem die (Beschwerde) eingebracht wird, derartige Schichtvariablen des (BF) erkennbar sind, und er damit das Ausmaß von (des Beschwerdeführers) Beschwerdemacht abschätzen kann, wird er sie, wie einige Untersuchungen vermuten lassen, in seine Entscheidung mit einbeziehen…” (Hans-Heiner Kühne, Strafprozessrecht, Rn. 344).

Dieses Schreiben wurde abgefasst unter Einhaltung geschmackvoller Kleidungsethik wie einer feinen Galtrucco Seidenkrawatte, anthrazit Anzug-Hose Boss mit Ralph Lauren Suspender, Louis Philippe French Cuff, Gordon & Bros, abgerundet mit einem Hauch Armani Acqua Di Giò.

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(1) Ein Nützlicher Idiot befindet sich in jeder Firma. Er wird nicht eingestellt als solcher, sondern stellt sich aufgrund der Erkenntnis seines limitierten intellektuellen Horizonts selbst ein. Die Halbwertszeit eines NI ist unterschiedlich, unterliegt aber in jedem Fall einem Verfallsdatum. Q.E.D.
(2) Der Polizeibericht ist ein Beispiel von "intellektueller Legasthenie” (Juli Zeh, Schriftstellerin und Juristin) und der Eindruck wurde stockend verbal bestätigt beim Gerichtstermin am 15. Feb. 2017.
(3) In Political Correctness Order

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Kenny Heidenreich hat leider "Kein großes Auto, kein großes Büro",
aber er geht baden.

Das jibbed nur bei de Bayerns. Dat musse dich auf die Zunge zergehen lassen. Der Bayerische Rundfunk hat ein Video-Interview. Möglich, dass die Seite wieder gelöscht wird von dem Haufen. Inne Zwischenzeit hasse hoffentlich viel Spass mit Kenny.