7/16/2019

SG München, darf ich nun wirklich anregen und darauf bestehen, den Level der Verarschung - anders ist dies nicht mehr zu interpretieren - deutlich anzuheben. Ich habe schliesslich Anspruch auf bayerisches Entertainment

F A X

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

16. Juli 2019

Az. S 42 AS 1171/19

Richter Ehegartner,

Mich dünkt irgendwie, Ihr Schreiben vom 03.07.2019, in dem Sie mir die mir völlig unverständliche Gelegenheit geben, mich zu dem Fall bis zum - und jetzt festhalten - 17.07.2019 zu äussern, kann schnell neutralisiert werden.

Ich habe einfach meine Email vom 10. Juni an Herrn Kolbe vom LSG gecopy/pasted. Wenn Sie, werter Richter Ehegartner, einfach das Briefdatum 21.05.2019 tauschen gegen 03.07.2019 Ihres Briefes und den Frankierungsstempel 04.06.2019 tauschen gegen Förmliche Zustellung 13.07.19 Ihres Briefes, dann iss dat am passen. Nech wahr nech?!
Guten Tag Herr Kolbe,
Darf ich an Sie herantreten mit der Bitte, das Veralberungs-Niveau des Bayerischen Landessozialgerichts ein wenig anzuheben.
Ich bin ja Gott sei Dank nicht geboren in den Breitengraden dieser Provinz, die tagtäglich die Falschheit von Darwins Theorie unter Beweis stellt, aber wenn ich nun einen Brief zum Az. L 1 SV 16/19 B mit Datum 21.05.2019 erhalte und dann der Frankierungsstempel 04.06.19 zeigt, springt mein BS-Detector unweigerlich an.
Selbstverständlich steht einem Gericht ein gut Ding mehr an Zeit zu, um meine Beschwerde zu lesen, das Ganze überhaupt auf die Reihe zu bekommen, sich natürlich bei den involvierten Stellen rückzuversichern, ob diese unsäglich blöde, heruntergekommene und völlig verkackte (Sie verzeihen den Ausdruck, aber manchmal fehlt es in solch Situationen an einem passenderen Synonym) Chose in Sachen charakterlich heruntergekommener, staatlicher Beamter Jürgen Sonneck alias "C. Paucher" tatsächlich im 21. Jahrhundert in einem zivilisierten Land sich zugetragen haben kann.
Aber Briefe vorzudatieren iss dann doch en büschen billich.
Ich danke für Ihr Verständnis.
a) Darf ich nun wirklich anregen und darauf bestehen, den Level der Verarschung - anders ist dies nicht mehr zu interpretieren - deutlich anzuheben. Ich habe schliesslich Anspruch auf bayerisches Entertainment. Schon in 2017 oder 18 hatte ein Typ des LSG die schnodderige Frechheit, mir eine Frist von 24 Stunden (!) zu setzen.
b) Sie wollen eine Äusserung. Zu was??? Der Fall S 42 AS 1171/19 ist meine Klage vom 22. Mai 2019 gegen das Jobcenter München, die Trägerversammlung Dritte Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München  und Agentur für Arbeit München wegen Aufsichtspflichtverletzung in Sachen Verbrecher Jürgen Sonneck. Sie ist auf vier Seiten umfangreich begründet.
c) Wenn Sie mir Gelegenheit zur Äusserung geben, dann darf ich um präzise Fragen bitten. Mein Algorithmus negligiert Redundanzen. Gab es zu allem Überfluss vielleicht eine Stellungnahme der Kontrahenten? Nein, das fällt doch unter den Tisch im korrupten Bayern.
d) Soeben reicht mir mein Aide-De-Camp Gaylord LaRue eine Notiz auf feinem Büttenpapier, die mich aufmerksam macht auf den § 104 SGG Satz 3. Ich glaube, der könnte auch Ihr Interesse erheischen.

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