5/13/2014

Email Adressen Phishing vom Jobcenter München

Das Jobcenter München engagiert sich in gesetzesbrecherischen Massnahmen wie z. B. Email Adressen Phishing.

Schleimender Mitarbeiter des Jobcenter München Jean-Marc Vincent machte folgendes Angebot an meine Tochter:
Wenn Sie eine Berufsausbildung anstreben und noch nicht bei der Berufsberatung (bei der Arbeitsagentur München) angemeldet sind, werde ich die Anmeldung dort für Sie sicherstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf. Die Anmeldung ist für die Zusendung der offenen Ausbildungsstellen ganz wichtig.
Es scheint, das Jobcenter will Email Adressen von gerade volljährig gewordenen ausschnüffeln unter sykophantischer Vorgabe von Hilfestellung. Dies noch in Zusammenhang mit dubiosen Behörden wie der Arbeitsagentur.

Mittels der Email Adresse kann Fucked-up Company Jobcenter dann z. B. auf Facebook herum schnüffeln:

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz warnt: 
Jobcenter könnten soziale Netzwerke zur Erfassung von Daten ihrer Kunden nutzen.

Das Jobcenter München ist auch so abgefuckt, dass es gerade volljährig gewordenen deren oft nicht umfassende Rechtskenntnis in schamloser Weise und in rassistischer und diskriminierender Weise perfide ausnutzt. Ein klarer Fall für den Datenschutzbeauftragten.

Noch interessanter ist, wie offensichtlich der Datenschutz im Jobcenter grob missachtet wird, denn meine Tochter ist Schülerin und hat mit der Bundesagentur für Arbeit nichts zu tun.

Hierzu passt zeitgleich auch folgender Artikel:

Angeblich geklaute E-Mail-Adressen zu verkaufen

Bundesagentur für Arbeit belügt BfDI zu Sicherheitslücken und Angriffen



Report Phishing Sites

5/09/2014

Gedankenanreize für das Wochenende

Martina Musati,

In der kommenden Woche gälte es folgendes zu eruieren und zwar zunächst die Verhältnisse:

des Jobcenter München - der Bundesagentur für Arbeit - hier respektive der 'Arbeitsvermittlung U25'

zueinander.

Sodann drängt sich für arriviert Mitdenkende, also mit anderen Worten wir zwei beide, die Frage nach einer, na sagen wir mal ganz jovial, Chinese Wall zwischen diesen o.g. Institutionen, Behörden oder wie auch immer wir die zu nennen geneigt sind und einer weiterführenden Schule oder auch vielleicht der Absenz jener Trennungslinie. Wonach sich dann bei Letzterem die recht deprimierende Frage der Kollusion suggerieren würde.

Heute Ihnen dargereicht unter der Rubrik 'Gedankenanreize für das Wochenende' von

...

Frohe Kunde: Bald auch Posts über gesetzeswidrige Praktiken des Jobcenter in englischer Sprache

Teuerste Martina Musati,

Hiermit darf ich frohe Kunde tun, dass relevante Themen wie Verstösse gegen das Grundgesetz, Missachtung von BGH Urteilen und insbesondere rassistische und diskriminierende Praktiken in Deutschland nun in Bälde von mir auch in englischer Sprache veröffentlicht werden.

Ich halte es für äusserst wichtig bei meinem Demokratieverständnis, die Praktiken einer Behörde in einem Billiglohnland einer weitläufigeren Klientel konsumierbar zu machen. Vielleicht lax tituliert als 'Arbeit macht Frei 2.0' oder 'Sklavenarbeit im Wirtschaftswunderland'.

Gerne würde ich auch, gerade im Hinblick auf das doch wohl recht phantastische Buch von Thomas Piketty, einiges ins Französische hauchen. Allein, meine frankophone Kapazität taugt nur mehr für ein Aperçu. 

Au revoir & cheers


Alle Posts in englischer Sprache tragen den Tag 'english'

Offene Email an Jobcenter München GF Martina Musati und SB Strama

Seit 14. April liegt mein Wiederbewilligungsantrag ab Monat Mai 2014 mit den notwendigen Kontoauszügen beim Jobcenter München. Bis heute, 9. Mai, ist keine Zahlung eingegangen. Dies obwohl ich in einer Email vom 4. Mai an die SB Frau Strama darauf hinwies. Diese Email blieb wie so oft unbeantwortet.

Ich bin mir sicher, der Grund hierfür sind meine Blogveröffentlichungen über rassistische und diskriminierende Praktiken des JC München gegenüber meiner Tochter (diese werden von mir noch wesentlich weitläufiger behandelt und an diverse Behörden gesandt).

Rassismus und Diskriminierung sind für mich ein absolutes NO-GO, und ich gehe gegen jede Person juristisch bis in höchste Instanzen vor!


Ich muss feststellen, dass das Jobcenter wieder einmal gegen das Grundgesetz in mehreren Instanzen verstösst:



1. Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II
Leistungskürzungen gemäß §§ 31 ff. SGB II verstoßen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG (a). Sie verletzen weiterhin die negative Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (b) und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (c). Sanktionen gegen Unter-25-Jährige nach § 31a Abs. 2 SGB II verstoßen darüber hinaus gegen Art. 3 Abs. 1 GG (d).

GG Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdiges Existenzminimum ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG:
Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09; Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 18.7.2012 – 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11.
Es handelt sich um ein verfassungsunmittelbares Leistungsgrundrecht:
BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.7.2012; Starck, in: Mangoldt/Klein/Starck, GG, 6. Auflage, 2010, Art. 1 Rn. 41; Herdegen, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: 66. Lieferung 2012, Art. 1, Rn. 121; Hufen, Staatsrecht II, Grundrechte, 3. Auflage 2011, S. 150; Berlit, Minderung der verfügbaren Mittel – Sanktionen und Aufrechnung im SGB II, ZFSH/SGB 2012, 562.
Dieses Grundrecht ist „dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden“,
BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Abs.-Nr. 133.
Es folgt aus Art. 1 Abs. 1 GG und hat
„als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.“
BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Abs.-Nr. 133.
Die anspruchsgewährenden Aspekte des Grundrechts ergeben sich aus Art. 1 Abs. 1 GG, wohingegen das Sozialstaatsprinzip einen Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber enthält:
„Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch. Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, wobei dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen zukommt, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind.“
BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Abs.-Nr. 133.

GG Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

GG Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.


Guten Tag

5/07/2014

Regenbogen Nachrichten Magazin Spiegel entlarvt, wie Anwälte Fehler des Jobcenter schamlos ausnutzen

Die Regenbogen Nachrichten Postille Spiegel legt wieder einen Beleg für feinsten deutschen Journalismus ab.

Hartz IV: Wie Anwälte mit der Armut verdienen

Von Joachim Wagner

Joachim Wagner beklagt, 

Der Berliner Rechtsanwalt Raymond Schäfer lebte von Hartz IV, bis er entschied: besser, als arbeitslos zu sein, ist, Arbeitslose zu beraten. 
Mit anderen Worten, er ist nicht mehr arbeitslos und das, falls ich in der Lage, bin deutsche Prosa zu lesen, ist wohl die Aufgabe u.a. der Jobcenter.

Und er bietet Service, was man dem Jobcenter nicht immer nachweisen kann.

Zu Anfang verteilte Schäfer Flyer vor dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg und bot darin die "kostenlose Überprüfung Ihrer Bescheide" an. Daneben schrieb er seine Handynummer. "Die Leute riefen morgens zwischen acht und neun und auch nachts an. Ich habe es gemacht, weil ich jedes Mandat brauchte", sagt Schäfer. Das Angebot, kostenlos beraten zu werden, lockte zahlreiche Mandanten in Schäfers Kanzlei.

 Das verwerflichste hat Schreiberling Joachim Wagner auch gleich zielgenau erkannt:

Allein in Berlin kassierten sechs Sozietäten 2010 von den Jobcentern jeweils mehr als 100.000 Euro mit Hartz-IV-Prozessen, eine davon sogar mehr als 300.000 Euro.

Joachim, wo liegt der Unterschied zu den Tausenden Unternehmern und Firmen, die mittels vom Jobcenter garantierten Sklavenlöhnen weitaus "mehr als 100.000 Euro ... sogar mehr als 300.000 Euro" verdienen?

Joachim, hier ist ein heisser Tip. Geht doch mit eurem Magazin hinter eine volle Paywall und schaut dann, wieviel Penunzen Billig-Journalismus generiert.

5/01/2014

Martina Musati, ein Epigon der feinsten Linguistik

In der Broschüre des Jobcenter München

kompetent und bürgernah

vom August 2011 demonstriert die Geschäftsführerin und 30%ige Quotenfrau Martina Musati ein attraktiv weibliches und dominant versatiles Geschick in allen Dingen Linguistik.

Auf Seite 14 wird die facettenreiche deutsche Sprache in der ihr gebührenden Varianz gar vorzüglich zur Anwendung gebracht. Das Wort 'Integration' findet hier zur völligen Befriedigung des selbst anspruchsvollsten Germanistengeistes die Anwendung zu gar zehn Mal.

Es ist wieder einmal frappant, wie die Geschäftsführerin das rhetorische Stilelement der Epanalepse zur Vollendung beherrscht.


Freilich kann Integration nicht of genug Erwähnung finden und so exaltiert sich Martina de Musati zur Amazone eines weiteren rhetorischen Stilelementes, der Geminatio, auf Seite 16 selbiger Broschüre. In nur wenigen Zeilen Textes erscheint der Begriff sechs Mal.


Die Geschäftsführerin Musati entfachte damit erneut eine bislang darbende Redundanzdiskussion, die in der wissenschaftlichen Fachwelt zu Paradigmenwechseln führen könnte.


Die Website Muenchen.de bietet noch eine Seite zum Download von diversen und sicherlich interessanten Broschüren des Jobsilowski.

Martina Musati, Ihre Antwort auf meine Email v. 18. April 2014 steht aus !!!

Martina Musati,

Meine Email vom 18. April 2014 ist bislang von Ihnen noch nicht beantwortet worden. Ich erwarte eine Antwort von Ihnen als GFerin des Jobcenter München.

Keinerlei Fristsetzung von mir, denn als GFerin erkennen Sie die Brisanz des angesprochenen Sujets!

Um ein wenig mehr firmeninterne Publizität zu generieren, schob ich ein paar JC-Mitarbeiter Emailadressen als cc ein. Es wird Ihr Gutdünken finden, da bin ich mir sicher. Blonde Turteltäubchen habe ich ausgenommen, Altruist der ich bin.


Hier noch einmal der Text meiner damaligen Email an Sie:


Anfang März 2014 erhielt meine Tochter ein Schreiben vom Jobcenter/Arbeitsvermittlung U25. Dem JobCeE München ist seit Herbst 2013 bekannt, dass meine Tochter eine weiterführende Schule besucht!

In besagtem Schreiben verlangte ein gewisser Jean-Marc Vincent - frankophile, das macht mir den Jüngling gleich sympathisch - das Schulzwischenzeugnis.

Teilen Sie mir bitte mit:
  • auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich das Ersuchen des Jobcenters München?

Unterstellt, eine gesetzliche Grundlage bestünde, 
  • welche pädagogischen Qualifikationen besitzt J-M Vincent und überhaupt, welche pädagogischen Qualifikationen besitzen Jobcenter Mitarbeiter per se, um ein Schulzeugnis evaluieren zu können?

Unterstellt, eine solche pädagogische Qualifikation bestünde bei Mitarbeitern des JobOlowsKi München
  • würde die Einflussnahme von pädagischen Evaluationen seitens des Jobcenters konfligieren mit der Kompetenz akkreditierter und staatlich examinierter Lehrer?
  • würde es zu einer Konkurrenz zwischen Parteien, die dem Arbeitsmarkt direkt zugeordnet sind und Parteien, die die intellektuelle Weiterbildung der ihr anvertrauten Klientel unter expliziter Wahrnehmung und Förderung der individuell verschiedenen Qualitäten und Qualifikationen als auch Interessen als ihr Ziel sehen, kommen?

Unterstellt, eine solche Konkurrenz wäre etabliert oder im Begriff, sich zu etablieren,
  • wie würde sich dies vereinbaren lassen mit Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948? Ein Artikel, den Deustchland am 9. Oktober 1968 unterzeichnete.
Ich sehe einer Beantwortung mit Interesse entgegen.

Mit besten Grüssen

…..

P.S.: Meine nächste Email wird sich befassen mit der vom Jobcenter unterstellten Wahrscheinlichkeit - oder vielleicht ist es auch ein rassistisches Ressentiment - nach der Migranten einen gewissen  genetisch induzierten Mehrbedarf an Förderunterricht haben.