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7/22/2019

Sexistischer Affront, wenn epistemische Schäden bei Martina Musati, Arbeitsagentur Stuttgart, einfach so akzeptiert werden

Oberlandesgericht Stuttgart

Olgastraße 2
70182 Stuttgart

(cc Arbeitsagentur Stuttgart, JC München)

22. Juli 2019

Az. 16 Zs 988/19
Az. 112 Js 48272/19

Ermittlungsverfahren gegen Martina Musati wegen Nötigung u.a. (Beschwerde bei Google basierend auf dem Anti-Art. 5 GG NetzDG von Sozialist Heiko Maas & Konsorten)

Verehrtes schwäbisches Gericht,

Ich erhielt mit Schreiben vom 16.07.2019 von Oberstaatsanwältin Hartwig das verlockende Angebot, gegen ihren ablehnenden Bescheid beim OLG Antrag auf gerichtliche Entscheidung mittels Rechtsanwalts zu stellen.

Diesem Fall liegt zugrunde eine - selbstverständlich in Deutschland - anonyme Beschwerde einer dritten Person der neoliberalen Arbeitsagentur Stuttgart, nach der sich die im fortgeschrittenen Alter noch ledige beamtete Dame Martina Musati “diffamiert und verleumdet” fühlt durch Zitate aus Werken des eminenten französischen Sozialphilosophen Pierre Bourdieu und einem bekannten abgewandelten Prinzips aus der Welt des Business, dem Peter Principle. Mit anderen Worten, wir befinden uns mitten in einer mediokren Provinz des sedimentären Intellekts, auch bekannt unter dem Namen ‘Beamtentum’.

So ich das Angebot von Frau Staatsanwältin Hartwig überdachte, fielen mit zwei Aufsätze ein zum Thema “Epistemologie und Luft ablassen” (Venting as Epistemic Work), denn um Letzteres handelt es sich ja bei der Beschwerde bei Google in altruistischer Sorge um prä-menopausale Mamsell.

So heisst es im Papier "Venting as epistemic work” von Juli Thorson und Christine Baker (2019) im Abstractum (Google translate; Hervorhebungen durch mich):
“Wir behaupten, dass Luft ablassen eine epistemische Arbeit sein kann: Wenn man sich an die richtige Art von Person wendet, kann man Wissen über eine unterdrückerische Gesellschaftsstruktur, ihren Platz darin und darüber gewinnen, wie man den epistemischen Schaden, den sie verursacht, repariert. Um diese Behauptung zu rechtfertigen, definieren wir sowohl epistemischen Schaden als auch Luft ablassen und kontrastieren Luft ablassen mit verwandten Begriffen wie Beschwerden und Schimpfen. Anhand des Verständnisses von Code für Zeugnis, Dotsons Begriff des sprachlichen Austauschs und Frickers Unterscheidung zwischen Zeugnis- und hermeneutischer Ungerechtigkeit beschreiben wir, wann und wie Luft ablassen epistemisch ist. Wir diskutieren auch, wie sich Luft Ablassen von Bewusstseinsbildung unterscheidet. Wir schließen daraus, dass, obwohl ein Ziel des Luft Ablassens darin besteht, epistemische Schäden bei einzelnen Frauen zu reparieren, die positive epistemische Wirkung des Luft Ablassens Frauen auf die Bekämpfung hermeneutischer Ungerechtigkeiten vorbereitet.”
Dies ist offenbar bei der schwäbischen Staatsanwaltschaft nicht genügend berücksichtigt worden und dies scheint mir in Zeiten von genderspezifischen Themata, die den gesellschaftlichen Diskurs ja geradezu durchtränkt haben, ein arges Manko. Bei Arbeitsagenturen darf man ohnehin jeden epistemischen Anspruch diskontieren. Es muss als sexistischer Affront gewertet werden, wenn epistemische Schäden bei einzelnen Behörden-Frauen nolens volens akzeptiert werden.

Wie es der Zufall will, erschien ein weiterer Aufsatz zu diesem Thema, der bedauerlicherweise auch en passant arge Zweifel am Verstand besagter lediger Arbeitsbehörden-Beamtin Mademoiselle Musati aufkommen lässt. In "On the Successfulness of Venting and Its Venues" von Manuel Padilla Cruz, Universidad de Sevilla, wird zu bedenken gegeben (wieder Google translate):
“Schließlich setzt seine wesentliche Bedingung voraus, dass das Luft Ablassen ein Versuch des Luftablassers sein muss, dem Publikum zu erkennen zu geben, dass der fragliche Sachverhalt sie negativ beeinflusst hat, und eine Vielzahl von Gefühlen wie Empörung, Wut, Enttäuschung, Angst usw. hervorruft.”
Dies ist nun nirgendwo zu finden in dieser ridikülen Google Beschwerde und es muss unterstellt werden, wenn man die intellektuell äusserst dürftige Beschwerde bei Google durch diese teutonische Arbeitsbehörde liest, dass nicht einmal elementarste kognitive Intelligenz zu erahnen ist, geschweige denn die Lektüre von Pierre Bourdieu. Selbiges muss allerdings auch der schwäbischen Staatsanwaltschaft vorgehalten werden. Dies düpiert doch ein wenig, so doch die Deutschen das ‘Volk der Dichter und Denker’ sind.

Völlig untergegangen scheint mir bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und es muss hier einmal mehr beklagt werden, wie üblich bei der beamteten Suffragette des neoliberalen Arbeitsverordnungsamtes Martina Musati, die folgende Beobachtung des Autoren:
"Andererseits sind Äußerungen öffentlich, d.h. wahrnehmbar, hörbar - Darstellungen von entweder anderen privaten Darstellungen - d.h. Gedanken, Überzeugungen - oder andere öffentliche - d.h. Äußerungen anderer Personen. Aus diesem Grund sind Äußerungen Metadarstellungen der eigenen Gedanken des Sprechers, aber sie können auch verwendet werden, um die anderen Personen zugeschriebenen Gedanken oder die Äußerungen, die sie (möglicherweise) hervorgebracht haben, zu metadarstellen.
Im ersteren Fall sind Äußerungen beschreibende Metadarstellungen; In letzterem Fall handelt es sich um attributive Metadarstellungen, sofern es eine (leicht) identifizierbare Quelle für diese Gedanken oder Äußerungen gibt. Wenn Äußerungen, die zugeschrieben werden, die Gedanken oder Worte anderer Personen widerspiegeln, können die Sprecher auch ihre eigene Haltung gegenüber dem Inhalt zum Ausdruck bringen. Das Spektrum der Einstellungen, die sie ausdrücken können, umfasst dissoziative, befürwortende oder hinterfragende. Die Äußerungen werden durch Äußerungen echoischer Metadarstellungen (Wilson 1999; Noh 2000; Sperber 2000)."
Diese Passage sollte die schwäbische Justiz motivieren, wohl bewusst diesem Schreiber, dass das Internet ja noch so richtig Neuland ist in DE, wie eine Immigrantin aus der DDR konstatierte:
"Das Luft Ablassen kann nicht auf traditionelle Formen sozialer Interaktion wie verbale Kommunikation von Angesicht zu Angesicht oder schriftliche Kommunikation beschränkt werden. Im Gegenteil, es kann in neueren, durch Technologie vermittelten Kommunikationsformen auftreten, die potenzielle Anbieter sicherlich nutzen können, um ein größeres Publikum zu erreichen und dessen Wirkung zu verstärken. Die neue und faszinierende Herausforderung, der sich Pragmatiker, Analytiker des vermittelten Diskurses und der Kommunikation, Forscher der neuen Technologien und an Entlüftung interessierte Sozialepistemologen stellen müssen, ist die Untersuchung und Erklärung der Dynamik neuerer technologiebasierter Formen des Luft Ablassens und ihres Beitrags zum Kampf gegen und Beseitigung von Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten."
Es wäre ja nicht die Bananen Republik DE, wenn es in dieser Burleske nicht ein Kuriosum gäbe. So ist der beanstandete Blog Post mit dem Titel “Klage wg. Nötigung gg. Martina Musati. Mildernd ihr Mangel an Bourdieuschen Cultural Capital und damit Hindernis am Heiratsmarkt laut Harvard Studie" vom 29. Nov. 2017 in England (!!!) geblockt (https://www.lumendatabase.org/notices/18274558). Er ist NICHT GEBLOCKT in Deutschland.

Unter Berücksichtigung dieser eluzidierenden Aufsätze und reminiszierend meiner Erfahrung mit deutscher Justiz, halte ich das Angebot von Frau Staatsanwältin für wenig attraktiv als auch unter dem Aspekt der Opportunitätskosten, so doch ohnehin der Beschluss des OLG schon vorab feststeht. Bestätigt sehe ich mich durch den ersten Prinzen von Benevento, der erste Herzog von Talleyrand, französischem Politiker und Diplomat:

A court is an assembly of noble and distinguished beggars. 

Charles Maurice de Talleyrand-Périgord

In Ehrfurcht ersterbend unterthänigster

xxx
_______________
Venting as Epistemic Work
https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/02691728.2018.1561762
On the Successfulness of Venting and Its Venues
https://social-epistemology.com/2019/02/21/on-the-successfulness-of-venting-and-its-venues-manuel-padilla-cruz/

6/16/2019

Bitch, please - Klage gegen Agentur für Arbeit Stuttgart wegen Schnullerbaby Heiko Maas' NetzDG


F A X

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

16. Juni 2019

Ich reiche hiermit Klage ein gegen

die Agentur für Arbeit Stuttgart, 70145 Stuttgart

unter Bezug auf § 15 Abs. 1, 2 und 3 SGB I und § 1 Abs. 1, § 2 SGB I sowie § 5 Abs. 1 und 3 IFG - Informationsfreiheitsgesetz

und verlange die Nennung des Namens des Beschwerenden bei Google basierend auf NetzDG.

Begründung:

Im März 2019 erging eine Beschwerde an Google, die einen Blog Post von mir aus dem Jahr 2017 betraf (siehe Anlage 1) und dessen Editierung oder Entfernung zum Ziel hatte. Der alleinige Inhalt des Blog Posts war eine Klage vom 28. Nov. 2017 beim SG München gegen Martina Musati von der Agentur für Arbeit Stuttgart wegen Nötigung § 240 STGB mit der impliziten Intention, mir und meiner tibetischen Tochter Schaden zuzufügen.

Die Beschwerde ist in der dritten Person formuliert und stammt mit 99%iger Sicherheit von einem Mitarbeiter der AA Stuttgart. Mit Email vom 11. Juni 2019 setzte ich der AA Stuttgart vergeblich eine Frist zur Namensnennung bis 14. Juni 2019 (Anlage 2).

a) Die unverheiratete Milady Musati fühlt sich diffamiert durch den Satzteil “Auffallend ist des ledigen Fräulein Musatis Ermangelung an 'Cultural Capital', wie es der französische Sozialphilosoph Pierre Bourdieu erkenntniserweiternd formulierte, …”

Der Beschwerende geht damit Arbeitsbehörden-typischen kriminellen Machenschaften in seiner schlagenden Ungebildetheit nach, denn der beanstandete Passus wurde aus dem Zusammenhang gerissen und liest sich wie folgt:
“Mit  Schreiben vom 16. August 2012, machte das ledige Fräulein & damalige GFin des Jobcenter München Musati 'Beseitigungsanspruch und  Unterlassungserklärung' wegen "diffamierender Beiträge im Internet" geltend (siehe Anlage 'Unterlassungserklärung') und forderte nassforsch die Löschung eines Blog Posts (siehe Anlage 'Blog Post BMAS') oder mit einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,- bedacht zu werden.
Auffallend ist des ledigen Fräulein Musatis Ermangelung an 'Cultural Capital', wie es der französische Sozialphilosoph Pierre Bourdieu erkenntniserweiternd formulierte, um also drei Tage feminin kreativ tätig sein zu müssen, das Schreiben des Manfred Jäger vom 13. August 2012 wortgleich zu reproduzieren.
Es sei darauf hingewiesen, das Fräulein Musati verzichtete auf den in integren Kreisen üblichen Usus der Quellenangabe. Ein weiterer beklagenswerter Mangel Bourdieuschen 'Symbolic Capitals' als auch eine mögliche Validierung der Harvard University Studie ‘Acting Wife’: Marriage Market Incentives and Labor Market Investments (Bursztyn, Fujiwara, Pallais), wonach alleinstehende Frauen karrierefördernde Maßnahmen vermeiden, weil diese Handlungen unerwünschte Eigenschaften wie Ehrgeiz auf dem Heiratsmarkt signalisieren.”
b) Sich exaltierende Provinz-Kardashian Martina Musati sieht sich weiterhin in ihrer zerbrechlichen Feminininität im prä-menopausalen Alter kompromittiert durch den Satz:
“Das Fräulein Musati desavouiert sich in ihrem vierseitigen Erpresserbrief in für mich als Chevalier peinlich anmutendem Lapsus, wenn sie den Satz "Ist Martina Musati gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?" gelöscht sehen möchte.”
Der Behörden-Typ der AA Stuttgart ist wiederum behördentypisch unredlich und verlogen, als er doch den Zusammenhang unterschlägt. Der Passus liest sich in der Klage wie folgt:
“In des Fräulein Musatis Brief 'Beseitigungsanspruch und  Unterlassungserklärung' stellt die Behauptung  der Diffamierung allein schon eine schnippische Aversion zur freien Meinung dar, handelte es sich bei dem Blog Post um eine offene Email an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die sich auf tatsächliche und belegbare Ereignisse zu Zeiten des ledigen Fräuleins Regnum beim Jobcenter bezieht. Daneben ist auch nicht der volle Inhalt des Posts auf meiner Website angegeben (siehe Anlage ihres Briefes und der tatsächliche Blog Post). Er ist damit seiner tiefen intellektuellen Verve beraubt und verliert an Amplitude.
Das Fräulein Musati desavouiert sich in ihrem vierseitigen Erpresserbrief in für mich als Chevalier peinlich anmutendem Lapsus, wenn sie den Satz "Ist Martina Musati gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?" gelöscht sehen möchte. Dem linguistischen Connaisseur ist hier sofort Betteridge's law geläufig, ebenso der Fakt, dass Dilbert in top US Finanzmedien abgedruckt wurde/wird. Vielleicht nicht ganz das Metier der talentierten Mademoiselle. Diese Ignoranz scheint einmal mehr den Dunning–Kruger Effekt zu validieren.”
Ich will nicht näher auf die strotzende Dummheit des Beschwerenden eingehen, sondern vielmehr verweisen auf das Urteil des BGH VI ZR 93/10 vom 25. Oktober 2011 und hier die Eingangspunkte a, b und c sowie die Randnummern 25, 27, 31 und 32.

Ebenso soll das Bundesverfassungsgericht und sein Beschluss vom 08. Feb. 2017 erwähnt werden: “Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit” - 1 BvR 2973/14.

Ich verlange die Namensnennung des Beschwerenden, da die Beschwerde in mein Recht auf freie Meinungsäusserung und Berichterstattung eingreift.

Es ist möglich, dass Dame arg beunruhigt ist nach diesem Papier “Facial aging trajectories: A common shape pattern in male and female faces is disrupted after menopause”.

6/11/2019

Arbeitsagentur Stuttgart, ich erwarte Angabe des Namens und Behörde des Beschwerenden bei Google bis Freitag, 14. Juni 2019 - NetzDG

Tag bei der Arbeitsagentur Stuttgart,

Ich erhielt im März 2019 die folgende Mitteilung von Google, nach der eine anonyme Beschwerde einging. Siehe unten. Ich begehre Auskunft über den Namen des Absenders, der mit 99%iger Sicherheit von der Agentur für Arbeit in Stuttgart stammt, da es sich um Frau Martina Musati handelt und in dritter Person formuliert wurde.

Hier zunächst die Mitteilung von Google:
Ihr Google-Team
************ Beschwerde************
http://meinjobcenter.blogspot.com/2017/11/klage-wg-notigung-gg-martina-musati.html
Dieser Link beinhaltet defamierende und verleumende Aussagen Martina
Musati's gegenueber (Z.Bsp: Auffallend ist des ledigen Fräulein Musatis
Ermangelung an 'Cultural Capital', wie es der französische Sozialphilosoph
Pierre Bourdieu erkenntniserweiternd formulierte, .....as Fräulein Musati
desavouiert sich in ihrem vierseitigen Erpresserbrief in für mich als
Chevalier peinlich anmutendem Lapsus, wenn sie den Satz "Ist Martina Musati
gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?" gelöscht
sehen möchte..) 
Es wird mir also Diffamierung unterstellt. Diese Beschuldigung der Diffamierung konstituiert allerdings Diffamierung meiner Person, als die angeführten Beispiele mutwillig und damit sinnverdrehend nur Teile eines jeweiligen Absatzes wiedergeben und nicht den Kontext.

Ich erwarte die Angabe des Namens und Behörde des Beschwerenden bei Google bis zum Freitag, 14. Juni 2019.

Hinweisen darf ich auf NetzDG § 3 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3. Desweiteren § 4 Abs. 1. Ganz dringend lege ich die Lektüre der Entscheidung des BGH VI ZR 93/10 vom 25. Oktober 2011 nahe.

Nun etwas Heiteres.

Wir sind hier in der Bananen Republik Deutschland und das NetzDG stammt ja bekanntlich von Schnullerbaby, Douchebag und Laufender Meter Heiko Maas, dem ex-JuMi. Da sind natürlich Klöpse vorprogrammiert, denn der Junge kackt immer irgendwo ab. Und jetzt bitte hinsetzen, denn es wird zum Bepissen lustig.

Der beanstandete Blog Post "Klage wg. Nötigung gg. Martina Musati. Mildernd ihr Mangel an Bourdieuschen Cultural Capital und damit Hindernis am Heiratsmarkt laut Harvard Studie."

ist in Grossbritannien geblockt! Er ist nicht geblockt in Deutschland und anderen Ländern. Also man kann auf diesen Bengel Heiko auch wirklich nicht bauen.

Siehe:
https://www.lumendatabase.org/notices/search?utf8=✓&term=http%3A%2F%2Fmeinjobcenter.blogspot.com%2F2017%2F11%2Fklage-wg-notigung-gg-martina-musati.html&sort_by=

https://www.lumendatabase.org/notices/18274558

Ich darf noch einmal wiederholen, ich erwarte die Angabe des Namens und Behörde des Beschwerenden bei Google bis zum Freitag, 14. Juni 2019. Bei Verstreichen des Termins erhebe ich Klage gegen die AA Stuttgart, die BA in Nürnberg und das BMAS.

Besten Dank im Voraus

5/12/2019

Strafanzeige gg. Amtsstuben-Suffragette Martina Musati nach Beschwerde unter Einsatz ihrer "sozial geschlechtlichen Libido" fussend auf Heiko Maas' Netzdurchwerkelungsmeinungsverrammelungsgesetz

F A X

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

(cc BMAS, BMJV, Kanzleramt, Arbeitsag. Stuttgart, Jobcenter München)


12. Mai 2019

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

Martina Musati

Regionaldirektion Baden Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, Hölderlinstr. 36, 70025 Stuttgart,

wegen Verstosses gegen Artikel 5 GG, Art. 10 EMRK.

Begründung

Am 29. März 2019 erhielt die Admin des Blogs “https://meinjobcenter.blogspot.com" von Google eine Beschwerde über zwei Blog Posts (siehe Anlage). Zuvor sei jedoch pflichtgemäss dem minderwüchsigen sozialistischen ex-Justiz Minister und Author des Netzdurchwerkelungsmeinungsverrammelungsgesetzes Heiko Maas gedankt, der nebenbei altruistisch Zeit fand, einen gestrauchelten D-Movie Star in den gesponsorten Westwing zu bringen.

Beide Posts stammten von mir. Das beanstandete photogeshopte Bild zeigte das ledige Fräulein Musati in 2015 (!) mit ihrem mit Abstand besten Foto. Ein Foto, das sie jederzeit auf Tinder benutzen könnte. Aber ich schweife ab. Chevalier, der ich bin, entfernte ich das Bild umgehend, um nicht dem Unbill seiden-bestrumpfter Dame ausgesetzt zu sein und ersetzte es nun in sanierter Form der Nachhaltigkeit wegen und in Streisand Effect Manier.

Die zweite Beanstandung (Post: http://meinjobcenter.blogspot.com/2017/11/klage-wg-notigung-gg-martina-musati.html) allerdings lässt einmal mehr das gestörte Verhältnis zur freien Meinungsäusserung und Pressefreiheit der ledigen, auf Steuergeldern residierenden Dame erkennen.

So trat “die sozial geschlechtliche Libido” der Martina Musati “in Kommunikation mit der Institution” (Pierre Bourdieu, in Masculine Domination) Google und sah sich “defamiert und verleumdet durch Aussagen” wie - und an dieser Stelle muss man sich anschnallen, denn jetzt tritt die cisgendered intellektuelle Firepower einer Dame im prämenomausalen Alter in Aktion:

  • “Auffallend ist des ledigen Fräulein Musatis Ermangelung an 'Cultural Capital', wie es der französische Sozialphilosoph Pierre Bourdieu erkenntniserweiternd formulierte,”
  • “… das Fräulein Musati desavouiert sich in ihrem vierseitigen Erpresserbrief in für mich als Chevalier peinlich anmutendem Lapsus, wenn sie den Satz "Ist Martina Musati gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?" gelöscht sehen möchte…”

Zu allem Überfluss gibt sich Mademoiselle pikiert und “behauptet, der Beitrag verletze (ihn) sie in (seinen) ihren Rechten”.

Die intellektuell schal sich desavouierende Vorsechzigerin Martina Musati will einen Blog Post gelöscht sehen, der eine Klage vom November 2017 beim Sozialgericht München gegen sie selbst beinhaltet und sonst keinen weiteren Inhalt aufweist! 

Das Anliegen versprüht provinzielle Kim Kardashian Allüren. Der Titel des Blog Posts lautet “Klage wg. Nötigung gg. Martina Musati. Mildernd ihr Mangel an Bourdieuschen Cultural Capital und damit Hindernis am Heiratsmarkt laut Harvard Studie” und bleibt selbstverständlich online.

Die Klage basiert in essentiell literarischen Teilen auf 'Masculine Domination - Pierre Bourdieu (Translated by Richard Nice)’ und wer sich am Dilbert Principle echauffiert, darf sich nicht wundern, als ‘Left-swipe’ angesehen zu werden.

Wackere Amtsstuben-Suffragette hatte schon im August 2012 erfolglos versucht, mich mit einem von Behörden-Verbrecher (Nötigung) Manfred Jäger kopierten Brief zu nötigen, einen Blog Post (eine Öffentliche Email an das BMAS) zu löschen oder einer Vertragsstrafe von € 10.000 (zehn tausend) entgegen zu sehen. Die Strafverfolgung nach meiner Anzeige wurde von dem Kangaroo Court München bezeichnenderweise abgelehnt, da nicht der Ernst dieser Drohung ersichtlich sei (sic)!

Und hier ist pertinent in ergötzend präziser Observation der französische Sozial-Philosoph Pierre Bourdieu in ‘ANAMNESIS OF THE HIDDEN CONSTANTS’:
“Immer wieder sind Frauen unter dem Blick anderer dazu verurteilt, die Diskrepanz zwischen dem realen Körper, an den sie gebunden sind, und dem idealen Körper, nach dem sie sich endlos bemühen, zu erleben. Da sie den Blick anderer brauchen, um sich zu konstituieren, orientieren sie sich in ihrer Praxis kontinuierlich an der vorweggenommenen Einschätzung des Preises, den ihr körperliches Erscheinungsbild, ihre Art, es zu tragen und darzustellen, erhalten kann (daher die mehr oder weniger ausgeprägte Neigung zur Selbstverleumdung) und zur Verkörperung des sozialen Urteils in Form von körperlicher Verlegenheit und Schüchternheit).”
Kein Wunder, dass Ludwig Wittgenstein so sehr gegen das Wahlrecht für Frauen war ohne besondere Gründe, ausser dass 'all women he knows are such idiots’ (Ray Monk, Ludwig Wittgenstein: The Duty of Genius).

Das neoliberale Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS ist aufgerufen, sich auf den Boden eines Rechtsstaats zu begeben und vor allem seine staatlich besoldeten Verbrecher Manfred Jäger (AA Ingolstadt) (Nötigung) vom Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger und Jürgen Sonneck (vormals Jobcenter München und dort operierend im Nazi-Stil unter falschem Namen “C. Paucher” und gedeckt von Polizei und Münchner Justiz) besser zu trainieren.

Ich ersuche Sie hiermit um Strafverfolgung, denn die freie Meinungsäusserung ist ein elementares und nicht dispensables Gut in einem demokratischen Staat. Ihre Hütung ist oberstes Gebot, so hält sich zumindest das Gerücht in Mutti-Land und den Roten Divas in Karlsruhe.

4/26/2019

Bitte an Google, Namen des Beschwerenden unter Bezug EU-DSGVO zu nennen zwecks Klage gegen die Person