Tag bei der Arbeitsagentur Stuttgart,
Ich erhielt im März 2019 die folgende Mitteilung von Google, nach der eine anonyme Beschwerde einging. Siehe unten. Ich begehre Auskunft über den Namen des Absenders, der mit 99%iger Sicherheit von der Agentur für Arbeit in Stuttgart stammt, da es sich um Frau Martina Musati handelt und in dritter Person formuliert wurde.
Hier zunächst die Mitteilung von Google:
Ich erwarte die Angabe des Namens und Behörde des Beschwerenden bei Google bis zum Freitag, 14. Juni 2019.
Hinweisen darf ich auf NetzDG § 3 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3. Desweiteren § 4 Abs. 1. Ganz dringend lege ich die Lektüre der Entscheidung des BGH VI ZR 93/10 vom 25. Oktober 2011 nahe.
Nun etwas Heiteres.
Wir sind hier in der Bananen Republik Deutschland und das NetzDG stammt ja bekanntlich von Schnullerbaby, Douchebag und Laufender Meter Heiko Maas, dem ex-JuMi. Da sind natürlich Klöpse vorprogrammiert, denn der Junge kackt immer irgendwo ab. Und jetzt bitte hinsetzen, denn es wird zum Bepissen lustig.
Der beanstandete Blog Post "Klage wg. Nötigung gg. Martina Musati. Mildernd ihr Mangel an Bourdieuschen Cultural Capital und damit Hindernis am Heiratsmarkt laut Harvard Studie."
ist in Grossbritannien geblockt! Er ist nicht geblockt in Deutschland und anderen Ländern. Also man kann auf diesen Bengel Heiko auch wirklich nicht bauen.
Siehe:
https://www.lumendatabase.org/notices/search?utf8=✓&term=http%3A%2F%2Fmeinjobcenter.blogspot.com%2F2017%2F11%2Fklage-wg-notigung-gg-martina-musati.html&sort_by=
https://www.lumendatabase.org/notices/18274558
Ich darf noch einmal wiederholen, ich erwarte die Angabe des Namens und Behörde des Beschwerenden bei Google bis zum Freitag, 14. Juni 2019. Bei Verstreichen des Termins erhebe ich Klage gegen die AA Stuttgart, die BA in Nürnberg und das BMAS.
Besten Dank im Voraus
Ich erhielt im März 2019 die folgende Mitteilung von Google, nach der eine anonyme Beschwerde einging. Siehe unten. Ich begehre Auskunft über den Namen des Absenders, der mit 99%iger Sicherheit von der Agentur für Arbeit in Stuttgart stammt, da es sich um Frau Martina Musati handelt und in dritter Person formuliert wurde.
Hier zunächst die Mitteilung von Google:
Ihr Google-TeamEs wird mir also Diffamierung unterstellt. Diese Beschuldigung der Diffamierung konstituiert allerdings Diffamierung meiner Person, als die angeführten Beispiele mutwillig und damit sinnverdrehend nur Teile eines jeweiligen Absatzes wiedergeben und nicht den Kontext.
************ Beschwerde************
http://meinjobcenter.blogspot.com/2017/11/klage-wg-notigung-gg-martina-musati.html
Dieser Link beinhaltet defamierende und verleumende Aussagen Martina
Musati's gegenueber (Z.Bsp: Auffallend ist des ledigen Fräulein Musatis
Ermangelung an 'Cultural Capital', wie es der französische Sozialphilosoph
Pierre Bourdieu erkenntniserweiternd formulierte, .....as Fräulein Musati
desavouiert sich in ihrem vierseitigen Erpresserbrief in für mich als
Chevalier peinlich anmutendem Lapsus, wenn sie den Satz "Ist Martina Musati
gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?" gelöscht
sehen möchte..)
Ich erwarte die Angabe des Namens und Behörde des Beschwerenden bei Google bis zum Freitag, 14. Juni 2019.
Hinweisen darf ich auf NetzDG § 3 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3. Desweiteren § 4 Abs. 1. Ganz dringend lege ich die Lektüre der Entscheidung des BGH VI ZR 93/10 vom 25. Oktober 2011 nahe.
Nun etwas Heiteres.
Wir sind hier in der Bananen Republik Deutschland und das NetzDG stammt ja bekanntlich von Schnullerbaby, Douchebag und Laufender Meter Heiko Maas, dem ex-JuMi. Da sind natürlich Klöpse vorprogrammiert, denn der Junge kackt immer irgendwo ab. Und jetzt bitte hinsetzen, denn es wird zum Bepissen lustig.
Der beanstandete Blog Post "Klage wg. Nötigung gg. Martina Musati. Mildernd ihr Mangel an Bourdieuschen Cultural Capital und damit Hindernis am Heiratsmarkt laut Harvard Studie."
ist in Grossbritannien geblockt! Er ist nicht geblockt in Deutschland und anderen Ländern. Also man kann auf diesen Bengel Heiko auch wirklich nicht bauen.
Siehe:
https://www.lumendatabase.org/notices/search?utf8=✓&term=http%3A%2F%2Fmeinjobcenter.blogspot.com%2F2017%2F11%2Fklage-wg-notigung-gg-martina-musati.html&sort_by=
https://www.lumendatabase.org/notices/18274558
Ich darf noch einmal wiederholen, ich erwarte die Angabe des Namens und Behörde des Beschwerenden bei Google bis zum Freitag, 14. Juni 2019. Bei Verstreichen des Termins erhebe ich Klage gegen die AA Stuttgart, die BA in Nürnberg und das BMAS.
Besten Dank im Voraus
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