8/27/2019

Sonderangebot Berlin: Nur € 438,- für Auskunftsbegehren nach Regierungskriterien zur Blockung auf Twitter

F A X

Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstr. 7
10557 Berlin

27. Aug. 2019

Az. VG 2 K 216.19

Guten Tag Frau Vorsitzende Xalter,

Danke für die Rechnung über € 438,- zur Erlangung der Information von Bundesministerien
Welche Tweets liegen gegen den Klagenden vor, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten und machen, sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung? 
Ich finde patriarchalisch-maskuline Bestätigung, dass Bundesministerien unter der Leitung eines Mannes deutlich schneller bearbeitet werden als Ministerien mit blonden, etwas fülligen Frauen und dubiosen akademischen Show Time Titeln. So schrieb mir die Richterin meines Auskunftsbegehrens an das BMFSFJ am 02. Aug. 2019 und Sie, als Justizbeauftragte zur Eluzidierung der Social-Media-Blockungs-Politik des BMAS erst am 06. Aug. 2019. Die erste Rechnung kam aber vom BMAS Fall.

Ich nehme nun Bezug auf die der Rechnung umseitig zu entnehmende “Unbefristete Erinnerung”, wobei ich eingestehen muss, überhaupt nicht zu verstehen ist, wie eine Erinnerung unbefristet sein kann. Trotz alledem gestatte ich mir hier nun Erinnerung einzulegen und begründe wie folgt.

Es ist mir nicht nachvollziehbar, wieso das Verwaltungsgericht Berlin mit meinem Auskunftsbegehren befasst ist, denn:

Herr Fochler vom SG München hatte mir am 11.04.2019 mitgeteilt (er benutzte nicht das Wort “Klagen”, was diese Schreiben ja in der Tat waren, aber, mein Gott, dies sind neoliberale Zeiten),  “dass Ihre Schreiben vom 09.02.2019 und 05.03.2019 an das Bundesministerium für Arbeit bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet werden”.

Ebenso erfuhr ich aus dem Schreiben, dies sei “Auf richterliche Anordnung” geschehen und das kann ich nicht anders interpretieren, als sich das SG München des Falls angenommen hat und damit Rechtshängigkeit oder, um das Niveau ein wenig zu heben, Litispendenz erreicht wurde. Am 17. Aug. 2019 erkundigte ich mich bei Herrn Fochler nach dem Auskunftsstand seitens der Ministerien und harre in gespannter Vorfreude.

Ich kann mir auch ausserdem beim besten Willen nicht vorstellen, für ein Auskunftsbegehren nach den Regierungskriterien zur Blockung von unliebsamen Tweets zu zahlen.

Mit vorzüglichen Grüssen aus dem Land der Weltmeister! Beim Blocken von Twitter-Accounts.

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