8/12/2019

Verwaltungsgericht Berlin: Klageverfolgung wegen Twitter Blockierung durch BMFSFJ würde negativ beschieden und die Kosten ohne jeden Zweifel eingetrieben! Fuck off, shitter!

F A X

Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstr. 7
10557 Berlin

12. Aug. 2019

Az. VG 2 K 215.19

Guten Tag Richterin Nipperdey,

Danke für Ihr Schreiben vom 02. Aug. 2019, in dem Sie mich über die Verweisung des Kungelgerichts SG München (Az. S 24 SV 15/19) in Sachen ‘Brechung von Art. 5 GG durch BMFSFJ - Twitter Zensur’ an das Verwaltungsgericht Berlin informieren. Der Vollständigkeit halber erlauben Sie mir das Bild komplettierend noch anzufügen, dass das Bayer. LSG München meinen Verweis auf das Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 20 B 52/06 SO - überhaupt nicht interessierte.

Dort heisst es: “Steht ein neben dem § 25 Abs. 1 SGB X sachnahes, aus einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis folgendes Rechtsinstitut zur Akteneinsicht zur Verfügung, ist die Anwendung des InformationsfreiheitsG NRW aufgrund der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 gesperrt. Damit sind die Sozialgerichte und nicht die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über einen Streit über die Akteneinsicht zuständig.

Verständlicherweise wollte man sich nicht beschmutzen, wenn die perfiden und charakterlich völlig versifften Machenschaften des bayerischen Beamten Jürgen Sonneck dieser Klage zugrunde liegen, der in völliger Verblödetheit in München lebend doch tatsächlich eine verleumderische Strafanzeige per Email unter Angabe des falschen Namens “C. Paucher” an die Polizei - jetzt festhalten - in MÜNCHEN schickt. Ja, so scheissenblöd muss man erst einmal sein. Sie verzeihen bitte mein exzellentes Französisch.

Mitte 2018 wurde der Twitter Account @ErebusSagace durch das BMFSFJ unmittelbar (!) geblockt, nachdem ich am 23. Juni 2018 einen Blog Post mit dem Titel “BMFSFJ, die "Initiative JUGEND STÄRKEN" wurde durch sinistre Jobcenter Charakterleiche Jürgen Sonneck exzellent implementiert. Kudos!” veröffentlicht hatte und diesen Post per Email an das BMFSFJ sowie Jobcenter München und Stadt München gesandt hatte.

Sie sprechen in Ihrem Schreiben die Akteneinsicht an. Das ist wohltuend, denn so etwas wird im Kangaroo Court München an der Nymphenburger Str. etc. nicht geboten; dort werden Behörden-Verbrecher gedeckt. Am 11.04.2019 teilte mir Reg. Inspektor Fochler des SG München mit, meine Schreiben (er benutzte nicht das Wort Klagen!!!) seien an das BMAS und BMFSFJ weitergeleitet worden. Nun denke ich, sollten vier Monate zur Beantwortung meiner Frage aus meiner Klage genügen und diese Frage lautete:

Welche Tweets liegen gegen den Klagenden vor, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten und machen, sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung? 

Ich würde Sie bitten, mir die Antwort des Ministeriums dieser verbal so attraktiv simplen sozialistischen Ministerin zuzusenden. Alles Digitale mögend und zusätzlich dem Umweltschutz cum Klimaschutz mit Fleisch und Blut verpflichtet, würde sich die Email anbieten. Das sind wir allein den Bäumen und Greta schuldig. Ich danke im Voraus.

Es würde dem Tenor Ihres geschätzten Schreibens nicht gerecht werden, liesse ich Ihre subtilen Ausführungen unerwähnt, in denen Sie mir unmissverständlich zu verstehen geben, eine weitere Klageverfolgung würde in einen negativen Beschluss des Gerichts münden und die Kosten ohne jeden Zweifel eingetrieben werden (siehe Hinweisblatt in Fettdruck).

So verwundert es nicht, “DEUTSCHLAND IST WELTMEISTER! BEIM BLOCKEN VON TWITTER-ACCOUNTS”. Danach liegt Deutschland sogar vor der Türkei in der Rangliste der Meinungsunterdrücker. Hinzu kam jüngst “'Germany is not an open society': Chinese artist Ai Weiwei on leaving Berlin”. Wie in seiner Geschichte und Tradition belegt, trugen und tragen deutsche Gerichte dazu bei.

Mit vorzüglichen Grüssen aus der Millionen-Dorf-Metropole der Provinz Bayern

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