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9/25/2019

Dem Justitiariat des BMFSFJ sei hingewiesen, unter Beachtung von Gesetzen ist der propere Kanal zur Beantwortung das SG München, nicht das Verwaltungsgericht Berlin

Gabriele Frenz-Ferger
Referat Z12 - Justitiariat
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Az. VG 2 K 215.19

- per Email -

Guten Tag Frau Frenz-Ferger,

Ich erhielt am 18. Sept. 2019 Kunde vom Verwaltungsgericht Berlin, wonach das BMFSFJ nun anscheinend aufgewacht ist und zur Beantwortung meiner zichmaligen Anfragen
Welche Tweets haben die Sperrung des Twitter Accounts @ErebusSagace durch BMAS und BMFSFJ notwendig gemacht und was sind die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für die Sperrung auf Twitter?
bis zum 15. Okt. 2019 eine kreative Schaffensfristverlängerung eingeräumt zu bekommen bittet. Das sei dem Ministerium unter der eher für frugale Elokution bekannten und mit opulentem Doktortitel drapierten Madame Ministerin Giffey gewährt, als doch
  • im August und September 2018 zwei Emailanfragen an Frau Henschen vom Staatsministerium für Kultur und Medien unbeantwortet blieben,
  • eine Twitter Anfrage @RegSprecher mangels meines bourgeoisen Standes keine Beachtung fand,
  • Email vom 06. Sept. 2018 vom Büro Chef vom Dienst des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung an BMFSFJ ebenso unbeantwortet blieb,
  • ein Schreiben des SG München vom 11.04.2019,“dass Ihre Schreiben vom 09.02.2019 und 05.03.2019 an das Bundesministerium für Arbeit bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet werden”... und dies “Auf richterliche Anordnung” geschehen sei, wohl resonanzlos vergilbte. Nebenbei bemerkt bedeutet das, Abs. 1 des § 276 ZPO tritt in Kraft und das Verwaltungsgericht ist überhaupt nicht zuständig, sondern das SG München. Stichwort Litispendenz: Ist die Klage rechtshängig geworden, bleibt das Gericht zuständig, auch wenn sich die zugrunde liegenden Umstände ändern (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO), sog. perpetuatio fori. 
  • Am 18.09.2019 eine Email mit Frage an: “Staatsministerin für Kultur und Medien Grütters, was sind die Kriterien der Bundesregierung für Sperrung auf Twitter?” bis dato des Schweigens Würdigung fand.
Darf ich unterstellen, dem BMFSFJ ist dieses Papier bekannt: Zugang zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in sozialen Medien („Twitter“), © 2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 044/18.

Kurzer Flashback zur Einordnung:

Nach der Zusendung meines PDFs an Madame Ministerin Giffey, u.a. mit Details über die charakterlich versiffte beamtete kriminelle (§ 187 StGB) Behörden-Ratte Jürgen Sonneck alias falschem Namen ‘C. Paucher’ von der neoliberalen Verbrecherbehörde Jobcenter München, wurde der Twitter Account @ErebusSagace innerhalb von 48 Stunden geblockt. Das BMAS hatte schon früher geblockt, ebenso wie die Bundesagentur für Arbeit.

In den USA wird die Frage offen behandelt "Can Elected Officials Block Critics On Their Social Media Pages?". Das ist wohl der Unterschied zwischen einem First Amendment und einem angeblichen Art. 5 GG unter pompösen Roten Divas von Karlsruhe.

Erlauben Sie mir abschliessend noch einmal darauf hinzuweisen, unter Beachtung von Gesetzen ist der propere Kanal zur Beantwortung das SG München.

Mit besten Grüssen

9/02/2019

Verwaltungsgericht Berlin bietet bei Zurücknahme von Klage wg. Twitter Sperrung Sommerschlussverkaufspreis an

F A X

Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstr. 7
10557 Berlin

02. Sept. 2019

Az. VG 2 K 215.19 und VG 2 K 216.19

Guten Tag Frau Berichterstatterin Nipperdey,

Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 29. Aug. 2019 und dem generösen Angebot, bei Zurücknahme meiner Klagen nur 1/3 der Gerichtsgebühren, also den Sommerschlussverkaufspreis, zahlen zu müssen.

Gleichwohl das Angebot verlockend erscheint, machte ich sogleich in typisch Römisch-dekadenter Hartz 4 Manier eine Opportunitätskosten Analyse. Dabei erschloss sich mir die Erkenntnis, die Beschlüsse sowohl des SG München als auch des Bayer. LSG stellen einen Verstoss gegen § 276 ZPO dar, denn mit Schreiben vom 11.04.2019 teilte Herr Fochler vom SG München mir mit (er huldigte dabei dem Euphemismus ‘Schreiben’),  “dass Ihre Schreiben vom 09.02.2019 und 05.03.2019 an das Bundesministerium für Arbeit bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet werden” und dies sei “Auf richterliche Anordnung” geschehen.

In Abs. 1 des § 276 ZPO heisst es:
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; der Kläger ist von der Aufforderung zu unterrichten. Zugleich ist dem Beklagten eine Frist von mindestens zwei weiteren Wochen zur schriftlichen Klageerwiderung zu setzen. …
Mit dieser Übersendung meiner Klagen durch das SG München an die Ministerien ist die Litispendenz eingetreten. Ist die Klage rechtshängig geworden, bleibt das Gericht zuständig, auch wenn sich die zugrunde liegenden Umstände ändern (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO), sog. perpetuatio fori. Dies ist den Richtern offenkundig und bewusst entgangen, als sie auf den kastengemäss niedrigen Intellekt von Vertretern der Hartz 4 Sedimentärgesellschaftsschicht vertrauten.

Vor diesem Hintergrund hielten sowohl das SG München als auch das Bayer. LSG die Nichterwähnung und damit Unterdrückung des Schreibens  (der strafbewehrte § 274 StGB) von Reg. Inspektor Fochler vom 11.04.2019 als sich selbst darbietende Option an, um mittels kostenpflichtiger Überstellung an das Verwaltungsgericht Berlin mir Mores zu lehren. Dass dabei noch der Präsident des Bayer. LSG, Guenther Kolbe, höchstpersönlich involviert ist, kann im korrupten Bayern für keinerlei Überraschung mehr sorgen. Vielmehr ist es ein unterhaltsames Aperçu einer provinziellen Telenovela auf niedrigstem Niveau. Dem ungeachtet, habe ich am heutigen Tag Strafanzeige eingereicht.

Es kann also kein Zweifel bestehen, dass das Verwaltungsgericht nicht zuständig ist vor diesem Hintergrund.

Mit den besten Grüssen

8/27/2019

Sonderangebot Berlin: Nur € 438,- für Auskunftsbegehren nach Regierungskriterien zur Blockung auf Twitter

F A X

Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstr. 7
10557 Berlin

27. Aug. 2019

Az. VG 2 K 216.19

Guten Tag Frau Vorsitzende Xalter,

Danke für die Rechnung über € 438,- zur Erlangung der Information von Bundesministerien
Welche Tweets liegen gegen den Klagenden vor, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten und machen, sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung? 
Ich finde patriarchalisch-maskuline Bestätigung, dass Bundesministerien unter der Leitung eines Mannes deutlich schneller bearbeitet werden als Ministerien mit blonden, etwas fülligen Frauen und dubiosen akademischen Show Time Titeln. So schrieb mir die Richterin meines Auskunftsbegehrens an das BMFSFJ am 02. Aug. 2019 und Sie, als Justizbeauftragte zur Eluzidierung der Social-Media-Blockungs-Politik des BMAS erst am 06. Aug. 2019. Die erste Rechnung kam aber vom BMAS Fall.

Ich nehme nun Bezug auf die der Rechnung umseitig zu entnehmende “Unbefristete Erinnerung”, wobei ich eingestehen muss, überhaupt nicht zu verstehen ist, wie eine Erinnerung unbefristet sein kann. Trotz alledem gestatte ich mir hier nun Erinnerung einzulegen und begründe wie folgt.

Es ist mir nicht nachvollziehbar, wieso das Verwaltungsgericht Berlin mit meinem Auskunftsbegehren befasst ist, denn:

Herr Fochler vom SG München hatte mir am 11.04.2019 mitgeteilt (er benutzte nicht das Wort “Klagen”, was diese Schreiben ja in der Tat waren, aber, mein Gott, dies sind neoliberale Zeiten),  “dass Ihre Schreiben vom 09.02.2019 und 05.03.2019 an das Bundesministerium für Arbeit bzw. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet werden”.

Ebenso erfuhr ich aus dem Schreiben, dies sei “Auf richterliche Anordnung” geschehen und das kann ich nicht anders interpretieren, als sich das SG München des Falls angenommen hat und damit Rechtshängigkeit oder, um das Niveau ein wenig zu heben, Litispendenz erreicht wurde. Am 17. Aug. 2019 erkundigte ich mich bei Herrn Fochler nach dem Auskunftsstand seitens der Ministerien und harre in gespannter Vorfreude.

Ich kann mir auch ausserdem beim besten Willen nicht vorstellen, für ein Auskunftsbegehren nach den Regierungskriterien zur Blockung von unliebsamen Tweets zu zahlen.

Mit vorzüglichen Grüssen aus dem Land der Weltmeister! Beim Blocken von Twitter-Accounts.

8/12/2019

Verwaltungsgericht Berlin: Klageverfolgung wegen Twitter Blockierung durch BMFSFJ würde negativ beschieden und die Kosten ohne jeden Zweifel eingetrieben! Fuck off, shitter!

F A X

Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstr. 7
10557 Berlin

12. Aug. 2019

Az. VG 2 K 215.19

Guten Tag Richterin Nipperdey,

Danke für Ihr Schreiben vom 02. Aug. 2019, in dem Sie mich über die Verweisung des Kungelgerichts SG München (Az. S 24 SV 15/19) in Sachen ‘Brechung von Art. 5 GG durch BMFSFJ - Twitter Zensur’ an das Verwaltungsgericht Berlin informieren. Der Vollständigkeit halber erlauben Sie mir das Bild komplettierend noch anzufügen, dass das Bayer. LSG München meinen Verweis auf das Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 20 B 52/06 SO - überhaupt nicht interessierte.

Dort heisst es: “Steht ein neben dem § 25 Abs. 1 SGB X sachnahes, aus einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis folgendes Rechtsinstitut zur Akteneinsicht zur Verfügung, ist die Anwendung des InformationsfreiheitsG NRW aufgrund der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 gesperrt. Damit sind die Sozialgerichte und nicht die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über einen Streit über die Akteneinsicht zuständig.

Verständlicherweise wollte man sich nicht beschmutzen, wenn die perfiden und charakterlich völlig versifften Machenschaften des bayerischen Beamten Jürgen Sonneck dieser Klage zugrunde liegen, der in völliger Verblödetheit in München lebend doch tatsächlich eine verleumderische Strafanzeige per Email unter Angabe des falschen Namens “C. Paucher” an die Polizei - jetzt festhalten - in MÜNCHEN schickt. Ja, so scheissenblöd muss man erst einmal sein. Sie verzeihen bitte mein exzellentes Französisch.

Mitte 2018 wurde der Twitter Account @ErebusSagace durch das BMFSFJ unmittelbar (!) geblockt, nachdem ich am 23. Juni 2018 einen Blog Post mit dem Titel “BMFSFJ, die "Initiative JUGEND STÄRKEN" wurde durch sinistre Jobcenter Charakterleiche Jürgen Sonneck exzellent implementiert. Kudos!” veröffentlicht hatte und diesen Post per Email an das BMFSFJ sowie Jobcenter München und Stadt München gesandt hatte.

Sie sprechen in Ihrem Schreiben die Akteneinsicht an. Das ist wohltuend, denn so etwas wird im Kangaroo Court München an der Nymphenburger Str. etc. nicht geboten; dort werden Behörden-Verbrecher gedeckt. Am 11.04.2019 teilte mir Reg. Inspektor Fochler des SG München mit, meine Schreiben (er benutzte nicht das Wort Klagen!!!) seien an das BMAS und BMFSFJ weitergeleitet worden. Nun denke ich, sollten vier Monate zur Beantwortung meiner Frage aus meiner Klage genügen und diese Frage lautete:

Welche Tweets liegen gegen den Klagenden vor, die eine Blockierung auf Twitter notwendig machten und machen, sowie die allgemeinen Kriterien der Bundesregierung für eine Blockierung? 

Ich würde Sie bitten, mir die Antwort des Ministeriums dieser verbal so attraktiv simplen sozialistischen Ministerin zuzusenden. Alles Digitale mögend und zusätzlich dem Umweltschutz cum Klimaschutz mit Fleisch und Blut verpflichtet, würde sich die Email anbieten. Das sind wir allein den Bäumen und Greta schuldig. Ich danke im Voraus.

Es würde dem Tenor Ihres geschätzten Schreibens nicht gerecht werden, liesse ich Ihre subtilen Ausführungen unerwähnt, in denen Sie mir unmissverständlich zu verstehen geben, eine weitere Klageverfolgung würde in einen negativen Beschluss des Gerichts münden und die Kosten ohne jeden Zweifel eingetrieben werden (siehe Hinweisblatt in Fettdruck).

So verwundert es nicht, “DEUTSCHLAND IST WELTMEISTER! BEIM BLOCKEN VON TWITTER-ACCOUNTS”. Danach liegt Deutschland sogar vor der Türkei in der Rangliste der Meinungsunterdrücker. Hinzu kam jüngst “'Germany is not an open society': Chinese artist Ai Weiwei on leaving Berlin”. Wie in seiner Geschichte und Tradition belegt, trugen und tragen deutsche Gerichte dazu bei.

Mit vorzüglichen Grüssen aus der Millionen-Dorf-Metropole der Provinz Bayern