9/01/2015

Ist der Rechtsanwaltskammer München die Funktion des Preises bekannt?

Sehr geehrter Herr Steike,

Danke für Ihren Brief vom 18.08.2015 in Sachen meiner damaligen Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth.

Ihr Brief besticht zunächst durch erfrischende Kürze; dennoch musste ich ihn mehrfach lesen. Schlussendlich war ich mir dann doch sicher aus der deutschen Prosa extrahieren zu können Ihre Nachfrage sei, was ich nun in der Auseinandersetzung mit dieser ""Rechtsanwältin" Aglaia Muth bezwecke.

Dies wiederum erweckte bei mir den Zweifel, die RAK München habe eventuell nicht meine Briefe/Emails erhalten, denn die sind eigentlich, so dünkte mich eitel, doch recht selbstredend. Ich darf mich vorab gleich entschuldigen, wenn ich eine konservative Einstellung zur Person 'Rechtsanwalt' habe. 

Zudem entertaine ich auch noch den naiven Glauben an ein Recht der freien Meinungsäusserung, gekoppelt mit der Auffassung, der eine oder andere Rechtsanwalt würde dieses Grundrecht auch zu wahren gedenken und sah mich dann aber erstaunt, wie Rechtsdompteuse Aglaia Muth eher diese öfteren Probleme der Presse mit der Justiz in ihrem ersten Telefongespräch mit mir zu beklagen wusste.

Anders ausgedrückt: in erzkonservativer Manier halte ich, und viele andere tun dies erfolgreich in der Welt millionenhaft just in dieser Minute, den Preis für den realisierten Wert eines Gutes oder einer Dienstleistung. Eine Diskrepanz zwischen Preis und erbrachter Dienstleistung nennt man wie?

Wie dem auch sei, ich erlaube mir die essentiellen Kommunikationsopi in Sachen "Rechtsanwältin" Aglaia Muth aus meiner digitalen Feder kundenfreundlich in Pixelform darzubringen hier:

http://meinjobcenter.blogspot.com/search/label/rechtsanwältin%20aglaia%20muth

Mit den besten Grüssen

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