9/09/2019

Klage gg. Detlef Scheele, BA Nürnberg, bzgl. Personalakteneinsicht von beamteten Behörden-Verbrecher Jürgen Sonneck alias 'C. Paucher'

Sozialgericht München
Richelstr. 11

80634 München

(Copy per Fax an Kanzleramt, BMJV, BMAS; per Email Stadt München und Jobcenter)

09. Sept. 2019

Ich reiche hiermit Klage ein gegen

die Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, vertreten durch Detlef Scheele,

unter Bezug auf § 5 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 IFG und § 51 Abs. 4 SGG.

I. Die Sachlage

Ich forderte Herrn Scheele am 23. Aug. 2019 per Email unter Bezug auf § 5 Abs. 3 IFG auf, Einsicht in die zeitlich relevanten Einträge der Personalakte von diesem deutschen beamteten Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’, die den Ablauf des seltsam abrupten Karrierewechsels dieses kriminellen Verleumders begleiten, zu gewähren. Mein gütlicher Vorschlag einer Frist zur Beantwortung bis zum 02. Sept. 2019 fand wie zu erwarten keine Resonanz. Der Sozialist Scheele zog, wie schon sein Vorgänger Weise, die muffelige, standesarrogante und deutsch-behördentypische Maulfaulheit vor.

In Parenthese sei eingeschoben: Es ist frappant zu sehen, wie Gerichte, in diesem Fall das Sozialgericht München, meine erste diesbezügliche Klage auf Einsichtnahme der Personalakte dieses charakterlich völlig heruntergekommenen deutschen beamteten Nazi-Stil Verbrechers J. Sonneck alias ‘C. Paucher’, gedeckt von Münchner Polizei, dem Kangaroo Court München und den pompösen Roten Divas von Karlsruhe, erst einmal monatelang unbearbeitet liessen. Es wabert einfach eine braune Tradition der Hässlichen Deutschen.

Der BA Vorstand Scheele wurde von mir in jener Email vom August 2019 kurz informiert über diese Gestalt von widerlicher Contenance Sonneck alias ‘Paucher’:
"Dem Fall zugrunde lag die hirnamputierte Idee des damaligen stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck, eine verleumderische (wegen angeblicher Hetzrede in einem Blog Post) Online-Strafanzeige gegen mich am 07. Mai 2015 unter der Angabe des falschen Namens ‘C. Paucher’ zu senden. Neben überaus auffälligen chronologischen Indizien kam dieser deutsche in München wohnende Behörden-Halunke auf die völlig verblödete Idee, diese Anzeige an die - jetzt Tusch für Jürgen Schnullifuzzi - Polizei in MÜNCHEN (!!!) zu senden. Dabei vergass diese bayerische Geisteskoryphäe völlig, dass die IP Adresse mit übertragen wird. Hier muss nun klar ermahnt werden: Deutschland muss seine beamteten Behörden-Verbrecher besser trainieren. Der Verbrecher Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wurde von mir in diversen Schreiben an das Gericht als Täter genannt. Nach dezidierten Online Attacken gegen ihn und gesandt an diverse Bundesministerien in Berlin und den Polizeipräsidenten der Millionen-Dorf-Metropole München, wurde der tapsige Jürgen über Nacht Mitte 2017 transfer-saniert in das Referat für Bildung und Sport."
II. Begründung:

Nach § 51 Abs. 4  SGG ist das SG München zuständig in dieser Angelegenheit, denn in Absatz 4 heisst es:
4. in Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit,
Mein Begehren fusst u.a. auf § 5 Abs. 3 IFG:
(3) Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs in der Regel dann, wenn ... der Dritte als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat.
In 'Frage an den Staat' an die Bundesagentur für Arbeit, Betreff: IFG_Rechtlicher Status von Jobcenter-Mitarbeitern, Weisungsbefugnis und Privathaftung [#5174], 3. Februar 2014 heisst es auszugsweise:
"Für Leistungen nach dem SGB II ergibt sich die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Die Beschäftigten der Bundesagentur in den Agenturen für Arbeit und in den als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 44b SGB II betriebenen Jobcentern handeln insoweit hoheitlich für die Behörde und üben eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit im Sinne des § 1 SGB X aus. Die Befugnis zur rechtswirksamen Vornahme von Verfahrenshandlungen leitet sich ab aus § 11 Abs. 4 SGB X.
In § 11 Abs. 4 SGB X wird das BGB angeführt. § 1901 BGB erklärt den Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers.

§ 1 SGB X behandelt die Verwaltungstätigkeit. Diese umfasst Verwaltungsakte. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist Inhalt des § 35 VwVfG. Verwaltungsakte sind nach § 35 SGB X mit einer Begründung zu versehen, in der neben den tatsächlichen auch die rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. In diesem Fall also, warum wurde überhaupt diese verleumderische Online Anzeige gestellt und dann noch unter falschem Namen und warum wurde dieser hinterhältige Beamtentyp Sonneck versetzt?

Von besonderer Validität ist das Urteil des BSG Az: 11 RAr 89/94 und hier die Punkte 2 und 3, nach denen die BA einer Akteneinsicht in einem weitläufig ähnlichen Fall gewogen schien.

Schlussendlich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Az. 2 BvR 1568/12. Dort wird explizit ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung erwähnt als auch, insbesondere diesen Fall betreffend, ein strukturell asymmetrisches Rechtsverhältnis sowie eine spezifische Fürsorge- und Obhutspflicht:
3. Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung kann auch in Betracht kommen, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben oder wenn sich Personen in einem strukturell asymmetrischen Rechtsverhältnis zum Staat befinden und diesem - wie etwa im Maßregel- oder Strafvollzug - eine spezifische Fürsorge- und Obhutspflicht obliegt. 
Das dürfte bei der Charakterleiche Jürgen Sonneck alias ‘C. Paucher’ wohl vorliegen!

Ich fordere das SG München auf, Sorge zu tragen, das Recht auf Akteneinsicht, dargelegt u.a. im Art. 6 EGMR, wird respektiert!

Coda

Mein Begehren fusst sittlich auf der festen und kompromisslosen Überzeugung, dass mir und meiner tibetischen Tochter keine charakterlich versiffte deutsche Behörden-Type im widerwärtigen Rassistenland Deutschland aus den modernden Abwasserkanälen der Anonymität bewaffnete Polizei ins Haus schickt und dabei auch noch von Münchner Polizei und Justiz in Roland-Freisler-Manier gedeckt wird! Schon überhaupt nicht, um meine Tochter von Polizei körperlich durchsuchen zu lassen! Gleichwohl Deutschland für seinen Institutionalisierten Rassismus, insbesondere in Justiz und Polizei, international bekannt ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.