11/03/2018

Darf ich das Bayerische Landessozialgericht bitten, sich einer Burleske zu widmen und dem SG München Nachhilfe in Semantik zu gönnen

Guten Tag Vizepräsident Michels,

Darf ich Sie bitten, sich einer Burleske zu widmen.

Ich hatte am 31. Okt. 2018 folgende Email an das SG gesandt:

Ich habe gestern gegen 18:40 ein dreiseitiges Fax an das Gericht
gesandt zum Az. S 42 AS 2595/16.

Falls dies nicht angekommen ist, bitte ich um Mitteilung.

Daraufhin erhielt ich diese Konserve:

"Sie haben an das Gericht eine verfahrensbezogene E-Mail geschickt.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
In Rechtssachen ist die Übermittlung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen per E-Mail nur zulässig, wenn die Übermittlung aus einem De-Mail-Konto erfolgt. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Aus diesem Grund kann Ihre E-Mail nicht bearbeitet werden. Ihr Inhalt gilt als nicht zugegangen und ist insbesondere nicht geeignet, eventuell laufende Fristen zu wahren.

Eine elektronische Einreichung ist auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php und unter http://www.egvp.de.

Ansonsten benutzen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse den Postweg oder einen anderen zugelassenen Übermittlungsweg.

Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Sozialgericht München
Gerichtsleitung"

Damit stellt sich die Frage nach dem Sinn der angegebenen Emailadresse auf der Website unter dieser URL. Dort heisst es:

"Der Versand per E-Mail ist nicht geeignet, um dem Gericht rechtswirksam Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post ausschließlich schriftlich oder per Telefax zu."

Meine Emailanfrage ist offenkundig keine rechtswirksame Erklärung etc. Wäre es Ihnen möglich, dem SG ein wenig Nachhilfe in Semantik zu geben? Die Kommunikation des SG hat den Charakter einer Burleske. Oder verstehe ich das SG richtig, die Frage nach Eingang eines Faxes mittels eines Faxes zu tätigen?!🤔

Danke

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