12/07/2017

Jobcenter München, mir scheint der § 142 ZPO Anordnung der Urkundenvorlegung der adäquate Weg zu sein.

Jobcenter München
Landsberger Str. 486
81241 München

06. Dez. 2017

Frau Strama & Frau Farrenkopf,

Ich nehme Bezug auf das anonyme Schreiben des  JC vom 01.12.2017 und von Frau/Fräulein/Herr/Herrlein "60001" in Pixelform gebracht.

Sie wünschen "Unterlagen beziehungsweise Angaben" zu, und ich zitiere den Absatz des Anliegens hier wörtlich:
"Vielen Dank für Ihre Mitteilung, dass die Bareinzahlungen auf Ihrem Konto aus einem Fundraiser für Klage gegen das Jobcenter München stammen. Bitte teilen Sie uns diesbezüglich noch mit, ob dieses Geld in Bar an Sie geschickt wurde oder ob für den Fundraiser ein weiteres Konto eingerichtet wurde. Sollte dies der Fall sein, reichen Sie bitte die Kontoauszüge der letzten sechs Monate ein."
Ich will jetzt nicht pedantisch darauf hinweisen, dass Sie im ersten Satz etwas konstatieren und es dann im zweiten Satz in Frage stellen. Viel wichtiger scheint mir, noch einmal meinen erklärenden Nachsatz aus meinem letzten Schreiben zu wiederholen. Zum besseren Verständnis sind die essentiellen Aussagen aus meiner Verfassungsbeschwerde hervorgehoben, denn mir scheint etwas lost in translation zu sein.
"Über diesen Fundraiser kam der Beschwerdeführer in Kontakt mit einer Person, die gewillt ist, in den juristischen Belangen als auch offenkundig instigierten Engpässen seitens deutscher Behörden finanziellen Einsatz zu leisten. Dieses Geld ist also nicht sein Geld! Es ist auch kein Einkommen. Es ist Teil eines virtuellen Legal Defense Funds gegen kriminelle deutsche Behörden und insbesondere kolludierende bayerische Justiz/Polizei."
1. Daraus etabliert sich nun, dass ich der falsche Adressat bin für das Anliegen des JC. Der richtige Adressat ist der Benefaktor. Instigatoren sind/waren die Agentur für Arbeit und das JC. Mit anderen Worten, und das haben Sie natürlich sofort erkannt, geht es um die Parteienmaxime und den Beibringungsgrundsatz. Ich zitiere nachfolgend den Anwaltsspiegel:
"Übersetzt bedeuten diese beiden zivilprozessualen Begriffe nichts anderes als: Die Parteien bestimmen, welcher Sachverhalt vorgetragen und welche Beweismittel in einem Rechtsstreit vorgelegt werden. Daher kann – von bestimmten wenigen (und in der Praxis noch weniger gebräuchlichen) Ausnahmen (vgl. etwa die Unterlagenvorlage nach § 142 ZPO) abgesehen – keine Partei von der anderen Partei die Offenlegung irgendwelcher Unterlagen verlangen."
Ich denke, die Semantik ist recht deutlich und erlaube mir, quasi reziprok kundenfreundlich, den § 142 ZPO Anordnung der Urkundenvorlegung anzuführen:
(1) 1Das Gericht kann anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. 2Das Gericht kann hierfür eine Frist setzen sowie anordnen, dass die vorgelegten Unterlagen während einer von ihm zu bestimmenden Zeit auf der Geschäftsstelle verbleiben.
(2) 1Dritte sind zur Vorlegung nicht verpflichtet, soweit ihnen diese nicht zumutbar ist oder sie zur Zeugnisverweigerung gemäß den §§ 383 bis 385 berechtigt sind. 2Die §§ 386 bis 390 gelten entsprechend.
Dieser Weg steht also nach meinem Verständnis dem JC offen.

2. Damit komme ich nun zum zweiten Anliegen des JC nach dem monetären Wesen. Dieses manifestiert sich, so in meiner Erläuterung ausgeführt, in seiner Virtualität und Wikipedia beschreibt diese so:
"Virtualität ist die Eigenschaft einer Sache, nicht in der Form zu existieren, in der sie zu existieren scheint, aber in ihrem Wesen oder ihrer Wirkung einer in dieser Form existierenden Sache zu gleichen. Das Wort führt über den französischen Begriff virtuel (fähig zu wirken, möglich) zurück auf das lateinische Wort virtus (Tugend, Tapferkeit, Tüchtigkeit, Kraft, Männlichkeit).
Virtualität spezifiziert also eine gedachte oder über ihre Eigenschaften konkretisierte Entität, die zwar nicht physisch, aber doch in ihrer Funktionalität oder Wirkung vorhanden ist."
Diese Virtualität erfährt soz. stoffliche Realität oder, wenn Sie so wollen, "konkretisierte Entität" im Falle einer negativen Instigierung durch eine Behörde. Bei Eruierungsersuchen ob der Quelle setzt an dieser Stelle dann der Feedback Loop zu Nr. 1 ein.

Mir scheint aus der Frage des JC ein strategisches Interesse zu emanieren, Kenntnis über die Höhe des virtuellen Legal Defense Funds zu erlangen, um nachfolgend dessen Limiten mittels des bislang verlässlich demonstrierten Komplotts mit Polizei und Justiz und allen Gesetzesbrüchen seitens aller involvierten Intriganten zu testen mit dem Ziel der Zahlungsunfähigkeit. Womit dann das Grundgesetz tangiert wäre.

Ich hätte wesentlich weitergehende Vorschläge als des JCs Anliegen.
  • Sorgen Sie doch dafür, dass mir das Telefontranscript aus 2012 des heimlichen Gesprächs des sich damals zusammengerotteten staatlichen Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Verbrecher Jäger der Agentur für Arbeit München mit der Polizei München überlassen wird. Das steht mir laut Art. 6 EMRK zu.
  • Teilen Sie mir doch die Wohnadresse im Mai 2015 von Martina Musati und Sabine Nowack mit zwecks IP-Adresse Zonenabgleichs. Siehe mein Blog Post 'Bitte um Amtshilfe zur Festellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack' (http://meinjobcenter.blogspot.com/2017/07/bitte-um-amtshilfe-zur-festellung-der.html). Wie üblich in der Bauerntrampel-Provinz nicht beantwortet.
  • Leiste das JC doch Amtshilfe wie erbeten in meinem Blog Post 'Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015' (http://meinjobcenter.blogspot.com/2017/07/amtshilfe-erwunscht-bei-der-telekom-die.html). Natürlich auch nicht beantwortet in der Wadlstrumpf-Provinz.
  • Rücken Sie mit dem Namen der Deutschen Faschistischen Behörden Drecksau vom 07. Mai 2015 raus.
Coda

Mein weiteres Vorgehen, so denn die Plunse aus der DDR eine Regierung irgendwie ins Leben gehaucht hat (also etwa August 2018), wird konkretisierte Entität erfahren in der Form von Anschreiben an sämtliche relevanten Ministerien inklusive Kanzleramt in englischer Sprache über die bislang von mir und meiner Tochter genossenen Vorfälle. Englisch, um den ganzen kriminellen und verstunkenen Siff inklusive der Polizei- und Justiz Travestie international breit zu treten. Und bei labbrigen Antworten aus einem Ministerium werde ich gallig.

Ich schätze mich geehrt, von Ihnen um Eluzidierung zu den angesprochenen Fragen gebeten worden zu sein und drücke meine Hoffnung aus, der Erwartungshaltung gerecht geworden zu sein.

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