12/27/2016

Landgericht Augsburg belegt kurz Primitivität bayrischer Justiz und insinuiert, freie Meinungsäusserung rektal zu konsumieren.

Landgericht Augsburg
Gögginger Strasse 101
86199 Augsburg

25. Dezember 2016

AZ: 16 Ns 101 Js 139897/16
18 Ns 112 Js 203869/12

Beschwerde gegen Beschluss vom 20.12.2016

Richter Nielsen,

Ich nehme Bezug auf Ihren Beschluss vom 20.12.2016 mit dem Sie meine Forderung nach Wiederaufnahme des Falles im Stile des Ipse dixit einfach mal so bayrisch wegwischen. Sie sollten sich schämen, aber sich schämen zu können, würde voraussetzen, sich bewusst zu sein, was für ein Rott und welche Verkommenheit die bayerische Justiz darstellt. Als Asienbeheimateter (ich bin kein Deutscher ausser der läppischen Geburtsurkunde!) kann ich Korruptheit sehr gut beurteilen. Und es stinkt in Bayern.

Nachdem das nun gesagt werden musste, stelle ich ein eklatantes Manko in Ihrem Beschluss fest. Das Manko Ihrer Redlichkeit, aber elegant ausgeglichen mittels Durchtriebenheit, denn das haben Sie doch vorzüglich hingekriegt, nicht wahr! Will sagen, ich erhalte Ihren Beschluss am 22.12.2016 per Post. Also zwei Tage bevor ein späterer langhaariger Wanderprediger mit billigen Taschenspielertricks avancierend gefeiert wird, und Sie nassforsch eine Frist zur sofortigen Beschwerde auf eine Woche limitieren. Sagen Sie, Richter Nielsen, haben Sie eigentlich in der Provinz Bayern überhaupt keinen Stil? Betteridge lässt grüssen.

Aber Sie wären ja nicht bei der bayerischen Justiz, wenn Sie nicht auch wüssten, was Unterschlagung ist. Da beziehen Sie Ihren Beschluss auf mein Schreiben vom 07.08.2016. Das Schreiben wurde doch von der verrotteten bayerischen Justiz in München wie üblich gar nicht beachtet, so dass ich das gleiche Schreiben noch einmal am 13.10.2016 an die Münchner Justiz sandte. Das wollten Sie natürlich unter den Teppich kehren.

Die gleiche Justiz schützt auch den Verbrecher Manfred Jäger und weigert sich bis heute, ebenso wie die kriminelle Betrügerin und RAin Aglaia Muth, mir die 19 Seiten Dokumente auszuhändigen, die dieser rechtsbrechende Schlawiner Manfred Jäger 2012 an die Polizei sandte, nachdem er in plump-dummer Manier mich um € 10.000,- erpressen wollte und ich nach Lektüre seines lächerlichen Erpresserschreibens nur seine Vollidiotie attestieren konnte.

Wieso erwähnen Sie immerzu der § 359 Abs. 2 STPO??? Auf den hatte ich mich doch gar nicht bezogen. Ich bezog mich auf den § 359 Abs. 6 STPO. Dort heisst es:
6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
Der EGMR hat im CASE OF VAJNAI v. HUNGARY  (Application no. 33629/06), CASE OF HORVÁTH AND VAJNAI v. HUNGARY (Application nos. 55795/11 and 55798/11) und auch im Case FRATANOLÓ v. HUNGARY festgestellt:
1. Strafrechtliche Eingriffe in die Äußerungsfreiheit (Meinungsfreiheit) des Art. 10 EMRK sind nur zulässig, wenn sie einem dringenden sozialen Bedürfnis entsprechen. Auch vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen Ungarns ist ein solches dringendes Bedürfnis bei der schlichten Verwendung eines kommunistischen Propagandasymbols (hier: der „rote Stern“) nicht zu begründen.
2. Die Äußerungsfreiheit des Art. 10 EMRK schützt auch Äußerungen, die beunruhigen, schockieren oder stören. Der Einschränkungsvorbehalt des Art. 10 Abs. 2 EMRK muss gerade im politischen Meinungskampf eng ausgelegt werden.
3. Beim Gebrauch mehrdeutiger Symbole, die auch für totalitäre Auffassungen stehen können, darf dem Äußernden nicht unterstellt werden, dass er das Symbol im Sinne einer Identifikation mit totalitären Auffassungen gebraucht. Es ist eine sorgfältige Prüfung der Äußerung in ihrem Kontext vorzunehmen. Eine Strafnorm, die den Gebrauch mehrdeutiger Symbole pauschal untersagt, ist deshalb zu weitgehend, zumal eine einschränkende Auslegung, die nach der jeweiligen Bedeutung des Symbols unterscheidet, nicht zufrieden stellen kann: Die Unterscheidung würde so unsicher sein, dass ein Einschüchterungseffekt („chilling effect“) und Selbstzensur nicht zu vermeiden wären.
4. Einschränkungen von Menschenrechten dürfen nicht ausschließlich auf gefühlsmäßiger Ablehnung eines Verhaltens beruhen. Die demokratische Gesellschaft muss in ihrem Urteil rational bleiben. Die Äußerungsfreiheit darf nicht wegen befürchteter Gegenreaktionen von vornherein suspendiert sein. 
Mein damaliger Blog Post mit dem Bild dieser Person Merkel,

Merkel, mittlerweile mit
Strafanzeige wg. Beihilfe zum Mord konfrontiert!

die mittlerweile von gut 400 deutschen Bürgern wegen Hochverrats angezeigt wurde (!!!) und von einem Anwalt der Beihilfe zum Mord(!), in Nazi Uniform ist aktueller denn je vor dem Hintergrund der jüngsten Rede des Erzbischofs von Canterbury, in der er u.a. richtig festellt:
"When the Great Recession arrived in 2008, it is little surprise to us now that Greece could not pay the bill. And because of previous mismanagement and even corruption by an elite, the poor of an entire nation have been put effectively into involuntary bankruptcy. The weight has fallen on those least able to survive, and when their own suffering was aggravated by the desperate plight of hundreds of thousands of refugees, and now millions, little help was given. What we have seen is the global market system, and especially the EU, lend people money to buy things and then strangle their hopes and futures when they cannot repay. What we now have is the biggest debtor’s prison in European history."
Wo das Dritte Reich damals mit militärischer Macht u.a. gegen das Volk der Griechen vorging, geht Deutschland heute als DAS dominierende Land der faschistoiden EU mit ökonomischer Gewalt vor und unterdrückt wieder das griechische Volk und schafft die grösste Jugendarbeitslosigkeit, die die neuzeitliche Geschichte je gesehen hat. Heutzutage wird Faschismus demokratisch in der Bananenrepublik der Plunse Merkel bewältigt.

Da kommen Sie mit lächerlichen Formfehlern, die nur eine Intention haben: die rücksichtslose Unterdrückung der freien Meinungsäusserung eines Hartz 4 Rezipienten durch knebelnde Geldstrafen, oktroyiert durch eine willfährige Justiz, einer kungelnden RAin und Verbrecherin Aglaia Muth und den sozial-faschistischen Jobcentern (Pflichtlektüre FA Hayek 'The Road to Serfdom' bevor Sie den Mund unreflektiert auf machen, Richter Nielsen).

Das Billiglohnland Deutschland braucht billige Arbeitskräfte und jede Kritik an diesem nonsusteniblen Wirtschaftsmodel muss unterdrückt werden. Wo Hitler damals seine SS einsetzte, um Inflation zu unterdrücken, bewerkstelligt das heutige Deutschland dies mit Lohndeflation durchgesetzt mit sozial-faschistischen Jobcentern operierend unter der Paralleljustiz SGB II.

Sie erdreisten sich, meine zehn dezidierten Punkte, die Pflichtverletzung dieser lächerlichen und mit dem Gericht kungelnden Anwältin Aglaia Muth beschreibend, zynisch beiseite zu wischen. Die dilettantische Anwältin Aglaia Muth wurde von der Münchner Justiz für eine nicht erbrachte Leistung entlohnt. Das ist Betrug und die Münchner Justiz ist Handlanger dieses Betruges. Robert Mugabe in Zimbabwe wäre begeistert und Kim Jong-un würde einen weiteren schweizer Käse anrollen lassen.

Ich garantiere der bayerischen Justiz 300%ig, dass ich Manfred Jäger von der Agentur für Arbeit vor Gericht bekomme. Die verrottete bayerische Justiz schreckt sogar nicht davor zurück, mein Handy OHNE Gerichtsbeschluss beschlagnahmen zu lassen. Sie ist so herunter gekommen, dass sie sogar an das Handy meiner tibetischen Tochter kommen wollte und sie auch einer Körperdurchsuchung in faschistoider Manier unterziehen wollte. Den Beschluss vom 04. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 interessiert doch eine solch verkommene Justiz nicht. Warum auch, man unterstellt doch Vollidiotie bei Hartz 4 Pennern.

Am 14.10.2016 sandte ich einen 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court' an den EGMR. Dieser Report wurde in unsere Akte der Beschwerde Nr. 35285/16 aufgenommen. Meine Tochter und ich hoffen, dass unsere Beschwerde zu einer Entscheidung schlussendlich angenommen wird.

Ich fordere hiermit nachdrücklich eine Wiederaufnahme der Verhandlung vor dem AG München, da der Verbrecher Manfred Jäger, Leiter der Agentur für Arbeit Ingolstadt, in mein Recht der freien Meinungsäusserung mehrfach eingriff und er und andere Jobcenter Mitarbeiter offensichtlich von der berüchtigten bayerischen Justiz, einer Justiz mit Neonazi-Affinität (das Simulacrum 'NSU Schauprozess' in München erweckt in mir Erbrechen und ein völlig lächerlicher Oberstaatsanwalt Hummer aus München wagt es, mir Kritik an Geschichtsverfälschungen der Nazizeit in den deutschen Medien zu verbieten.), gedeckt werden und zusammen im Bett sind. Dies mit dem perfiden Ziel, Hartz 4 Rezipienten in faschistischer Manier mundtot zu machen.

Ich werde Ihre Antwort abwartend, die ohehin eine Absage sein wird, diese dann zusammen mit Ihrem Beschluss in kondensierter Form in englischer Sprache für meine Unterlagen zur Einreichung beim EGMR verfassen und selbstverständlich auf meinem Blog veröffentlichen. Ein Blog, den die bayerische Justiz und Polizei mit allen Mitteln zum Verschwinden bringen wollen. Dies wird niemals gelingen. Alles ist abgesichert und es existieren mehrfache Backups weltweit, keiner davon in Deutschland.

Solange ich atme, werde ich mein Recht auf freie Meinungsäusserung voll wahrnehmen.

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Post scriptum

Donnerwetter, nach 36 Jahren!

26.12.2016

Chefermittler zum Oktoberfest-Attentat abgelöst

Bisheriger Soko-Leiter gerät wegen einer V-Mann-Affäre selbst ins Visier der Strafverfolgung

Ach du Scheisse, was für ein Siff.

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