4/09/2014

Schülermonatskarte und Wahrnehmung des Umgangsrechts

Frau Strama,

Am 14.November 2013 bat ich das Jobcenter um Zahlung der Schulfahrtkosten für meine Tochter.

Sie zogen es vor, nicht zu antworten.

Am 7. Februar 2014 bat ich das Jobcenter nochmals um Zahlung der Schulfahrtkosten als auch der Kostenübernahme zur Wahrnehmen des Umgangsrechts.

Beide Emails beinhalteten Verweise auf mehrere einschlägige Gerichtsurteile.

Sie zogen es vor, nicht zu antworten.

Sie und die Geschäftsführung des Jobcenters erhalten am Donnerstag, 10. April 2014 eine Email mit einigen sehr interessanten rechtlichen Details als auch Verweisen und selbstverständlich eine Fristsetzung.

Desweiteren teile ich dem Jobcenter München mit, das die jüngsten Vorkommnisse seitens des Jobcenters eine Replik meinerseits in weitesten Kreisen erfahren wird.


Guten Tag

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.