2/03/2014

Sozialgericht München bestätigt meine Rechtsauffassung

Auf meine Anfrage beim Sozialgericht München in einer Offenen Email am 14. Januar 2014, bestätigt das Sozialgericht München mit Schreiben vom 20. Januar 2014 - und nebenbei meine besondere Wertschätzung an das Gericht für diese sehr zügige Beantwortung, die ich nicht als selbstverständlich erachte - meine Rechtsauffassung:

Hier der Wortlaut des Briefes:

"§ 7 VwZG gilt nur für förmliche Zustellungen. Für einfache Bekanntgaben von Verwaltungsakten ist § 37 SGB X anzuwenden."

Nun eccoci Jobcenter München, würde ich sagen. Liegt mir doch ein brauner Umschlag mit Aufdruck Förmliche Zustellung datiert vom 15.1.2013 des Jobcenters München vor. Das Urteil des Sozialgerichtes kann damit angefochten werden.

Es schmerzt mich zutiefst, dass meine Hobbymuse und transzendentale blonde Medusa Elisabeth Baum wieder einmal über eine blonde Locke gestolpert ist. Womit es sich nun geschickt Madame Martina Musatti, GFerin des JoCEE München und 30%ige Frauenquotantin, mit einer Epistel aus meiner gediegenen Feder aufzusuchen.

Ci vediamo bella!

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