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10/07/2017

Sozialgericht München mag EGMR Entscheidungen gar nicht und kehrt sie daher unter den Tisch. Parteilichkeit einer Richterin? Aber nicht doch.

Bundessozialgericht
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel

06. Okt. 2017

BESCHWERDE

Sehr geehrtes Gericht,

Ich reiche hiermit unter Bezug auf Artikel 19 Abs. 4 GG und § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG Beschwerde ein bzgl. des Beschlusses des SG München vom 25. Sept. 2017 mit dem Az. S 40 SF 418/17 AB und formell zugestellt am 27.09.2017. Die Eingabefrist ist damit gewahrt.

Begründung:

Der Beschluss der promovierten (!) Richterin Schmidt ist eine Veralberung von A bis Z. Unter Abschnitt II gibt sie zu erkennen, der Logik nicht mächtig zu sein. Der Umstand, die Richterin sei nicht mehr Vorsitzenden der 51. Kammer, ändert nichts an dem Fakt, dass sie Richterin in besagten Fällen war. Die Behauptung, "ein Befangenheitsantrag bezieht sich dagegen auf die Besorgnis künftiger Befangenheit, die hier gegen die abgelehnte Vorsitzende nicht mehr bestehen kann", ist ein typischer circulus vitiosus.

In meinem Antrag vom 26. Juli 2017 schrieb ich u.a. (Hervorhebungen durch mich):
1. Unter Bezug auf Artikel 13 EMRK und § 42 Abs. 1 und 2 ZPO drücke ich meine begründete Besorgnis der Befangenheit der vorsitzenden Richterin der 51. Kammer Frau Pfriender aus und sehe eine Unparteilichkeit basierend auf bisherigen Urteilen als nicht gegeben an. Richterin Pfriender erfüllte nicht die Mindestanforderungen an ein Gericht.
2. Weiters liegt ein Verstoss gegen den Artikel 6 EMRK Abs. 1 und 3 d vor.
Der Art. 6 EMRK garantiert das Recht auf ein faires Verfahren
(1) 1 Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. 
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
3. Verstoss gegen Artikel 20 Abs. 2 und 3 Grundgesetz.
4. In einem Fall meine tibetische Tochter betreffend liegt ein Verstoss gegen Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz vor sowie Artikel 14 EMRK.
Gründe: 
5. Richterin Pfriender trat bislang in fünf (!) Verhandlungen meine Person und die meiner Tochter betreffend an. Alle Entscheidungen waren ausnahmslos Ablehnungen! Aufgrund der ausnahmslos negativen Entscheidungen gegen mich als auch einigen tendenziellen Begründungen in den Urteilsfindungen, die ich weiter unten in chronologischer Reihenfolge aufführen werde, kann ich eine unparteiliche, vorurteilsfreie, faktisch korrekte und nicht feindliche Gesinnung der Richterin nicht erkennen.
Ich erhebe Beschwerde wegen des Verstosses gegen Artikel 6 EMRK Abs. 1 und verweise auf die Entscheidungen des EGMR im CASE OF FERRANTELLI AND SANTANGELO v. ITALY  (Application no. 19874/92) und die Sätze 58 bis 60 der Entscheidung des EGMR ("double circumstance" (doppeltes Vorkommnis)).
58. Nach dem zweiten muss, ob bestimmt werden, ganz abgesehen von dem Verhalten der Richter, ob es feststellbare Tatsachen gibt, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufwerfen kann. In dieser Hinsicht können sogar Erscheinungen von einer gewissen Bedeutung sein. Was auf dem Spiel steht ist das Vertrauen, das die Gerichte in einer demokratischen Gesellschaft in der Öffentlichkeit erwecken muss. Dies bedeutet, ob in einem bestimmten Fall bei der Entscheidung ein berechtigter Grund, dass es einem bestimmten Richter an Unparteilichkeit mangelt, zu befürchten ist; der Standpunkt des Angeklagten ist wichtig, aber nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob diese Angst objektiv gerechtfertigt gehalten werden kann (das Hauschildt Urteil, aa O., S.. 21, Abs. 48, und mutatis mutandis die Fey v. Österreich Urteil vom 24. Februar 1993, Serie A, Nr. 255 -A, p. 12, Abs. 30).
59. Wie die Kommission stellt der Gerichtshof fest, dass die Angst vor einem Mangel an Unparteilichkeit im vorliegenden Fall aus einem doppelten Vorkommnis abgeleitet ist. An erster Stelle ist das Urteil vom 2. Juni 1988 über den Caltanisetta Assize Court of Appeal, unter dem Vorsitz von Richter S. P. (siehe Ziffer 26 oben), das zahlreiche Verweise auf die sich Beschwerenden und ihre jeweilige Rolle bei dem Angriff auf die Kaserne enthielt.
...
Zweitens In der Jugendabteilung war es wieder einmal Richter S. P., der den Vorsitz inne hatte und in der Tat war er der berichterstattende Richter.
60. Diese Umstände sind ausreichend, um die Befürchtungen der Kläger in Bezug auf die mangelnde Unparteilichkeit der Jugendabteilung des Caltanisetta Berufungsgericht für objektiv begründet zu halten, objektiv gerechtfertigt. Es hat einen Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 (Art. 6-1) in diesem Punkt gegeben.
Insbesondere zeigte Richterin Pfriender deutliche Zeichen der Parteilichkeit im Fall Az S 51 AS 215/17 ER vom 02. März 2017.

Auf S. 5 heisst es im Urteil, "es geht ihm um das Formulieren weiterer Klagen".

Die Aussage ist grob falsch! In meinem Antrag vom 28. Jan. 2017 schrieb tatsächlich:
"Insbesondere die Lesebrille ist für mich von essentieller Bedeutung zum Studium, Verfassung und Übersetzung von Anträgen und Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Beim EGMR sind Gerichtssprachen Englisch und Französisch. Diese Übersetzungen werden von mir vorgenommen."
"Eine Brille ist weiters dringend notwendig, als ich Schreiben an die Ministerien für Justiz, Arbeit, des Inneren sowie das Kanzleramt in Deutsch und Englisch bzgl. der bislang drei Anzeigen gegen mich senden werde.
Den oben mit AZ genannten Fall werde ich mit Sicherheit als weitere Beschwerde an das BVerfG einreichen und bei negativem Bescheid ebenso an den EGMR.
Es ist also mehr als deutlich ersichtlich, wie wichtig insbesondere eine Lesebrille ist, um mich gegen rechtsbrechende und kriminelle Machenschaften von deutschen sozial-faschistischen Behörden zu verteidigen und vorzugehen."
Es geriert sich der Eindruck der mangelnden Unparteilichkeit der Richterin und ihrer Aversion, ein Hartz IV Dalit würde sich auch noch für seine und die seiner Tochter Rechte einsetzen wollen und eine Verteidigung anstreben gegen Eingriffe von Mitarbeitern deutscher Arbeitsbehörden, die in teils perfider Weise in sein Recht der freien Meinungsäusserung in bislang drei Fällen eingegriffen haben. In einem Fall unter Angabe eines falschen Namens. In diesem speziellen Fall ist dringend tatverdächtig der stellvertr. GF des JC München Jürgen Sonneck. In einem dieser drei Fälle, zurückgehend auf eine Strafanzeige eben dieses Jürgen Sonneck, haben wir eine Beschwerde beim EGMR in 2016 eingereicht.
(Ende)
Mittlerweile hat sich nach fünf Jahren verweigerter Akteneinsicht (ein Verstoss gegen Art. 6 EMRK) herausgestellt, dass die Agentur für Arbeit München mit dem Medien-Zensur-Trio Bechheim-Bockes-Jäger mit der Polizei München im Bett ist und Eingriff in die freie Meinungsäusserung klammheimlich lanciert! Per Telefon, damit nichts Schriftliches existiert.

Nachfolgend mein Schreiben auf Richterin Schmidts Ersuchen, den Antrag fallen zu lassen:
Sehr geehrte Frau Dr. Schmidt,
danke für Ihr Schreiben vom 13.09.17, das ich mit Befremden aufgenommen habe. Sie legen mir darin nahe, meinen Befangenheitsantrag gegen Richterin Pfriender zurückzunehmen.
Ich rekapituliere noch einmal Ihre Begründung. Richterin Pfriender sei nicht mehr Vorsitzende der 51. Kammer; mein Befangenheitsantrag hätte sich damit erledigt.
Sie raisonieren weiter:
"Derzeit ist die Kammer unbesetzt und wird vertreten, so dass der Antrag in's Leere geht.
Es wird daher gebeten, den Antrag für erledigt zu erklären, denn ein Befangenheitsantrag bezieht sich immer nur auf eine konkrete Person."
Zunächst darf ich mein Bedauern ausdrücken, dass mit der Vakanz des Vorsitzes der 51. Kammer Richterin Pfriender, sofern ich Sie richtig verstehe, den Meta Status "unkonkrete Person" eingenommen hat.
Es steht mir nicht an, nach den Gründen der für mich unerwarteten Änderung zu fragen, denke aber, dass insbesondere unter rechtsstaatlichen Aspekten der Chronologie Rechnung getragen werden sollte. In den von mir angeführten Fällen firmiert als Richterin Frau Pfriender. DAS ist der Grund meines Befangenheitsantrags vom 26. Juli 2017, nicht der Umstand ihrer damaligen Position als Vorsitzende einer Kammer. Durch Zufall stiess ich noch auf einen weiteren Fall mit Richterin Pfriender aus 2015 mit Az. S 51 AS 515/15 und ebenfalls negativ beschieden.
Ich bedauere, Ihrem Anliegen nicht nachkommen zu können, da ich in der Tat noch an einen liberalen Rechtsstaat glaube und nicht an eine den neoliberalen Praktiken subserviente Justiz.
Ich halte also an meinem Antrag vom 26. Juli 2017 unter Bezug auf Artikel 6 EMRK fest und drücke meine begründete Besorgnis der Befangenheit von Richterin Pfriender aus. Eine Unparteilichkeit angesichts der bisherigen Urteile sehe ich als nicht gegeben an. Richterin Pfriender erfüllte nicht die Mindestanforderungen an ein Gericht, die der EGMR in Entscheidungen formuliert hat.
(Ende)
Der Beschluss der Richterin Schmidt ist eine Zumutung und es ist eine Veralberung, nicht auf meine Einwände einzugehen. Es ist ein wenig ungewöhnlich, um es gelinde auszudrücken, dass bei einem GVP so häufig das "Los" auf Richterin Pfriender traf in einem Zeitraum von 2015 his 2017. Eine unparteiische Urteilsfindung darf in solch einem Szenario angezweifelt werden, eher Fliessbandabfertigung. So drängt sich der nachhaltige Eindruck auf, das Wesen eines Rechtsstaats wird bei Hartz 4 Humanresourcen diskontiert. Ich stelle auch immer wieder gerade in Bayern fest, dass ein Verweis auf Entscheidungen des EGMR die Behandlung von Schmeissfliegen erfährt.

Mit den besten Grüssen

10/05/2017

Beschwerde beim Bundessozialgericht betreff sozialfaschistisches Jobcenter München

Bundessozialgericht
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel

03. Okt. 2017

BESCHWERDE

Sehr geehrtes Gericht,

Ich reiche hiermit unter Bezug auf Artikel 19 Abs. 4 GG und § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG Beschwerde ein bzgl. des Urteils des LSG München vom 11.09.2017 mit dem Az. L 7 AS 576/17 B ER und formell zugestellt am 15.09.2017. Die Eingabefrist ist damit gewahrt.

Begründung:

Das Urteil ist in mehreren Punkten falsch, tendenziös und gibt den Hergang einseitig und damit unvollständig wieder. So wird im Urteil auf S. 2 behauptet:
"Die entsprechende Nachfrage habe er mit Schreiben vom 2.7.2017 beantwortet. In der Folge wiederholte der Antragsteller ... Einzahlungen auf sein Konto ohne die Herkunft der Zahlung zu erklären."
Dies ist offenkundig falsch! Die Erklärung findet sich unter Punkt 7.

Das Urteil gibt nicht den essentiellen Zahlungsablauf wieder, sondern ist tendenziös ausgerichtet auf die Einzahlungen von insgesamt € 1.700,- durch mich auf mein Konto im Zeitraum Oktober 2016 bis Februar 2017. Damit entsteht ex ante ein falscher Eindruck und eine Exkulpierung des Jobcenter München (im folgenden JC).
Ich erlaube mir nachfolgend den Zahlungsablauf chronologisch darzulegen, da er zum einen essentiell ist und zum anderen im Urteil ausgelassene Hintergründe beleuchtet.

1. Das JC überwies am 30.09.2016 für mich und meine voll berufstätige tibetische Tochter nur € 44,- für den Monat Oktober, weil es bewusst und mit kriminellem Vorsatz falsch berechnet hatte. In Anlage 1 ist eine Auflistung der Aktionen von Arbeitsagentur München/Jobcenter München/Polizei München/Justiz München gegen mich und meine Tochter.
Diese bewusst falsche und maliziös intendierte "Berechnung" basierte auf einem Schreiben vom 06. Sept. 2016, mit dem das Jobcenter den  Grundstein mittels eines völlig aus der Luft gegriffenen Verdienstes von € 1.700 meiner Tochter sowie Kindergeldzahlung von € 190,-, obwohl die KG Zahlung natürlich eingestellt war, legte. Tatsächlich betrug der Verdienst meiner Tochter im Monat Sept. 2016 ausweislich des Kontoauszugs € 1.438,30 und € 190,- Kindergeld waren von dieser Behörde auch erfunden. Das ergibt eine Fehlberechnung von € 452,-! Ausserdem trat eine Mietunterdeckung von € 122,25 ein.

2. Am 16.10.2016 reichte ich einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim SG München ein und führte die Berechnungsfehler an.

3. Am 28.10.2016 überwiess das JC wiederum nur € 44,- für den November.

4. Das JC weiss, dass meine monatlichen Strafzahlungen sich auf € 85,- belaufen (in beiden Fällen ist Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt worden basierend auf jüngsten BGH Urteilen). Um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, wurden im Oktober und für November je € 500,- auf mein Konto eingezahlt, denn es ist unmöglich, von € 44,- die Strafzahlungen zu leisten und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Erklärung zu diesen beiden Überweisungen folgt in Punkt 7.

5. Nach meiner Beschwerde beim SG München über diese Falschberechnung gingen am 02.11.2016 schliesslich vom JC zwei Einzahlungen ein über jeweils € 160,- und € 320,-. Offensichtlich war meine Beschwerde erfolgreich und die Berechnung des JC falsch. Dass JC Berechnungen notorisch und intentional falsch sind, ist bekannt aus den Medien.

6. Am 30.11.2016 und folgende Monate erfolgte dann schliesslich die Überweisung von € 404,- bzw. 409,- je Monat. Eine klarer Beleg für die bewusst falsche Berechnung zu Beginn, denn das JC legt alles darauf an, um Zahlungsunfähigkeit zu provozieren und damit meine Verhaftung zu erreichen.

7. Dem Sozialgericht ist seid meinem Schreiben vom 02. Juli 2017 an Herrn Paula bekannt, dass meine Tochter und ich einen Fundraiser in 2015 bei einer Organisation in den USA gestartet hatten. Unter der URL heisst es:
3. Dezember 2015
Fundraiser für Klage gegen Jobcenter München
Wir freuen uns, auf den Service eines demokratischen Landes zurückgreifen zu können. Eines Landes, das die freie Meinungsäusserung in seiner Verfassung eisern verankert hat und nicht wie in Deutschland als Feigenblatt trägt.
Seit heute, 3. Dezember, ist unsere Kampagne 'Harassed by German government agency' online bei Funded Justice aus den USA.
Wir sind zutiefst dankbar. Bedauerlich, dass es so etwas in Deutschland nicht gibt.
Unterstützen Sie uns in unserem Kampf für freie Meinungsäusserung und gegen Knebelung und finanzielle Ruinierung durch eine deutsche Behörde zur Garantie der Armut, dem Jobcenter.
Unterstützen Sie uns, einen verlässlichen und engagierten Anwalt zu finden, um gegen  Schikanen, Nötigung, fortgesetzte Computerbeschlagnahmen, rassistische Diskriminierung sowie der Verweigerung der freien Meinungsäusserung  durch das Jobcenter München, sowie einer Münchner Justiz, von der wir uns nur in Abscheu abwenden können, vorgehen zu können.
Danke & Namaskar
Meine Tochter & ich
Über diesen Fundraiser kam ich in Kontakt mit einer Person, die gewillt ist, in den juristischen Belangen als auch offenkundig instigierten Engpässen seitens deutscher Behörden finanziellen Einsatz zu leisten. Diese € 1.700 stammten aus dieser Unterstützung. Dieses Geld ist also nicht mein Geld! Es ist kein Einkommen. Es ist Teil eines Legal Defense Funds gegen kriminelle deutsche Behörden und insbesondere kriminelle Justiz.

Die Beraubung durch das Jobcenter kommt der Beraubung meiner grundgesetzlich garantierten Rechtswegegarantie Artikel 19 Abs. 4 GG gleich.

Eingaben beim BVerfG und EGMR kosten Geld, Rechtsanwälte kosten Geld, juristische Schritte gegen Staatliche Sozialbehördenverbrecher kosten Geld, Korrespondenz kostet Geld!

Damit ist auch die Einschätzung des LSG auf S. 4 unter Abschnitt II 2 b falsch, wonach "der Antragsteller zur Herkunft der Zahlungen keine Angaben machen möchte".

8. Das JC weigert sich auch, Mietüberweisungen als solche anzuerkennen.  So überwies ich am 04.11.2016 € 122,25 Miete, am 02.01.2017 € 322,25 und ebenso am 28.02.2017 € 322,25 Miete ausweislich der Kontoauszüge, die dem JC vorliegen. Nebenbei bemerkt, sind diese Mietüberweisungen auch in meinem oben schon erwähnten Schreiben an das SG München vom 02. Juli 2017erwähnt, finden jedoch kein Erwähnung im Urteil.

Diese Mietüberweisungen teilte ich dem JC nochmals in einer Email vom 21.05.2017 und 21.06.2017 mit. (Ich kommuniziere mit dem JC AUSSCHLIESSLICH per Email, um Belege zu haben. Mehrfach behauptete diese Verbrecherbehörde, ich hätte auf Auskunftsanfragen nicht  reagiert, was ich widerlegen konnte. Der schlagendste Fall war, als das JC behauptete, ich hätte nie einen Business Plan eingereicht. Mein Verweis auf die Email mit Pdf Anhang regelte das.)

Wie tödlich briefliche Kommunikation mit dem verlogenen JC ist, zeigt sich deutlich am Brief vom 06.Sept. 2017 von Frau Strama an mich bzgl. dieser drei Mietzahlungen.
Es heisst dort auf S. 2:
"Auf meine Anhörung vom 31. August 2017 haben Sie Folgendes geantwortet, ..."
Sie unterschlägt meine Emails vom 21.05.2017 und 21.06.2017 zum Thema Miete! Hätte ich diese Erleuterungen per Brief gesandt, hätte das JC dies bestritten.

Es kommt aber noch besser, denn wird jetzt komödienhaft mit Frau Strama:
"Mangels konkreter Angaben über Datum (sic!), Betrag (sic!) und Verwendungszweck (sic!) ergibt sich hier kein Zusammenhang mit einer Minderung der Forderungshöhe."
Dem JC liegen die Kontoauszüge vor! In meinen Emails sind die Daten genannt! In Kontoauszügen sind gewöhnlich Datum, Betrag und Begünstigter erwähnt.

9. Mit seiner bewusst falschen Berechnung und mit der kompletten Zahlungsverweigerung von Krankenversicherung und Miete wollte das Jobcenter München Obdachlosigkeit herbeiführen und mich somit u.a. vom Internet abschneiden, um jegliche juristische Verteidigung zu unterbinden in Nazi 'Arbeitsscheu Reich' Manier. Das JC verstiess damit gegen
  • die Artikel 1 Abs. 1 und 2; 2 Abs. 1; 3 und insbesondere Artikel 19 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz,
  • die Artikel 5 Abs. 1; Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 3 c; Artikel 8 Abs. 1 EMRK,
  • das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 2 Abs. 1,
  • das 7. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 3 sowie
  • das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK Artikel 1.
10. Im Urteil wird mein Befangenheitsantrag gegen Richterin Pfriender vom SG erwähnt. Ich werde eine gesonderte  Beschwerde zum Urteil vom SG fristgerecht einreichen.

Ich darf anfügen, lange Zeit in Asien gelebt zu haben. Dort ist auch unsere Tochter geboren. Wir haben eine solche Widerwärtigkeit, eine derartige behördliche und juristische Verlogenheit, eine solche Korruptheit wie in Deutschland dort nicht erlebt. Die besten Freunde meiner Tochter sind Moslem, keine Deutschen.

Einer neoliberalen Sozialbehörde, die in das  Recht der freien Meinungsäusserung eingreift, muss juristisch begegnet werden können.

Mit besten Grüssen

Xxx
_____________
Anlage 1

Auflistung der Aktionen von Arbeitsagentur München/Jobcenter München/Polizei München/Justiz München:

Vorab muss erwähnt werden, dass ich mich in 2012 selbständig machte, besser gesagt, machen wollte, denn gleich zu Beginn machte das JC jegliche im Business Plan beschriebene Reinvestition und geplante Vorhaben zunichte, dass ich einen Anwalt nehmen musste, um überhaupt zahlungsfähig zu bleiben. Sämtliche Kontakte mit dem JC zur Remedierung dieser Situation blieben unbeantwortet. Ich begann, darüber auf einem Blog zu schreiben (meinjobcenter.blogspot.com). Das brachte die Agentur für Arbeit/JC gegen mich auf. Alle drei unten aufgeführten Strafanzeigen, instigiert durch das JC und Agentur für Arbeit München, stellen Eingriffe in das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Meinungsäusserung dar. Mein Blog wird durch die Polizei überwacht und die bislang zwei Computerbeschlagnahmen zielten darauf ab, den Blog löschen zu können und finanziellen Schaden zuzufügen.

  • Nötigung § 240 STGB durch Manfred Jäger, jetzt Chef Arbeitsagentur Ingolstadt, mittels Drohung einen Blog Post zu löschen oder € 10.000,- Vertragsstrafe entgegenzusehen im August 2012. StA München lehnte Strafverfolgung ab!
  • Nötigung durch Martina Musati, vormals GFin JC München und jetzt Arbeitsagentur Stuttgart, im August 2012 mittels kopiertem Schreiben von Manfred Jäger. StA München lehnte Strafverfolgung ab.
  • Nötigung in gleicher Sache durch eine weitere Mitarbeiterin vom JC, die leider der deutschen Sprache nicht mächtig war. Nötigungsbetrag € 2.500,-.
  • 2012 klammheimliches Telefongespräch mit Polizei München durch Presse-Zensur-Trio der Agentur für Arbeit München bestehend aus Bechheim/Bockes/Jäger. Geheim gehalten durch die bayerische Justiz, meine damalige Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, Manfred Jäger  und Martina Musati als Teil des Komplotts bis Juli 2017, als ich schlussendlich unter Zuhilfenahme von unsere RAin Dr. Neumann, die auch unsere Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Jürgen Sonneck eingereicht hatte, Akteneinsicht erhielt. Die Verweigerung der Akteneinsicht widerspricht Artikel 6 EMRK.
  • Nachfolgend in 2012 Strafanzeige wegen Blog Posts über die Finanz-Aggression Deutschlands gegen Griechenland durch diese drei MAs der Arbeitsagentur. In dieser Sache läuft eine Beschwerde beim Präsidenten des OLG München. Antrag auf Übersendung des Telefonprotokolls bislang durch Polizei nicht beantwortet! Hier erfolgt in Kürze Klage gegen Polizist Carstens vom Kriminalfachdezernat München.
  • 2014 Eingriff in freie Meinungsäusserung durch Jürgen Sonneck, stellvertr. GF des JC München nach diskriminierendem Versuch des JC meine Tochter von der Fachoberschule zu locken. Diese Angelegenheit liegt als Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor (http://meinjobcenter.blogspot.ch/p/egmr.html).
  • Mai 2015 Online Strafanzeige unter Angabe eines falschen Namens von einer Person, die mit 99,9999%iger Sicherheit aus dem Jobcenter München stammt. Dringend tatverdächtig aufgrund auffälliger Indizien Jürgen Sonneck vom JC München.
  • Brief mit "Bitte um Amtshilfe zur Festellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack" am 13. Juli 2017 an das Polizeipräsidium gesandt (http://meinjobcenter.blogspot.co.uk/2017/07/bitte-um-amtshilfe-zur-festellung-der.html).
  • Brief "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015." am 13. Juli 2017 ebenfalls an das Polizeipräsidium München gesandt mit der zusätzlichen Bitte "Desweiteren bitte ich um Beschlagnahme des/der Heimcomputer(s) von Jürgen Sonneck und anschliessender forensicher Untersuchung" (http://meinjobcenter.blogspot.co.uk/2017/07/amtshilfe-erwunscht-bei-der-telekom-die.html). Kopien schickte ich gleichzeitig an das Bundesjustizministerium und BMAS in Berlin. Auffällig, dass der stellvertr. GF Jürgen Sonneck seid mindestens 01. Aug. 2017 nicht mehr unter seiner Email Adresse beim JC München zu erreichen ist (http://meinjobcenter.blogspot.co.uk/2017/08/jurgen-sonneck-jobcenter-munchen-email.html)!
  • Nach oben angeführter Strafanzeige unter falschem Namen folgte im Oktober 2015 die zweite Computerbeschlagnahme, sowie die Beschlagnahme des Computers meiner Tochter. Der Beschlagnahmebeschluss war NICHT unterschrieben!
  • Der Computer meiner Tochter wurde von der Münchner Justiz beschädigt zurückgegeben. Da er unbrauchbar ist, habe ich ihn im Januar 2017 an das BMAS geschickt. Selbstverständlich fordern wir vollen Schadensersatz.
  • Zu dieser Beschlagnahme kamen drei bewaffnete Polizisten und beschlagnahmten auch mein Smartphone. Der Beschlagnahmebeschluss führte KEINE Beschlagnahme des Smartphones an.
  • Diese drei Polizisten bestanden aus zwei Männern und einer Frau. Meine Tochter sollte also wie in Himmler SS Nazi Manier von dieser Münchner Polizistin durchsucht und ihr Smartphone beschlagnahmt werden. Bislang weigerte sich StAin Tilmann vom OLG München Stellung zu nehmen nach meiner Beschwerde! Wie im Faschismus!
  • 2017 Diebstahl des Ferienverdienstes meiner Tochter durch das JC München.

Ich darf darauf hinweisen, dass ich im Oktober 2016 eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einsandte mit dem Titel 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court' (http://meinjobcenter.blogspot.ch/2016/10/report-to-european-court-of-human.html). Dieser Report wurde in unsere Beschwerde Akte Nr. 35285/16 aufgenommen (http://meinjobcenter.blogspot.ch/p/egmr.html).