1/29/2018

Münchner OStA Steinkraus-Koch oder explain the problem to me “as if I were a young child, or a golden retriever." “It wasn’t brains that got me here, I can assure you of that.”

In the absence of justice, what is sovereignty but organized robbery?

Saint Augustine

Exzerpt vierte Verfassungsbeschwerde

Am 21. 04. 2016 erhob die Staatsanwaltschaft München I vertreten durch OStA Steinkraus-Koch Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tatmehrheit mit Beleidigung (Anlage 6).

Die Anklageschrift ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Die schlussendlich später zurückgezogene Beleidigungsanklage fusste auf einer unzureichenden Kenntnis der deutschen Sprache (hier: mangelnde Fähigkeit das Demonstrativpronomen 'dies' deklinieren zu können) als auch restringierter Fähigkeit den Kontext der Äusserungen zu überblicken.

Boswillig entstellend ist hingegen OStA Steinkraus-Kochs Verweis auf S. 1 auf das Bild Heinrich Himmlers in Naziuniform mit Armbinde. Er unterschlägt die Einbindung dieses Bildes in einen Offenen Brief per Email als Pdf an ihn vom 10. November 2014 (Anlage 22), in dem sich der Beschwerdeführer hinsichtlich des Vorwurf in der Anklageschrift, dass jedes irgendwie geartete Gebrauchen nationalsozialistischer Symbole verboten sei, auf die ständige Präsenz von Hakenkreuzen in den Medien hinwies und entsprechende Belege anführte. Zudem berief er sich auf die Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB. Der Brief ist u.a. eine eindeutige Kritik an den permanenten sog. NS Dokumentationen im deutschen TV, die eine latente Glorifizierung sind.

Es sei angemerkt, dass das Gericht noch bis 24. Januar 2018 eine Festplatte zurückhielt mit der abstrusen Begründung, der Offene Brief an OStA Steinkraus-Koch sei darauf zu finden. Er wurde seinerzeit per Email als Pdf an ihn gesendet und somit gilt es nichts mehr zu beweisen. Die Intention des Gerichts war es, wie in allen zwei Fällen zuvor, Schaden zuzufügen.

Sic semper tyrannis!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.