1/30/2018

Neue Verfassungsbeschwerde nach Anzeige unter falschem Namen. Dringend tatverdächtig Jürgen Sonneck, Jobcenter München

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Wie in einem Faschistenland  wurde mir von 2013 bis Juli 2017 von allen Beteiligten, insbesondere StA Peter Preuss und Weinzierl Akteneinsicht verweigert, um die schäbigen und hinterhältigen Personen Bechheim, Bockes und Erpresser Jäger der neoliberalen Arbeitsagentur München zu decken. Hinzu kam die Beschlagnahme meines Computers für 25 Monate.

Die Münchner Justiz wehrt sich gegen meinen dritten Antrag auf Wiederaufnahme, weil das ganze stinkend korrupte Komplott zutage treten und meine Verurteilung zusammenbrechen würde.

Im zweiten Fall versuchte die Rassisten-Behörde Jobcenter München, meine Tochter in Nazi Heinrich Himmler Manier von der FOS zu locken. Nach Strafanzeige durch Jürgen Sonneck folgte meine Verurteilung am 6. Mai 2015 (!). Wie in einem dreckigen Faschistenland, stellt sich dann in der SZ raus, arbeitete die Justiz ohne GVP! Oh, nicht zu vergessen, RA Aiko Petersen deckte den Schlawiner Jürgen Sonneck.

Im dritten Fall kam die stinkende Primitivität einer deutschen Behörde voll ans Tageslicht: Online Anzeige unter falschem Namen am 7. Mai 2015! Dringend tatverdächtig aufgrund auffälliger Indizien: Jürgen Sonneck vom Jobcenter München.

In allen drei Fällen (!) fungierte Richterin Baßler als Richterin!

Meine nunmehr vierte Verfassungsbeschwerde.




Doppelstandards der bayerischen Justiz bei ausgeschissenen Bloggern. Also ich.

Kein Verstoss gegen § 86a StGB

Verstoss gegen § 86a StGB


Verstoss gegen § 86a StGB

Kein Verstoss gegen § 86a StGB (OStAin Tilmann)

1/29/2018

Münchner OStA Steinkraus-Koch oder explain the problem to me “as if I were a young child, or a golden retriever." “It wasn’t brains that got me here, I can assure you of that.”

In the absence of justice, what is sovereignty but organized robbery?

Saint Augustine

Exzerpt vierte Verfassungsbeschwerde

Am 21. 04. 2016 erhob die Staatsanwaltschaft München I vertreten durch OStA Steinkraus-Koch Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tatmehrheit mit Beleidigung (Anlage 6).

Die Anklageschrift ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Die schlussendlich später zurückgezogene Beleidigungsanklage fusste auf einer unzureichenden Kenntnis der deutschen Sprache (hier: mangelnde Fähigkeit das Demonstrativpronomen 'dies' deklinieren zu können) als auch restringierter Fähigkeit den Kontext der Äusserungen zu überblicken.

Boswillig entstellend ist hingegen OStA Steinkraus-Kochs Verweis auf S. 1 auf das Bild Heinrich Himmlers in Naziuniform mit Armbinde. Er unterschlägt die Einbindung dieses Bildes in einen Offenen Brief per Email als Pdf an ihn vom 10. November 2014 (Anlage 22), in dem sich der Beschwerdeführer hinsichtlich des Vorwurf in der Anklageschrift, dass jedes irgendwie geartete Gebrauchen nationalsozialistischer Symbole verboten sei, auf die ständige Präsenz von Hakenkreuzen in den Medien hinwies und entsprechende Belege anführte. Zudem berief er sich auf die Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB. Der Brief ist u.a. eine eindeutige Kritik an den permanenten sog. NS Dokumentationen im deutschen TV, die eine latente Glorifizierung sind.

Es sei angemerkt, dass das Gericht noch bis 24. Januar 2018 eine Festplatte zurückhielt mit der abstrusen Begründung, der Offene Brief an OStA Steinkraus-Koch sei darauf zu finden. Er wurde seinerzeit per Email als Pdf an ihn gesendet und somit gilt es nichts mehr zu beweisen. Die Intention des Gerichts war es, wie in allen zwei Fällen zuvor, Schaden zuzufügen.

Sic semper tyrannis!

1/27/2018

How to comply with all laws and regulations

Seems this weekend is dedicated to sound advice on how to stay within the realms of the law plus avoid the inconvenience of getting lost in one's literary plot. (prior post)

THE ULTIMATE UNIFYING APPROACH TO COMPLYING WITH ALL LAWS AND REGULATIONS

Daniel J. Solove and Woodrow Hartzog

Abstract

There are countless laws and regulations that must be complied with, and the task of figuring out what to do to satisfy all of them seems nearly impossible. In this article, Professors Daniel Solove and Woodrow Hartzog develop a unified approach to doing so. This approach (patent pending) was developed over the course of several decades of extensive analysis of every relevant law and regulation.


Just a public service brought to you on the auspicious occasion of this day being today.

Groundbreaking research on treatment of writer's block

Who ever ventured into writing a novel, nonfiction prose, fiction prose, poetry, or drama knows about that dreaded state of, well, a mental blank. Fortunately, Dennis Upper tackled this affliction, albeit unsuccessfully. Still, a lot can be learned from his groundbreaking research from 1974 and it is still unsurpassed in its validity to this day.

THE UNSUCCESSFUL SELF-TREATMENT OF A CASE OF "WRITER'S BLOCK"

DENNIS UPPER

VETERANS ADMINISTRATION HOSPITAL, BROCKTON, MASSACHUSETTS NUMBER 3 (FALL 1974)

There is a rave review. Small wonder.

COMMENTS BY REVIEWER A
I have studied this manuscript very carefully with lemon juice and X-rays and have not detected a single flaw in either design or writing style. I suggest it be published without revision. Clearly it is the most concise manuscript I have ever seen-yet it contains sufficient detail to allow other investigators to replicate Dr. Upper's failure. In comparison with the other manuscripts I get from you containing all that complicated detail, this one was a pleasure to examine. Surely we can find a place for this paper in the Journal-perhaps on the edge of a blank page.
 Here is the scientific study in full length.

Research on treatment of writer's block

1/25/2018

Die bayerische Justiz zeugt von Ungebildetheit und anmassender Bigotterie.

Exzerpt Verfassungsbeschwerde:

Der Beschwerdeführer verwahrt sich als Weltbürger und insbesondere Asiaphiler gegen das Unterfangen der bayerischen Justiz, die Swastika in ein negatives Licht zu rücken. Er empfindet eine solche Interpretation eines Symbols, das auf eine mindestens 5.000 Jahre währende Geschichte zurückgeht, als eine unilaterale Symbolauslegung und Zeichen eines westlichen Kultur-Imperialismus. Sie zeugt von Ungebildetheit und anmassender Bigotterie.

Die Swastika hat geschichtlich belegt eindeutig eine doppelte Symbolik (vgl. Case of Vajnai v. Hungary, Application No. 33629/06 in Sachen Roter Stern). Die ursprüngliche und grundlegende Symbolik ist die eines Zeichens des Glücks und des Wohlergehens und dies seid mindestens 5.000 Jahren. Sie ist integraler Bestandteil des Buddhismus, Hinduismus und Jainismus.

Für den Beschwerdeführer, der lange Zeit in Asien gelebt hat und diesen Erdteil als seine Heimat ansieht, ist die Swastika ein eindeutig religiöses Symbol, angenehm anzusehen auf Tempeln und Statuen. Die Swastika ist in Südasien ein Symbol des täglichen Lebens, es wird sogar auf Firmenemblemen, Signboards von Läden verwendet, ist Designbestandteil in tibetischen Teppichen und anderen Wohnapplikationen.

Die Usurpierung diese Symbols durch die Nazis ist eine Travestie und dauerte lediglich ein paar Jahrzehnte. Der rasante Niedergang des Nationalsozialismus in Deutschland ist ein Beleg für die Kraft und ultimativ benevolente Energie dieses Symbols. So haben sich das Hindu Forum of Britain und weitere Staaten in 2005 gegen eine EU Initiative zur Verbannung der Swastika ausgesprochen. Einer EU, die nicht einmal auf ein Hundertstel der Geschichtsdauer zurückblicken wird, wenn sie final auseinander bricht.

Dem Landgericht München I sei dringendst die Lektüre von Ludwig Wittgensteins 'Philosophical Investigations I' nahegelegt

Ein Spaziergang in die ungebildete Provinz der Münchner Justiz.

Exzerpt aus Verfassungsbeschwerde:

Das beanstandete Bild ist eine Photoshop-generierte Karikatur der früheren Chefin von Yahoo Marissa Mayer. Es ist offenkundig eine Satire und bezogen auf eine Entscheidung des Yahoo CEO, die bis dahin geltende Möglichkeit der Arbeit von daheim zu diskontinuieren. Das Bild ist hier zu sehen: http://www.classicforwards.com/memes/marissa-mayer-work-home-meme/

Der Behauptung des Gerichts im Urteil unter 'V. Rechtliche Würdigung' (Anlage 2, Seite 9), "es ist bei dem Bild auch nicht erkennbar, dass sich der Angeklagte eindeutig gegen den Nationalsozialismus ausspricht", fehlt es an jeglicher Rationalität. Das Bild ist eine Karikatur, Yahoo eine amerikanische Medienfirma, bislang nicht bekannt als Proponent des NS. Der Blog Post trägt u.a. den Text "Sehen Sie, geschätztes Fräulein Martina Musati, genau solche Bilder mit Nazi-Symbolen werden wir vor dem obersten Gericht klären. Das Jobcenter wird jedenfalls nie mein Recht der freien Meinungsäusserung beschneiden!" Der Nationalsozialismus hatte nie etwas mit freier Meinungsäusserung zu tun. Der Text spricht ein Gericht in einem demokratischen Land an.

Dem Münchner Gericht sei dringendst die Lektüre von Ludwig Wittgensteins 'Philosphical Investigations I' nahegelegt. In § 435 heisst es: 
"If it is asked: "How do sentences manage to represent?"—the answer might be: "Don't you know? You certainly see it, when you use them." For nothing is concealed."

Nichtigkeitsklage gegen zwei Beschlüsse des Sozialgerichts München in Sachen kriminelles Jobcenter München

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München
(per Email)
cc Vermieter und Jobcenter München

25. Jan. 2018

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe unter Berufung auf § 179 SGG i.V.m § 579 Abs. 4 ZPO

N I C H T I G K E I T S K L A G E

gegen die Urteile in den Fällen Az. S 51 AS 1279/17 ER unter Richterin Pfriender am 13. Juli 2017 und Az. S 51 AS 1420/17 ER ebenso unter Richterin Pfriender am 13. Juli 2017.

Begründung

§ 579 Abs. 4 ZPO bestimmt:
(1) Die Nichtigkeitsklage findet statt:
4. wenn eine Partei in dem Verfahren nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten war, sofern sie nicht die Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat.
Laut den Beschlüssen waren die Verhandlungen sowohl am SG als auch am LSG entgegen den Voraussetzungen an ein ordentliches Gericht nicht mündlich. Damit ist mir - als auch meiner Tochter - als Kläger ein elementares Recht genommen worden. Es resultierte auch in einer durch das Jobcenter provozierten und geplanten Mietschuld.

Im Beschluss des SG München ist unser 'Legal Defense Fund' en passant erwähnt; er wird im Beschluss des LSG nicht nur verschwiegen, es wird mir Weigerung der Erklärung unterstellt!

Im Beschluss des LSG mit Az. L 7 AS 576/17 B ER heisst es auf S. 2: "In der Folge wiederholte der Antragsteller erneut die Vorgänge im Zusammenhang mit den Einzahlungen auf seinem Konto ohne die Herkunft der Zahlungen zu erklären". Dies ist gelogen! Einen Satz zuvor heisst es aber im Beschluss des LSG: "Die entsprechende Nachfrage habe er mit seinem Schreiben vom 2.7.2017 beantwortet". Auf S. 4 des Beschlusses wird nochmals falsch behauptet, "... da der Antragsteller zur Herkunft der Zahlungen keine Angaben machen möchte".

In meinem Schreiben vom 02. Juli 2017 an das SG ist die Funktion des Fundraisers klar beschrieben als Mittel zur juristischen Wahrnehmung und Durchsetzung meiner grundgesetzlich garantierten Rechte. In dem Schreiben ist u.a. eine Zahlung an meine Anwältin angekündigt, um nun endlich eine von 2013 bis Juli 2017 durch Münchner Justiz im Komplott mit meiner damaligen Pflicht"verteidigerin" und Betrügerin Aglaia Muth zurückgehaltene Akteneinsicht zu erhalten, denn es war offensichtlich, dass sich in den Seiten die Smoking Gun befindet. Und so war es. Nach Kontakt mit dem Präsidenten des OLG München und meinem dritten Antrag im November 2017 auf Wiederaufnahme windet sich die Justiz/Polizei, damit das Zensur Komplott Bechheim/Bockes/Jäger/Justiz/Polizei/Betrügerin Muth nicht an den Tag kommt.

Bei allem Respekt, wertes Gericht, ein solches Procedere hat nichts mit Rechtsstaat zu tun. Der Umstand, dass die Sozialgerichte dem BMAS unterstehen und die Jobcenter und Arbeitsagenturen ebenso, lässt vor diesem Szenario eine Unabhängigkeit des Gerichts mit starken Zweifeln behaftet.

Im Fall Az. S 51 AS 1420/17 ER möchte das SG den Untermietvertrag meiner tibetischen Tochter nicht anerkennen??? Also ich muss doch bitten. Der international bekannte Institutionelle Rassismus in Deutschland muss doch nicht noch zusätzlich breitgetreten werden.

Ich fordere daher eine Wiedereinsetzung der Fälle.

Ich darf in diesem Zusammenhang hinweisen auf meine am 26. Juli 2017 an das SG gesandte begründete Besorgnis der Befangenheit der vorsitzenden Richterin der 51. Kammer Frau Pfriender. Diesem Antrag folgte am 13.09.2017 ein Schreiben von Richterin Dr. Schmidt, in dem sie mit einem seltsamen Begründungskonstrukt mir die Rücknahme meines Antrags nahelegte und zu diesem Behuf ein Formblatt zur Unterschrift beilegte. Dieses Schreiben mutete für ein Gericht, das sich einem demokratischen Staat zuordnet, seltsam an. Die selbe (!) Richterin entschied nach meiner begründeten Ablehnung des Rücknahmeersuchens mit Beschluss vom 25. September 2017 mit Az. S 40 SF 418/17 AB ohne mündliche Verhandlung auf Ablehnung und unanfechtbar! Ein wenig Kopfschütteln sei erlaubt in der Provinz Bayern.

Ich darf anfügen, dass meine jüngste Verfassungsbeschwerde über diese SG/LSG Beschlüsse erwartungsgemäss am 11. Januar 2018 abgelehnt wurde, natürlich ohne sie überhaupt gelesen zu haben. Es war dies die dritte Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde durch dieses Verfassungsgericht in Karlsruhe. Die Frist für eine Beschwerde beim EGMR in Strasbourg betrāgt sechs Monate.

Weiters darf ich eine neue Verfassungsbeschwerde ankündigen. Diese betrifft die Online Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015. Sie stammt mit 99,9999%iger Sicherheit vom Jobcenter München. Abgesendet wird sie in ein paar Tagen und veröffentlicht auf meinem Blog unter dem Titel "Weitere Verfassungsbeschwerde nach Online Strafanzeige unter falschem Namen. Dringend tatverdächtig Jürgen Sonneck, Jobcenter München".

Das SG hat mittlerweile 8 Klagen von mir gegen Jobcenter und Agentur für Arbeit München Mitarbeiter wohl im November an das LG München verwiesen. Es ist nach meinen Erfahrungen von deren Versandung dort auszugehen.

Viel interessanter aber ist der Fakt, dass das SG München kein Interesse hat in Sachen meiner
  1. Klage gegen Wilfried Hüntelmann, Agentur für Arbeit München, zur Herausgabe von Transcript des geheimem Telefongesprächs mit Polizei in 2012 (https://meinjobcenter.blogspot.com/2017/11/klage-gegen-wilfried-huntelmann-agentur.html)
  2. Klage gegen Polizist KOK Carstens wegen Verletzung des Artikels 6 Abs. 3 EMRK. Weigerung das Telefontranscript zur Einsicht zu geben. 
  3. Klage gegen Manfred Jäger, Agentur für Arbeit Ingolstadt wegen Nötigung einen Blog Post zu löschen oder € 10.000,- Strafe zu zahlen! (https://meinjobcenter.blogspot.com/2017/10/klage-gegen-manfred-jager-agentur-fur.html).
  4. Klage gegen Martina Musati, vormals GFin JC München und jetzt bei BA Stuttgart, in gleicher Sache wie Manfred Jäger (https://meinjobcenter.blogspot.com/2017/11/klage-wg-notigung-gg-martina-musati.html).
  5. Klage gegen "Rechtsanwältin", Betrügerin und Kungeltante Aglaia Muth, München. Eine Person, die in ihrer charakterlichen Defizienz der Dolchstosslegende zur Realität verhalf.
Sozialgericht München nicht zuständig bei Erpresserbriefen über € 10.000,- durch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und Jobcenter?

Das Sozialgericht weigert sich auch meine nunmehr aus Kostengründen per Pdf eingereichten Klagen überhaupt zu beantworten. Die Weigerung stellt einen Verstoss gegen die grundgesetzlich garantierte Rechtswegegarantie dar. Meine Identität ist dem SG eindeutig bekannt.

Das SG verweist auf die Möglichkeiten EGVP und De-Mail. Das Optionsangebot De-Mail ist nicht zulässig. Es greift in die Vertragsfreiheit ein und ist mit Kosten verbunden. Es ist nicht verständlich, wie ein Gericht unter diesen Gesichtspunkten überhaupt auf den Gedanken kommen kann, es anzudingen. Es liegt ausserdem in der Entscheidung des Einzelnen, ob er verschlüsselt senden möchte. EGVP ist eingestellt worden.

Hinzu kommt, dass uns durch hinterhältige Strafanzeigen durch Arbeitsbehörden, die ausnahmslos in mein Recht der freien Meinngsäusserung eingriffen, zwei Mal Computer beschlagnahmt wurden. Allein schon vor diesem Hintergrund ist die Weigerung des Gerichts, meine per Email gesandten Klagen zu bearbeiten ein Verstoss gegen die grundgesetzlich garantierte Rechtswegegarantie. Ich verwende ein Tablet; das MacBook meiner Tochter wurde von der Münchner Justiz mutwillig (!) beschädigt zurückgegeben und wurde zur Entlastung an das BMAS gesandt.

So sandte ich am 10. Januar 2018 an das SG eine 'Klage gegen StA Peter Preuss wg. Betrugs § 263 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 3 und 4 StGB in Verbindung mit § 163a Abs. 1 und 2 StPO; Verstoss gegen Artikel 6 Abs. 1 und 3 EMRK'.

Am 12. Januar 2018 folgte eine Klage, die das Kostenausmass durch grundgesetzwidrige Eingriffe teutonischer Arbeitsbehörden verdeutlichen: 'Klage gg Jobcenter: Kostenerstattung für Wahrnehmung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäusserung in Form von Druck-, Portokosten, Kopien, Anwaltkosten für Verfassungsbeschwerden'. Darin wurden Kosten von gut € 980,- geltend gemacht.

Bis dato konnte sich das SG noch nicht zu einer Eingangsbestätigung entschliessen.

Ich darf mir erlauben, bis zum 05. Februar 2018 eine Antwort erwarten zu dürfen.

Bei Verstreichen werde ich eine weitere Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen.

Mit freundlichen Grüssen

=================

Sendebeleg

Email gesendet am: Thu, Jan 25, 2018 at 1:29 PM

Die Email ist also gelesen worden.


1/23/2018

Exzerpt 1 aus neuer Verfassungsbeschwerde: Richterin Birkhofer-Hoffmann

Business Law is a glittering lure, 
but there is the rare occasion 
when the public can be engaged on a level beyond Flash. 

Don Draper


Bin in der Phase des Redigierens. Gut im Zeitplan. Also Zeit für ein paar Bonmots. Seite 7:
Retrospektiv darf konstatiert werden: Richterin Birkhofer-Hoffmann dominierte durch Jungfräulichkeit in Sachen EGMR Entscheidungen, angenehm unterhaltsamer Unkenntnis der EMRK insbesondere der Zusatzprotokolle, Ne bis in idem war ihr die Unbekannte 'x' und sie stellte überzeugend zum Schluss der Verhandlung frappant fest: EGMR Entscheidungen gelten nicht in Deutschland, sondern deutsches Recht!
Ecce homo!

The problem with experts

Or in lay terms:

The Problem of Epistocratic Identification and the (Possibly) Dysfunctional Division of Epistemic Labor
How can political actors identify which putative expert is truly expert, given that any putative expert may be wrong about a given policy question; given that experts may therefore disagree with one another; and given that other members of the polity, being non-expert, can neither reliably adjudicate inter-expert disagreement nor detect when a consensus of experts is misguided? This would not be an important question if the problems dealt with by politics were usually simple ones, in the sense that the answer to them is self-evident. But to the extent that political problems are complex, expertise is required to answer them—although if such expertise exists, we are unlikely to know who has it.

Well, luckily there are some real experts.

1/21/2018

Cutting edge wisdom research for the poor

Intrigued? Thought so. Listen, in case you are into plonk, lack class and can't even afford a third-hand '91 Hyundai, Justin P. Brienza and Igor Grossmann have good news for you.

They propose that class is inversely related to a propensity for using wise reasoning (recognizing limits of their knowledge, consider world in flux and change, acknowledges and integrate different perspectives) in interpersonal situations, contrary to established class advantage in abstract cognition.

Come again. IOW, the lower your social class, the ‘wiser’ you are.
Two studies—an online survey from regions differing in economic affluence (n = 2 145) and a representative in-lab study with stratified sampling of adults from working and middle-class backgrounds (n = 299)—tested this proposition, indicating that higher social class consistently related to lower levels of wise reasoning across different levels of analysis, including regional and individual differences, and subjective construal of specific situations. The results held across personal and standardized hypothetical situations, across self-reported and observed wise reasoning, and when controlling for fluid and crystallized cognitive abilities. Consistent with an ecological framework, class differences in wise reasoning were specific to interpersonal (versus societal) conflicts. These findings suggest that higher social class weighs individuals down by providing the ecological constraints that undermine wise reasoning about interpersonal affairs.
You are great in educating kids
ecological adaptations that secure survival and success in resource-poor environments. Indeed, studies of socialization patterns indicate that working-class parents are less likely to provide their children with support beyond adolescence, thereby affording less room for subjective feeling of entitlement fostered by middle and upper class upbringing.
And boy, do you manage and navigate uncertainties
Building on social class differences in attentional, social and socialization strategies, we propose that wise reasoning about interpersonal affairs may be more prevalent in lower- compared with higher-class environments, because it may enable navigation and management of uncertainties surrounding such environments.
Get the full gist here and, for heaven's sake, clean your nose.

On second thoughts, being poor you just can not afford to get into any conflicts or confrontations.

Bitte an das Bundesverfassungsgericht nach mehreren abgelehnten (nicht gelesenen) Verfassungsbeschwerden doch meine Austeritätsbemühungen zu unterstützen

Per Email gesandt.

Guten Tag beim Bundesverfassungsgericht,

Herzlichen Dank für die nunmehr dritte Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde von mir.

In Anlehnung an das bekannte und erfolgreich erprobte Schäublesche Austeritätsdogma würde ich das Gericht freundlichst bitten, mir doch die Anlagen aus der Verfassungsbeschwerde Az. 2 BvR 2600/17 zurückzuschicken. Selbstverständlich würde ich Handling- und Portokosten umgehend begleichen.

Wie das Gericht sicherlich versteht, aggregiert sich bis dato mein ROI der Aufwendungen für Verfassungsbeschwerden deutlich im Negativen. Da ich eine Beschwerde beim EGMR ins Auge fasse, würde das Entgegenkommen des Gerichts meine pekuniäre Rendite leicht positiv beeinflussen und die Kosten senken. Ich müsste also nicht noch einmal Druckkosten zahlen.

Nicht umhin kommen will ich, dem Gericht auch den Dank meiner tibetischen Tochter auszusprechen, als das Gericht angenehm empfundene Gleichgültigkeit zeigte in der Sache 2 BvQ 7/16 nach der Beschlagnahme ihres Computers aufgrund einer Online Anzeige durch einen Mitarbeiter des Jobcenter München unter Angabe eines falschen Namens. Sie bekam, Gott seis gepfiffen, dann auch den Computer mutwillig beschädigt durch die Münchner Justiz zurück.

Ebenso empfanden meine Tochter und ich es wohltuend eine weitere Interesselosigkeit des Bundesverfassungsgerichts erfahren zu haben in der Sache 1 BvR 2141/15.

Es sind Vorkommnisse wie diese, dass meiner Tochter dieses Land Deutschland immer äusserst fremd war und ist und sie es zu verlassen plant.

Ich denke, vor diesem Hintergrund ist mein Bemühen um solides Kostenmanagement verständlich. Umso mehr, als ich gerade an einer weiteren Verfassungsbeschwerde in eben der Angelegenheit 'Strafanzeige von Behördenmitarbeiter unter Angabe eines falschen Namens' arbeite.

Für Ihr Verständnis danke ich sehr. Nach Angabe einer Kontoverbindung würde ich umgehend Zahlung leisten.

Mit besten Grüssen

1/20/2018

Sinfonity - JSB

Imagine you were a virtuoso guitarist who didn’t want to just play in a rock band. What to do?


H/T KdT

In case you would like to make a contribution, feel free.

Wikipedia's Lamest Edit Wars

Gosh, it must be hard to be a woman

First the ECONOMIST

How gender is (mis)represented in economics textbooks

Fewer women appear in examples, and they are relegated to lesser roles

Gender balance shows, women not inventive. So sorry.
Women not inventive? Sorry, but there is no empirical evidence judging from the crap they can come up with.

OK, let's consult Inside Higher Ed.

Gender Bias, by the Numbers

God, it's looking ugly for female economists. Hardly ever mentiond
by anybody

New study says economics textbooks underrepresent women in both real-life and imagined examples -- and that fixing that could help attract more women to the field.
Economics remains dominated by men, both in terms of faculty members and students. New research suggests that while economics textbooks aren’t necessarily to blame, they’re not helping close the field’s gender gap.
A study of leading introductory economics textbooks, presented last week at the annual meeting of the American Economic Association, found that three-quarters of the people mentioned in the books (77 percent), real or imagined, are male. Some 18 percent of mentions are female and 5 percent are gender neutral.
The real-life economists mentioned tend to be men, but not because they’re key historical figures, according to the study. And when these textbooks do mention women in relation to economic principles, they’re more passive than their male counterparts and more likely to be involved in food, fashion or household tasks. Men are more likely to be appear in relation to business or policy.
“In any kind of teaching material that we’re creating as instructors, we’re using the body of knowledge we have about the world we’ve experienced -- and that means that teaching materials, almost by definition, are backward-looking,” said the lead author, Betsey Stevenson, associate professor of public policy and economics at the University of Michigan.

More here

Whereby I would like to draw the attention to the 'Anamnesis of the hidden constants' where Pierre Bourdieu writes:
It is no doubt in the encounter with the 'objective' expectations' inscribed, mostly in the implicit state, in the positions offered to women by the still very strongly sexually differentiated division of labour that the so-called 'feminine' dispositions inculcated by the family and the whole social order are able to be fulfilled or even blossom, and, in this very process, to be rewarded, thereby helping to reinforce the fundamental sexual dichotomy, both in the jobs, which seem to call for submissiveness and the need for security, and in their occupants, who are identified with positions in which, enchanted or alienated, they both find themselves and lose themselves. The essentially social logic of what is called 'vocation' has the effect of producing these kinds of harmonious encounters between dispositions and positions in which the victims of symbolic domination can felicitously (in both senses) perform the subaltern or subordinate tasks that are assigned to their virtues of submission, gentleness, docility, devotion and self-denial.
The socially sexed libido enters into communication with the institution which censors or legitimates its expression. 'Vocations' are always in part the more or less fantasmatic anticipation of what the post promises (for example, for a secretary, typing documents), and what it permits (for example, a relationship of mothering or seduction with the boss). And the encounter with the post may have an effect of revelation inasmuch as, through the explicit or implicit expectations that it contains, it authorizes and favours certain behaviours that are technical and social but also sexual, or sexually marked.
God, I love these French.

(Disclaimer: I am usually not into any sort of gender crap. As a chevalier, it bores me.)

1/19/2018

Jordan Peterson debate on the gender pay gap, campus protests and postmodernism


This woman is the perfect example of why there are pay gaps, why they are underrepresented in certain occupations. It is embarrassing how she tries to get the upper hand by repeatedly misrepresenting and twisting his arguments.

He showed the greatest restraint, humor and tact.

Here is an article about Jordan Petersen.

King B

The visual definition of a prelapsarian moment

SPD - the half-time redefined

Or, there is still oxygen at 15%.

1/17/2018

Should this be reason for concern? After all, it's sunny there.

"My favorite African story actually happened after I left the country. An American executive took a job over there, and on his very first day, the newspaper headlines read:

“Three Headless Bodies Found”.
The next day: “Three Heads Found”.
The third day: “Heads Don’t Match Bodies”.

You can’t make this stuff up."

via KdT

BTW, great blog.

1/16/2018

But on a completely different note, what are the best measures of genetic distance between any two individuals of a given species?

From an interesting discussion over at MR:

3. Genetic diversity of U.S. immigrants is positively correlated with county income



1shrikanthk January 15, 2018 at 12:09 pm
3. Sorry for digressing. But on a completely different note, what are the best measures of genetic distance between any two individuals of a given species?
Also is there indeed greater genetic diversity among human beings compared to say Dogs? Is a Nigerian more distant from an Icelander than a Pomeranian is from a Great Dane? Is there a universal measure of genetic distance that can answer this question?
2sort_of_knowledgeable January 15, 2018 at 3:14 pm
There is no universal measure because different weights can be assigned to an event. An insertion of 6 nucleotides could be given a weight of 6 for the number of nucleotides changed or 1 for one insertion event or something else depending how protein expression might be affected.
Perhaps some other views on this??

1/15/2018

Sollte SG München weiter mein Recht auf Effektiven Rechtsschutz kompromittieren, muss ich eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte senden.

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München
(per Email) cc mein Vermieter, Jobcenter München, Bundesjustizministerium, BMAS

15. Jan. 2018

Sehr geehrtes Gericht und bislang involvierte Richter als auch Reg. Inspek. Fochler,

Seit meinem Schreiben vom 02. Juli 2017 weiss das SG München von der Existenz unseres (meiner Tochter & ich) Fundraisers bei 'Funded Justice' in den USA. So heisst es dort auszugsweise:
Wir hatten einen "Fundraiser für Klage gegen Jobcenter München" im Dezember 2015 bei Funded Justice aus den USA gestartet. 
Hieraus resultierte ein Kontakt, der finanzielle Hilfe in den Belangen unserer juristischen Streitigkeiten versicherte und bei damit verbundenen Engpässen. Diese juristischen Streitigkeiten begannen im August 2012 durch den Verbrecher und jetzigen Chef der Arbeitsagentur Ingolstadt Manfred Jäger und umfasste zunächst die lächerliche Erpressung von € 10.000,-, falls ein Blog Post nicht gelöscht würde und kulminierte in seinen Eingriff in meine freie Meinungsäusserung, der vor Gericht landete.
(Hervorhebungen durch mich. Insgesamt bislang drei Fälle gegen uns und nachlesbar in unserer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Strasbourg unter dem Titel "Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court.").

Lesehinweis: Urteil S 51 AS 1279/17 ER: der "Fundraiser" wurde erwähnt auf S. 2, dagegen im Urteil L 7 AS 576/17 B ER wurde der Begriff NICHT (!) erwähnt. Hinzu kommt: Ohne mündliche Verhandlung (!). Siehe meine Verfassungsbeschwerde vom Nov. 2017 zu den Urteilen hier: Verfassungsbeschwerde zu Beschlüssen vom Sozialgericht München und. LSG (Art. 103 und 19 GG sowie Art. 6 EMRK).

Ich denke, Richter am SG sind in der Lage, den Begriff 'Funded Justice' zu verstehen. Hier zur semantischen Begriffsverdeutlichung in non-Wittgensteinscher Präzision:

Funded Justice bedeutet nicht
  • Funded Lease for my Bugatti Veyron
  • Funded Upkeep of my Wine Cellar
  • Fund My Tinder Escapades
  • Fund My Golden Toenail Clipper.
Funded Justice bedeutet schlicht das, was es heisst und genau das scheint den Involvierten ein Dorn im Auge. Ein Blogger muss im Land Deutschland, in dem keine Meinungsfreiheit besteht, ruhig gestellt werden. Einem Blogger muss zur Verfügung stehendes Geld zur Wahrnehmung seiner Rechte weggenommen werden. Wie im Faschismus!

Aufgrund der bewussten und mit dem Jobcenter abgesprochenen Verzögerungen durch das SG München, in diesem jüngsten Fall ab Anfang Dezember 2017, und der Nichtzahlung von Miete und Krankenversicherung erhielt ich am 11. Jan. 2018 eine fristlose Kündigung. Es ist ganz offensichtlich durch alle Beteiligten intendiert, Obdachlosigkeit zu erreichen und damit jeglichen Zugang zum Internet und Wahrnehmung meiner juristischen Interessen zu nehmen und durch finanzielle Ausblutung Gefängnis. Sollte ich überrascht sein, es bestand Kontakt mit dem AG und LG München!?!?

Das SG München verstösst damit gegen:
  • die Artikel 1 Abs. 1 und 2; Artikel 2 Abs. 1 und 2; Artikel 3 Abs. 1 und 3 und insbesondere Artikel 19 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz und
  • die Artikel 5 Abs. 1; Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 3 c und d; Artikel 8 Abs. 1 EMRK.
Ich fordere das SG München auf, unverzüglich die ausstehenden Mietzahlungen zu veranlassen und es zu unterlassen, meine bereitstehenden finanziellen Mittel zur Wahrnehmung meiner demokratischen Rechte zu kompromittieren.

Ferner erwarte ich eine schriftliche Erklärung für meinen Vermieter, aus der meine Unschuld an den ausgebliebenen Mietzahlungen hervorgeht.

Sollte dies nicht zeitnah geschehen, werde ich eine weitere und harsche Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg in englischer Sprache schicken und veröffentlichen.

Ich glaube, der EGMR sieht das Unterfangen einer Behörde, insbesondere eines Gerichts das dem BMAS (!) untersteht, einer Person ihre finanzielle Kapazität zur grundgesetzlich garantierten Wahrnehmung ihres Rechts zu nehmen, nicht wohlwollend (1).

Eine kurze Durchsicht ergab gerade: zwölf Klagen laufend beim SG aus 2016 und 2017 gegen Jobcenter (Diebstahl Ferienverdienst meiner Tochter, Wahrn. des Umgangsrechts, Untermietvertrag etc.), das Medien-Zensur-Trio der Agentur f. Arbeit Bechheim/Bockes/Jäger mit von der Polizei München geheim gehaltenen Telefongespäch, etc, etc. Und alles dümpelt dahin.

Coda

Mir ist rational nicht nachvollziehbar, welche Funktion an einem Gericht ein Reg. Inspektor hat. Noch dazu, wenn er mir per Formular nahelegte, Klagen zurückzuziehen. Ich glaube, der EGMR wäre befremdet. Bislang wurde ich an Gerichten wie AG und LG München immer von StAs und Richtern verwöhnt, wenn auch nicht intellektuell.

Mit freundlichen Grüssen


(1) Siehe die herrliche STELLUNGNAHME VON RICHTER HÜSEYNOV vom EGMR bzw. in Englisch.

1/14/2018

Cheap flights

Political correctness - you are such a w, err, ththanker!

Klage gg Jobcenter: Kostenerstattung für Wahrnehmung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäusserung in Form von Druck-, Portokosten, Kopien, Anwaltkosten für Verfassungsbeschwerden.

Dieser Post/Brief an das SG München muss upgedated werden. Jawoll. Jürgen "Sexypants" Sonneck hat einen neuen Job. Die lassen im Shithole (© Trump) München doch keinen hängen.
. . . . . . . . . .

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

12. Jan. 2018

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit unter Bezug auf Artikel 13 EMRK

K L A G E

gegen das Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München

wegen Weigerung des finanziellen Ausgleichs von atypischen Bedarfs entsprechend der Regel des § 21 Abs. 6 SGB II mit explizitem Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09), wonach eine Gewährung von einmaligen Beihilfen auch für einmalige, erheblich vom Durchschnitt abweichende oder atypische Bedarfe eröffnet werden muss.

Es handelt sich hier um Ausgaben, die man gemeinhin mit einem demokratischen Staat - noch dazu, wie es ein Innenminister (1) diskussionsinduzierend anregte, mit christlicher Leitkultur appliziert - nicht assoziieren würde.

Nämlich Kosten in erheblicher Höhe für die Wahrnehmung meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäusserung in Form von Druckkosten, Portokosten, Kopien und Anwaltkosten für Verfassungsbeschwerden.

All dies aufgrund von Strafanzeigen durch den Verbrecher (Nötigung) Manfred Jäger von der Agentur für Arbeit, weiters Jürgen Sonneck vom JC München und einer perfiden deutschen Behördendrecksau (2), die am 07. Mai 2015 eine Emailanzeige unter falschem Namen in typisch deutscher Denunziantenart gegen mich an die Polizei München sandte und die mit 99,9999%iger Sicherheit aus dem JC München stammt. Die näheren Umstände dieser bislang drei Attacken gegen mich sind dem Gericht aus meinen Klagen bekannt. Ebenso die verschleiernde und obstruierende Involviertheit der Münchner Polizei und Justiz.

Der Art. 13 EMRK garantiert das Recht auf wirksame Beschwerde
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
Genau diese Möglichkeit soll mir durch finanzielle Austrocknung und Computerbeschlagnahmen wie in einem Faschistenland genommen werden.

Begründung

Ich hatte am 29. Dez. 2017 per Email ein Doc an Frau Strama (siehe Anlage, das Pdf ist 38 mb stark) gesandt mit der Aufforderung, den mir entstandenen Schaden aus konzertierten Angriffen auf mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf freie Meinungsäusserung durch die Behörde Agentur für Arbeit München und JC zu ersetzen. Die Details sind u.a. zu finden in meiner Klage vom 30. Okt. 2017 gegen Manfred Jäger, Chef der Agentur für Arbeit Ingolstadt, als auch insbesondere in meiner Klage vom 03. Sept. 2017 gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim von der Agentur für Arbeit München.

I. Das JC entledigte sich der Angelegenheit mit traditionell anonymem Schreiben vom 02.01.2018 und einem Copy/Paste Job nach dem die §§ 19 - 20, 22 des SGB II sowie § 21 die Übernahme dieser Sonderausgaben nicht vorsehen. Es wäre auch seltsam, würde ein Gesetz ex ante Kostenübernahme bei Gesetzesbrüchen durch Behördenmitarbeiter stipulieren.

a)
Der § 1 des SGB II sieht unter Absatz 1 vor:
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Es wird also Bezug auf Artikel 1 des Grundgesetzes genommen.

b)
Absatz 2 des § 1 SGB II lautet:
(2) 1Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. 2Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. 3Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. 4Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
Hier kommt mithin der Artikel 2 des Grundgesetzes zur Geltung.

c)
Unter Ziffer 4 des gleichen Absatzes in § 1 SGB II heisst es:
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
Hier wird der Artikel 6 GG angesprochen.

All dies liess Manfred Jäger von der Agentur für Arbeit, der schon allein optisch seine Primitivität inkorporiert und diese noch in seinem Erpresserschreiben von 2012 in selten plumper Dämlichkeit auf Behördenbriefpapier (!) unter Beweis gestellt hat, unbeeindruckt.

Gedeckt in Nazi Heinrich Himmler 'Arbeitsscheu Reich' Manier durch Münchner Polizei und Staatsanwaltschaft tafelte das Grundgesetzbrecher-Arbeitsbehörden-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger u.a. eine Liste von meinen Blog Posts, die es gelöscht sehen wollte. Um seine Fährte zu verschleiern, vemied es Schriftliches und zog ein klandestines Telefongespräch vor, das bis heute geheim gehalten wird von allen Beteiligten!

Diese Artikel sollten z.B. verschwinden:
  • Kommentare zu einem Spiegel Artikel über die ARGE/Jobcenter (Seite 27/28 der Akte),
  • 'In der Amanuensis findet Martina Musati ihre Erfüllung' (S. 30-32),
  • 'Derweil Michaela Englmaier an der monetären Verifizierung des Paretoprinzips arbeitet' (S. 33/34),
  • 'Manfred Jäger von der Arbeitsagentur, arbeiten Sie gewissenhaft!' (S. 36-40),
  • 'Jobs "Zum Teil nicht menschenwürdig" und Jobcenter mitten drin.' (Er handelt von einem Artikel zu Arbeitsverhältnissen bei der Fa. Zalando. U.a. mit einem Zitat von Professor Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg/Essen, die Arbeitsbedingungen bei Zalando in Großbeeren seien "zum Teil nicht menschenwürdig".) und
  • meine offene Email an das BMAS. (S. 43/44).
Zum Grundgesetzbrecher-Arbeitsbehörden-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger gesellten sich Martina Musati vom JC und meine "Rechtsanwältin" und Betrügerin Aglaia Muth.

Wie im Faschismus sollte mir auch Internet Kommunikation verwehrt werden und dazu wurde von der Münchner Justiz mein Computer für gut zwei Jahre beschlagnahmt gehalten.

Sodann tauchte Jürgen Sonneck vom JC auf und wollte Berichterstattung über den international bekannten Institutionellen Rassismus in Deutschlands Behörden verschwinden und bestraft sehen. Von einem LG München OHNE (!) Geschäftsverteilungsplan operierend wie in einer Bananen Republik verlässlich exekutiert. Details sind dem Gericht bekannt.

Den Gipfel der deutschen Behördenverrottetheit und in Nazi-Tradition bildete dann die Online Anzeige unter Angabe eines falschen Namens in 2015, exakt aufgegeben einen Tag nach meiner Verurteilung in der Jürgen Sonneck Sache! Auch dessen Identität verdunkelt durch Münchner Polizei und Justiz. Details sind auch hier dem Gericht bekannt.

II. Ich verweise bezüglich atypischen Bedarfs auf die Randnummern 204 und 206 des  Urteils vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09:
204
Es ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zudem unvereinbar, dass im Sozialgesetzbuch Zweites Buch eine Regelung fehlt, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs vorsieht. Ein solcher ist für denjenigen Bedarf erforderlich, der nicht schon von den §§ 20 ff. SGB II abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, auf der die Regelleistung beruht, allein den Durchschnittsbedarf in üblichen Bedarfssituationen widerspiegelt, nicht aber einen darüber hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen.
206
2. a) Ein pauschaler Regelleistungsbetrag kann jedoch nach seiner Konzeption nur den durchschnittlichen Bedarf decken. Der nach dem Statistikmodell ermittelte Festbetrag greift auf eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zurück, die nur diejenigen Ausgaben widerspiegelt, die im statistischen Mittel von der Referenzgruppe getätigt werden. Ein in Sonderfällen auftretender Bedarf nicht erfasster Art oder atypischen Umfangs wird von der Statistik nicht aussagekräftig ausgewiesen. Auf ihn kann sich die Regelleistung folglich nicht erstrecken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gebietet jedoch, auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zu decken, wenn dies im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist.
Das Anliegen dieser Gang der Involvierten war keineswegs irgend ein Recht gewahrt zu sehen, sondern es ging diesen Personen ausschliesslich um die Unterdrückung von Berichten und Erlebnissen mit einer neoliberalen staatlichen 'Behörde für die Bereitstellung wohlfeiler Humanresourcen zur Promotion des Exportsurplusses und eines Wirtschaftskrieges' und die Knebelung eines Bloggers. Wenn, ob des Verlustes einer souveränen Währung, die einzige Möglichkeit der indirekten Währungssteuerung über Lohndeflation besteht, muss jede Kritik daran unterdrückt werden bei Sozialabschaum und so wie Hitler zur Inflationsbekämpfung seine SS hatte, kann sich der deutschrepublikanische Staat auf seine Justiz offensichtlich stützen.

III. Bayerische Polizei und Gerichte bestätigten mir die Obsoletheit des Art. 5 GG für lepröses Hartz 4  Gesindel und bayerische Gerichte (zuvörderst bislang München und Augsburg) ihre Einschätzung der EMRK als eine Konvention der Inkonvenienz.

IV. Die Kosten zur Verteidung meiner grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit sind im Anhang auf bislang 35 Seiten dokumentiert.

Summe Kopien, Porto, Druckkosten: € 381,86
Verfassungsbeschwerde 2015: € 600,71

Gesamtsumme: € 982,57

Mit freundlichen Grüssen


Anhang mit Rechnungen und Quittungen.

(1) Ein dummer Innenminister, dem die Lektüre von Thucydides nahegelegt sei. Allein, es wäre wie Perlen vor die Säue geworfen.
(2) Ich sehe nach bisherigen einschlägigen Erfahrungen mit deutschen Arbeitsbehörden, verlogenen Justizbehörden, Polizei, kungelnden Anwälten und Ministerien des historisch bekannten deutschen Schweigens zu meinem Bedauern keine alternative Ausdrucksweise bei einem mir fremden Volk, das 'Schadenfreude' im Köcher seiner Sprachopulenz trägt. Ein Schrebergarten-Volk der Denunzianten, wie es Don Alphonso in der FAZ nannte und ein Jerome K. Jerome schon vor gut 100 Jahren beschrieb.

1/13/2018

Email Kommunikation mit SG München - EGVP ist tot und die lebende Leiche De-Mail ist mit Kosten verbunden.

Geehrtes SG München,

Auf die Einsendung meiner Klage gegen StA Preuss per Email fühlte sich das Gericht gewogen mir mitzuteilen:
In Rechtssachen ist die Übermittlung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen per E-Mail nur zulässig, wenn die Übermittlung aus einem De-Mail-Konto erfolgt. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Aus diesem Grund kann Ihre E-Mail nicht bearbeitet werden. Ihr Inhalt gilt als nicht zugegangen und ist insbesondere nicht geeignet, eventuell laufende Fristen zu wahren.

Eine elektronische Einreichung ist auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php und unter http://www.egvp.de.

A. Ich darf auf Bedenken über 'De-Mail' bei Netzpolitik.org hinweisen und hier insbesondere auf die Kommentare zu selbigem Post hinweisen.

Weiters gälte es zu bedenken, die 'Lebende Leiche De-Mail' kostet Geld und verpflichtet zur Einrichtung eines deutschen Email Accounts mit Authorisierung in - typisch deutsch - umständlicher Weise.

B. EGVP ist tot und beA das deutsch-digitale Pendant von BER.

Eine mit Kosten verbundene Option als einzige Möglichkeit der Kommunikation kann das SG nicht verlangen (siehe BGH Urteil 'Sofortüberweisung'). Schon überhaupt nicht mit kommerziellen Email-Providern, von denen einer in jedem Fall nicht einmal mit der Feuerzange berührt werden sollte.

C. Bayern.de bietet eine solche Möglichkeit.

Verschlüsselung

Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet. Wir setzen – wie viele E-Mail-Anbieter – Filter gegen unerwünschte Werbung (SPAM-Filter) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen können. E-Mails, die schädigende Programme (Viren) enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht.
Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, empfehlen wir, diese zu verschlüsseln und zu signieren, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern oder die Nachricht auf konventionellem Postwege an uns zu senden.
Mit S/MIME verschlüsselte E-Mails können Sie schicken an poststelle@stk.bayern.de .
Den öffentlichen Schlüssel der Poststelle können Sie hier runterladen:
https://www.ebca.de/nutzung-der-ebca/zertifikate-finden/
Die Schlüssel der root-CA (PCA-1-Verwaltung-15) und der Zwischenzertifizierungsstelle (Bayerische VPKI Class3 Issuing CA-2016) finden Sie hier:
Download der Schlüssel (ZIP-Datei)Bitte teilen Sie uns auch mit, ob und auf welche Weise wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Zusendungen verschlüsselte E-Mails übersenden können und ob Sie – falls dies nicht möglich ist – mit einer unverschlüsselten Antwort per E-Mail auf Ihr Schreiben einverstanden sind. Wenn Sie über keine Möglichkeit zum Empfang verschlüsselter E-Mails verfügen, bitten wir uns zur Beantwortung Ihrer schutzwürdiger Nachrichten Ihre Postanschrift zu nennen.

Dann allerdings, wertes SG, stünde ich vor der Problematik, einen Computer zur Verfügung haben zu müssen. Den liessen doch aber deutsche faschistische Arbeitsbehörden mittels bayerischer Justiz schon zwei Mal klauen beschlagnahmen.

Ich muss vor diesem Hintergrund auf die Annahme meiner Korrespondenz per Email bestehen. Meine Identität und Zusammenhänge sind dem Gericht bekannt. Konkludierend darf ich auf das Grundgesetz verweisen.

Quran Recitation - Abdur Rahman Al Ossi


Listen also to Bakara

Speech to text. Be careful what you read

Just a tiny twist is enough.

Audio Adversarial Examples: Targeted Attacks on Speech-to-Text (Pdf)

Nicholas Carlini David Wagner University of California, Berkeley

Abstract

We construct targeted audio adversarial examples on automatic speech recognition. Given any audio waveform, we can produce another that is over 99.9% similar, but transcribes as any phrase we choose (at a rate of up to 50 characters per second). We apply our white-box iterative optimization-based attack to Mozilla’s implementation DeepSpeech end-to-end, and show it has a 100% success rate. The feasibility of this attack introduce a new domain to study adversarial examples.

I. INTRODUCTION

As the use of neural networks continues to grow, it is critical to examine their behavior in adversarial settings. Prior work [6] has shown that neural networks are vulnerable to adversarial examples [41], instances x similar to a natural instance x, but classified incorrectly by a neural network. While neural networks are being used in increasingly many new domains, existing work on adversarial examples has focused largely on the space of images, be it image classification [41], generative models on images [26], image segmentation [1], face detection [37], or reinforcement learning by manipulating the images the RL agent sees [5, 21]. In the discrete domain, there has been some study of adversarial examples over text classification [23] and malware classification [16, 20]. Neural networks are commonly used used for speech recognition — given an audio waveform x, perform the speechto-text transform that gives the transcription y of the phrase being spoken (as used in, e.g., Apple Siri, Google Now, and Amazon Echo). On audio, untargeted adversarial examples are uninteresting, as simply causing word-misspellings would be regarded as a successful attack.

...

IV Conclusion

We introduce audio adversarial examples: targeted attacks on automatic speech recognition. With powerful iterative optimization-based attacks applied completely end-to-end, we are able to turn any audio waveform into any target transcription with 100% success by only adding a slight distortion. We can cause audio to transcribe up to 50 characters per second (the theoretical maximum), cause music to transcribe as arbitrary speech, and hide speech from being transcribed. We give preliminary evidence that audio adversarial examples have different properties from those on images by showing that linearity does not hold on the audio domain. We hope that future work will continue to investigate audio adversarial examples, and separate the fundamental properties of adversarial examples from properties which occur only on image recognition.

Pdf here

H/T MR

1/11/2018

All you need to know about investing: The Aida Silver Jubilee


H/T Richard Murphy

Klage gegen StA Peter Preuss wg. Betrugs § 263 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 3 und 4 StGB in Verbindung mit § 163a Abs. 1 und 2 StPO; Verstoss gegen Artikel 6 Abs. 1 und 3 EMRK

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München
(per Email)

10. Jan. 2018

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit unter Bezug auf Artikel 13 EMRK

K L A G E

gegen StA Peter Preuss, Linprunstr. 25, 80335 München wegen Betrugs § 263 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 3 und 4 StGB in Verbindung mit § 163a Abs. 1 und 2 StPO; Verstoss gegen Artikel 6 Abs. 1 und 3 EMRK und Artikel 10 EMRK.

Weiters gegen StA Weinzierl (Adresse wie oben) wegen Betrugs aus verweigerter Akteneinsicht betreffs des Faxes von C. Bockes sowie Weigerung einer Entschädigung für den Entzug des Computers (sein Schreiben vom 14.11.2016).

Dies betrifft die Strafsache mit Az. 18 Ns 112 Js 203869/12 gegen mich nach Anzeige durch das Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger von der Agentur für Arbeit München Ende 2012 (siehe hierzu insbesondere vergleichende Bilder unten).

Der Art. 13 EMRK garantiert das Recht auf wirksame Beschwerde
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
Wie schon in meinen Klagen zuvor sei angemerkt, dass ausnahmslos alle Strafanzeigen von mir und meiner Tochter von der Justiz abgelehnt wurden, was im Kontext eines Hartz 4 Rezipienten arge Zweifel an der Justiz dieses Landes mit einer Wirtschaftspolitik der Aggression und Dominanz inklusive Betrugs und eines Bundesjustizministers ohne jegliche Berufserfahrung und einem mittelmässigen Examensabschluss, aber ausgestattet mit einem grundgesetzwidrigen NetzDG, aufkommen lässt. Einer Justiz, die im Komplott mit Polizei und Arbeitsbehörden im Stile des Nazis Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich' alles unternimmt, um einen kritischen Blogger zum Schweigen zu bringen.

Diese Justiz exaltierte sich erst jüngst im Spätherbst wieder zu einer kompletten Burleske durch OStAin Tilmanns virtuose Demonstration des Doppelstandards, wenn es darum geht, einen pestilenten Blogger auszuschalten. Zu lesen unter dem Reissertitel 'Oberstaatsanwältin Tilmann, Sie wirken mit Ihren Doppelstandards in Sachen Swastika noch adretter und attraktiver'.

Begründung (1)

I.
Ich beklage zunächst einen Verstoß gegen die Rechte meiner Verteidigung durch StA Preuss. Der § 163a Abs. 1 StPO besagt:
Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. 2§ 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3 sowie § 58b gelten entsprechend. 3In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.
Dies ist mir nie gewährt worden, da man in der Münchner Justiz davon ausging - und dies ist nun retrospektiv bar jeglichen Zweifels bewiesen -, einen Hartz 4 Rezipienten im Schnellverfahren abzudeckeln. Retrospektiv liegt hier auch schon der Grundstein für die bewusste Intention der Staatsanwaltschaft, mich finanziell und prozessual zu betrügen in der Hoffnung, mich so kalt zu stellen durch finanzielle Austrocknung und lange Computerbeschlagnahme.

Denn wenn ich als Beschuldigter nie zur Sache vernommen wurde, konnte ich auch keine Gelegenheit haben, mich zu meiner Aussagebereitschaft zu erklären und die Aufnahme der in § 163a Abs. 2 StPO genannten Entlastungsbeweise zu beantragen. Deren Behandlung darf bekanntlich nicht an den Ablehnungsgründen des § 244 Abs. 3-5 StPO gemessen werden. Solche Beweise zu erheben, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, soweit diese von Bedeutung sind. Von Bedeutung war eine Beweiserhebung schon deshalb, als der Beschlagnahme Beschluss der Computerausrüstung vom Dez. 2012 nicht von dem ausstellenden Richter unterschrieben war. Dies schien der Münchner Justiz wohl dispensabel bei Hartz 4 Pack (siehe Checkliste, Burhoff).

Weiters hat eine Anklageerhebung oftmals eine empfindliche Schlechterstellung des Beschuldigten zur Folge. Er ist nicht nur einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt, sondern im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ist das Gericht zu keiner Beweiserhebung verpflichtet. Darüber hinaus vereitelt eine solche Behandlung dem Beschuldigten die Möglichkeit, auf eine Einstellung nach den §§ 153 ff. StPO oder eine Erledigung im Wege des Strafbefehls hinzuwirken und dadurch die Anklageerhebung zu vermeiden.

Genau dies war beabsichtigt, als die Münchner Justiz im Komplott mit meiner Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth zunächst über Richter Grain mein geistiges Wohlbefinden in Frage stellte (1) und dann konsequent von 2013 bis Juli 2017 (!) Einsicht in den essentiellsten Teil der Fallakte verweigerte.

Zwei Anträge auf Auskunft über die Identität des Anzeigenden an die Staatsanwaltschaft Mitte 2015 sowohl von mir als auch meiner Tochter wurden von StA Peter Preuss abgewiesen unter Bezug auf den § 147 Abs. 7 StPO:
(7) 1Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. 2Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.
(Hervorhebung durch mich)
Im Dezember 2015 erging noch einmal eine Ablehnung von StA Preuss mit Bezug auf die §§ 475 und 477 StPO. Es bestanden also "schutzwürdige Interessen Dritter".

Erst unter Verweis auf eine EGMR Entscheidung erhielt ich im Mai 2016 Teileinsicht in die Akte und damit Kenntnis, das der Anzeigende der Erpresser (Nötigung) Manfred Jäger von der Agentur für Arbeit war und der auf ein weiteres 19-seitiges Schreiben an die Polizei verwies. Dies lag nicht der mir vorgelegten Akte bei!

Es war somit glasklar, dieses fehlende Schreiben ist die Smoking Gun, die unter allen Umständen versteckt gehalten werden musste.

II.
Mehrere Schreiben an StA Weinzierl mit der Bitte um Einsicht blieben unbeantwortet! Erst mittels meiner Anwältin (nicht die Kungeltante A. Muth!) und damit weiterer Kosten erhielt ich im Juli 2017 Einsicht und damit Kenntnis, dass die Agentur für Arbeit drei Mitarbeiter abgestellt hatte zur Bildung des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger, um gegen mein Recht auf freie Meinungsäusserung massiv und klandestin vorzugehen. Der Umfang und die Art ergeben sich aus meiner Klage gegen gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim vom 03. Sept. 207 mit Az. S 25 SV 48/17.

Durch diese verweigerte Akteneinsicht war ich nicht in der Lage gewesen, mich adäquat zu verteidigen. Insbesondere wurde mir dadurch die Möglichkeit genommen, die involvierten Personen Bechheim, Bockes und insbesondere den Erpresser Manfred Jäger zur Befragung zu laden. Daraus resultierte meine Verurteilung zu einer Geldstrafe von insgesamt € 2.707,86 (inklusive "Vergütung" für "anwaltliche" Beischlafsleistung von "Rechtsanwältin" und Kungeltante Aglaia Muth von € 1.242,36).

Es sei angemerkt, dass sich die bayerische Justiz mit Klauen und Zähnen gegen mehrere Anträge auf Wiederaufnahme des Falles wehrt, weil sonst das ganze kriminelle Komplott der modernen demokratischen Nazi Version von Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich' ans Licht käme. Derzeit läuft ein weiterer Antrag.

In Artikel 10 der EMRK heisst es:
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. 
Der EGMR hat mehrfach wie folgt z.B. in Bezug auf verbotene Symbole entschieden:
Bei der Prüfung der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat das Gericht zu bestimmen, ob die beklagte Einschränkung einer "dringenden sozialen Notwendigkeit" unterlag. 
Dies ist wohl kaum anzunehmen, wenn man sich die Bilder ansieht (siehe unten) und insbesondere ob der Doppelstandards der Münchner Justiz.

StA Preuss und Weinzierl sahen offenkundig "die behördlichen Eingriffe" als eine "Notwendigkeit in einer demokratischen bayerischen Gesellschaft" mit besonderer "Rücksicht auf Staatsgrenzen" der bayerischen Provinz an, um freier Meinungsäusserung und kritischer Berichterstattung den Hahn abzudrehen. Anders ist die jahrelange Weigerung in Akteneinsicht nicht zu erklären. So wollte das Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger z. B. folgende Blog Posts nicht veröffentlicht sehen:
  • Kommentare zu einem Spiegel Artikel über die ARGE/Jobcenter (Seite 27/28 der Akte),
  • 'In der Amanuensis findet Martina Musati ihre Erfüllung' (S. 30-32),
  • 'Derweil Michaela Englmaier an der monetären Verifizierung des Paretoprinzips arbeitet' (S. 33/34),
  • 'Manfred Jäger von der Arbeitsagentur, arbeiten Sie gewissenhaft!' (S. 36-40),
  • 'Jobs "Zum Teil nicht menschenwürdig" und Jobcenter mitten drin.' (Er handelt von einem Artikel zu Arbeitsverhältnissen bei der Fa. Zalando. U.a. mit einem Zitat von Professor Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg/Essen, die Arbeitsbedingungen bei Zalando in Großbeeren seien "zum Teil nicht menschenwürdig".) und
  • meine offene Email an das BMAS. (S. 43/44).
Basierend auf geheimer Absprache entschied sich die Staatsanwaltschaft für das Quid pro quo Merkel-Nazi Bild als Klagegrundlage (siehe Bilder unten).

III.
Im Urteil des AG München vom 11.02.2014 steht auf S. 3 unter Punkt 6 geschrieben "Keine Einziehung des Apple Mac mini". Der Computer wurde erst mit Schreiben vom 15.04.2015 freigegeben (Az. 112 Js 203869/12 UL-Nr. 8026/2013).

Die Justiz München lehnt Entschädigung für Nutzungsausfall ab, da offensichtlich Hartz 4 Pack von jeglicher Meinungsäusserung fernzuhalten ist, wenn es, gleich Richtern und Staatsanwälten, auf Staatskosten logiert. Siehe ablehnendes Schreiben von StA Weinzierl vom 14.11.2016.

Dies alles reflektierend sei eine Aussage des BGH aus dem Jahr 1989 angeführt:
„Unvertretbar ist dabei eine Entscheidung dann, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Vornahme einer Maßnahme gegen den Beschuldigten nicht mehr verständlich ist (Vgl. BGH NJW 1989, 96.).“ 
Diese ist bei der Betrachtung der Bilder unten beim besten Willen "nicht mehr veständlich".

IV.
Abschliesend sei bemerkt, dass sich dieses Comportement der Münchner Justiz im Komplott mit der Münchner Polizei KFD 4 deckt mit dem Fall 3 unter Az. 18 Ns 112 Js 168454/15. Hier wurde trotz Kenntnis der IP Adresse nicht einmal im Traum daran gedacht, die Identität des Anzeigenden festzustellen.

Auch das ledige blonde unverheiratete Fräulein Richterin Pabst aus dem Diwan-e-Khas des AG München sah keinerlei Anlass auf meine Bitte um Identitätsfeststellung zu antworten, geschweige denn zu dringen. Stattdessen verlief sie sich in abwegigem Grammatikalgestrüpp und versuchte in verzweifelt femininer Effektheischerei eine Beleidigungsklage zu ondulieren und so nolens volens wieder einmal Pierre Bourdieu's 'Masculine Domination' zu bestätigen:
"Swept along by their aspiration to identify with the dominant models - as shown by their tendency towards aesthetic and linguistic hypercorrection - they are particularly inclined to appropriate at any price (which generally means on credit) the distinctive and therefore distinguished properties of the dominant classes and to contribute to their imperative popularization, in particular with the aid of the circumstantial symbolic power that their position in the apparatus of production or circulation of cultural goods (for example, in a women's magazine) may confer on their proselytizing zeal."
"Von ihrem Bestreben, sich mit den dominanten Modellen zu identifizieren, getrieben - wie ihre Tendenz zur ästhetischen und sprachlichen Hyperkorrektur zeigt - neigen sie besonders dazu, zu jedem Preis (der allgemein auf Kredit beruht) die unverwechselbaren und daher distinguierten Eigenschaften der herrschenden Klassen und zu ihrer imperativen Popularisierung beizutragen, insbesondere mit Hilfe der umständlichen Symbolkraft, die ihre Stellung im Produktions- oder Zirkulationsapparat von Kulturgütern (zB in einer Frauenzeitschrift) ihrem missionarischen Eifer verleihen kann." (Google translate)
Aus meinen bisher gesammelten Erfahrungen mit der bayerischen und insbesondere Münchner Justiz böte sich eher ein/e Relokalisierung/Outsourcing des jurisprudentialen Geschäfts nach Zimbabwe oder Nord Korea an.

Ich darf das Sozialgericht aus dem Land mit einem grundgesetzwidrigen NetzDG, einem Justizminister ohne jegliche  berufsspezifische praktische Erfahrung cum Team von "Rechtslaien" um die Annahme meiner Klage bitten.

Mit den besten Grüssen


(1) Belege sind nicht angeführt, da alles in meiner Gerichtsakte zu finden ist.

. . . . . . . . . . .

Das Medien-Zensur-Trio der Agentur für Arbeit München (gedeckt durch Polizei, Justiz und "Rechtsanwältin" Aglaia Muth)

Zensur-Trio Bockes/Bechheim/Erpresser Jäger


Kein Verstoss gg. §86a StGB (StA Mainz)

Kein Verstoss gg. §86a StGB (OStAin Tilmann aus München)

StA Hamburg noch in Entscheidungsfindung?!?

Verstösst gegen §86a StGB (OLG München)
Strafanzeige per Telefon durch obiges Zensur-Trio
Agentur für Arbeit München

Sozialgericht München, die zunehmende Quantität der Kommunikation lässt Austeritätsmassnahmen opportun erscheinen

Guten Tag beim SG,

Die zunehmende Quantität der Kommunikation lässt eine Notwendigkeit erkennen, von traditioneller und mittlerweile überholter Form des postalischen Weges abzukehren und sich moderner Techniken zuzuwenden. Auch und gerade um Kosten senken.

Aus Gründen persönlicher Austeritätsmassnahmen - ich freue mich hier auf EU Linie zu liegen, auch wenn ich sie als MMTler nicht teile - werde ich von nun an Klagen bzw. allgemeine Kommunikation zu Fällen per Email einreichen.

Leider erfuhr meine am 16. Dez. 2017 gesandte Bitte um Nennung einer Email Adresse, über die ich Pdf Dokumente senden kann, noch keine Resonanz.

Meine Identität ist ja hinreichend bekannt. Dies funktioniert bei Staatsanwaltschaften wunderbar.

Die Rationalität wird dem Gericht leicht ersichtlich werden, wenn in den nächsten Tagen meine Klage zur Kostenübernahme durch das JC München für die Wahrnehmung meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäusserung in Form von Druckkosten, Portokosten, Kopien und Anwaltkosten für Verfassungsbeschwerden eingehen wird.

Es handelt sich hier also um Ausgaben, die man gemeinhin mit einem demokratischen Staat, noch dazu wie es ein Innenminister diskussionsinduzierend anregte mit christlicher Leitkultur, nicht assoziieren würde.

Die in Briefen des SG erwähnte Möglichkeit über egvp.de zu kommunizieren, steht mir nicht zu Verfügung, da die Münchner Justiz in Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich' Manier unter tatkräftiger Initiative neoliberaler Arbeitsbehörden unsere Computer beschlagnahmt hat lassen und einen mutwillig (!) beschädigt zurückgegeben hat. Ausserdem las ich, der EGVP Downloader stehe gar nicht mehr zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen