Auf die Einsendung meiner Klage gegen StA Preuss per Email fühlte sich das Gericht gewogen mir mitzuteilen:
In Rechtssachen ist die Übermittlung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen per E-Mail nur zulässig, wenn die Übermittlung aus einem De-Mail-Konto erfolgt. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Aus diesem Grund kann Ihre E-Mail nicht bearbeitet werden. Ihr Inhalt gilt als nicht zugegangen und ist insbesondere nicht geeignet, eventuell laufende Fristen zu wahren.
Eine elektronische Einreichung ist auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php und unter http://www.egvp.de.
A. Ich darf auf Bedenken über 'De-Mail' bei Netzpolitik.org hinweisen und hier insbesondere auf die Kommentare zu selbigem Post hinweisen.
Weiters gälte es zu bedenken, die 'Lebende Leiche De-Mail' kostet Geld und verpflichtet zur Einrichtung eines deutschen Email Accounts mit Authorisierung in - typisch deutsch - umständlicher Weise.
B. EGVP ist tot und beA das deutsch-digitale Pendant von BER.
Eine mit Kosten verbundene Option als einzige Möglichkeit der Kommunikation kann das SG nicht verlangen (siehe BGH Urteil 'Sofortüberweisung'). Schon überhaupt nicht mit kommerziellen Email-Providern, von denen einer in jedem Fall nicht einmal mit der Feuerzange berührt werden sollte.
C. Bayern.de bietet eine solche Möglichkeit.
Verschlüsselung
Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet. Wir setzen – wie viele E-Mail-Anbieter – Filter gegen unerwünschte Werbung (SPAM-Filter) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen können. E-Mails, die schädigende Programme (Viren) enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht.
Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet. Wir setzen – wie viele E-Mail-Anbieter – Filter gegen unerwünschte Werbung (SPAM-Filter) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen können. E-Mails, die schädigende Programme (Viren) enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht.
Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, empfehlen wir, diese zu verschlüsseln und zu signieren, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern oder die Nachricht auf konventionellem Postwege an uns zu senden.
Mit S/MIME verschlüsselte E-Mails können Sie schicken an poststelle@stk.bayern.de .
Den öffentlichen Schlüssel der Poststelle können Sie hier runterladen:
https://www.ebca.de/nutzung-der-ebca/zertifikate-finden/
Die Schlüssel der root-CA (PCA-1-Verwaltung-15) und der Zwischenzertifizierungsstelle (Bayerische VPKI Class3 Issuing CA-2016) finden Sie hier:
Download der Schlüssel (ZIP-Datei)Bitte teilen Sie uns auch mit, ob und auf welche Weise wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Zusendungen verschlüsselte E-Mails übersenden können und ob Sie – falls dies nicht möglich ist – mit einer unverschlüsselten Antwort per E-Mail auf Ihr Schreiben einverstanden sind. Wenn Sie über keine Möglichkeit zum Empfang verschlüsselter E-Mails verfügen, bitten wir uns zur Beantwortung Ihrer schutzwürdiger Nachrichten Ihre Postanschrift zu nennen.
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Die Schlüssel der root-CA (PCA-1-Verwaltung-15) und der Zwischenzertifizierungsstelle (Bayerische VPKI Class3 Issuing CA-2016) finden Sie hier:
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Dann allerdings, wertes SG, stünde ich vor der Problematik, einen Computer zur Verfügung haben zu müssen. Den liessen doch aber deutsche faschistische Arbeitsbehörden mittels bayerischer Justiz schon zwei Mal
Ich muss vor diesem Hintergrund auf die Annahme meiner Korrespondenz per Email bestehen. Meine Identität und Zusammenhänge sind dem Gericht bekannt. Konkludierend darf ich auf das Grundgesetz verweisen.
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