Exzerpt aus Verfassungsbeschwerde:
Das beanstandete Bild ist eine Photoshop-generierte Karikatur der früheren Chefin von Yahoo Marissa Mayer. Es ist offenkundig eine Satire und bezogen auf eine Entscheidung des Yahoo CEO, die bis dahin geltende Möglichkeit der Arbeit von daheim zu diskontinuieren. Das Bild ist hier zu sehen: http://www.classicforwards.com/memes/marissa-mayer-work-home-meme/
Der Behauptung des Gerichts im Urteil unter 'V. Rechtliche Würdigung' (Anlage 2, Seite 9), "es ist bei dem Bild auch nicht erkennbar, dass sich der Angeklagte eindeutig gegen den Nationalsozialismus ausspricht", fehlt es an jeglicher Rationalität. Das Bild ist eine Karikatur, Yahoo eine amerikanische Medienfirma, bislang nicht bekannt als Proponent des NS. Der Blog Post trägt u.a. den Text "Sehen Sie, geschätztes Fräulein Martina Musati, genau solche Bilder mit Nazi-Symbolen werden wir vor dem obersten Gericht klären. Das Jobcenter wird jedenfalls nie mein Recht der freien Meinungsäusserung beschneiden!" Der Nationalsozialismus hatte nie etwas mit freier Meinungsäusserung zu tun. Der Text spricht ein Gericht in einem demokratischen Land an.
Dem Münchner Gericht sei dringendst die Lektüre von Ludwig Wittgensteins 'Philosphical Investigations I' nahegelegt. In § 435 heisst es:
"If it is asked: "How do sentences manage to represent?"—the answer might be: "Don't you know? You certainly see it, when you use them." For nothing is concealed."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.