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Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München
12. Jan. 2018
Sehr geehrtes Gericht,
Ich erhebe hiermit unter Bezug auf Artikel 13 EMRK
K L A G E
gegen das Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München
wegen Weigerung des finanziellen Ausgleichs von atypischen Bedarfs entsprechend der Regel des § 21 Abs. 6 SGB II mit explizitem Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09), wonach eine Gewährung von einmaligen Beihilfen auch für einmalige, erheblich vom Durchschnitt abweichende oder atypische Bedarfe eröffnet werden muss.
Es handelt sich hier um Ausgaben, die man gemeinhin mit einem demokratischen Staat - noch dazu, wie es ein Innenminister (1) diskussionsinduzierend anregte, mit christlicher Leitkultur appliziert - nicht assoziieren würde.
Nämlich Kosten in erheblicher Höhe für die Wahrnehmung meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäusserung in Form von Druckkosten, Portokosten, Kopien und Anwaltkosten für Verfassungsbeschwerden.
All dies aufgrund von Strafanzeigen durch den Verbrecher (Nötigung) Manfred Jäger von der Agentur für Arbeit, weiters Jürgen Sonneck vom JC München und einer perfiden deutschen Behördendrecksau (2), die am 07. Mai 2015 eine Emailanzeige unter falschem Namen in typisch deutscher Denunziantenart gegen mich an die Polizei München sandte und die mit 99,9999%iger Sicherheit aus dem JC München stammt. Die näheren Umstände dieser bislang drei Attacken gegen mich sind dem Gericht aus meinen Klagen bekannt. Ebenso die verschleiernde und obstruierende Involviertheit der Münchner Polizei und Justiz.
Der Art. 13 EMRK garantiert das Recht auf wirksame Beschwerde
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.Genau diese Möglichkeit soll mir durch finanzielle Austrocknung und Computerbeschlagnahmen wie in einem Faschistenland genommen werden.
Begründung
Ich hatte am 29. Dez. 2017 per Email ein Doc an Frau Strama (siehe Anlage, das Pdf ist 38 mb stark) gesandt mit der Aufforderung, den mir entstandenen Schaden aus konzertierten Angriffen auf mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf freie Meinungsäusserung durch die Behörde Agentur für Arbeit München und JC zu ersetzen. Die Details sind u.a. zu finden in meiner Klage vom 30. Okt. 2017 gegen Manfred Jäger, Chef der Agentur für Arbeit Ingolstadt, als auch insbesondere in meiner Klage vom 03. Sept. 2017 gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim von der Agentur für Arbeit München.
I. Das JC entledigte sich der Angelegenheit mit traditionell anonymem Schreiben vom 02.01.2018 und einem Copy/Paste Job nach dem die §§ 19 - 20, 22 des SGB II sowie § 21 die Übernahme dieser Sonderausgaben nicht vorsehen. Es wäre auch seltsam, würde ein Gesetz ex ante Kostenübernahme bei Gesetzesbrüchen durch Behördenmitarbeiter stipulieren.
a)
Der § 1 des SGB II sieht unter Absatz 1 vor:
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.Es wird also Bezug auf Artikel 1 des Grundgesetzes genommen.
b)
Absatz 2 des § 1 SGB II lautet:
(2) 1Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. 2Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. 3Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. 4Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,Hier kommt mithin der Artikel 2 des Grundgesetzes zur Geltung.
c)
Unter Ziffer 4 des gleichen Absatzes in § 1 SGB II heisst es:
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,Hier wird der Artikel 6 GG angesprochen.
All dies liess Manfred Jäger von der Agentur für Arbeit, der schon allein optisch seine Primitivität inkorporiert und diese noch in seinem Erpresserschreiben von 2012 in selten plumper Dämlichkeit auf Behördenbriefpapier (!) unter Beweis gestellt hat, unbeeindruckt.
Gedeckt in Nazi Heinrich Himmler 'Arbeitsscheu Reich' Manier durch Münchner Polizei und Staatsanwaltschaft tafelte das Grundgesetzbrecher-Arbeitsbehörden-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger u.a. eine Liste von meinen Blog Posts, die es gelöscht sehen wollte. Um seine Fährte zu verschleiern, vemied es Schriftliches und zog ein klandestines Telefongespräch vor, das bis heute geheim gehalten wird von allen Beteiligten!
Diese Artikel sollten z.B. verschwinden:
- Kommentare zu einem Spiegel Artikel über die ARGE/Jobcenter (Seite 27/28 der Akte),
- 'In der Amanuensis findet Martina Musati ihre Erfüllung' (S. 30-32),
- 'Derweil Michaela Englmaier an der monetären Verifizierung des Paretoprinzips arbeitet' (S. 33/34),
- 'Manfred Jäger von der Arbeitsagentur, arbeiten Sie gewissenhaft!' (S. 36-40),
- 'Jobs "Zum Teil nicht menschenwürdig" und Jobcenter mitten drin.' (Er handelt von einem Artikel zu Arbeitsverhältnissen bei der Fa. Zalando. U.a. mit einem Zitat von Professor Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg/Essen, die Arbeitsbedingungen bei Zalando in Großbeeren seien "zum Teil nicht menschenwürdig".) und
- meine offene Email an das BMAS. (S. 43/44).
Wie im Faschismus sollte mir auch Internet Kommunikation verwehrt werden und dazu wurde von der Münchner Justiz mein Computer für gut zwei Jahre beschlagnahmt gehalten.
Sodann tauchte Jürgen Sonneck vom JC auf und wollte Berichterstattung über den international bekannten Institutionellen Rassismus in Deutschlands Behörden verschwinden und bestraft sehen. Von einem LG München OHNE (!) Geschäftsverteilungsplan operierend wie in einer Bananen Republik verlässlich exekutiert. Details sind dem Gericht bekannt.
Den Gipfel der deutschen Behördenverrottetheit und in Nazi-Tradition bildete dann die Online Anzeige unter Angabe eines falschen Namens in 2015, exakt aufgegeben einen Tag nach meiner Verurteilung in der Jürgen Sonneck Sache! Auch dessen Identität verdunkelt durch Münchner Polizei und Justiz. Details sind auch hier dem Gericht bekannt.
II. Ich verweise bezüglich atypischen Bedarfs auf die Randnummern 204 und 206 des Urteils vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09:
204
Es ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zudem unvereinbar, dass im Sozialgesetzbuch Zweites Buch eine Regelung fehlt, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs vorsieht. Ein solcher ist für denjenigen Bedarf erforderlich, der nicht schon von den §§ 20 ff. SGB II abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, auf der die Regelleistung beruht, allein den Durchschnittsbedarf in üblichen Bedarfssituationen widerspiegelt, nicht aber einen darüber hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen.
206
2. a) Ein pauschaler Regelleistungsbetrag kann jedoch nach seiner Konzeption nur den durchschnittlichen Bedarf decken. Der nach dem Statistikmodell ermittelte Festbetrag greift auf eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zurück, die nur diejenigen Ausgaben widerspiegelt, die im statistischen Mittel von der Referenzgruppe getätigt werden. Ein in Sonderfällen auftretender Bedarf nicht erfasster Art oder atypischen Umfangs wird von der Statistik nicht aussagekräftig ausgewiesen. Auf ihn kann sich die Regelleistung folglich nicht erstrecken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gebietet jedoch, auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zu decken, wenn dies im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist.Das Anliegen dieser Gang der Involvierten war keineswegs irgend ein Recht gewahrt zu sehen, sondern es ging diesen Personen ausschliesslich um die Unterdrückung von Berichten und Erlebnissen mit einer neoliberalen staatlichen 'Behörde für die Bereitstellung wohlfeiler Humanresourcen zur Promotion des Exportsurplusses und eines Wirtschaftskrieges' und die Knebelung eines Bloggers. Wenn, ob des Verlustes einer souveränen Währung, die einzige Möglichkeit der indirekten Währungssteuerung über Lohndeflation besteht, muss jede Kritik daran unterdrückt werden bei Sozialabschaum und so wie Hitler zur Inflationsbekämpfung seine SS hatte, kann sich der deutschrepublikanische Staat auf seine Justiz offensichtlich stützen.
III. Bayerische Polizei und Gerichte bestätigten mir die Obsoletheit des Art. 5 GG für lepröses Hartz 4 Gesindel und bayerische Gerichte (zuvörderst bislang München und Augsburg) ihre Einschätzung der EMRK als eine Konvention der Inkonvenienz.
IV. Die Kosten zur Verteidung meiner grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit sind im Anhang auf bislang 35 Seiten dokumentiert.
Summe Kopien, Porto, Druckkosten: € 381,86
Verfassungsbeschwerde 2015: € 600,71
Gesamtsumme: € 982,57
Mit freundlichen Grüssen
Anhang mit Rechnungen und Quittungen.
(1) Ein dummer Innenminister, dem die Lektüre von Thucydides nahegelegt sei. Allein, es wäre wie Perlen vor die Säue geworfen.
(2) Ich sehe nach bisherigen einschlägigen Erfahrungen mit deutschen Arbeitsbehörden, verlogenen Justizbehörden, Polizei, kungelnden Anwälten und Ministerien des historisch bekannten deutschen Schweigens zu meinem Bedauern keine alternative Ausdrucksweise bei einem mir fremden Volk, das 'Schadenfreude' im Köcher seiner Sprachopulenz trägt. Ein Schrebergarten-Volk der Denunzianten, wie es Don Alphonso in der FAZ nannte und ein Jerome K. Jerome schon vor gut 100 Jahren beschrieb.
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