1/30/2018

Neue Verfassungsbeschwerde nach Anzeige unter falschem Namen. Dringend tatverdächtig Jürgen Sonneck, Jobcenter München

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Wie in einem Faschistenland  wurde mir von 2013 bis Juli 2017 von allen Beteiligten, insbesondere StA Peter Preuss und Weinzierl Akteneinsicht verweigert, um die schäbigen und hinterhältigen Personen Bechheim, Bockes und Erpresser Jäger der neoliberalen Arbeitsagentur München zu decken. Hinzu kam die Beschlagnahme meines Computers für 25 Monate.

Die Münchner Justiz wehrt sich gegen meinen dritten Antrag auf Wiederaufnahme, weil das ganze stinkend korrupte Komplott zutage treten und meine Verurteilung zusammenbrechen würde.

Im zweiten Fall versuchte die Rassisten-Behörde Jobcenter München, meine Tochter in Nazi Heinrich Himmler Manier von der FOS zu locken. Nach Strafanzeige durch Jürgen Sonneck folgte meine Verurteilung am 6. Mai 2015 (!). Wie in einem dreckigen Faschistenland, stellt sich dann in der SZ raus, arbeitete die Justiz ohne GVP! Oh, nicht zu vergessen, RA Aiko Petersen deckte den Schlawiner Jürgen Sonneck.

Im dritten Fall kam die stinkende Primitivität einer deutschen Behörde voll ans Tageslicht: Online Anzeige unter falschem Namen am 7. Mai 2015! Dringend tatverdächtig aufgrund auffälliger Indizien: Jürgen Sonneck vom Jobcenter München.

In allen drei Fällen (!) fungierte Richterin Baßler als Richterin!

Meine nunmehr vierte Verfassungsbeschwerde.




Doppelstandards der bayerischen Justiz bei ausgeschissenen Bloggern. Also ich.

Kein Verstoss gegen § 86a StGB

Verstoss gegen § 86a StGB


Verstoss gegen § 86a StGB

Kein Verstoss gegen § 86a StGB (OStAin Tilmann)

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