12/23/2018

Bayessches Netz in Causa Nazi-Stil Denunziator Jürgen Sonneck, Referat Bildung & Sport München

Bayessches Netz in Causa J. Sonneck, Referat Bildung & Sport München

in Anlehnung an den Kachelmann Fall. Tentativ.

Der BGH stellte in seinem Urteil 2 StR 112/14 - Urteil vom 24. März 2016 (LG Bonn) fest:
“Soweit maßgeblich auf biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnungen abgestellt wird, sind daher die zu Grunde liegenden mathematischen Denkgesetze zu beachten; dazu gehört gerade auch das Bayes-Theorem, das den logisch korrekten Umgang mit Unsicherheiten beschreibt. Dessen Anwendung führt nicht zu einer Mathematisierung der Beweiswürdigung, sondern ergibt sich aus der Notwendigkeit, innerhalb mathematischer Wahrscheinlichkeitsberechnungen die systemimmanenten Denkgesetze einzuhalten. Diese können zur Vermeidung von logischen Fehlschlüssen nicht unter Hinweis auf einen angeblich „objektiven“ Ansatz ignoriert werden.”
Siehe auch:

Die Logik der richterlichen Überzeugungsbildung

Max Planck Research Group "Intuitive Experts"
Zusammenfassung
Die Zivilprozessordnung setzt voraus, dass Richter sich ihre Überzeugung zur Wahrheit bestrittener Tatsachenbehauptungen frei bilden. Bei der Beweiswürdigung müssen Richter gleichzeitig zahlreiche Teilüberzeugungen halten, die sich gegenseitig beeinflussen können. Mittels sogenannter Bayes-Netze lassen sich diese Teilüberzeugungen und ihre (Un-)Abhängigkeiten grafisch darstellen. Die Darstellung mittels eines Bayes-Netzes erzwingt die Widerspruchsfreiheit der Teilüberzeugungen und erlaubt zu prüfen, wie sich unterschiedliche Annahmen auf die Überzeugungsbildung auswirken.

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