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5/09/2019

Beschwerde nach Eindruck, dass drei OLG München Richter Jürgen Sonneck und seine hirnamputierte Schote verdecken wollen

Generalstaatsanwaltschaft München
Karlstr. 66
80335 München

Az. 120 Js 138332/19

08. Mai 2019 

B e s c h w e r d e

Ich (im Folgenden der 'Beschwerdeführer' (Bf.)) erhebe Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I vom 25.04.2019 mit Az. 120 Js 138332/19, zugestellt am 29.04.2019. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen. Damit ist die Beschwerde fristgemäss eingereicht.

Begründung

Die Einstellung unter Berufung auf den nun mittlerweile zum Überdruss angeführten § 152 Abs. 2 StPO nach dem “zureichende tatsächlich Anhaltspunkte” für einen Rechtsbruch der Richter Dr. Koch, Hümmer und Dr. Lutz des OLG München, 4. Strafsenat nicht vorlägen, übergeht bewusst vorgebrachte klare und chronologisch überzeugende Belege, nach denen nur Jürgen Sonneck als der Absender der Anzeige vom 07. Mai 2015 mit dem Vorwurf von Hassrede in einem Blog Post in Frage kommt.

Der Vollständigkeit halber führt der Bf. noch einmal Auszüge aus seiner Beschwerde vom 15. August 2018 an das LG München I mit Az. LG - 15 O 4865/18 an, die klar “tatsächliche Anhaltspunkte” bieten:

Seite 3
4. Siehe auch Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 anlässlich der Verhandlung vor dem LG München I am 15. Feb. 2017 mit dem AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15. Der Nazi-Stil Denunziant Sonneck wurde nicht geladen wegen begründeter Befürchtung, der Bf. würde ihn im Gerichtssaal demontieren.
…
d) Der klammheimliche Transfer steht in konsequentem und direktem Zusammenhang mit den folgenden Anschreiben des Bf., in denen explizit auf Jürgen Sonneck als Täter hingewiesen wurde:
1. Am 27. Juni 2017 Pdf per Email gesandt an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Beschlagnahme und forensischer Untersuchung des Heimcomputers von Jobcenter München Jürgen Sonneck" … 
2. Ebenso im Juni 2017 weitere Pdf an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Wohnungsermittlung von zwei Geschäftsführern des Jobcenter München nach Strafanzeige unter FALSCHEM Namen im Mai 2015”…
3. Am 27. Juni 2017 Email an das BMAS "Anregung an Bundesministerium für Arbeit und Jobcenter bei nächster Anzeige unter FALSCHEM Namen etwas versatiler zu sein" …
4. Am 11. Juli 2017 Pdf gesandt an das Polizeipräsidium München und als Blog Post veröffentlicht "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015" und cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München …
5. Am 11. Juli 2017 Pdf an das Polizeipräsidium München und als Blog Post veröffentlicht "Bitte um Amtshilfe zur Feststellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack" und cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München …
Seite 6
  • Schon am 07. Jan. 2017 schrieb ich an Frau Heckner beim Landgericht München zum Fall AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15 meine Bitte um Ladung von Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen zur Verhandlung im Februar 2017. 
  • Gefolgt von meinem Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 anlässlich der Verhandlung vor dem LG München I am 15. Feb. 2017 mit dem AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15.
(Ende)

Hinzu gesellt sich das Bayessche Netz J. Sonneck mit klarer Grafik, die auf J. Sonneck deutet.

Vor diesem Hintergrund kann der Bf. zu keinem anderen Eindruck gelangen, dass die drei Richter Jürgen Sonneck decken wollen und damit sein überaus peinliches und primitives Unterfangen, das aber gut in eine neoliberale Wirtschafts- und Austeritäts-Arbeitswelt passt.

Der BGH stellte im Beschluss 3 StR 280/18 vom 06. Februar 2019 fest:
1. Für die Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen in Betracht kommenden Durchsuchung reicht der über bloße Vermutungen hinausreichende, auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützte konkrete Verdacht aus, dass eine Straftat begangen worden ist und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (vgl. hierzu: BGH, Beschlüsse vom 12. August 2015 - StB 8/15, BGHR StPO § 102 Tatverdacht 3; vom 18. Dezember 2008 - StB 26/08, BGHR StPO § 102 Tatverdacht 2; LR/Tsambikakis, StPO, 26. Aufl., § 102 Rn. 12, § 105 Rn. 65). Dabei können Behördenzeugnisse zur Begründung eines Anfangsverdachts grundsätzlich herangezogen werden, wobei der konkrete Beweiswert des Zeugnisses von seinem Inhalt und davon abhängig ist, ob es - wie hier - lediglich dem Beleg eines Anfangsverdachts oder der Begründung eines höheren Verdachtsgrades dient (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - AK 5/18; vom 30.November 2017- AK 61/17; vom 8.November 2017- AK 54/17; vom 17. August 2017 - AK 34/17; vom 4. Januar 2013 - StB 10/12; vom 14. Oktober 2011 - AK 17/11; alle Beschlüsse zitiert nach juris).
Das Gericht widerspricht in seinem Beschluss sogar sich selbst, denn der 2. Senat am Oberlandesgericht München führte 2007 aus (abgedruckt in NJW 2007, 3734):
“Zwar ist das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO grundsätzlich nur auf das Ziel der Klageerzwingung ausgerichtet. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der §§ 171, 172, 173 III und 175 StPO. Dennoch ist in Fällen, in denen -wie hier- die StA den Anfangsverdacht aus rechtlichen Gründen verneint und deshalb den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht überhaupt nicht aufgeklärt hat, ausnahmsweise das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO nicht als Klage-, sondern als Ermittlungserzwingungsverfahren zu behandeln, das gegebenenfalls auch mit der Anweisung an die StA enden kann, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.” 
Siehe ebenso VerfGH München, Entscheidung v. 17.11.2015 – Vf 32-VI/15:
2
… Die angezeigten Personen hätten sich bei der Einstellung von Ermittlungsverfahren und bei der Entscheidung im nachfolgenden Klageerzwingungsverfahren, bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch und der Zurückweisung der Berufung in einem Amtshaftungsprozess sowie bei der Entscheidung über eine von ihm erhobene Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags in willkürlicher Weise einer Auseinandersetzung mit den von ihm vorgetragenen sachlichen Argumenten entzogen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe er einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung, wenn der Vorwurf im Raum stehe, dass Amtsträger bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen hätten.
6
Seine Anträge an das Oberlandesgericht seien als Klageerzwingungsverfahren nach §§ 172 ff. StPO in entsprechender Anwendung von § 75 VwGO zulässig. Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2014 Az. 2 BvR 1568/12 habe er einen echten Rechtsanspruch auf Strafverfolgung gegen Dritte, wenn es um Straftaten von Amtsträgern bei Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amts gehe.
Im Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 22. Mai 2017, Az. 2 BvR 1453/16 steht im einzelnen:
10
b) Diesen Maßstäben entspräche eine Handhabung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Klageerzwingungsverfahrens nicht, die dessen Zulässigkeit von einer gerichtlich nicht erzwingbaren spezifischen Sachbehandlung durch die Strafverfolgungsbehörden abhängig machen würde. Hinge die Zulässigkeit der weiteren Stufen des Verfahrens und insbesondere des Antrags auf gerichtliche Entscheidung einerseits davon ab, dass die Staatsanwaltschaft zuvor gegenüber dem Verletzten einen ausdrücklichen ablehnenden Bescheid erlassen hat, und wäre die Weigerung, diesen zu erlassen, andererseits jeder gerichtlichen Nachprüfung entzogen, hätte die Staatsanwaltschaft es in der Hand, die in § 172 Abs. 2 StPO gesetzlich vorgesehene gerichtliche Überprüfung ihrer Einstellungsentscheidungen dauerhaft zu vereiteln.
11
Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anzeigende ungeachtet eines Unterbleibens der Mitteilung nach § 171 Satz 1 StPO die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft erheben und im Anschluss gegebenenfalls das Klageerzwingungsverfahren durchführen kann (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 5 AR (VS) 29/13 -, juris, Rn. 2). Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass die erforderliche Entscheidung über das Strafverfolgungsverlangen auch stillschweigend - durch Einstellung oder Nichtbetreiben eines Ermittlungsverfahrens - ohne förmliche Bescheidung erfolgen kann.
Das Bundesverfassungsgericht erinnert in einem Beschluss vom 2. Juli 2018 mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1550/17:
20

Der Zweck des Klageerzwingungsverfahrens darf nicht darauf verkürzt werden, den Oberlandesgerichten eine bloße Aufsicht über die Richtigkeit der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbescheide zu überantworten. Für die gerichtliche Kontrolle im Klageerzwingungsverfahren kommt es vielmehr darauf an, ob zum Zeitpunkt der Entscheidung aus der Sicht des Oberlandesgerichts genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 – 2 BvR 2040/15 -, juris, Rn. 19). 
21

Das Gericht darf deshalb im Hinblick auf die norminternen Direktiven des Art. 19 Abs. 4 GG einen Klageerzwingungsantrag nicht vorschnell aufgrund der formellen Hürden des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO verwerfen. Es hat insbesondere zu beachten, dass das Bestehen eines genügenden Anlasses zur Erhebung der öffentlichen Klage keine Voraussetzung für den Zugang des Antragstellers zu Gericht ist, sondern für die Anklageerhebung (§§ 170 Abs. 1, 174 Abs. 1 StPO). Die Zulässigkeit des Antrags gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO erfordert nicht das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 – 2 BvR 2040/15 -, juris, Rn. 22). Dessen Vorliegen ist vom Gericht erst im Verfahren gemäß § 173 StPO zu prüfen, wobei es lückenschließende Ermittlungen anordnen kann. Die formalen Anforderungen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO verlangen lediglich, dass der hinreichende Tatverdacht schlüssig dargelegt wird.“ 
Unter Randnummer der Tennessee-Eisenberg-Entscheidung des BVerfG vom 26. Juni 2014, 2 BvR 2699/10 heisst es:
„Ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung kann auch dort in Betracht kommen, wo der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben, weil ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann. In diesen Fällen muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden.“ 
Bislang hat der Bf. in der Provinz des Leberkas und der Wadlstrümpfe die Erfahrung des kompromisslosen Bruchs von Gesetzen und GG Artikeln durch Münchner Gerichte und Polizei gemacht und u.a. einer Richterin, die am 15. Feb. 2017 mitten in einer Verhandlung durch die Katakomben schlich, um 40 Minuten später durch andere Richterin mit Namen Hansen einen Entscheid vorlegen zu lassen, der von vorne bis hinten erlogen war. Der wahre Sachverhalt ergab sich aus einer BGH Entscheidung zum Thema ‘Nicht vorhandener Geschäftsverteilungsplan im LG München’ und sechs Wochen später in der Presse.

"Quo usque tandem abutere, Bavarica Iustitiae, patientia nostra? Quam diu etiam furor iste tuus nos eludet? Quem ad finem sese effrenata iactabit audacia?”
(in leichter Abwandlung aus ‘Oratio in Catilinam Prima in Senatu Habita’)

4/13/2019

Strafanzeige gegen Richter des OLG München, 4. Strafsenat wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt (§§ 339, 258a II StGB) - Causa Jürgen Sonneck alias "C. Paucher"

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

Az. 4 Ws 2/19 KL
201 Zs 314/19 c Generalstaatsanwaltschaft München
120 Js 104399/19 Staatsanwaltschaft München I

13. April 2019

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

die Richter Dr. Koch, Hümmer und Dr. Lutz des OLG München, 4. Strafsenat

wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt (§§ 339, 258a II StGB).

Begründung

Im Beschluss vom 11. März 2019 mit Az. 4 Ws 2/19 KL wird festgestellt, der PKH-Antrag sei “zurückzuweisen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Erfolgsaussicht bietet”.

Angesichts der vorgelegten chronologisch schlüssigen Indizienkette von 19 Punkten und einem Bayessschen Netz zur zusätzlichen visuellen Verdeutlichung in der diesem Beschluss zugrundeliegenden Strafanzeige gegen Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” vom 06. Jan. 2019, ist dies nicht nur eine kühne Einschätzung; sie ist insbesondere der klare Ausdruck, einen feigen, hinterhältigen und vor allem völlig verblödeten (1) (Immanuel Kants Befund sei hier besonders unterstrichen) beamteten Verleumder mit allen Mitteln zu decken und zu schützen.

So hat die Staatsanwaltschaft bis heute nicht auf meinen Strafantrag vom 24. Feb. 2019 gemäss § 94 Abs. 1 und 2 StPO die Sicherstellung oder Beschlagnahme von einschlägigen Auszügen aus der Personalakte dieser unter falschem Namen operierenden Person Jürgen Sonneck zu veranlassen. Die Personalakte sollte eigentlich Aufschluss betreffs des unglücklich agierenden Jürgens aussergewöhnlichen Karrierewandels im Juli 2017 geben.

Anders und etwas jovial ausgedrückt, man kann mit diesem Beamten Jürgen Sonneck alias “C. Paucher” nicht mal ne Currywurstbude überfallen. Das endet wie bei ‘Before the Devil Knows You're Dead’ (2007).

Aus diesem Grund kam das LG München I auch nicht meiner eingereichten Ladung des Jürgen Sonneck zur Vernehmung anlässlich des Berufungstermins am 15. Feb. 2017 nach. Zu gross war die Gefahr, er stolpert wieder einmal über seine Dummheit.

Mit Schreiben vom 10. Februar 2019 an Oberstaatsanwältin Osthoff stellte ich eben diesen Antrag auf Prozesskostenhilfe (in einer Reihe von anderen, die ausnahmslos abgelehnt wurden! Nazi Joseph Goebbels kommentierte dies schon früher. (2)) “zur Erlangung einer gerichtlichen Entscheidung gemäss § 172 StPO”.

1. Wenn das OLG als Begründung für die Ablehnung § 172 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 StPO anführt,
“Er muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein; für die Prozeßkostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.” 
stellt dies zum Einen ein Catch 22 dar und zum Anderen konfligiert dies mit § 114 Abs. 1 ZPO.

2. Die Behauptung des OLG das Prozesskostenhilfegesuch wird schon deshalb nicht den Mindestanforderungen gerecht, “weil es bereits keine Sachverhaltsschilderung enthält, aus der sich ein hinreichender Anfangsverdacht für die behauptete strafbare Handlung entnehmen lässt”, ist falsch. Sie unterschlägt bewusst den Tatbestand der Verleumdung § 187 StGB (dargebracht in meiner Strafanzeige vom 06. Jan. 2019) durch - und dies ist durch die Konstellation zweifelsfrei belegt! - Jürgen Sonneck.

3. “Die behauptete strafbare Handlung”, wie es die drei Richter in ihrer Mood Affiliation (Tyler Cowen) ausdrücken, ist zweifelsohne der als Red Herring gedachte Hinweis auf Hassrede an die Polizei durch diese charakterlich völlig heruntergekommene Beamten-Person Jürgen Sonneck in Nazi-Manier unter falschem Namen operierend und hierin gedeckt von Münchner Polizei und Gericht.

Weder brauche ich einem Gericht zu erklären, was man unter dem Rechtsbegriff Anfangsverdacht versteht, noch sollte es einer Erklärung bedürfen, was man unter dem Rechtsbegriff Anspruch auf Strafverfolgung Dritter versteht. Ebenso müssen Indizien keine heisse Luft sein.
“Erhebliche praktische Bedeutung kommt im Rahmen des § 81 dem Indizienbeweis zu, der als mittelbarer Beweis auf Hilfstatsachen beruht. Danach ist der Beweis (nach § 286 ZPO) „einwandfrei geführt, wenn eine Mehrzahl von einzelnen Umständen, von denen jeder für sich genommen nicht voll beweiskräftig ist, in ihrer Gesamtheit den Tatrichter die Überzeugung vom Vorliegen der unter Beweis gestellten Tatsache mit hinreichender Sicherheit vermittelt.“ (siehe Versicherungsvertragsgesetz, Dritter Band, Bruck/Möller, 2009)
Das Gericht widerspricht in seinem Beschluss sogar sich selbst, denn der 2. Senat am Oberlandesgericht München führte 2007 aus (abgedruckt in NJW 2007, 3734):
“Zwar ist das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO grundsätzlich nur auf das Ziel der Klageerzwingung ausgerichtet. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der §§ 171, 172, 173 III und 175 StPO. Dennoch ist in Fällen, in denen -wie hier- die StA den Anfangsverdacht aus rechtlichen Gründen verneint und deshalb den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht überhaupt nicht aufgeklärt hat, ausnahmsweise das gerichtliche Verfahren nach §§ 172 ff. StPO nicht als Klage-, sondern als Ermittlungserzwingungsverfahren zu behandeln, das gegebenenfalls auch mit der Anweisung an die StA enden kann, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.”
Genau diese Ermittlungen müssen bei einem Vertreter der staatlichen neoliberalen Billig-Lohn-Behörde Jobcenter unterbunden werden. Schliesslich ist dies eine Behörde, die auch Verbrecher beschäftigen kann.

In ihrem dürftig zusammengeschusterten Beschluss verkaufen die drei Richter offenkundig in bayerischer Provenienz einen kastenmässig distinguiert sich präsentierenden Hartz 4 Shudra cum Kamaiya für dumm, als sie doch Meyer-Goßner/Schmitt, Kommentar zur StPO, 60. Auflage 2017, Rn. 1b zu 172 StPO zum Ermittlungserzwingungsverfahren übersehen:
„Ausnahmsweise kommt im Verfahren nach §§ 172 ff auch die Anweisung an die StA in Betracht, Ermittlungen überhaupt erst aufzunehmen und durchzuführen, wenn die StA den Anfangsverdacht rechtsfehlerhaft aus rechtlichen Gründen verneint und deshalb den Sachverhalt nur unzureichend oder gar nicht aufgeklärt hat oder wenn die StA fehlerhaft unter Verneinung des Anfangsverdachts aus tatsächlichen Gründen nach § 152 II keinerlei Ermittlungen durchgeführt hat.“
Nun durfte der Strafanzeigende über die Jahre den zweifelhaften Genuss der brillianten intellektuellen Exzellenz bayerischer Richter und Staatsanwälte goutieren, die mitunter Flat-Earth-Theory Niveau erreichte, aber die drei Richter, zwei dekoriert mit einem Doktor Titel (3), sollten sich eigentlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2018 mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1550/17 erinnern. Pertinentes Exzerpt der Randnummern 20 und 21:
„20
Der Zweck des Klageerzwingungsverfahrens darf nicht darauf verkürzt werden, den Oberlandesgerichten eine bloße Aufsicht über die Richtigkeit der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbescheide zu überantworten. Für die gerichtliche Kontrolle im Klageerzwingungsverfahren kommt es vielmehr darauf an, ob zum Zeitpunkt der Entscheidung aus der Sicht des Oberlandesgerichts genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 – 2 BvR 2040/15 -, juris, Rn. 19).
21
Das Gericht darf deshalb im Hinblick auf die norminternen Direktiven des Art. 19 Abs. 4 GG einen Klageerzwingungsantrag nicht vorschnell aufgrund der formellen Hürden des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO verwerfen. Es hat insbesondere zu beachten, dass das Bestehen eines genügenden Anlasses zur Erhebung der öffentlichen Klage keine Voraussetzung für den Zugang des Antragstellers zu Gericht ist, sondern für die Anklageerhebung (§§ 170 Abs. 1, 174 Abs. 1 StPO). Die Zulässigkeit des Antrags gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO erfordert nicht das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 – 2 BvR 2040/15 -, juris, Rn. 22). Dessen Vorliegen ist vom Gericht erst im Verfahren gemäß § 173 StPO zu prüfen, wobei es lückenschließende Ermittlungen anordnen kann. Die formalen Anforderungen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO verlangen lediglich, dass der hinreichende Tatverdacht schlüssig dargelegt wird.“
Unter Randnummer der Tennessee-Eisenberg-Entscheidung des BVerfG vom 26. Juni 2014, 2 BvR 2699/10 heisst es erkenntniserweiternd:
„Ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung kann auch dort in Betracht kommen, wo der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben, weil ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann. In diesen Fällen muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden.“ 
Anlässlich der Rede von der Bundesjustizministerin Barley bei der Konferenz der 44 Verbände der Europäischen Richtervereinigung „Unabhängigkeit der Justiz und Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in Europa“ am 24. Mai 2018 in Berlin gab die Ministerin zu bedenken:
"Die europäischen Grundwerte sind das Fundament der Europäischen Union und des europäischen Zusammenlebens. Auf diese Werte haben wir uns alle gemeinsam verpflichtet. Ihre Beachtung ist Grundvoraussetzung für ein Funktionieren der EU. Deshalb ist die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union auch nicht verhandelbar. Die Arbeitsweise der EU insgesamt wird infrage gestellt, wenn die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat nicht gewährleistet ist."
Dieses darf getrost unter der Rubrik ‘Window Dressing’ archiviert werden. Die Münchner Gerichte werden ermahnt, sich endlich auf ein einem Rechtsstaat gebührendes Niveau zu begeben und sich nicht in Konkurrenz mit Jurisprudenz in Südasien (4) zu sehen.

____________
1 Diese Einschätzung bezieht sich auf des Jürgens stümperhafte Exekution seines Plans und nimmt Bezug auf Wikipedia: “Im engeren Sinne bezeichnet Dummheit die mangelhafte Fähigkeit, aus Wahrnehmungen angemessene Schlüsse zu ziehen beziehungsweise zu lernen. Dieser Mangel beruhe teils auf Unkenntnis von Tatsachen, die zur Bildung eines Urteils erforderlich sind, teils auf mangelhafter Intelligenz oder Schulung des Geistes oder auf einer gewissen Trägheit und Schwerfälligkeit im Auffassungsvermögen beziehungsweise der Langsamkeit bei der Kombination der zur Verfügung stehenden Fakten (siehe Urteilsvermögen). In diesem Sinne nennt Kant den „Mangel an Urteilskraft“ als „das, was man Dummheit nennt“, und postuliert, dass „einem solchen Gebrechen … gar nicht abzuhelfen“ sei.” (https://de.wikipedia.org/wiki/Dummheit)
2 Joseph Goebbels sinnierte über Journalisten und es darf aktualisiert werden, Blogger: „Viele von denen, die hier sitzen, um öffentliche Meinung zu machen, sind dazu gänzlich ungeeignet. Ich werde sie sehr bald ausmerzen“ (vgl. Fröhlich 1987/Bd. 2: 393).
3 Anzunehmend ein Doktor Titel in Jura. Ein Fach, das keine Wissenschaft ist, sondern ein Sozial-Handwerk.
4 Die Cuisine ist ohnehin katastrophaler in Deutschland.

Der Strafanzeigende sieht sich subtil genudged, zum Hinweis auf einige, vielleicht das Copyright brechende, Verwendungen aus Veröffentlichen von RA Würdinger hinzuweisen. Eventuellen Tantiemen-Forderungen würde mit generösem und lasziven Zeigens der Kalten Schulter geantwortet.

3/14/2019

In der verlausten Kaschemme der Puffmutter Rachou - München Edition

Ist natürlich abgekupfert von Brosa, aber irgendwie muss man doch Aufsehen erregen, ohne gleich ein Bild von seinem Schwanz senden zu müssen.

Die Kungelhütte Sozialgericht München braucht noch a weng - woast scho, gell -, um sich irgendwie zu äussern zu der

Klage gegen Bundesministerium für Arbeit und Soziales wegen der Blockierung auf Twitter


vom 09. Februar 2019 und der

Klage gegen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wegen unmittelbarer Blockierung auf Twitter


vom 05. März 2019.

Hinter den Kulissen laufen/liefen da Telefongespräche. Irgendwie muss das doch im korrupten DE-Land zu biegen sein, schliesslich unterstehen die SGs dem BMAS. Ich hab das mal so auf 'Notification Mitte April' gelegt.

In der Zwischenzeit kann doch der demokratische Joseph Goebbels alias Steffen Seibert, gelernter Nachrichten-Ableser, für Unterhaltung sorgen.

Okt. 2015: Steffen Seibert zur - brüllendes Gelächter - Meinungsfreiheit in Deutschland.

April 2016 sabbert Steffen:

"Kanzlerin #Merkel: Dass Werte wie Presse- und Meinungsfreiheit für uns unverzichtbar sind, haben wir immer betont."
Und dann bringt das verlogene OLG München noch ne Wadlstrumpf Lachnummer zu Facebook:
Der Netzwerkkonzern darf nicht nach seinem Belieben Beiträge von Nutzern löschen. Er muss die Meinungsfreiheit achten wie der Staat. Das hat jetzt das Oberlandesgericht München entschieden.
Der Zynismus ist im stinkend korrupten Bayern nicht zu überbieten.

12/23/2018

Bayessches Netz in Causa Nazi-Stil Denunziator Jürgen Sonneck, Referat Bildung & Sport München

Bayessches Netz in Causa J. Sonneck, Referat Bildung & Sport München

in Anlehnung an den Kachelmann Fall. Tentativ.

Der BGH stellte in seinem Urteil 2 StR 112/14 - Urteil vom 24. März 2016 (LG Bonn) fest:
“Soweit maßgeblich auf biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnungen abgestellt wird, sind daher die zu Grunde liegenden mathematischen Denkgesetze zu beachten; dazu gehört gerade auch das Bayes-Theorem, das den logisch korrekten Umgang mit Unsicherheiten beschreibt. Dessen Anwendung führt nicht zu einer Mathematisierung der Beweiswürdigung, sondern ergibt sich aus der Notwendigkeit, innerhalb mathematischer Wahrscheinlichkeitsberechnungen die systemimmanenten Denkgesetze einzuhalten. Diese können zur Vermeidung von logischen Fehlschlüssen nicht unter Hinweis auf einen angeblich „objektiven“ Ansatz ignoriert werden.”
Siehe auch:

Die Logik der richterlichen Überzeugungsbildung

Max Planck Research Group "Intuitive Experts"
Zusammenfassung
Die Zivilprozessordnung setzt voraus, dass Richter sich ihre Überzeugung zur Wahrheit bestrittener Tatsachenbehauptungen frei bilden. Bei der Beweiswürdigung müssen Richter gleichzeitig zahlreiche Teilüberzeugungen halten, die sich gegenseitig beeinflussen können. Mittels sogenannter Bayes-Netze lassen sich diese Teilüberzeugungen und ihre (Un-)Abhängigkeiten grafisch darstellen. Die Darstellung mittels eines Bayes-Netzes erzwingt die Widerspruchsfreiheit der Teilüberzeugungen und erlaubt zu prüfen, wie sich unterschiedliche Annahmen auf die Überzeugungsbildung auswirken.

11/18/2018

Nachhilfeunterricht Nr. 3 für AG, LG und OLG München: Ein wenig Semiotik von Charles Sanders Peirce für die Provinz-Juristen

Das Problem - neben der Aversion zu Bloggern und Free Speech - in der Nymphenburger Strasse, dem Domizil des Kangaroo Courts München ist dies.


Das zur Debatte stehende Meme ist dies.

Meme forbidden in Germany.
Contravenes allegedly Criminal Code 86a
Weitere gibts auf Pinterest und Google, Bing etc. ohnehin.

Wie funktioniert ein Meme?

Daniel Ginsberg hat einen guten Thread zum Thema Semiotik, aufgemacht an einem der bekanntesten Memes. Erklärung zu C.S. Peirce Theorie unten.




Analysis on Internet Memes using Semiotics

Exzerpt:

Signs, according to Peirce, are “something[s] that represent something[s]” or “refer to a particular meaning”. If the meaning is based on a particular agreement or social convention, that sign is called symbols. So, every phenomenon that exists in the society, whether it is an object, behavior, even a thought, is seen as symbols that ‘represent’ or ‘refer to’ a particular meaning outside/beyond the sign itself.

The color, red, for instance; independently does not mean anything, except the color itself. But, if the color takes part as in culture, for example, is used in traffic lights (representative), then it will also represent “prohibition” (object) in human cognition. For its use in traffic lights, as a representative, the color red is related with ‘prohibition’ (object) is a result of social convention and even international convention.

Those who don’t understand the social conventions will not see the color ‘red’ that represents the meaning of ‘prohibition’. In Medan, Indonesia, a red flag means that ‘someone died’ (object). While in other places, a sign that represents a similar meaning is a yellow flag in Jakarta, and a white flag in Center Java. Those examples show how signs are cultural phenomenons that are bound to particular social conventions.

In relation to all, all natural and biological phenomenons can be seen as symbols. To those who believe, in a particular social convention, natural disasters (representative) are seen as symbols that refer to a meaning that says ‘God’s Wrath’ (object). A twitch on someone’s palm (representative) would mean symbols meaning he or she ‘is about to receive fortune’ (object). Some symbols and their meanings in Javanese Primbon that are usually taken from daily activities, or taken because a respected figure does or believe a certain value, are based on social conventions. Our society even calls it as a sign (either good or a bad sign). Meaning, all examples above are social and cultural phenomenon.

Those who do not participate in the social conventions and are not included in the related cultural environment, would not be able to understand of what was represented by a particular cultural or natural phenomenon. In other words, they will not be able to understand the meaning that exist on the phenomenon, or understand it along with the convention that it follows.

According to Peirce, signs exist because of a process that he called semiosis. This process starts with the insertion of an element of sign that exists on ‘outside’ into human’s senses, which is representative or ground, that might be compared Saussure’s signifier. If the process using our senses has already happened, then the next process inside human cognition process is a referencing of what is called object, which is a matter (meaning) that is represented by representative. For example, when we see a red light, because we already know the valid convention, the red light is considered to refer to a meaning ‘prohibition’ (object), which we may compare it to Saussure’s signified.

The next process is called interpretant, which when we create an interpretation related with the situation that we are in right now. If the red light is located on the streets as  a road sign while we’re driving a car, we will interpret it as a law obligation to stop and then we will interpret it as a permission to proceed by law if the light changes into green. Interpretan affects our behavior during a particular situation. 

The process of interpreting a sign’s meaning from representative, objects and interpretan that is called ‘semiosis’ happens really fast inside our mind. Because of what actually sensed is representative, often times representative is called a sign. It is interesting that Peirce saw the semiosis as a never-ending continous process (unlimited process). He thought that interpretans can be received by our mind and seen as a new sign, or a new representamen. Meaning, a red light that has been interpreted by human’s cognition is extended into a new representamen, for instance it becomes a ‘prohibition’ sign that refer as ‘sanctions for violators’ which then creates an interpretan as a law/prohibition that must not be violated. 

Then, the new interpretan transforms into even newer representamen, for example becoming ‘a heavy financial sanction’ that creates another interpretan a sanction that would make us not afford to pay. This is how semiosis continues without an end.


11/17/2018

Nachhilfeunterricht Nr. 2 für AG, LG und OLG München: Keep Calm and Pussy on the Chainwax

Meme forbidden in Germany.
Contravenes allegedly Criminal Code 86a
In der Gerichtsverhandlung fragte Richter Bassler: "Warum haben Sie dieses Bild verwendet?" Sie hätte keine dümmere Frage stellen können. Sie hätte genauso gut bitten können, einen Witz erklärt zu haben.

Hier eine Erklärung für diese Deutschen wie Humor entsteht:

KEEP CALM AND STUDY MEMES 
by
ASHLEY DAINAS
Submitted in partial fulfillment of the requirements for the degree of Master of Arts
Department of Cognitive Science Cognitive Linguistics
CASE WESTERN RESERVE UNIVERSITY

"Many researchers and thinkers have noted that two key points of humor in general seem to be the mixing of disparate and usually incompatible frames (Koestler, 1964; Attardo, 2001) and the resolution of the conflict between the contradictory frames by a new and humorous emergent idea or image that is only possible in the context of our incompatible frames (Lewis, 1989)."
Hier fängt der Spass richtig an:
"Coulson (in press) points out that part of the appeal in various kinds of jokes is the challenge of solving the puzzle. This is just as true in internet memes where a large part of the pleasure and humor derived from the meme comes from figuring out what any given meme is referencing."
Gott sei Dank gibt es die Universität Berkeley UC Berkeley.
"UC Berkeley has always been at the forefront of innovation. They’ve never been an institution to shy away from doing the difficult thing in order to be at the cutting edge of education, so it will come to the shock of no one that this past Monday, UC Berkeley announced that a new department of meme studies will begin operations in the fall of 2018."
Hier das Transcript des Interviews:

The Clog: Thank you for meeting with me, professor M.L.

Professor M.L.: I would actually prefer if you referred to me by my full name: Meme Lord.

Full interview here as it is copyrighted. It's about memes becoming a foundation upon which adolescents are building their relationships. An abstract representation of our thoughts and feelings. Constructing, and in some cases deconstructing, seemingly simple images is key to understand the nuances of adolescent communication. Perhaps memes will be how big corporations do most of their advertising. Memes as influencers of our decisions.


Verständlicherweise liegt dies alles ausserhalb des Horizonts eines bayerischen Richters und sophomorischen Staatsanwälten. Umso mehr, wenn es darum geht, einen verdammten Blogger zum Schweigen zu bringen. Nichts hindert einen Münchner Richter oder Ankläger an krassen Lügen. Sie sind eine Anti-free speech Gang. Was ist das Bundesverfassungsgericht? Dieser Jester Equipe aus Karlsruhe kümmert sich einen Piss, ausser wenn es um Prominente geht. Wie ein Wetterkanalreporter. Oder wenn du ein Kopftuch bist. Dann haben die Clowns aus Karlsruhe zwei verschiedene Entscheidungen.
"Conceptual integration or blending occurs in a wide range of mental phenomena such as metaphors and, particularly of interest to the subject of this paper, humor. Researchers have shown that conceptual blending plays a vital role in various types of humor including political cartoons (Coulson, in press) and spontaneous humor found in talk radio (Coulson, 2005). Many researchers and thinkers have noted that two key points of humor in general seem to be the mixing of disparate and usually incompatible frames (Koestler, 1964; Attardo, 2001) and the resolution of the conflict between the contradictory frames by a new and humorous emergent idea or image that is only possible in the context of our incompatible frames (Lewis, 1989). Both of these aspects of humorous blends hold true for internet memes, which tend to have two inputs, the original meme being referenced (such as Keep Calm and Carry On) and a second input that can be anything from another meme to a TV show to word play. The meme’s creator must combine these inputs in a way such that both inputs can derived from the blend (the parody itself) such that the joke and/or reference being made can be understood."
Was die in München wohl zu diesem Meme sagen?





"Of course, internet memes are not new. As discussed in the introduction, there are many internet meme-like objects (such as joke cycles) that exist outside of and predate the internet. So far as these objects and memes are similar to each other, it should be possible to apply the broader research on humor and in-group/out-group status to internet memes. “Keep Calm and Carry On” is a fairly tame meme for which I studied tame parodies."
 "There are many theories that attempt to explain humor. One such theory, the Semantic Theory of Humor (Raskin 1986, 1985) is an attempt to apply a semantic theory to humor. The theory suggests that humor happens when two opposite scripts overlap."
Problem ist, Deutsche haben absolut keinen Humor.
"Coulson (in press) points out that part of the appeal in various kinds of jokes is the challenge of solving the puzzle. This is just as true in internet memes where a large part of the pleasure and humor derived from the meme comes from figuring out what any given meme is referencing."
aus:

KEEP CALM AND STUDY MEMES
by
ASHLEY DAINAS
Submitted in partial fulfillment of the requirements for the degree of Master of Arts
Department of Cognitive Science Cognitive Linguistics
CASE WESTERN RESERVE UNIVERSITY
"Professionals in public relations and advertising, too, have embraced Internet memes. In viral marketing, there are examples of memes that were purposely designed to create publicity for products or services. Finally, political campaigning increasingly attempts to create Internet memes to shape opinion. They are supposed to create an image of trendiness but often interest in the content is for purposes of trivia or frivolity rather than for information."
Das Fraunhofer Institut fragt die Knaller am Münchner Gericht:
"Given the public interest in Internet memes, it is sobering to see that many aspects of the phenomenon are still poorly understood."
Insights into Internet Memes
Christian Bauckhage
Fraunhofer IAIS Bonn, Germany

Das geht natürlich alles vorbei an den Provinzlern im Münchner Gericht. Und die blöde Frage von Richterin Bassler "Warum haben Sie das Meme benutzt?" Keine Ahnung, warum hat die so eine fette Kiste und lässt mir einen verlogenen Beschluss vorlegen?

Keep calm and put the Pussy on the Chainwax.

11/16/2018

Nachhilfeunterricht Nr. 1 für AG, LG und OLG München: Internet-Memes

Meme forbidden in Germany.
Contravenes allegedly Criminal Code 86a
"The view that humour is generated through the combination of different frames or input spaces can be traced back to Koestler’s (1964, 51, quoted in Coulson 2002) quotation presented below.

The sudden bisociation of an idea or event with two habitually incompatible matrices will produce a comic effect, provided that the narrative, the semantic pipeline, carries the right kind of emotional tension. When the pipe is punctured, and our expectations are fooled, the now redundant tension gushes out in laughter, or is spilled in the gentler form of the sou-rire. 

 Commenting on this hypothesis, Coulson (2002) emphasises that, in Koestler’s view, humour includes “the unlikely combination of related structures”. In addition, Brône and Feyaerts (2003) regard Hofstadter and Gabora (1989) as the predecessors of conceptual integration theory in humour because their use of the term frame blend implies combining different frames."

aus: 

Is a Picture Really Worth a Thousand Political Words? Political Internet Memes and Conceptual Blending.


"As already mentioned, it is believed (Coulson 2002, Marín-Arrese 2003) that the incongruity produced in the blend is the key element in the creation of humour. In addition, it can also be claimed that this is a characteristic of humorous blends only. However, what all blends have in common are backward projections from the blend into input spaces (Fauconnier and Turner 2002). It is believed that this cognitive operation is a decisive element in the resolution of humour. In that sense, Marín-Arrese (2003) claims that “[t]he problem solving or resolution of the incongruity is realised by projecting backward to these input spaces ...”. Therefore, to resolve the incongruity, the reader has to unpack the blend, that is, to reconstruct the whole integration network. As Fauconnier and Turner (2002, 333) claim, the reader first recognises the incongruity which then prompts him to reconstruct the input spaces. 

Furthermore, Coulson (2002) finds that the emergent structure in the blend can promote the construals in the input spaces by projecting from the blended space to input spaces. In a series of papers, Coulson (1996, 2002, 2005, 2006) discusses jokes and political cartoons providing evidence that humorous blends, with bizarre concepts arising in the blended space, can promote certain aspects of reality. “Political cartoons and rhetorically motivated discourse prompt us to construct blended cognitive models and, in effective cases of rhetoric, desired inferences are analogically projected from blatantly unrealistic blended cognitive models to the real-world target domain” (Coulson 2006, 197-8). Therefore, backward projections from the blended space to input spaces reinforce construals in input spaces in accordance with the new structure created in the blend. 

In that sense, it can be claimed that unrealistic scenarios arising in the blended space often have argumentative potential. In a series of papers Coulson and associates (Coulson 2006, Coulson and Oakley 2006, Coulson and Pascual 2006, Oakley and Coulson 2008) discuss blending and its rhetorical potential. These papers find that conceptual integration as a basic cognitive mechanism can be used as a rhetorical tool influencing the audience to change the reality and even act upon it. Furthermore, analysing blending in persuasive discourse, Coulson and Pascual (2006) find that conceptual integration of two scenarios in a single absurd scenario in the blended space presents an effective argumentative tactic. Although such blends are not constructed in order to be entertaining, creative, and humorous but in order to convince the addressee to change the current state of affairs or to persuade the addressee to change his or her convictions, what these blends and humorous blends have in common are unrealistic scenarios created in the blended space."

Alles klar im Kangaroo Court München?!

7/31/2018

OLG München, falls DE-Land nicht die Intention hat, sich im Korruptheit-Index vor Indien und PAK zu plazieren, ist die Behördentype Jürgen Sonneck achtkantig aus dem Beamtendienst zu schmeissen!

Präsident des  OLG München
80097 München

(per Email)
30. Juli 2018

cc BMJV, BMAS, BMBF, Stadt München, Ref. Bildung und Sport, JC München, Beamtenbund

Az. 1 W 564/18
15 O 76718 LG München I

Betreff: Beschluss des OLG München v. 28.06.2018 konträr zu vernichtend klarer Evidenz und Fakten gegen unter falschem Namen operierenden Beamten & Nützlichen Idioten Jürgen Sonneck
"Und wir wollen den Pakt mit einer Kampagne für den Rechtsstaat verbinden: Jeder muss verstehen, dass ein Rechtsstaat nur funktionieren kann, wenn seine Regeln eingehalten werden. Ebenso müssen wir verdeutlichen, dass der Rechtsweg jedem offensteht, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht."¹
Guten Tag Herr Präsident,

Vor mir liegt mit Schreiben vom 28.06.2018 und Az. 1 W 564/18 ein Beschluss der Richter Dr. Steiner, Rieger und - ich denke des Genderproporzes wegen - Richterin Schäfer vom 27.06.2018. Darin wird erwartungsgemäss mein Antrag auf PKH zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen klandestin operierende deutsche Arbeitsbehörden-Beamte und hierin gedeckt von einem perfiden Komplott Polizei/Justiz/"Rechtsanwalt" cum Kungeltante abgelehnt. Die Namen der Richter klingen westlich, nicht irgendwie afrikanisch. 'Zimbabwe' streichelte meine geografische Phantasie, vielleicht auch Congo-Kinshasa.

Jedenfalls begründen die begabten Richter dies mit einer nicht "ordnungsgemässen Darstellung (der) Anträge, (der) tatsächlichen Behauptungen und (der) Beweismittel". Kulanterweise folgt der Hinweis, dass "keine überfordernden Anforderungen zu stellen sind"². Dies wohl als subtiler Hinweis auf meine niedrige Kastenzugehörigkeit als Hartz 4 Rezipient und damit cerebralen Kapazitäten zu verstehen. So wird zirkelmässig konkludent bemängelt, dass "die Antragsschrift des Klägers diesen Mindestanforderungen nicht" genüge, "da in ihr keine Anträge enthalten sind und der Schaden nicht hinreichend dargelegt ist".

Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Kangaroo Court München  Münchner Gerichten,
  • sowohl umfassend Staatsanwälte mit seltsam infantilen Allüren wie z.B. (erfolglosem) Niederstarren;
  • einer ledigen blonden Richterin mit ungenügender Kenntnis der Grammatik ihrer Muttersprache und darauf fussend eine Beleidigungsklage kreativ fabrizierend, deren Halbwertszeit im Sekundenbereich lag;
  • andere wiederum mit deutlicher Distanz zur Wahrheit als auch unterhaltsamer Wirrheit in Prozessführung in Kombination mit schriftlich ambivalenter Urteilsfassung;
  • unschlagbar Richterin Hansen mit einem von A-Z verlogenen Beschluss anlässlich meines Befangenheitsantrags gegen Richterin Bassler im Februar 2017;
  • die der bayerischen Einfältigkeit geschuldete mutwillige Beschädigung des Laptops meiner Tochter durch die Münchner Justiz;
  • einem schnodderig-rotzfrechen OStA Hummer mir die Kritisierung von Geschichtsfälschungen in deutschen sog. NS-Dokumentarfilmen verbietend;
  • die verlogene Staatsanwältin Tilmann (Smartphone/Tel. Transcript/Schreiben Pol. Präs.);
  • die Beschlagnahme meines Smartphones OHNE Richterl. Erlass, sowie die geplante Beschlagnahme des Smartphones sowie Körperdurchsuchung meiner tibetischen Tochter³. Wie im Faschismus;
  • die kongenial historisch fundamentierte Deckung des 'Arbeitsscheu Reich 2.0' Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger in Kooperation mit Polizei cum einer sich als Verteidigerin ausgebenden Betrügerin/Dolchstoss-Amazone Aglaia Muth und
  • schlussendlich sich in Nazi-Denunziantenart zugesellend ein hermaphroditischer Behörden-Schnullifuzzi Namens C. Paucher, Reichs-teutonisch auf den Namen Jürgen Sonneck bei der neoliberal-faschistischen Billiglohn-Behörde Jobcenter bis Mitte 2017 im Rassistenland Deutschland dackelnd und in Nazi-Manier gedeckt durch Polizei und Justiz.
Item meine Ansprüche als Kosmopolit in darbender Manier kompromittiert, gestatte ich mir, ein wenig Niveau in die Justiz dieser bukolischen Provinz zu hauchen. Scheint doch offenkundig ein justizprovinzielles Defizit an Redlichkeit vorzuliegen, geistesaffin durch Willkür in ein Equilibrium transferiert.

Ein Blick über den Ozean verspricht einfach mehr Intelligenz und Stil. Aristoteles, denke ich, sollte dem eingangs Genüge tun und zitiere dazu einen amerikanischen Anwalt:
"More to the heart of the matter, the earliest seeds of the rule of law concept were not justifications for strict enforcement but against arbitrary rule. Aristotle wrote, “It is more proper that law should govern than any one of the citizens.” John Adams paraphrased the rule of law as “a government of law not of men.” John Locke, who deeply influenced both English and American law, wrote that the rule of law required that one not be “subject to the inconstant, uncertain, unknown, and arbitrary wills of others.”
Lord Coke stated that law is “a rational ordinance or directive judgment, commanding obedience to itself primarily because what it directs the citizens to do is reasonable and in that sense just.” Concerned also with the opposite, arbitrariness, Coke wrote that the rule of law is violated when “an act of will that derives its binding force from the threat of sanction” is imposed.
The rule of law requires law contain certain characteristics. At the very least, as hinted at above, it requires that the laws not be arbitrary, but instead designed and enforced to the prevent the targeted harms. If law fails to meet these characteristics it is not Law, but would instead be only legislation.
Attorney and author Timothy Sanderfut wrote, paraphrasing Francis Bacon, that a “lawfulness requirement bars the government from using any ‘kind of force which pretends law,’ whether it be an act of ‘mere force,’ or ‘a malicious ensnarement under colour of law,” or if the arbitrariness resides in the ‘harshness of the law itself.’”." (Hervorhebungen durch mich)
James Devereaux - US attorney. Man vermisst solchen Tiefgang im Reichs-teutonischen RA-Urwald.

Nach der Lektüre besagten Beschlusses halte ich eine Befassung der drei Richter mit dieser Rechtsethik/-philosophie für angeraten, denn ihre Ausführungen spiegeln nicht die Wahrheit wider und unterschlagen wissentlich klare Fakten.

Meine Klagen gehen gegen die folgenden Personen, wobei das Landgericht als auch das SG München schon ihre Nichtzuständigkeit für perfiden Feriengeld-Diebstahl von meiner tibetischen Tochter erklärt haben. MaW, für Hartz 4 Shudra existiert der Artikel 103 Abs. 1 GG nicht. Das verwundert wenig, ist doch Deutschland ein widerwärtiges und ekelhaftes Rassistenland. Jüngst köstlich darbereitet durch einen Fussballer, der das Overton Fenster verfehlte und die Rotkutten des Jester Ensembles des Bundesverfassungsgerichts zauberten bislang zwei Urteile zu einem, ja, Kopftuch, das der Nation der Schrebergärtner Perspirationsperlen auf die Stirn treibt.

1) Bockes Christian, c/o Agentur für Arbeit München, Kapuzienerstraße 26, 8033‘ Beklagter und Beschwerdegegner
2) Bechheim Christoph, c/o Agenturfür Arbeit, Kapuzienerstraße 26, 80337 Miln: Beklagter und Beschwerdegegner
3) Sonneck Jürgen, c/o Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München Beklagter und Beschwerdegegner
4) Farrenkopf Anette, c/o Jobcenter München, Orleansplatz 11. 81667 München Beklagte und Beschwerdegegnerin
5) Nowack Sabine, c/o Jobcenter München, Landsberger Straße 486, 81241 Mün i Beklagte und Beschwerdegegnerin
6) Preuschkat, c/o Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München Beklagte und Beschwerdegegnerin
7) Erhardt, c/o Jobcenter München, Landsberger Straße 486, 81241 München Beklagte und Beschwerdegegnerin
8) Strama, c/o Jobcenter München, Landsberger Straße 486, 81241 München Beklagte und Beschwerdegegnerin

wegen Schadensersatz. (Anmerkung! Es fehlt in dieser Liste der Erpresser Manfred Jäger, Ag. f. Arbeit Ingolstadt, der in den Gerichtssaal gezerrt gehört wegen dumpfbackiger Nötigung!)

Es mutet seltsam an, wenn ausnahmslos alle Strafanzeigen, Eingaben und Klagen von mir von der bayerischen Justiz abgebügelt werden. Die Bewertungsstandards scheinen in Bayern exaltiert und von der dritten Art zu sein, wenn gleich drei Richter des OLG bemängeln, dass "die Antragsschrift des Klägers diesen Mindestanforderungen nicht" genüge, "da in ihr keine Anträge enthalten sind und der Schaden nicht hinreichend dargelegt ist".

Dies vor dem Hintergrund, dass Schnullifuzzi und Nützlicher Idiot Jürgen Sonneck - nach meinen zahlreichen Kommunikationen mit Bundesministerien  und Münchner Polizeipräsident mit eindeutigen Hinweisen auf den charakterlich völlig verrotteten Jürgen Sonneck als eindeutigen Täter - Mitte 2017 klammheimlich von seinem Pöstchen bei der rassistischen Behörde Jobcenter umweltfreundlich und nachhaltig entsorgt wurde und, korrupt wie Bayern ist, im Referat für Bildung und Sport Asyl geboten bekam.

Dabei hätte es diesen Richtern eher angestanden, statt der Mood Affiliation (siehe Tyler Cowen) zu frönen, aus der Rede der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley bei der Konferenz der 44 Verbände der Europäischen Richtervereinigung „Unabhängigkeit der Justiz und Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in Europa“ am 24. Mai 2018 in Berlin ein paar Exzerpte zu goutieren. So sei ihnen hier ein wenig dringend notwendige Auffrischung an justizialer Ethik und Stil geboten:
"..., derzeit kann die mangelnde Achtung der Rechtsstaatlichkeit Anlass zu ernster Sorge geben – insbesondere mit Blick auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz.
...
Deshalb ist die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union auch nicht verhandelbar. Die Arbeitsweise der EU insgesamt wird infrage gestellt, wenn die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat nicht gewährleistet ist.
...
aber auch in Deutschland kümmern wir uns um den Rechtsstaat. Denn auch in Deutschland gibt es Angriffe auf den Rechtsstaat – und das nicht nur von Populisten.
Deshalb werden wir auf Ebene der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern einen „Pakt für den Rechtsstaat“ schließen und eine umfassende Qualitätsoffensive starten.
...
Und wir wollen den Pakt mit einer Kampagne für den Rechtsstaat verbinden: Jeder muss verstehen, dass ein Rechtsstaat nur funktionieren kann, wenn seine Regeln eingehalten werden. Ebenso müssen wir verdeutlichen, dass der Rechtsweg jedem offensteht, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht.
Meine Damen und Herren, die richterliche Unabhängigkeit ist von zentraler Bedeutung für das Funktionieren eines Rechtsstaats. So ist auch in Deutschland eines der wichtigsten Prinzipien unserer Rechtsordnung die Unabhängigkeit der einzelnen Richterin und des einzelnen Richters. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe bindet sämtliche Regierungsstellen und Behörden.
Auch wenn sich Europa durch verschiedenste Rechtssysteme auszeichnet, so ist allen doch dieser elementare Grundgedanke gemein: ein Rechtsstaat mit einer verlässlichen und unabhängigen Justiz.
Dafür steht, wirbt und arbeitet auch die Europäische Richtervereinigung, indem Sie sich für die Sicherung der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richtern und damit für die Garantie der Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen..."
(Hervorhebungen durch mich)
Nach der Lektüre des Beschlusses dieser drei Richter des OLG sehe ich besorgt eine flagrante Defizienz sowie auch Bestätigung des Leittitels der Rede der Justizministerin.

I. Nazi-Stil Denunziant Jürgen Sonneck, Beamter operierend unter falschem Namen.

In meiner zugrundeliegenden Klage an das Sozialgericht München vom 14. Okt. 2017 werden überzeugende, auffälligste und vernichtende Indizien aufgelistet, die klar auf den Nützlichen Idioten Jürgen Sonneck deuten. Es heisst dort u.a.:

1. "Ich habe sehr fundierte Gründe, basierend auf auffälligen Indizien dieser Email zusammen mit früheren Strafanzeigen gegen mich, den stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck als den Absender zu vermuten. Die auffälligen Indizien sind:
  • Fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz, meiner damaligen Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger der Agentur für Arbeit und der ex-Arbeitsministerin Nahles, Einsicht in die Strafanzeige von 2012 zu gewähren (siehe meine Klage vom 03. Sept.2017 gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim mit dem Az. S 24 SV 48/17).
  • Damit verbunden die sichere Annahme des Emailsenders, die Strafanzeige würde mir nicht ausgehändigt werden wie schon zuvor. Erst mein Hinweis auf den 'Case Foucher v. France' des EGMR eröffnete mir partielle Einsicht in 2016!
  • Direkt damit verbunden die Annahme des Anzeigenden, ich würde nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen. Diese Annahme wurde untermauert durch exzellenten Rapport des JC München mit der Münchner Staatsanwaltschaft, die aber auch jede Strafanzeige von mir und meiner Tochter genüsslich abbügelte. Der EGMR hat sich in einer Entscheidung zu solchen Vorkommnissen recht eindeutig geäussert.
  • Ergo die Zeichnung der Email unter falschem Namen, um die Anonymität abzusichern.
  • Die Unterlassung von KOK Carstens vom Kriminaldezernat 44 trotz Kenntnis der IP Adresse nichts zu unternehmen, um die wahre Identität der Person hinter dem falschen Namen zu eruieren. Dies ist ein Verstoss gegen Art. 6 EMRK (siehe: http://meinjobcenter.blogspot.ie/2016/11/complaint-letter-regarding-police.html). Der §258 STGB drängt sich auf. Eine Beschwerde in Englisch wurde mittlerweile an das Polizeipräsidium München geschickt und wurde wie zwei andere Beschwerden nicht beantwortet! OStAin Tilmann behauptete in Ihrem Schreiben com 01.06.2017 FÄLSCHLICH, ich hätte Antwort erhalten.
  • Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei. Dies ist genau ein Tag, nachdem ich wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der ich schon in einem früheren Fall verloren hatte (dies verstösst gegen Artikel 6 EMRK, siehe u.a. die Entscheidung des EGMR CASE OF BARBERÀ, MESSEGUÉ AND JABARDO v. SPAIN (Application no. 10590/83) und hier die Absätze 44, 53 und 59). Dieser Prozess basierte auf einer Strafanzeige von Jürgen Sonneck!!! Siehe hierzu insbesondere den letzten Abschnitt in der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014, wo es heisst: "Wir bitten weiter um: Mitteilung des staatsanwaltlichen Geschäftszeichen - ... - abschliessende Mitteilung vom Ausgang des Verfahrens durch Übersendung eines mit Rechtskraftvermerk versehenen Abdrucks der getroffenen Entscheidung."
  • Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen Erfahrungen und Kontakten zu dieser Behörde.
  • Auffällig ist der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Er gleicht im Sujet und Dümmlichkeit dem der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014 gegen mich in Sachen Himmler Bild und bezieht sich wieder auf einen Jobcenter Mitarbeiter.
  • Weiter auffällig ist die Tatsache, dass die Anzeige vom Mai 2015 stammt und sich auf einen Blog Post vom November 2014 bezieht. Die Anzeige war geplant!
  • Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenter Pasing und, wenn die Adressenangabe von Jürgen Sonneck auf Google stimmt, liegt seine Wohnung in etwa 3 Km Luftlinie entfernt. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237.
  • Am 23. Aug. 2016 sandte ich eine Emal an Jürgen Sonneck mit der Aufforderung, mir seine IP Adresse von seinem Heiminternetanschluss zu nennen. Die Email blieb unbeantwortet!
  • Bis Anfang 2016 konnten alle Involvierten der völligen Verschwiegenheit von Justiz, Polizei als auch den zwei "Rechts"anwälten absolut sicher sein!
  • Am 11. Juli 2017 sandte ich ein Schreiben an das Polizeipräsidium München und veröffentlichte es auf meinem Blog unter dem Titel "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015". Das Schreiben wurde cc an das Bundesjustizministerium und BMAS gesandt. Ich verlangte ausserdem die Beschlagnahme des/der Heimcomputer von J. Sonneck und forensische Untersuchung.
  • Seit mindestens 31. Juli 2017 ist Jürgen Sonneck nicht mehr unter seiner Jobcenter Emailadresse zu erreichen!
...
Ausserdem ist diesem Zusammenhang wichtig, noch einmal zu wiederholen, dass mein damaliger Verteidiger für diese Berufungsverhandlung, RA Dr. Aiko Petersen, auf meine Interessenbekundung zu wissen, wer der Anzeigende war, sich in Schweigen hüllte, obwohl er Akteneinsicht genommen hatte! Meine Tochter war Zeuge meiner Frage direkt auf dem Vorhof des Gerichts an der Nymphenburger Strasse nach der Verhandlung. Jürgen Sonneck konnte also der Omertà sicher sein."
2. In meinem Schreiben an das Landgericht München I vom 02. Mai 2018 an Frau Britzke, schrieb ich explizit,
"dass meine ursprüngliche Klage beim SG München vom 26. Nov. 2017 gegen das Jobcenter München (JC) gerichtet war und Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen führte aufgrund äusserst auffälliger Indizien.
Mittlerweile erfuhr ich im Februar 2018, dass aufgrund meiner zahlreichen Kommunikationen, nicht zuletzt mit dem Münchner Polizeipräsidenten und dem BMAS, Jürgen Sonneck klammheimlich in bayerischer Behörden-Tradition "umweltfreundlich und nachhaltig entsorgt" wurde und nunmehr schaffenskräftig das Münchner Referat für Bildung und Sport bereichert. Eine weitere Interpretation wäre müssig."
Weiters verwiess ich auf meinen
"Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 vor dem LG München I in der Angelegenheit AZ: 18 Ns 112 Js 168454/15 stellte ich klar fest:
"Am 26. April 2016 erbat ich von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung." Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!
In einem Schreiben vom 03. Mai  2016 an das AG München bat ich um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016. Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.
...
Mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit stammt der unter falschem Namen Anzeigende vom Jobcenter München oder ist ein gedungener Strohmann. Ziel dieser sozial-faschistischen Behörde ist, uns weiteren finanziellen Schaden zuzufügen, um uns schlussendlich zahlungsunfähig zu machen.
Die Email Anzeige vom 07.05.2015 unter falschem Namen weist auffällige und eindeutige Indizien auf. Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenters Pasing und in der Nähe der (laut Google) Wohnung des stellvetr. GF des Jobcenters München Jürgen Sonneck, gegen den ich am 24. November 2016 Strafanzeige wegen des dringenden Tatverdachts eingereicht habe."
 Ich denke, die Umstände dieser Anzeige vom 07. Mai 2015
  • unter Angabe eines falschen Namens;
  • genau einen Tag nach meiner Verurteilung basierend auf einer Anzeige derselben Person;
  • die vermeintliche Sicherheit dieser niederträchtigen deutschen Behörden-Person, die Justiz würde auch diesmal wie im Fall Az. 18 Ns 112 Js 203869/12 über Jahre durch Verweigerung der Akteneinsicht Deckung garantieren;
  • das Vertrauen in die Verschwiegenheit von Rechtsanwalt Aiko Petersen, trotz oder gerade wegen Akteneinsicht, denn Hartz 4 ist ein veritables Feuchtbiotop mit einträglicher Remuneration die Sozial-Strata durchziehend und
  • die Monate vorab geplante Anzeige,
lassen vielmehr die mutwillige Intention eines Vertreters dieser neoliberal-faschistischen bundesweit operierenden und armutsgarantierenden Institution Jobcenter erkennen. Eine Firma, die u.a. Ferienverdienst meiner Tochter gestohlen hat und ihren Untermietvertrag in typisch deutscher rassistischer Manier als unglaubwürdig (sic) bezeichnet."
Desweiteren führte ich das offensichtliche Komplott JC/Polizei/Münchner Justiz in bewusst primitiv-bayerischer Provenienz und der sprichwörtlichen Schadenfreude dieser widerlichen Deutschen an, weiteren Schaden BEWUSST und mit VORSATZ exekutiert zu haben!
"Diese Aktion des Jürgen Sonneck noch kongenial von der Münchner Justiz komplettiert durch die mutwillige (!) Beschädigung des Computers meiner Tochter und der geplanten Körperdurchsuchung von ihr und Beschlagnahme ihres Smartphones OHNE richterliche Anordnung!"
3. In einem weiteren Schreiben an das Landgericht München I vom 24. Juni 2018 legte ich noch einmal die Faktenlage dar. Interessanterweise führte das zugrundeliegende Schreiben des LG die Online Anzeige des feigen Behörden-Schlimazls Jürgen Sonneck in Anführungsstrichen als "Anzeige". Deutlicher kann ein Gericht sich nicht desavouieren und seine Parteilichkeit demonstrieren.

Im weiteren widerholte ich nochmals die bisherige Indizienlage, denn
"Die chronologische Faktenlage belegt einen überzeugenden Kausalnexus. Hier seien exemplarisch angeführt meine Initiativen basierend auf ostentativen und klar stukturierten auffälligen Indizien:
  • Schon am 07. Jan. 2017 schrieb ich an Frau Heckner beim Landgericht München zum Fall AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15 meine Bitte um Ladung von Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen zur Verhandlung im Februar 2017.
  • Gefolgt von aus meinem Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 anlässlich der Verhandlung vor dem LG München I am 15. Feb. 2017 mit dem AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15.
  • Weiters meine Strafanzeige vom 14. März 2017 gegen Anette Farrenkopf und Sabine Nowack - Jobcenter wegen dringenden Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt § 258a STGB.
  • Mein Amtshilfeersuchen beim Polizeipräsidenten von München vom 11. Juli 2017 mit der Bitte,  bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Dieser offene Brief ging cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München.
  • Gefolgt am gleichen Tag mit meiner Bitte an den Polizeipräsidenten von München um Amtshilfe zur Festellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack. Dier offene Brief ging ebenso cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München.
  • Am 19. Juni 2017 forderte ich die damalige GFin des Jobcenter München Martina Musati (jetzt Agentur für Arbeit Stuttgart) auf, mir ihre Wohnungsadresse vom Mai 2015 mitzuteilen. Dieselbe Forderung ging an die Leiterin des JC Pasing Sabine Nowack.
  • Sodann gestattete ich mir einen Brief vom 24. Juni 2017 an damaligen Innenminister de Maizière mit der Bitte um Amtshilfe zur Wohnungsermittlung von zwei Geschäftsführern des Jobcenter München nach Strafanzeige unter FALSCHEM Namen im Mai 2015 und
  • ebenso am 24. Juni 2017 an Innenminister de Maizière die Bitte um Amtshilfe zur Beschlagnahme und forensischer Untersuchung des Heimcomputers von Jobcenter München Jürgen Sonneck.
  • Serviceorientiert sandte ich am 27. Juni 2017 eine "Anregung an Bundesministerium für Arbeit und Jobcenter bei nächster Anzeige unter FALSCHEM Namen etwas versatiler zu sein". Hier erinnerte ich das BMAS an hinlänglich bekannte Fakten, wonach Kriminelle immer eine eigene Handschrift haben. Methoden, Stil, Auftritt, Rhythmus, Taktik, Äusseres, verbaler Stil. Also kein Unterschied zu normalen Menschen. So sah ich mich in die Pflicht genommen anzubedingen, die nächste Strafanzeige unter Angabe eines FALSCHEN Namens gegen mich aus den Gefilden des Bundesministeriums für Arbeit mit seinen Sub-Behörden unter seiner Domäne (oder wie immer die Connex juristisch korrekt ausgedrückt heisst) etwas versatiler zu formulieren. Neben all den auffälligen Indizien könnte der Schreiberling die Anrede in seinen Anschreiben variieren. Es wirkt auf Dauer einfach zu auffällig, eine Mitteilung mit "Sehr geehrte Damen und Herren" zu beginnen. Dies sollte als Hinweis verstanden werden, mich als Mann doch investigativ etwas mehr zu fordern.
Mirabile dictu beschied mich mein Email client am 01. Aug. 2017: "Jürgen Sonneck email address not found".
Letztendlich aber bot doch das Gericht, AG, LG und die StA, selber den besten Beleg: in der konsequenten Weigerung Jürgen Sonneck zu laden. Genau so, wie die Details der heimlich Anzeigenden des Zensur-Trios der Agentur für Arbeit, Bechheim/Bockes/Jäger, von 2013 bis Mitte 2017 von der Münchner Justiz unter Verschluss gehalten wurden."
Ausserdem verwies ich auf den bekannten Ententest.
'Sieht aus wie eine Ente, läuft wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente, quakt wie eine Ente: Das ist eine Ente.'"
4. Schon in meinem Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 vor dem LG München I in der Angelegenheit AZ: 18 Ns 112 Js 168454/15 wies ich klar auf das sozial-faschistische JC München hin:
"Am 26. April 2016 erbat ich von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung."
Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!
In einem Schreiben vom 03. Mai  2016 an das AG München bat ich um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016. Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.
Das Gericht unternahm nichts, denn ein Blogger muss mit allen Mitteln kalt gestellt werden.
Mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit stammt der unter falschem Namen Anzeigende vom Jobcenter München oder ist ein gedungener Strohmann. Ziel dieser sozial-faschistischen Behörde ist, uns weiteren finanziellen Schaden zuzufügen, um uns schlussendlich zahlungsunfähig zu machen.
Die Email Anzeige vom 07.05.2015 unter falschem Namen weist auffällige und eindeutige Indizien auf. Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenters Pasing und in der Nähe der (laut Google) Wohnung des stellvetr. GF des Jobcenters München Jürgen Sonneck, gegen den ich am 24. November 2016 Strafanzeige wegen des dringenden Tatverdachts eingereicht habe."
Die ganze durchtrieben-demente Handlungsaktion dieses deutschen Behördentypen lassen vielmehr die mutwillige Intention eines Vertreters dieser neoliberal-faschistischen bundesweit operierenden und armutsgarantierenden Institution Jobcenter erkennen. Eine Firma, die u.a. Ferienverdienst meiner Tochter gestohlen hat und ihren Untermietvertrag in typisch deutscher rassistischer Manier als unglaubwürdig (sic) bezeichnet.

Nach Beschlagnahme des Laptops meiner Tochter hatte sie grosse Schwierigkeiten in bestimmten Aufgaben in der Schule und musste sich im schulischen PC-Raum behelfen. Das sind die Faux Frais für Migranten im Rassistenland Deutschland, dessen einziges Interesse die garantierte Bereitstellung billigen Arbeitsmaterials ist.

Diese Aktion des Jürgen Sonneck wurde noch kongenial von der Münchner Justiz komplettiert durch die mutwillige (!) Beschädigung des Computers meiner Tochter und der geplanten Körperdurchsuchung von ihr und Beschlagnahme ihres Smartphones OHNE richterliche Anordnung! Wie im Faschismus.

Fazit: Wenn diese drei Richter bei all diesen vernichtenden Indizien eine nicht "ordnungsgemässe Darstellung (der) Anträge, (der) tatsächlichen Behauptungen und (der) Beweismittel" sehen, mutet dies wie die Inszenierung einer kruden Bauern-Burleske mit noch zu findendem Unterhaltungswert an, deren Aufführung eher in Zimbabwe anberaumt werden sollte.

II. Nazi Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0'-affines staatlich-beamtetes Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger. Gedeckt durch Münchner Justiz und betrügender "Anwältin" und Kungeltante Aglaia Muth von 2013 bis Juli 2017!

So wollte das Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger z. B. folgende Blog Posts nicht veröffentlicht sehen:
  • Kommentare zu einem Spiegel Artikel über die ARGE/Jobcenter (Seite 27/28 der Akte);
  • 'In der Amanuensis findet Martina Musati ihre Erfüllung' (S. 30-32);
  • Derweil Michaela Englmaier an der monetären Verifizierung des Paretoprinzips arbeitet' (S. 33/34);
  • 'Manfred Jäger von der Arbeitsagentur, arbeiten Sie gewissenhaft!' (S. 36-40),
  • 'Jobs "Zum Teil nicht menschenwürdig" und Jobcenter mitten drin.' (Er handelt von einem Artikel zu Arbeitsverhältnissen bei der Fa. Zalando. U.a. mit einem Zitat von Professor Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg/Essen, die Arbeitsbedingungen bei Zalando in Großbeeren seien "zum Teil nicht menschenwürdig".) und
  • meine offene Email an das BMAS. (S. 43/44).
Basierend auf geheimer Absprache (u.a. geheimes Telefongespräch von Zensur-Hengst Bechheim mit Polizei) entschied sich die Staatsanwaltschaft für das Quid pro quo Merkel-Nazi Bild als Klagegrundlage. Selbstverständlich kam sie ihrem Staatsauftrag nach und sah ab von den Bildern der deutschen Fake News Schmierfinken, vulgo Journalisten genannt (siehe grundsätzlich Bilder auf Blogpost). Akteneinsicht wurde von 2013 bis Juli 2017 von der Justiz als auch meiner "RAin" und Betrügerin Aglaia Muth verweigert!

III. Nach der erwarteten Ablehnung erhielt ich aus einem bayerischen Dorf Namens Bamberg eine Rechnung datiert 03.07.2018 über € 60,-.

Mit Verlaub, dieser lüstern schlanke Betrag, adrett gekleidet als "Beschwerdegebühr", scheint mir deflationärer Natur zu sein und wirkt peinlich. Er kann unmöglich kostenkongruent sein. So kriegen wir Draghis Inflationsziele niemals nachhaltig in den Griff und wer möchte schon permanent in einem NIRP Environ leben?

Präziser ausgedrückt, in dieser Rechnung können unmöglich die Tradingkosten für Truth Puts enthalten sein. Ebensowenig unberücksichtigt scheinen mir die Aufwendungen für Evidence Futures, Caprice Calls, CDS-ähnliche Hedges wie KCDS⁴, BBG§60/61/77 Puts als auch überhaupt die Storage Costs für Canned Verdicts.

Dringende Bitte um Überarbeitung an die Enklave Bamberg.

Falls DE-Land nicht die Intention hat, sich im Korruptheit-Index vor Indien und PAK zu plazieren, ist die Behördentype Jürgen Sonneck achtkantig aus dem Beamtendienst zu schmeissen!

Weiters sind die Mitglieder des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger und im Schlepptau "Anwältin"und Betrügerin Aglaia Muth in den Gerichtssaal zu beordern! Als erstes wird Aglaia das von mir erschnorrte Geld auf den Tisch des Richters in bar legen, um sich dann wieder, wie mir bekannt, auf der Bank dem Dauerschlaf zuzuwenden!

Herzlichen Dank für die Zeit, die Sie sich genommen haben.

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¹ Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley bei der Konferenz der 44 Verbände der Europäischen Richtervereinigung „Unabhängigkeit der Justiz und Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in Europa“ am 24. Mai 2018 in Berlin.
² Bei allem Respekt, meine Richter, aber Sie haben soeben einen Widerspruch fabriziert.
³ De rigueur im widerlichen Rassisten- und anti-Moslem Hetzerland DE-Land mit seiner Kopftuch Nemesis.
⁴ Kangaroo Court Default Swap

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Konveniert super-cool mit § 86a StGB
(StAin Tilmann, München)
Untergräbt den Staat, Verstoss gg. § 86a StGB
 (OLG München) and
Computer Beschlagnahme notwendig.














Kein Verstoss gg. § 86a StGB
(StA Brümmer, HH)
Staatszersetzender Verstoss gg. § 86a StGB (OLG München).
2. Computer Beschlagnahme notwendig,
um Nation vor Niedergang zu retten.






     





Absolut keine Einwände
Berüchtigter deutscher Humor (kein Verstoss nach StAin Mainz)



Volle Dusche Hitler.
Weiter so! Verkaufszahlen gut.

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