Linprunstraße 25
80335 München
06. Jan. 2019
Ich erstatte hiermit
S T R A F A N Z E I G E
gegen Jürgen Sonneck - Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Bayerstr. 28, 80335 München
wegen des Eingriffs in mein Recht auf freie Meinungsäusserung Art. 5 GG und Verleumdung § 187 StGB in Verbindung mit § 164 Abs. 1 und 2 StGB.
Die Verjährungsdauer beträgt insgesamt drei Jahre. Akteneinsicht wurde im April 2016 gewährt. Damit liegt die Strafanzeige innerhalb der Frist.
Begründung
Am 07. Mai 2015 schickte Jürgen Sonneck um ca. 20 Uhr eine vermeintlich genial und ca. sechs Monate vorher geplante Online Anzeige gegen mich an die Bayerische Polizei von der IP Adresse 217.253.91.237 (siehe Fallakte Az. 18 Ns 112 Js 168454/15). Dies im Vertrauen auf die ihm bislang bekannte Verweigerung von jeglicher Akteneinsicht von 2013 bis April 2016 durch die Münchner Justiz/Rechtsanwältekomplott/Polizei unter der Brechung des Art. 6 EMRK. Statt sich in ein Auto oder den MVV zu verfrachten und z.B. an den Ammersee zu fahren oder noch besser auf den Brauneck, um von dort seine Jobcenter-behördentypische Aktion unter Nutzung eines Anonymizers zu lancieren, blieb der Jürgen Sonneck selbstsicher in seinem behörden-typischen intellektuellen Bierdeckel-Radius gefangen.
Diese Strafanzeige fusst auf dem chronologisch wichtigen Bescheid der StA vom 07.02.2017 (also Februar 2017!) und Az. 112 Js 244099/16. Hierin wurde bemängelt, dass keine rechtswidrige Tat im Sinne des § 164 StGB angezeigt worden war.
Klare Evidenz der Täterschaft des J. Sonneck wurde schlussendlich retrospektiv im Juni/Juli 2017 erbracht (also vier Monate nach dem staatsanwaltlichen Schreiben) durch eine konzertierte öffentliche Medien-Offensive mittels Kommunikationen an den Polizeipräsidenten sowie etliche Bundesministerien in Berlin. Dies führte zu einer hastigen Nacht-und-Nebel-Aktion und kulminierte Mitte Juli 2017 in einer hurtigen Sanierung und Entkontaminierung des Jürgen S. von einer wirtschaftlich wichtigen neoliberalen Arbeitsbehörde zu einer der Jahnschen Körperertüchtigung verpfichteten Behörde. Schlüssige und chronologisch auffallende als auch themenspezifische Indizien deuten ohne jeden Zweifel auf Jürgen Sonneck als Absender dieser Anzeige hin und sind im Anhang aufgelistet (siehe Anhang ‘Jürgen Sonneck Indizien’ als auch ‘Bayessches Netz’ in causa Sonneck).
“Erhebliche praktische Bedeutung kommt im Rahmen des § 81 dem Indizienbeweis zu, der als mittelbarer Beweis auf Hilfstatsachen beruht. Danach ist der Beweis (nach § 286 ZPO) „einwandfrei geführt, wenn eine Mehrzahl von einzelnen Umständen, von denen jeder für sich genommen nicht voll beweiskräftig ist, in ihrer Gesamtheit den Tatrichter die Überzeugung vom Vorliegen der unter Beweis gestellten Tatsache mit hinreichender Sicherheit vermittelt.“ (siehe Versicherungsvertragsgesetz, Dritter Band, Bruck/Möller, 2009)Diese Strafanzeige gewinnt weiter an Validität, als ich am 26. Sept. 2018 eine Anfrage zur Personalakteneinsicht bzgl. der Person Sonneck und seiner hastigen Relegation Mitte Juli 2017 nach meiner Medien-Offensive an das Jobcenter und die Stadt München gesandt hatte und auf meine letzte Email vom 30. Okt. 2018 mit überzeugenden Urteilen als Beleg für die Rechtmässigkeit meiner Forderung nach Akteneinsicht eine Antwort des Jobcenter ausblieb (daher Klage vom 24.11.2018 mit Az. S 42 AS 2755/18 beim SG München). Die Millionendorf-Metropole München enthielt sich blasiert jeglicher Äusserung. Es muss Beweisvereitelung unterstellt werden (siehe BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 226/13).
Ebenso der Umstand, dass sich Jürgen Sonneck über eine recht begabte junge Medien-Anwältin mit Schreiben vom 29.08.2018 garniert mit einer Plethora von Gesetzen und GG Artikeln, einer geforderten Schnorrersumme von gut € 1.000,- sowie Strafbewehrter Unterlassung und Verpflichtungserklärung (seiner Namensnennung und seiner Abbildung mit 78 Haaren auf dem Cranium) über € 5.100,- vordergründig zu beeindrucken anschickte. Ich erlaubte mir, talentierte RAin auf zwei einschlägige BGH Urteile hinzuweisen und seither scheint sich das Fräulein in weiterbildender Klausur zu befinden.
Die Online Anzeige hatte den Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte schauen Sie sich diesen Link an. Hier wird doch wohl Hetze betrieben.
http://meinjobcenter.blogspot.de/2014/11/martina musati wie stehts mit work from.html
...
Viele Grüße,
C. PaucherDer Wortlaut des angezeigten Blog Posts vom November 2014, optisch bereichert durch ein Internet Meme wie die hundertfach veröffentlichten Versionen von “Hitler’s Downfall”, war:
"Würden Sie Marissa von Yahoo zustimmen wollen?
Sehen Sie, geschätztes Fräulein Martina Musati, genau solche Bilder mit Nazi-Symbolen werden wir vor dem obersten Gericht klären. Das Jobcenter wird jedenfalls nie mein Recht der freien Meinungsäusserung beschneiden!"Der Beamte Jürgen Sonneck sah also in einer Berufung auf "freie Meinungsäusserung" eine Hetzrede (hate speech). Dies erfüllt den Tatbestand von Verleumdung und dies muss auch ein Polizist aus Bayern wissen! Bedauerlicherweise versagten sowohl die Polizei als auch Münchner Justiz in der Kapazität, ein Internet Meme überhaupt zu verstehen.
Ich verlange, Ermittlungen gegen diesen beamteten Rechtsbrecher Jürgen Sonneck aufzunehmen und gehe davon aus, die Münchner Justiz entledigt sich dessen nicht abermals mit einem Hinweis, dies seien alles blosse Vermutungen, sondern sich der Existenz des § 139 Abs. 1 ZPO erinnert.
__________
Anhang - Jürgen Sonneck Indizien
Auffällige und chronologisch überzeugende Indizien deuten auf J. Sonneck als Denunziator unter falschem Namen operierend. Gleich nach Einsicht der Akte, des Kontexts und des Datums der Online Anzeige im Gerichtsgebäude war klar, der Täter stammt aus dem Umfeld des Jobcenter München. Der Absender war sich der Verweigerung der Akteneinsicht sicher und die Anzeige Monate vorher geplant.
- Die fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz, meiner damaligen Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger der Agentur für Arbeit und der ex-Arbeitsministerin Nahles bis Juli 2017, Einsicht in die Strafanzeige von 2012 zu gewähren. "Schutzwürdige Interessen", so StA Peter Preuss. Dies vermittelte die Sicherheit der Obskurität.
- Damit verbunden die sichere Annahme des Emailsenders, Akteneinsicht würde verweigert werden wie schon zuvor. Erst der Hinweis auf einen EGMR Fall eröffnete dem Klagenden erstmals partielle Einsicht im April 2016!
- Damit auch die Annahme des Anzeigenden, der Klagende würde nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen. Diese Annahme wurde untermauert durch exzellenten Rapport des JC München mit der Münchner Staatsanwaltschaft, die aber auch jede Strafanzeige von ihm und seiner Tochter genüsslich abbügelte von 2013 bis dato.
- Bis Anfang 2016 konnten alle Involvierten der völligen Verschwiegenheit von Justiz, Polizei als auch zweier "Rechts"anwälte (Muth und Petersen) absolut sicher sein!
- Ergo die Zeichnung der Email unter falschem Namen, um die Anonymität abzusichern.
- Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei fällt genau auf einen Tag nachdem der Klagende wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der er schon in einem früheren Fall verloren hatte. Dieser Prozess basierte auf einer Strafanzeige von Jürgen Sonneck!!!
- Siehe hierzu insbesondere den letzten Abschnitt in der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014, wo es heisst: "Wir bitten weiter um: Mitteilung des staatsanwaltlichen Geschäftszeichen - ... - abschliessende Mitteilung vom Ausgang des Verfahrens durch Übersendung eines mit Rechtskraftvermerk versehenen Abdrucks der getroffenen Entscheidung." Jürgen Sonneck erkundigte sich telefonisch am 07. Mai 2015 beim LG München nach dem Urteilsspruch vom 06. Mai 2015, um dann seinen Plan abends zu exekutieren.
- Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen Erfahrungen und Kontakten zu dieser Behörde.
- Auffällig ist der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Der Verweis auf Hetze ist ein Red Herring. Er gleicht im Sujet dem der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014 in Sachen Himmler Bild und bezieht sich wieder auf einen Jobcenter Mitarbeiter. Kein Aussenstehender kommt auf den Gedanken, einen sechs Monate alten Blog Post zur damaligen GFin Musati mit dem Vorwurf der Hetze anzuzeigen.
- Weiter auffällig, dass die Anzeige vom Mai 2015 stammt und sich auf einen Blog Post vom November 2014 bezieht. Die Anzeige war geplant!
- Ein IP Address Lookup (217.253.91.237) ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenter Pasing und, wenn die Adressenangabe von Jürgen Sonneck auf Google stimmt, liegt seine Wohnung in etwa 3 Km Luftlinie entfernt.
- Ausserdem ist in diesem Zusammenhang interessant, dass der damalige Verteidiger für diese Berufungsverhandlung am 06. Mai 2015, RA Dr. Aiko Petersen, auf meine Interessenbekundung zu wissen, wer der Anzeigende war, sich in Schweigen hüllte, obwohl er Akteneinsicht genommen hatte! Meine Tochter war Zeuge dieser Frage direkt auf dem Vorhof des Gerichts an der Nymphenburger Strasse nach der Verhandlung. J. Sonneck konnte also der Omertà absolut sicher sein.
- Schon am 26. April 2016 erbat ich von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung." Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!
- In einem weiteren Schreiben vom 03. Mai 2016 an das AG München bat ich um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016. Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.
- Am 23. Aug. 2016 sandte ich eine Email an Jürgen Sonneck mit der Aufforderung, seine IP Adresse von seinem Heiminternetanschluss zu nennen. Die Email blieb unbeantwortet!
- Am 07. Jan. 2017 Brief an Frau Heckner beim Landgericht München mit Bitte um Ladung von Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen zur Verhandlung im Februar 2017.
- Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 anlässlich der Verhandlung vor dem LG München I am 15. Feb. 2017 in dem explizit " Jürgen Sonneck (als dringend Tatverdächtiger der Sendung der Email unter falschem Namen basierend auf auffälligen Indizien) Jobcenter München, Orleansstraße 50, 81667 München" geladen wurde. Die Ladung unterblieb! Zu gross war die Gefahr, er würde sich bei meiner zu erwartenden Befragung verplappern.
- Strafanzeige vom 14. März 2017 gegen Anette Farrenkopf und Sabine Nowack - Jobcenter wegen dringenden Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).
- Der klammheimliche, hastige Transfer von J. Sonneck Mitte Juli 2017 vom Jobcenter zum Referat für Bildung und Sport steht in direktem Zusammenhang mit meinen folgenden Anschreiben, in denen explizit auf Jürgen Sonneck als Täter hingewiesen wurde:
- Am 01. Juni 2017 an das BMAS und auf Twitter: "German Labor Minister Nahles, reign in your criminals. Stop the Nazi methods! Have you heard of free speech and Article 6 ECHR?" Ich wurde sofort auf Twitter geblockt!
- Am 27. Juni 2017 Pdf per Email gesandt an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Beschlagnahme und forensischer Untersuchung des Heimcomputers von Jobcenter München Jürgen Sonneck”.
- Ebenso im Juni 2017 weitere Pdf an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Wohnungsermittlung von zwei Geschäftsführern des Jobcenter München nach Strafanzeige unter FALSCHEM Namen im Mai 2015”
- Am 27. Juni 2017 Email an das BMAS "Anregung an Bundesministerium für Arbeit und Jobcenter bei nächster Anzeige unter FALSCHEM Namen etwas versatiler zu sein".
- Am 11. Juli 2017 Schreiben an das Polizeipräsidium München und veröffentlicht auf dem Blog unter dem Titel "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015". Das Schreiben wurde cc an das Bundesjustizministerium und BMAS gesandt. Verlangt wurde ausserdem die Beschlagnahme des/der Heimcomputer von J. Sonneck und forensische Untersuchung
- Am 11. Juli 2017 Pdf an das Polizeipräsidium München und als Blog Post veröffentlicht "Bitte um Amtshilfe zur Feststellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack" und cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München.
- Am 31. Juli 2017 erhielt ich nach Sendung einer Email an mehrere Jobcenter München eine Email Server Error Message 550 "Address not found" in Bezug auf J. S.
Anhang - Bayessches Netz J. Sonneck
Unter Anwendung des Bayesschen Wahrscheinlichkeitsbegriffs können diese Indizien zusätzliche Validität erlangen. Der BGH stellte in seinem Urteil 2 StR 112/14 - Urteil vom 24. März 2016 (LG Bonn) fest:
“Soweit maßgeblich auf biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnungen abgestellt wird, sind daher die zu Grunde liegenden mathematischen Denkgesetze zu beachten; dazu gehört gerade auch das Bayes-Theorem, das den logisch korrekten Umgang mit Unsicherheiten beschreibt. Dessen Anwendung führt nicht zu einer Mathematisierung der Beweiswürdigung, sondern ergibt sich aus der Notwendigkeit, innerhalb mathematischer Wahrscheinlichkeitsberechnungen die systemimmanenten Denkgesetze einzuhalten. Diese können zur Vermeidung von logischen Fehlschlüssen nicht unter Hinweis auf einen angeblich „objektiven“ Ansatz ignoriert werden.”
Siehe auch ‘Bayessche Netze in der Rechtsprechung’ - Paola Janßen (u.a. zum Fall ‘Jörg Kachelmann’) und ‘Die Logik der richterlichen Überzeugungsbildung’ der Max Planck Research Group "Intuitive Experts”.
Nicht zuletzt sei verwiesen auf den bekannten Ententest:
'Sieht aus wie eine Ente, läuft wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente, quakt wie eine Ente: Das ist eine Ente.’
Bayerisches Netz Jürgen Sonneck (Referat f. Bildung und Sport München) |
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