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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Berlin
Bundessozialgericht
Kassel
(ebenso per Email)
22. Sept. 2019
Beschwerde über “Richter” und Verbrecher Ehegartner vom SG München
Guten Tag Justizministerin Lambrecht und Bundessozialgericht,
In der PRESSEMITTEILUNG vom 20. SEPTEMBER 2019 verkündet das BMJV eine bundesweite Informations- und Kommunikationskampagne „Wir sind Rechtsstaat“.
Ich muss dies als Scherz auffassen.
Seit Jahren dümpeln Klagen von mir und meiner tibetischen Tochter unter diesem “Richter” und Verbrecher Ehegartner. Trotz klar argumentierter Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden Richters der 42. Kammer Ehegartner an das Gericht vom März 2019, führt dieser in der Beihilfe zum Betrug und Urkundenunterdrückung tätige “Richter” unbehelligt sein Unwesen weiter aus.
Verfahrensverzögerungsrügen, Untätigkeitsklagen und schlussendlich Entschädigungsklagen sind unter dieser durchtriebenen mit dem Jobcenter München kungelnden Person notwendig und fruchtlos. Hier nur ein Auszug:
- Zwei Urkunden von mir und meiner Tochter ihren Ferienjobverdienst betreffend wurden von dieser durchtriebenen Person Ehegartner unterdrückt (§ 274 StGB) und damit Beihilfe zum Betrug (§ 263 StGB) geleistet.
- Dieser durchtriebene Richter stützt Urteile auf ein
BSG Urteil (B 11 AL 4/09 R)BSG v. 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R das das komplette Gegenteil aussagt und betrügt uns damit um Geld. - Klage von 2017 wegen Nichtanerkennung des Untermietvertrags meiner Tochter (Vertrag “nicht glaubwürdig”) bis heute ungeklärt. Wird mit Sicherheit durch diesen Verbrecher, da unter € 750 liegend, abgewimmelt. Was kümmert schon eine dreckige Migrantin im Rassistenland Deutschland!
- Widersprüche per Email nicht anerkannt trotz Verweises auf ‘Der Rechtsschutz im SGB II. Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz BA-Zentrale-GR 11’ und das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 21.06.2017 – 5 K 7/16.
- Klagen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts und Kostenübernahme für ein Vorstellungsgespräch meiner Tochter liegen über Jahre bis dato herum.
- Antrag auf Akteneinsicht meiner Anwältin wird über drei Monate nicht beantwortet!
- Klage wegen Kostenübernahme eines Tabletcomputers für meine Tochter bis heute unbearbeitet.
Mit besten Grüssen
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