5/16/2019

Jobcenter München: “Eine Untätigkeitsklage im Klageverfahren wegen nicht erfolgter Klageerwiderung ist unzulässig.”

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

16. Mai 2019

Az. S 42 AS 2706/17 - Untätigkeitsklage

Wertes Gericht,

Ihrem Schreiben vom 07.05.2019 liegt ein Schreiben des Jobcenter München vom 13. März 2019 bei. Darin behauptet Frau/Fräulein Preukschat allen Ernstes:
“Eine Untätigkeitsklage im Klageverfahren wegen nicht erfolgter Klageerwiderung ist unzulässig.”
Ich sehe mich ausser Stande, mich in einen Zustand zu besaufen, um das kommentieren zu können. Steht die Dame unter Einfluss von "Triple-sod", "Yellow Bentines" oder "Clarky Cat?

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