1/08/2015

Strafanzeige gegen Geschäftsführerin Martina Musati des Jobcenter München wegen Erpressung

Als ich so da sass bei meinem zweiten Slippery Nipple, man trinkt ihn immer paarweise schon aus anatomischen Gründen, glitt mein Blick elegant über meine Hand und fand das Ende seines Kontinuums an meinen fünf Fingern.  Sodann ein Gefühl der Serendipität. Fünf Finger, die Fünf Dhyani Buddhas, die fünf Stadien der Materie …, ich sann weiter in mich und beschloss mein Samsara mit einem crushed-ice Magic Mujahideen zu transkontinuieren.

Und dann erreichte ich im Stadium des lung-gom die Diffusion des Enigma. Fünf Jahre Verjährung. So beschloss ich, meinen Gedanken Pixelform zu geben:



Staatsanwaltschaft München I 
Linprunstraße 25
80097 München




Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die

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Geschäftsführerin Martina Musati des Jobcenter München

Orleansstraße 50, 
81667 München 

wegen 

Erpressung, § 253 STGB, 1 und 3


Begründung:
Mit Schreiben vom 16. August 2012 machte die GFin des Jobcenter München Martina Musati Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche wegen eines, wie sie es nannte, diffamierenden Beitrages im Internet geltend.

Die Behauptung der Diffamierung allein stellt schon eine üble Nachrede dar, handelte es sich bei dem Post um eine offene Email an das Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales. Daneben ist auch nicht der volle Inhalt des Posts auf meiner Website angegeben. (siehe Kopie des Briefes)

Die GFin des Jobcenter München forderte mich in diesem Brief auf, den Post zu löschen oder “unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” eine “fällig werdende Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 (in Worten: zehntausend Euro)” zu zahlen.

Die offene Email wurde zu einem Zeitpunkt geschrieben, als das Jobcenter München die monatlichen Hartz IV Zahlungen drastisch gesenkt hatte für mich und meine damals sechszehnjährige Tochter und auf keinerlei Kontaktersuchen reagierte. Ich musste schlussendlich einen Anwalt für eine Klage beim Sozialgericht bemühen.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen


Anzeige wg. Erpressung durch Martina Musati
Anzeige wg. Erpressung durch Martina Musati, Seite 2

__________________

Der Brief von der GFin Martina Musati war natürlich eine 100%ige Kopie des Briefes von Manfred Jäger, der damals in irgendeiner Form beim Arbeitsamt München abhing.

Den Terminus unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” gilt es zu beachten:

Wenn in meiner Unterlassungserklärung bei der Vertragsstrafe steht: "... unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs", Was bedeutet dies?

Diese Formulierung wird durch Abmahner gern genutzt (wobei wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen möchten, dass die Abmahner natürlicher Weise Unterlassungserklärungen beifügen, die so weitgehend und für ihren Mandanten so günstig wie möglich sind), um für jeden Einzelfall einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu generieren. Dies kann zu einem Riesenproblem werden, da, wenn bspw. ein rechtlicher Fehler bei eBay vorliegt, es durchaus häufig ist, dass von diesem Fehler gleich mehrere hundert Auktionen betroffen sind. Diese Formulierung, für die wir im Übrigen auch keine rechtliche Verpflichtung sehen, ist brandgefährlich: Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 17.07.2008, Az.: I ZR 168/05 (Kinderwärmekissen) angenommen, dass bei Verwendung dieser Formulierung für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen ist. In dem entschiedenen Fall wurde die errechnete Vertragsstrafe von mehr als 53 Millionen Euro aus Billigkeitsgründen auf 200.000,00 Euro herabgesetzt. Auch das OLG Hamm hat in einer Entscheidung eine Art rechnerisch mögliche Vertragsstrafe von über 2 Millionen Euro auf einen Verstoß, nämlich 5.100,00 Euro, herabgesetzt. Unabhängig davon kann es, wenn derartige Formulierungen unterzeichnet werden, für den Abgemahnten äußerst brenzlich werden, was im Übrigen zeigt, wie wichtig eine juristisch einwandfreie und für den Abgemahnten günstige Formulierung der Vertragsstrafe eigentlich ist.


Hatte man anderes von einem Jobcenter erwartet?

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