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3/30/2019

Das Ansinnen des ledigen Fräuleins Martina Musati trägt alle Züge des #Aufschrei. Es ist intellektuell amorph, zickenhaft und lässt jegliche Sozialkompetenz vermissen. Oder ist Lobotomie der dernier cri mittlerweile bei Fräuleins?

Von Google kommend. Mehr hier:

http://meinjobcenter.blogspot.com/2017/11/klage-wg-notigung-gg-martina-musati.html 
Dieser Link beinhaltet defamierende und verleumende Aussagen Martina 
Musati's gegenueber (Z.Bsp: Auffallend ist des ledigen Fräulein Musatis 
Ermangelung an 'Cultural Capital', wie es der französische Sozialphilosoph 
Pierre Bourdieu erkenntniserweiternd formulierte, ..... das Fräulein Musati 
desavouiert sich in ihrem vierseitigen Erpresserbrief in für mich als 
Chevalier peinlich anmutendem Lapsus, wenn sie den Satz "Ist Martina Musati 
gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?" gelöscht 
sehen möchte..)


. . . . . . . . . . .

Otto Weininger
"A woman’s demand for emancipation and her qualification for it are in direct proportion to the amount of maleness in her."

Otto Weininger, Sex and character

“Wittgenstein was very much against women's suffrage for no particular reason except that 'all women he knows are such idiots'.” 

Ray Monk, Ludwig Wittgenstein: The Duty of Genius


Guten Tag bei Google,

Besten Dank für Ihre Email an uns in Sachen 'Removal' Antrag. Als literarischer Produzent des Blog Posts "Klage wg. Nötigung gg. Martina Musati. Mildernd ihr Mangel an Bourdieuschen Cultural Capital und damit Hindernis am Heiratsmarkt laut Harvard Studie" vom 29. Nov. 2017 erlaube ich mir dazu Stellung zu nehmen und tue dies, um so mehr als es das Sujet gebietet, selbstverständlich als Chevalier. Vorab jedoch gilt festzustellen:

Der Beschwerende will einen Blog Post gelöscht sehen, der eine Klage beim Sozialgericht München gegen eben diesen Beschwerenden beinhaltet und sonst keinen weiteren Inhalt aufweist! Hier sollten die Alarmglocken schrillen.

Die Klage basiert in essentiell literarischen Teilen auf 'Masculine Domination - Pierre Bourdieu (Translated by Richard Nice)' und als Pdf auf den galaktischen Interrohren zu finden. Empfehlenswert für arrivierte Internet-Proletarier ist hier Google; Deutsche bevorzugen, wie mir gesagt wurde, den europäischen Suchmaschinengigant 'Quaero', doch ich mag mich irren.

Ich unterstelle aus dem Kontext emanierend, die Beschwerde stammt aus der Feder des ledigen im prä-menopausalen Lebensalter sich befindenden Fräuleins Martina Musati, bis ca. Juni 2015 Chefin der neoliberalen Billig-Lohn Kaschemme Jobcenter München und hernach Wechsel zur Agentur für Arbeit in Daimler-Town.

Es schmerzt mich als Chevalier und glühender Proponent der 50%igen Frauenquote ungemein vernehmen zu müssen, dass besagter Blog Post "defamierende und verleumende Aussagen Martina Musati's gegenueber" enthalte. Man sollte meinen, eine solch verkürzte Sichtweise ist heutzutage obsolet, belegt sie doch wieder einmal des österreichischen Philosophen Otto Weiningers Einschätzung in "Sex and Character":
"... it is always the case that the female expects from man the clarification of her data, the interpretation of her henids. It is almost a tertiary sexual character of the male, and certainly it acts on the female as such, that she expects from him the interpretation and illumination of her thoughts."
So solls denn sein. Des französischen Philosophen, Soziologen und Anthropologen Pierre Bourdieus Konzept des "Social" und "Cultural Capitals" als diffamierend zu bezeichnen, zeugt von peinlicher Ignoranz und national-teutonischer Bigotterie. Und Bourdieu kennt den Grund für dieses "petite bourgeoisie" Modikum:
"Continuously under the gaze of others, women are condemned constantly to experience the discrepancy between the real body to which they are bound and the ideal body towards which they endlessly strive. Needing the gaze of others to constitute themselves, they are continuously oriented in their practice by the anticipated eval­uation of the price that their bodily appearance, their way of bearing and presenting it, may receive (hence the more or less marked propensity to self-denigration and to the embodiment of social judgement in the form of physical embarrassment and timidity)."
Und das ist nicht so einfach mit fortschreitendem Alter und Ablauf des weiblichen Mindest-Haltbarkeitsdatums. Zum Thema "Cultural Capital" gibt Bourdieu zu bedenken:
"Possession of strong cultural capital is not enough in itself to give a woman access to the conditions of real economic and cultural autonomy with respect to men."
Des Fräuleins völlige Misrepresentierung des Inhalts des Blog Posts (eine Klage bei Gericht wohlgemerkt!) basierend auf intellektueller Atrophie, im Übrigen typisch bei Beamten, bestätigt einmal mehr den genialen Philosophen der Alpen-Republik Otto Weininger:
"A being like the female, without the power of making concepts, is unable to make judgments. In her “mind” subjective and objective are not separated; there is no possibility of making judgments, and no possibility of reaching, or of desiring, truth."
Wenn attraktive Mit-Fünfzigerin (?) den Satz "Ist Martina Musati gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?" gelöscht sehen möchte, dann lässt zunächst einmal Betteridge's Law grüssen und weiters ist das Dilbert Principle ein anerkanntes Business Prinzip/Phänomen, das vielleicht noch nicht in den Schrebergarten der flotten Dame gedrungen ist.

Das Ansinnen des Beschwerenden trägt alle Züge des #Aufschrei. Es ist intellektuell amorph, zickenhaft und lässt jegliche Sozialkompetenz vermissen. Oder ist Lobotomie der dernier cri mittlerweile bei Frauen? Es bestätigt den Lindy Effect (Taleb 2007) des ledig seins über einen solchen Zeitraum. Das ledige Fräulein Martina belegt in ihrer Ignoranz von Bourdieu einmal mehr unwissend eine weitere Observation von Otto Weininger:
"The vast majority of women have never paid special attention to art or to science, and regard such occupations merely as higher branches of manual labour, or if they profess a certain devotion to such subjects, it is chiefly as a mode of attracting a particular person or group of persons of the opposite sex."
Unter 'Conclusion' in 'Masculine Domination' antizipierte Pierre Bourdieu korrekt:
"When a scientific analysis of a form of domination is made pub­licly available, this necessarily has social effects, but they may run in two opposing directions: it may either symbolically rein­ force domination, when its findings seem to confirm or inter­ sect with the dominant discourse (whose negative verdicts often take the appearance of a pure constative recording), or help to neutralize it, rather like the revelation of a state secret, by favouring the mobilization of the victims. It is therefore exposed to all kinds of misunderstandings, easier to foresee than to dispel in advance."
Um diese Fallgruben des Missverstehens, so typisch für Frauen, zu umgehen, sind wir Männer da:
“Why become well-versed in science and the arts if not to impress a lovely little woman?” ― Leopold von Sacher-Masoch, Venus in Furs. 
In diesem Sinne lade ich die ledige Mamsell Martina zu einem erkenntniserweiternden Pläuschchen bei Platenkuchen und Muckefuck über Bourdieu und cis-gendered Themata.

Salvatorische Klausel: Sollte ledige Dame auf einer Löschung des Blog Posts insistieren, sollte sie Klage oder Strafanzeige einlegen.

Ich darf mein Bedauern ausdrucken, dass Google mit einer solchen Burlesque in der Merkelschen Bananen Republik bemüht wird.

Cheers,

===============

Und auf Twitter:

Justice Minister Barley, I feel negatively intellectually assaulted by this still spouseless civil servant of an advanced age Missus Musati. It amounts to male harassment.

12/05/2016

Wenn die BaWü Staatsanwaltschaft sich zumindest dem Anschein nach der Strafanzeige gegen das ledige Fräulein Martina Musati, vormals GFin Jobcenter München, annehmen würde, wäre zumindest meine Illusion gekitzelt.

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

04. Dez. 2016

Guten Tag Herr xxx,

Meine tibetische (nicht deutsche, trotz deutscher Geburtsurkunde!) Tochter sandte am 10. Feb. 2016 eine Strafanzeige gegen die damalige GFin eines sozial-faschistischen Jobcenters, Frau Martina Musati und nun tätig bei der Agentur für Arbeit in Stuttgart, wegen Verstösse  gegen Art. 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte (EMRK), Artikel 5 GG, sowie § 226 BGB. Bislang bevorzugten Sie das Schweigen im Walde.

Ich schreibe heute in meiner Position als Vater, da meine Tochter berufstätig ist und häufig in Hotels europäischer Länder nächtigt und somit wenig Zeit findet, der deutschen Kasten-Justiz nachrennen zu müssen. Es mutet seltsam an, wie die teutonische Justiz ein auffallend verschlafenes Comportment zeigt bei der Strafverfolgung von staatlichen kriminellen Bediensteten, beauftragt mit der Durchsetzung von grundgesetzwidrigen Arbeitszwangsmassnahmen zur garantierten Bereitstellung wohlfeiler Arbeitskörper zum Zwecke der Profitmaximierung der deutschen Exportindustrie und gleichzeitiger Garantie steigender Armut weiter gesellschaftlicher Schichten.

Immerhin erdreistete sich diese besagte Person, mich zu erpressen, um einen kritischen Blog Post über ihre kriminelle und rassistische Kaschemme, firmierend unter dem Euphemismus 'Jobcenter', gelöscht zu sehen. Dabei wurde sie von der berüchtigten bayerischen Justiz, bekannt für neonazistische Affinität, auffallend gedeckt und geschützt ebenso wie ein Lümmel Namens Manfred Jäger, jetzt Chef der Agentur für Arbeit Ingolstadt. Ein Rechtsstaat geriert sich nach meinem Empfinden anders, aber old habits die hard.

Noch erstaunter bin ich ob Ihrer Untätigkeit, als doch die Justiz der Provinz Bayern bei mir und meiner Tochter gnadenlos und mit bewaffneten Polizisten zuschlägt, teils in Nazi Manier, in dem Irrglauben, meine kritischen Veröffentlichungen auf meinem Blog unterbinden zu können, ihn gar durch Computerbeschlagnahmen zum Verschwinden zu bringen.

Das perfide Unterfangen dieser Person Martina Musati, meine Tochter hinterhältig aus der Schule zu locken und in einen Pisser-Job zu verfrachten, getreu des bekannten deutschen institutionellen Rassismus und genüsslich dabei unterstützt durch die verrottete bayerische Justiz, die sich einen lächerlichen Oberstaatsanwalt Namens Hummer leistet, der sich dümmlich erdreistet, mir Kritik an Geschichtsverfälschungen von Sendungen im deutschen Langeweiler-TV über die Nazizeit zu verbieten. Dies nun laufend unter der Beschwerde Nr. 35285/16 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Mittlerweile drängt sich auch der Verdacht auf, gestützt auf auffallende Indizien und chronologisch wahrscheinlich noch in die Amtszeit dieser Person Martina Musati in München fallend, dass sie Teil der perfiden Online Strafeinzeige gegen mich bei der Bayerischen Polizei am 07. Mai 2015 war. Diese Strafanzeige wurde unter falschem Namen abgesandt! Daraufhin wurde Ende Oktober 2015 unsere komplette IT-Ausrüstung beschlahnahmt. Nicht genug damit, die Polizisten nahmen auch mein Handy mit, obwohl es im richterlichen Beschluss zur Beschlagnahme nicht aufgeführt war! Es war auch eine Polizistin dabei, um meine Tochter zu durchsuchen und auch ihr Handy zu beschlagnahmen. Das sind Nazi Methoden und das Bundesverfassungsgericht hat klare Richtlinien zur Beschlagnahme von Handys in 2005 gegeben.

Ich würde mich freuen, wenn die BaWü Staatsanwaltschaft sich nun tunlichst zumindest dem Anschein nach der Sache annehmen würde. Tipp: die bayerischen Staatsanwälte hatten immer die Schablone  § 152 STPO als Reinwaschmittel zur Hand. Soweit ich mich recht erinnere, hatte der EGMR sich in einer seiner Entscheidungen befremdend geäussert, wenn ALLE Strafanzeigen durch die Justiz abgewiesen werden.

Diesen 'Resport to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court' hatte ich im Oktober an den EGMR gesandt. Er spiegelt, wie ich finde, herrlich die ganze Korruptkeit der Bananen Republik Deutschland wieder.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe

Mit vorzüglichen Grüssen

8/04/2015

Unterlassungserklärung von damaliger GF des Jobcenter München Martina Musati Erpressung oder Nötigung?

Freie Meinungsäusserung? Rektal für Hartz IV Penner

Liegt im Fall der Unterlassungserklärung von damaliger GF des Jobcenter München Martina Musati Erpressung oder Nötigung vor?

Hier die Einschätzung eines Anwalts aus Norddeutschland:

Diese ist in § 253 Abs.1 Strafgesetzbuch wie folgt definiert: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
 Es geht also darum, daß der Täter rechtswidrig handelt: entweder wendet er rechtswidrig Gewalt an, also eine physische Kraftausübung, oder er droht rechtswidrig. Die Drohung muß also rechtswidrig sein.

Wenn ich beispielsweise einem Einbrecher damit drohe, die Polizei anzurufen, ist diese Drohung nicht rechtswidrig, weil die Polizei anzurufen nie rechtswidrig ist.

Wenn ich dagegen den Einbrecher mit einer Schußwaffe bedrohe, ist dieses rechtswidrig, wenn ich nicht mildere Mittel anwenden kann - z.B. ihn mit einem Elektroschocker zu bedrohen - oder es ausreicht ihm mit dem Anruf bei der Polizei zu drohen (wenn ich den Täter persönlich kenne, kann der Anruf ausreichen).
Dem Text entnehme ich weder einen Hinweis auf Gewaltanwendung noch darauf, daß jemand jemandem gedroht hat, damit der Bedrohte eine Vermögensverfügung vornimmt (bei der Erpressung geht es immer um Bereicherung am Vermögen des Geschädigten. Wenn es nicht um das Vermögen geht, kann stattdessen eine Nötigung, § 240 StGB, vorliegen).
(Ende der Email des Anwalts)

Der § 240 STGB Nötigung lautet wie folgt:

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Der § 253 STGB Erpressung lautet so:

§ 253 Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.



Die Sache ist m.E. also der Interpretation anheim gestellt, ob Erpressung oder Nötigung vorliegt. Allerdings heisst es im § 253 STGB "
oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern".

Die Drohung einer Strafzahlung von € 10.000,- stellt wohl offenkundig eine Bereicherung einer Behörde dar. Um so mehr, wenn jene Behörde einem GF bei Erreichen vorgegebener Geschäftserfolge eine nicht unerhebliche Prämie verspricht.

Einschätzungen von Personen, es handele sich bei der Unterlassungserklärung um eine "ganz gewöhnliche Aufforderung eine Behauptung zu unterlassen bzw. sie zu löschen", ist zu bedenken zu geben:

  • das Prinzip der freien Meinungsäusserung sich zu Gemüt zu führen
  • das GG zu konsultieren
  • sich der Pressefreiheit vielleicht zu erinnern

Demzufolge könnte nämliche jegliche unliebsame Äusserung unterbunden werden. Das hingegen würde in die Zeiten Leibeigenschaft und Frondienste transferieren und die ganze Aufklärung in Frage stellen.

Die jüngsten skandalösen Ereignisse um Netzpolitik.org stellen wieder einmal die BRD in ein bekannt schlechtes Licht im Hinblick auf die freie Meinungsäusserung und freie Presse. Und die Plunze aus der DDR wird Kanzler auf Lebenszeit.


In Bayern ist dies jedenfalls unter konsequenter Auslassung aller drei Punkte gütlich geregelt, wenn OStawa Bombe (Oh!) konstatiert: "....."

Münchner Ottawa Bombe: 'Forderung von € 10.000,- falls Blogpost nicht gelöscht keine Erpressung.'

3/27/2015

Zensuranstalt Jobcenter München stört allgegenwärtiges Himmler Foto mit Hakenkreuz

Das Jobcenter München unter der GFin Martina Musati hat offenkundig ein stark gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit und zur freien Meinungsäusserung. In einer neuerlichen Anzeige beim Amtsgericht München, nach der ersten Anzeige in Q4 2012, stört sich die Zensuranstalt Jobcenter München an einem Foto von Heinrich Himmler mit Hakenkreuz. 

Der Grund ist natürlich, mich mundtot zu machen.

Das angeführte Zitat von Himmler stammt von der Website des öffentlich rechtlichen Senders RBB in Berlin und ebenda ist auch Himmler mir dicken Hakenkreuzen zu sehen.







Weiss Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch um die unendlichen Nazi Bilder in deutschen Medien?


Hat das Jobcenter München unter der GF und kriminellen Erpresserin Martina Musati unterschiedliche Standards re. zulässiger Veröffentlichungen? War die kriminelle Erpresserin Martina Musati der irrigen Meinung, mich durch Computer Beschlagnahme am 12. März 2013 mundtot zu machen? Sie könnte nicht falscher liegen.

3/11/2015

Antrag auf Darlehen von € 1.500,- für einen Anwalt zur Erreichung der Strafverfolgung der Erpresserin Martina Musati, Jobcenter München

Guten Morgen Frau Strama,

Mit Schreiben des Generalstaatsanwalts München vom 25.02.2015 steht nun fest, dass die Justiz München nicht gegen die GF Martina Musati in Sachen

ERPRESSUNG

strafrechtlich vorgehen will.

Im Billiglohnland DE ist also mittlerweile die Justiz Kohorte in der Durchsetzung von Billiglöhnen und Verhinderung jeder Kritik an einer Politik, die europaweit Menschen, insbesondere die Jugend, in eine zukunftslose Lage und hoher Arbeitslosigkeit bringt.

Ich beantrage hiermit ein Darlehen von € 1.500,- (ein tausend fünf hundert), um mir einen Anwalt zur Erreichung der Strafverfolgung der Erpresserin Martina Musati nehmen zu können.

Ich bitte Sie mir den Antrag bis spätesten Mittwoch, 18.03.2015 zuzusenden, da die Frist am 24.03. 2015 abläuft.

Danke

__________________

Details der Briefe der Justiz München folgen

1/20/2015

Jobcenter München nach Erpressung nun auch in Blogger Zensur tätig

Sehr geehrte Frau Ministerin Nahles,

In Referenz zu meiner vorigen Email darf ich nachtragen, am 8. Jan. 2015 Anzeige gegen die GFin Martina Musati bei der Staatsanwaltschaft München wegen Erpressung § 253 STGB eingereicht zu haben.

Ich bin kein Acolyth der behördenmässigen Limitierung der freien Meinung, aber vielleicht interpretiere ich das teleologisch zu einseitig und eine dualistische Auffassung sollte eher der monistischen subsummiert werden um der höheren, lohndeflationierenden Synthese willen und des konfliktfreien Fortbestands des Exportsurplusses Deutschlands.

Gleichwohl dünkt mich, Meinungspluralismus sieht sich etabliert im höchsten Gut eines demokratischen Staates und hört immer noch auf den Namen Grundgesetz. Vielleicht bin auch lediglich hegelianisch sentimental in meiner Einstellung, der Staat sei "die Wirklichkeit der sittlichen Idee".

Dem scheint die GFin Martina Musati vom Jobcenter München nicht beipflichten zu wollen und so ging sie in genderspezifisch geistig restringierter Art, nachdem ich eine Zahlung von € 10.000 ad calendas graecas in Aussicht gestellt hatte, zu primitiver Rache über.

Unerlaubt bei Martina Musati, Jobcenter München
Dieses Bild qualifizierte nicht für Mademoiselles gehobene Ansprüche, wiewohl es sich vielfach in deutschen Medien und TV abgebildet fand in 2012 wie hier, hier, hier, hier, hier und hier und so schritt forsche Dame aus den Gefilden des Kleinen Diebischen Bergvolks zu einer Anzeige beim AG München in Q4 2012.

Bei einem Besuch wurde von zwei Münchner Polizisten, Exponate nicht gerade gehobener Intelligenz, im März 2013 mein Mac beschlagnahmt und auch seitdem nicht zurückgegeben trotz einschlägiger anders lautender Gerichtsurteile.

Wie aus beigelegtem bayerischen richterlichen Beschluss ersichtlich, sollten sämtliche IT Geräte beschlagnahmt werden von mir und meiner Tochter. Es galt uns also mundtot zu machen;  irgendwie gar so passend zum rassistischen Deutschland.



Ich werde auf den Post mit Pornobild gesondert eingehen, bietet die Anzeige des JC München ein beeindruckendes Beispiel, wie Dummheit für einen leitenden Behördenposten prädestiniert. Peinlich, als doch Google mittlerweile seit 16 Jahren operiert und bukolische GFin Martina Musati immer noch nichts vom Such-Algorithmus verstanden hat.

In der nächsten Email sehe ich mich gedungen, Martina Musatis Aversion gegen eine öffentlich rechtliche Medienanstalt zu dokumentieren.

Mit den besten Grüssen






-----------

Respice finem!

1/14/2015

Ministerin Nahles, Erpressung nun neues Geschäftsfeld des Jobcenter München?

Sehr geehrte Frau Ministerin Nahles,

Zum mittelbaren Geschäftsbereich Ihres Ministeriums gehört die Bundesagentur für Arbeit. Mit den Jobcentern als gemeinsame Einrichtung der BA und eines kommunalen Trägers, zählen die Jobcenter also auch partiell zu diesem Geschäftsbereich.

Gemeinhin erwartet ein Bürger eines demokratischen Staates, dass sich Behörden eines eben solchen demokratischen Staates an die Gesetze halten. Den Jobcentern obliegt noch eine dem Humanismus geschuldete Besonderheit, die der Fürsorgepflicht und diese um so mehr, wenn ein Kind involviert ist.

Eine massgebliche Charaktere eines Rechtsstaates ist die Garantie der unabdingbaren freien Meinungsäusserung. Diese darf man auch von einer staatlichen Behörde erwarten.

Das Jobcenter München unter der Geschäftsführung von Martina Musati scheint diesem demokratischem Recht nicht die genügende Wertung entgegen zu bringen. So wurde mir von der GFin Martina Musati im August 2012 ein Erpressungsbrief zugesandt wegen eines Blogposts, der eine offene Email an das BMAS wiedergab.

Dieser Blogpost wurde bewusst entlang Betteridge's Law formuliert, allein die Provinzialität der geschätzten GFin Martina Musati versagte es ihr, dies zu verstehen. Ich musste auch eine Aversion der werten Dame gegenüber dem bekannten US Satiriker 'Dilbert' konstatieren. Nun, man kann nicht immer den elitären Ansprüchen des erlauchten bayerischen Elfenbeinturmes entsprechen.

Nehmen Sie doch bitte selbst Einblick in jenes Schreiben (auf Briefpapier mit den Logos der BA, Jobcenter München und der Stadt München) an mich mit der erheiternden Forderung von € 10.000 (in Worten: zehn tausend) bei Ausbleiben der Löschung meines damaligen Blogposts.

Ich erlaube mir hinzuzufügen, in der freien Wirtschaft würde eine solche Person fristlos entlassen.

Auch hatte ich vor einigen Wochen den Co-CEO der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise von dieser misslichen Angelegenheit in Kenntnis gesetzt. Ich denke, er sitzt noch am Feinschliff seiner Epistel.

In den kommenden Tagen werde ich Ihnen zwei weitere Mitteilungen machen, die einen Eingriff in die freie Meinungsäusserung durch diese Behörde behandeln und nicht zu einem demokratischen Rechtsstaat passen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Zeit.


Mit vorzüglichen Grüssen





1/12/2015

Herr Bundespräsident Gauck, sind wir wirklich alle Charlie?

OPEN EMAIL


Sehr geehrter Bundespräsident Gauck,

Ich sah Sie vor wenigen Tagen im TV anlässlich des Charlie Hebdo Massakers. Sie machten dort, und ich beziehe mich hier auf den Artikel in der FAZ, folgende Aussage:


„Wir stehen ein für Versammlungsfreiheit wie für die Religionsfreiheit - für die Freiheit insgesamt"

Ich interpretiere dies dahin gehend, dass Sie mit 'Freiheit' auch die Meinungsfreiheit inkludierten. Manche Zeitgenossen sind düpierenderweise gar so reduziert, von Pressefreiheit zu sprechen in einer eitlen, berufsbedingten Verkennung ihrer Position.

Der Spiegel zitiert Sie wie folgt:


"Ich schließe mich den Millionen Menschen an, die auf der ganzen Welt bekennen: 'Wir sind Charlie'!"

Meine Tochter und ich würden Ihnen zuzustimmen geneigt sein, wäre da nicht eine 'Staatliche Behörde zur Garantie der Armut', vulgo auch Jobcenter genannt. Dort wird politische Satire nicht geduldet, nein, man lässt sie dort gerichtlich verfolgen.

So hält man im Jobcenter München auch kriminelle Erpressung zum wohlfeilen Betrag von € 10.000,- zur Unterdrückung eines Blog Posts für durchaus adäquat.

Die Geschäftsführerin Martina Musati schreckt auch vor dem Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit nicht zurück und findet dieses unten stehende Satirebild eines bekannten griechischen Künstlers für inakzeptabel und erstattete Anzeige bei der Münchner Staatsanwaltschaft.

Laut Beschluss der was die Verhinderung der Meinungsfreiheit angeht berüchtigten Münchner Justiz sollten mir und meiner Tochter SÄMTLICHES IT Material inklusive Router genommen werden. Wir sollten also mundtot gemacht werden.  Mein Computer ist seid nunmehr 23 Monaten beschlagnahmt.

inakzeptabel für Jobcenter München und Münchner Justiz
Dieses Bild ging in 2012 durch fast die gesamte deutsche Presse und TV.

Ich würde mich über eine kurze Stellungnahme freuen, denn es geht bei diesem schrecklichen Vorfall in Paris nicht nur um Religionskritik. Es geht um die Freie Meinungsäusserung garantiert im Grundgesetz allgemein und alles umfassend. So zumindest verstehe ich als Liberaler (im ursprünglichen, nicht parteipolitischen Sinn) eine echte Demokratie.

Mit besten Grüssen

1/08/2015

Strafanzeige gegen Geschäftsführerin Martina Musati des Jobcenter München wegen Erpressung

Als ich so da sass bei meinem zweiten Slippery Nipple, man trinkt ihn immer paarweise schon aus anatomischen Gründen, glitt mein Blick elegant über meine Hand und fand das Ende seines Kontinuums an meinen fünf Fingern.  Sodann ein Gefühl der Serendipität. Fünf Finger, die Fünf Dhyani Buddhas, die fünf Stadien der Materie …, ich sann weiter in mich und beschloss mein Samsara mit einem crushed-ice Magic Mujahideen zu transkontinuieren.

Und dann erreichte ich im Stadium des lung-gom die Diffusion des Enigma. Fünf Jahre Verjährung. So beschloss ich, meinen Gedanken Pixelform zu geben:



Staatsanwaltschaft München I 
Linprunstraße 25
80097 München




Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die

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Geschäftsführerin Martina Musati des Jobcenter München

Orleansstraße 50, 
81667 München 

wegen 

Erpressung, § 253 STGB, 1 und 3


Begründung:
Mit Schreiben vom 16. August 2012 machte die GFin des Jobcenter München Martina Musati Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche wegen eines, wie sie es nannte, diffamierenden Beitrages im Internet geltend.

Die Behauptung der Diffamierung allein stellt schon eine üble Nachrede dar, handelte es sich bei dem Post um eine offene Email an das Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales. Daneben ist auch nicht der volle Inhalt des Posts auf meiner Website angegeben. (siehe Kopie des Briefes)

Die GFin des Jobcenter München forderte mich in diesem Brief auf, den Post zu löschen oder “unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” eine “fällig werdende Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 (in Worten: zehntausend Euro)” zu zahlen.

Die offene Email wurde zu einem Zeitpunkt geschrieben, als das Jobcenter München die monatlichen Hartz IV Zahlungen drastisch gesenkt hatte für mich und meine damals sechszehnjährige Tochter und auf keinerlei Kontaktersuchen reagierte. Ich musste schlussendlich einen Anwalt für eine Klage beim Sozialgericht bemühen.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen


Anzeige wg. Erpressung durch Martina Musati
Anzeige wg. Erpressung durch Martina Musati, Seite 2

__________________

Der Brief von der GFin Martina Musati war natürlich eine 100%ige Kopie des Briefes von Manfred Jäger, der damals in irgendeiner Form beim Arbeitsamt München abhing.

Den Terminus unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” gilt es zu beachten:

Wenn in meiner Unterlassungserklärung bei der Vertragsstrafe steht: "... unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs", Was bedeutet dies?

Diese Formulierung wird durch Abmahner gern genutzt (wobei wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen möchten, dass die Abmahner natürlicher Weise Unterlassungserklärungen beifügen, die so weitgehend und für ihren Mandanten so günstig wie möglich sind), um für jeden Einzelfall einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu generieren. Dies kann zu einem Riesenproblem werden, da, wenn bspw. ein rechtlicher Fehler bei eBay vorliegt, es durchaus häufig ist, dass von diesem Fehler gleich mehrere hundert Auktionen betroffen sind. Diese Formulierung, für die wir im Übrigen auch keine rechtliche Verpflichtung sehen, ist brandgefährlich: Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 17.07.2008, Az.: I ZR 168/05 (Kinderwärmekissen) angenommen, dass bei Verwendung dieser Formulierung für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen ist. In dem entschiedenen Fall wurde die errechnete Vertragsstrafe von mehr als 53 Millionen Euro aus Billigkeitsgründen auf 200.000,00 Euro herabgesetzt. Auch das OLG Hamm hat in einer Entscheidung eine Art rechnerisch mögliche Vertragsstrafe von über 2 Millionen Euro auf einen Verstoß, nämlich 5.100,00 Euro, herabgesetzt. Unabhängig davon kann es, wenn derartige Formulierungen unterzeichnet werden, für den Abgemahnten äußerst brenzlich werden, was im Übrigen zeigt, wie wichtig eine juristisch einwandfreie und für den Abgemahnten günstige Formulierung der Vertragsstrafe eigentlich ist.


Hatte man anderes von einem Jobcenter erwartet?

Je suis Charlie Hebdo, Bayernjustiz und Jobcenter München


Je suis Charlie Hebdo
Democracy in Peril

12/17/2014

Weitere Offene Email an Herrn Weise v. Arbeitsagentur re. Erpressung durch Agentur für Arbeit !

Leitung@arbeitsagentur.de

cc JC Mitarbeiter, Stadt München


Guten Tag Frank-Jürgen Weise,

Schmerzlichst vermisste ich eine Replik auf meine digitalpostalisch an Sie beflügelte Epistel vom 1. Dez. dieses Jahres. Ich bin solch mental deprimierende Momente der Ignorierung eigentlich sonst nur von meinen Exes gewohnt; nun auch noch von einem Mann. Che dolor!

Stichwort Mann - also, wie mir diese Übergänge immer wieder so elegant gelingen: Ich war der festen Überzeugung, Sie, als jemand mit zwölf Jahren Anwesenheit in der Schule der Nation, erfolgreichem Abschluss mit den Diplomen des Vaterlandes als Hauptmann, Bataillonskommandeur und, crème de la crème, Regimentskommandeur, wären verlässlich. Macht nichts, Frank-Jürgen, ich führe das auf eine byzantinische Fehlertoleranz zurück.

Ich für meinen Teil muss hier passen, proletarisch wie ich aufgewachsen bin und zudem freidenkend in Gefilden, in denen feinstes Hochdeutsch parliert wird. Mir war es nie vergönnt, diesen edlen Corps mit meiner Präsenz zu ornamentieren als ich auch so antiquiert eine Fedora einer Blechschüssel vorziehe und immerdar der festen Überzeugung bin, wie schon ehedem, bei einem echten Manne steht nur eines stramm.

Wie Sie sich flüchtig zu erinnern vermögen, Frank-Jürgen, war das Sujet meiner letzten Aufwartung an Sie eine etwas, sollte ich sie verkorkst nennen, nein, eher attraktiv feminin kolportierte Schrift der GFin des Jobcenters des Millionendorfes und Hauptstadt der Provinz Bayern zur Erhebung einer Ablassgebühr für einen wenig konvenierenden Blogpost, so zumindest dem Geschmack selbiger petite-bougeoiser Dame zufolge und auf den italienisch gehauchten Namen Martina Musati hörend. Che figata

Als ich nun durch meine Gemächer streifend auf der Suche nach einer Montecristo auf ein weiteres Schriftstück zu meiner konsternierenden Verblüffung stiess und, par bleu, mit exakt dem gleichen Inhalt wie eben jener kriminelle Schnorrerbrief der GFin des JobCeE München. (1)

Frank-Jürgen, hier hätte ich die Seite 1 mit DHL Benachrichtigungslabel dieses besagten Schreibens:




Wir halten hier nur einmal en passant das Zustellungsdatum 17.08.12 fest, denn wir zwei beide sollten uns auf die unverdeckte Seite 1 des Schreibens konzentrieren.




Das sieht, oh putain, nach der Agentur aus, der Sie mit zwei anderen vorstehen. 

Wir nehmen auch hier nur en passant zur Kenntnis, dass der Name auf dem Briefkopf "Christoph Bechheim" lautet nebst dessen Emailadresse. Wer's gar nicht mehr aushält, der  wirft gleich einen Blick auf Seite 3 des Schreibens und fängt dann an zu lachen. So etwas arbeitet leitend bei der Agentur für Arbeit.

Gemach, es kommt noch viel besser, denn mittlerweile haben wir festgestellt, der Brief stammt von Manfred Jäger, der offenkundig kein eigenes Briefpapier hat oder haben Sie den Carbon Footprint reduzieren wollen von Nürnberg aus? Lobenswert.


weisse Balken (2)

Wie wir beide konstatieren müssen, werter deutsch-föderale Agentur der Arbeit CEO, Manfred Jäger setzt High Noon auf den 17. August 2012 fest. Natürlich schütteln wir jetzt unser Haupt als doch das DHL Label den 17.08.12 als Zustellungstermin angibt. Kann es einen Zweifel geben, das Monsieur Jäger als Arbeitsagenturleiter in Ingolstadt auf dem richtigen Posten ist ob dieser Dusseligkeit? NEIN! Und hier ist Manfred Jägers Beleg:
Bei allem Leistungsstreben dürfen wir nicht nachlassen, den Menschen in den Mittelpunkt unser Arbeit und unserer Bemühungen zu stellen“, verrät der Agenturleiter eines seiner Hauptanliegen.
Nobel gesprochen.

Manfred Jäger, Arbeitsagentur München, unterzeichnet Erpresserschreiben

Ich bin mir sicher, der gesamte Vorstand der Agentur für Arbeit in Nürnberg wird mir dankend meine altruistische Art des Aufrufs für eine Spendenaktion für Manfred Jäger zur Erlangung eines eigenen Briefpapiers bestätigen. Di niente oder wie sie in Indien sagen 'don't mention'!

So sich nun es anbietet, die Geschicke unserer Augen zu fokussieren auf die folgende und letzte Seite:

weisse Balken (2)

Ein Blick auf den Text und insbesondere die Interpunktion der Email an das BMAS, also dem Ministerium, dem die Agentur für Arbeit und somit Sie unterstehen, erinnert uns doch gleich an Betteridge's Law, n'est-ce pas?

Nun, Frank-Jürgen, ich weiss nicht wie es Ihnen geht und Ihrem werten Wohlbefinden, aber ich an Ihrer Stelle wäre schon un peu düpiert bei dem Gedanken, dass eine deutsche Behörde - also nicht irgendein abgefuckter indischer Beamter oder ein mittelafrikanisches Nigeria 419 Land oder eine Klebstoff sniffende Gang - in Erpressung sich engagiert. Noch dazu gegen einen kritischen Blogger in einem Land mit einem GG.

Nicht irgendeine Behörde, sondern die Behörde zur Staatlich Akkreditierten Fälschung von Arbeitsmarktdaten. Eine Behörde, die mittels der Jobcenter einen Billiglohn-Krieg gegen die eigene werktätige Bevölkerung führt und Arbeitslosigkeit über Export-Surplus exportiert. Aber, mein Gott, ich renne doch bei Ihnen mit Econ 101 offene fränkische Weinschenken Tore ein als Sie doch Betriebswirtschaft studiert haben.

€ 10.000,- möchte dieser Arbeitsagentur Lümmel abzocken, falls ein Blogpost nicht gelöscht wird. Hat man Töne oder soll man sich gleich schallend lachen in den Bean Bag werfen?

Frank-Jürgen, ich bin bekannt für absolut klare und völlig unmissverständliche Diktion und schreiben Sie und die ganzen leitenden Figuren bei der Agentur für Arbeit und der ganzen Asabīya wie Jobcenter sich folgendes hinter die Löffel:

Niemand erpresst mich !

Wer es wagt, den knöpfe ich mir juristisch vor. Wer in mein Recht der freien Meinungsäusserung eingreift, den konfrontiere ich head-on juristisch durch alle Instanzen in Europa.

Weitere Veröffentlichungen, auch in englischer Sprache, werden folgen.

Ich schätze Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe

Mit Grüssen



Erpresser Manfred Jäger

_________________
(1) Ist besagte hochbegabte Dame nicht in der Lage, selbständig einen Brief aufzusetzen? Wir leben schliesslich im 30%igen Quotenland, in dem ein Geschlechtsteil zwischen den Schenkeln über eine Business Position bestimmt.
(2) die zwei weissen Balken auf Seite 2 betreffen lediglich eine Anmerkung zu einer Angestellten, die hier namentlich ausgespart ist. Ich gehe nicht gegen kleine Mitläufer vor.



12/04/2014

Heinrich Alt, treten Sie doch in Kommunikation mit mir

Heinrich Alt,

Ihre Antwort auf meine Frage an Sie auf Twitter vor ca. 48 h nach der 

Bemessungsgrundlage der Höhe der maximalen Erpressungssumme

durch die Arbeitsagentur steht noch aus.

Ich beziehe mich auf dies und dies und dies.

Ich bin mir sicher, Sie teilen mit mir die Einschätzung , dass diese Social Networks das sind wie sie heissen und keine Asocial Dump Holes. Also treten Sie doch mit mir in Kommunikation. Ich stehe immer offen für ein Gespräch über neue Profit Center, auch Ihnen. Nutzen Sie also die Chance.

Ich habe allerdings strikte und stringente moralische Guidelines wenn es um Business geht, und ich bin so konservativ in meiner Einschätzung, Erpressung durch eine Behörde als absolut abgefuckt zu qualifizieren. Ich bin gespannt auf Ihr Take.

22.5% better than my bestest





12/01/2014

Offene Email an Herrn Weise v. Arbeitsagentur re. Erpressung

Leitung@arbeitsagentur.de

cc JC Mitarbeiter, Stadt München


Offene Email

Guten Tag Herr Weise

Ich erlaube mir Ihnen heute, anlässlich einer erfreulichen Entwicklung auf dem Sektor Geschäftsausweitung zu schreiben. Es ist ja nicht gerade die Domaine einer Behörde, sich auf den weiten Senken und Hügeln des Business Enhancements zu engagieren, doch wirkt es erhebend, wenn eben solches, insbesondere in Mutti-Land, sich zu etablieren scheint.

Vielleicht ist es auch nur ein singulärer Event, doch gerade solche können Trendsetter sein, wenn sie auf fruchtbaren Böden einer sich stetig evolvierenden Paralleljustiz mit Namen SGB anzusiedeln in der Lage sehen und mit einem affinen Mindset komplementiert werden.

So erfreute mich ein beeindruckendes Œuvre in seiner visuellen Darstellung in nicht unlängster Vergangenheit, es handelte sich präziserweise um das Jahr 2012. Sie mögen sich flüchtig zu erinnern vermögen, als es doch das Jahr des Drachen war. Nun hat der Drache bei uns umgangssprachlich eine recht negative Konnotation ganz im Gegensatz zu Asien, meiner Heimat.

Womit mir nun wieder einmal elegant der Übergang zu meinem eigentlichen Sujet gelungen ist.

Darf ich Ihr geschicktes Auge auf die erste Seite eines recht exaltierten Briefes leiten. In didaktisch lenkender Weise erlaubte ich mir den relevanten Teil des Briefkopfes rot zu umranden, als sich dort recht plastisch rechts oben die Logos von drei Institutionen präsentieren, die Ihnen geläufig sein dürften.




So weit so gut werden Sie denken, wenn dieser Seite eines Briefes vom August 2012 sich nicht noch weitere angehängt hätten in dieser Totes-Holz-Korrespondenz. Auf selbigen folgenden Seiten, die Sie freundlicherweise hier einzusehen sich anschicken mögen, nahm die Essenz der Epistel eine recht eigenartige, sollte ich geneigt sein, sie schnodderig-rotzfrech oder eher scheissenblöd oder gar einfach feminin-dement nennen, Nuance an.

Kondensiert, wie Sie nun denke ich mittlerweile nach interessiert und vielleicht ungläubiger Lektüre haben eruieren können, handelt es sich um einen Brief zur Erpressung der kargen Summen von € 10.000,- (in Worten zehntausend).

Der Glaube, eine so gesellschaft engagierte und der Lohndeflation verpflichteten Behörde wie der Ihren, solle nun das Geschäftsfeld der kriminellen Erpressung entdeckt haben, quasi als neues Profit Center, würde mich unsäglich düpieren, der ich eine Rousseausche Erziehung geniessen durfte.

Ich sehe mit Interesse Ihrer schon jetzt von mir geschätzen Bewertung dieses Schreibens entgegen. In den folgenden Tagen werden ich mir erlauben, Sie von weiteren Vorkommnissen in Q4 2012 sowie gar jüngst 2014 zu unterrichten. Vorkommnisse, die nicht in das Bild eines demokratischen Staates passen und schon überhaupt nicht für einen Demokraten schicklich sind. Als mir nun als Coda doch mahnende Worte des feinsten deutschen Philosophen einfallen, T. W. Adorno.

Es findet ohne Zweifel Ihr wertes Placet, diese Kommunikation zwischen uns in das Englische übersetzt zu sehen, um den Entertainment Level des ausländischen Publikums zu elevieren.

Mit vorzüglichen Grüssen in dieser so vorweihnachtlichen Zeit

11/28/2014

Frist f. GFin Martina Musati vom Jobcenter München die Anzeige zurück zu nehmen!

cc 

  • Frau Nahles vom BMAS
  • F-J Weise vom BA
  • Stadt München


Betreff. Strafanzeige gegen mich unter AZ 821 Ds 112 Js 170286/14

Martina Musati,

Wie mir auf Anruf beim Amtsgericht München mitgeteilt wurde, stammt die Anzeige führend zu einer Anklage vom 21.10.2014 mit AZ 821 Ds 112 Js 170286/14 vom Jobcenter München, dessen GFin Sie sind.

Sie sind offensichtlich, und das haben Sie schon mehrfach bewiesen, eine nicht sonderlich intelligente Person, und dies ist ultimativ der Grund Ihrer Tätigkeit bei einem Jobcenter. Das jedoch machen Sie locker wett z.B. mittels primitiven Methoden wie Erpressung in 2012 und instigiertem Prozessbetrug beim Sozialgericht in München in 2013.

Nehmen Sie folgendes zur Kenntnis:

Der Post mit Himmler Zitat und Bild (1), und dies ist ja Inhalt der Anklage gegen mich, stammt von der Website des
Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB, vertreten durch seine Intendantin Dagmar Reim
 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 22 88 47 705 


 Standort Berlin 
Masurenallee 8-14 
14057 Berlin 
Dort heisst es weiter:
Das Internetangebot www.deutsche-und-polen.de ist ein Archiv im Sinne von §11d Abs. 2 Nr. 4 Rundfunkstaatsvertrag.
Wenn Sie nun geneigt wären, die Relikte Ihres Verstandes hinzuwenden auf eben jenen
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien  vom 31.08.1991

und daselbst sich folgenden Paragraphen unter die Pupillen jubeln:
 § 11d Telemedien
(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio bieten Telemedien an, die journalistisch-redaktionell veranlasst und journalistisch-redaktionell gestaltet sind.
(2) Der Auftrag nach Absatz 1 umfasst das Angebot von
 4. zeitlich unbefristeten Archiven mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten nach Maßgabe der gemäß § 11f zu erstellenden Telemedienkonzepte.
…. dann dürfte selbst Ihnen eine Kerze aufleuchten.

Vielleicht ist Ihnen noch nicht ganz aufgegangen, dass die BRD seit so etlichen Jahrzehnten eine Demokratie ist und zu allem Überfluss sich auch noch damals ein GG gegönnt hat. Dort findet man u.a. einen Artikel 5.

Falls Sie nicht völlig neben der intellektuellen Matte stehen, haben Sie auch schon mal irgendwo etwas von einer 'Sozialadäquanzklausel' gelesen.

Sehen Sie, mein geschätztes Fräulein Musati, ich hatte mir den Post nämlich vorher genau überlegt, denn ich war als Vater einer - igitt dieses elende deutsche Rassistenwort - 'Migrantin' als Tochter doch alarmiert ob dieses schmierigen Briefes von Jean-Marc Vincent und nachfolgender brühwarmer Erklärung in seiner Email, dass dieser Lümmel meine Tochter aus der weiterführenden Schule bugsieren wollte. Sie müssen mir eins zugestehen, das Himmler Zitat passt parfaitement, n'est-ce pas?


Ich fordere Sie auf, bis zum Freitag, 05. Dezember 2014, die Anzeige zurückzunehmen und mir dies schriftlich zu bestätigen. 

Email ist besser als die Totes-Holz-Kommunikation. Bei Ausbleiben gehe ich juristisch gegen Sie vor durch alle Instanzen in der EU.


PS. Auf die Anzeige gegen mich durch das Jobcenter München in Q4 2012 mit anschliessender Computerbeschlagnahme  gehe ich gesondert ein. Seien Sie absolut sicher, Martina Musati!

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(1) Das Himmler Bild auf deren Website mit insgesamt drei Hakenkreuzen erschien mir ein wenig zu protzig und überladen und entsprach bedauerlicherweise auch nicht meinen hohen ästhetischen Ansprüchen und so fühlte ich mich verpflichtet, um dem Sujet die ihm gebührende optische Erscheinungsqualität zu bieten, anderweitig zu suchen. Ich befand das Bild geboten bei der britischen Daily Mail qualitativ als auch vom Bildaufbau für vorzüglich und erlaubte es mir zu benutzen, selbstverständlich wie es sich für einen seriösen Blogger gehört mit Quellenangabe.