1/14/2015

Jean-Marc Vincent v. Jobcenter München will eigentlich die Meinungsfreiheit unterdrücken

In der Bananenrepublik steht die persönliche Ehre höher als das Recht auf freie Meinungsäusserung. In England gibt es vielleicht einmal im Jahr einen Fall wegen Beleidigung und das muss dann ein absoluter Knaller sein und in den USA?


They don't give a fucking shit!

Jean-Marc Vincent vom Jobcenter München hat sich bekanntlich beleidigt gefühlt, als ich ihn einen "schleimenden Mitarbeiter" nannte.

Keckes Kerlchen, das Jean-Marc ist, hat er natürlich bei seiner Klage sämtliche Kommunikationen zwischen uns weg gelassen.

Dem kecken Kerlchen kann geholfen werden ob der Aussichtslosigkeit seiner Klage. Aber sie bestätigt nur noch einmal dies:

"Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung."
KSZE v. 24. Mai 2002

Aber nun zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2013.

Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen Kritik an Ausländerbehörde verstößt gegen Meinungsfreiheit

Pressemitteilung Nr. 52/2013 vom 9. August 2013

Beschluss vom 24. Juli 2013
1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem heute veröffentlichten Beschluss die Grundsätze bekräftigt, die die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen zu beachten haben. Diese müssen insbesondere berücksichtigen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und bei der Abwägung besonders zu berücksichtigen ist.

Volles Urteil hier

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